Urheberrecht

Börsenverein und Verleger entsetzt: Urheberrecht gilt auch für sie

eBook-Paragraph

Der Bör­sen­ver­ein des Deut­schen Buch­han­dels und zahl­lo­se sei­ner Mit­glie­der gerie­ren sich immer wie­der gern mal als die Hüter des Urhe­ber­rechts – auch wenn jeder Per­son mit einem IQ ober­halb der Raum­tem­pe­ra­tur klar sein soll­te, dass sie in Wirk­lich­keit die Ver­wer­ter­rech­te mei­nen und die Urhe­ber­rech­te für sie höchs­tens dritt­ran­gig sind.

Dass ich mit die­ser Annah­me ver­mut­lich rich­tig lie­ge, zeigt die Reak­ti­on auf eine Ent­schei­dung des Bun­des­ver­fas­sungs­ge­rich­tes, das der Ver­lag Carl Han­ser bemü­hen woll­te, um die eige­nen Pfrün­de gegen­über den recht­mä­ßi­gen For­de­run­gen von Über­set­zern zu sichern. Bereits mehr­fach hat­te der Bun­des­ge­richts­hof bestä­tigt, dass Über­set­zer nach­träg­lich gericht­lich prü­fen las­sen kön­nen, ob ihre Ver­gü­tung ange­mes­sen ist, um gege­be­nen­falls Nach­for­de­run­gen zu stel­len.

Han­ser gefiel es offen­bar nicht, dass man die Über­set­zer ange­mes­sen an Gewin­nen betei­li­gen muss. Ist ja auch eine Unver­schämt­heit, wol­len die ein­fach so Geld für ihre Arbeit. Wo kom­men wir denn da hin? Um nicht zah­len zu müs­sen, leg­te man, unter­stützt vom Bör­sen­ver­ein, zwei Ver­fas­sungs­be­schwer­den ein, zum einen gegen die Urtei­le des BGH, zum ande­ren gegen das Urhe­ber­rechts­ge­setz. Man muss sich das auf der Zun­ge zer­ge­hen las­sen: Ver­fas­sungs­be­schwer­den zum Zwe­cke der Gewinn­op­ti­mie­rung und um den Über­set­zern ihnen zuste­hen­de Zah­lun­gen vor­zu­ent­hal­ten.

Das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt hat jetzt bei­de Beschwer­den zurück­ge­wie­sen – der Jus­ti­zi­ar des Bör­sen­ver­ein äußert sich »ent­täuscht«.

Urhe­ber­rechts­ge­set­ze gel­ten offen­bar im Selbst­ver­ständ­nis des Bör­sen­ver­eins wie­der ein­mal nur für »die ande­ren«, nicht für die­sen und sei­ne Mit­glie­der. Die mei­ner Ansicht nach mise­ra­bel ent­lohn­ten Über­set­zer dürf­te das Urteil freu­en. Mit Recht.

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Bild: eBook-Para­graph von mir, CC BY-NC-SA

USA: »Six Strikes« und die hässlichen Folgen

Auch in Deutsch­land träu­men man­che reak­tio­nä­ren Kräf­te in den übli­chen Par­tei­en bekann­ter­ma­ßen laut­stark über irgend­wel­che »strikes«-Modelle. Als pure Men­schen­freund­lich­keit soll das Sys­tem ver­kauft wer­den, bei dem einem Inter­net­nut­zer nach meh­re­ren (es wer­den hier­zu­lan­de drei bevor­zugt) Urhe­ber­rechts­ver­stö­ßen das Grund­recht auf Netz­zu­gang ent­zo­gen wer­den soll. Auch in den USA hat die Lob­by eine ähn­li­che Rege­lung durch­ge­drückt und die Ergeb­nis­se lass­sen sich sehen:

Aktu­ell wer­den die Nut­zer dort nach dem Inkraft­tre­ten einer »six strikes«-Regelung gera­de­zu mit DMCA (Digi­tal Mil­le­ni­um Copy­right Act) »take­down noti­ces« über­zo­gen. Eine Fir­ma namens dtect­net ver­schickt offen­bar Strikes für alles mög­li­che, was angeb­lich irgend­ei­nen Ver­stoß gegen irgend­wel­che Copy­rights dar­stellt. Dabei gibt es dem Augen­schein nach ver­blüf­fen­de Aus­wüch­se durch ein auto­ma­ti­sier­tes Sys­tem, denn etli­che der Claims sind völ­lig halt­los. Was natür­lich nichts dar­an ändert, dass der »Strike« aus­ge­spro­chen wur­de.

David Sut­her­land bie­tet über Media­fi­re Mods für das MMO GUILD WARS 2 an und der hat fol­gen­de Mit­tei­lung erhal­ten (kom­plet­ter Inhalt auf Tech­dirt):

Dear Media­Fi­re User:

Media­Fi­re has recei­ved noti­fi­ca­ti­on under the pro­vi­si­ons of the Digi­tal Mill­en­ni­um Copy­right Act (»DMCA«) that your usa­ge of a file is alle­gedly inf­rin­ging on the file creator’s copy­right pro­tec­tion.

As a result of this noti­ce, pur­su­ant to Sec­tion 512©(1)© of the DMCA, we have sus­pen­ded access to the file.

The reason for sus­pen­si­on was:

ATE: 22 Febru­ary 2013Dear Sir/Madam:Please be advi­sed that NBC Uni­ver­sal and/​or its sub­si­dia­ry and affi­lia­ted companies(collectively, NBC Uni­ver­sal) are the owners of intellec­tu­al pro­per­ty rights in num­e­roust­e­le­vi­si­on shows and moti­on pic­tures. NBC Uni­ver­sal dili­gent­ly enforces such intellec­tu­al­pro­per­ty rights​.media​fi​re​.com is and has been inf­rin­ging NBC Universal’s intellec­tu­al pro­per­ty rights innum­e­rous pro­per­ties inclu­ding, but not limi­t­ed to, the title(s) lis­ted at the bot­tom ofthis let­ter. By way of exam­p­le, we are pro­vi­ding with this let­ter a non-exhaus­ti­ve lis­tof unaut­ho­ri­zed copies of NBC Uni­ver­sal pro­per­ties hos­ted on media​fi​re​.com, along with theURL cor­re­spon­ding to each lis­ted inf­rin­ging file. NBC Uni­ver­sal demands that mediafire.comimmediately remo­ve or other­wi­se disable access to the video files iden­ti­fied in this­let­ter, and cea­se and desist from any fur­ther inf­rin­ge­ment of NBC Uni­ver­sal properties.The under­si­gned has a good faith belief that mediafire.com’s use of NBC Uni­ver­sal pro­per­ty­as refe­ren­ced her­ein inf­rin­ges NBC Universal’s rights and is not aut­ho­ri­zed by NBC­Uni­ver­sal, its agent or the law. The infor­ma­ti­on con­tai­ned in this noti­fi­ca­ti­on isac­cu­ra­te. Under penal­ty of per­ju­ry, the under­si­gned is aut­ho­ri­zed to act on behalf of NBC­Uni­ver­sal with respect to this matter.Please be advi­sed that this let­ter is not a com­ple­te state­ment of the facts or law as itmay per­tain to this mat­ter, or of NBC Universal’s posi­ti­ons, rights or reme­dies, legal ore­qui­ta­ble, all of which are spe­ci­fi­cal­ly reser­ved.

Wir stel­len fest: die DMCA-Noti­ce durch NBC Uni­ver­sal ist kom­plett dane­ben, denn die haben mit dem Spiel GUILD WARS 2 nicht das gerings­te zu tun, das ist von Aren­aNet und wird von NCSoft ver­trie­ben.

Es ist davon aus­zu­ge­hen, dass es ab sofort hau­fen­wei­se sol­che fal­schen »Strikes« gegen Inter­net­nut­zer geben wird, die File­sha­ring-Diens­te ver­wen­den. Frei nach dem Mot­to: »wir machen das ein­fach mal, die kön­nen ja ver­su­chen, sich dage­gen zu weh­ren.« Natür­lich wird man sich auf »tech­ni­sche Pro­ble­me« und »Ver­se­hen« beru­fen, aber es dürf­te klar sein, dass dies mit auch vol­ler Absicht in Kauf genom­men wird. Pri­ma auch für die Fir­men, dass man sol­che DMCA Take­downs offen­bar ver­schi­cken kann, ohne nach­wei­sen zu müs­sen, dass es tat­säch­lich einen Urhe­ber­rechts­ver­stoß gibt. Das erin­nert an Abmahn­ab­zo­cker hier­zu­lan­de, die gern mal auf­grund von Bil­dern abmah­nen, bei denen sich her­aus stellt, dass sie die Rech­te gar nicht besit­zen, oder erst nach­träg­lich erwor­ben haben. Man bleibt dann aber den­noch übli­cher­wei­se auf den Kos­ten für den Rechts­an­walt sit­zen, um die­se fal­schen Abmah­nun­gen abzu­weh­ren – denn dafür müss­te man vor Gericht zie­hen.

Und es ist ein Vor­ge­schmack dar­auf, was hier­zu­lan­de gesche­hen wird, soll­ten die Volks­ver­tre­ter Volks­ver­rä­ter in den Par­tei­en erneut vor den Lob­bies ein­kni­cken und auch bei uns solch ein »Strikes«-System ein­füh­ren. Miß­brauch wäre ver­mut­lich Tür und Tor geöff­net – es gewin­nen die mit den dicken Rechts­ab­tei­lun­gen.

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Quel­le: Tech­dirt

Kommentar: Expertentagung Verlagsrecht 2015 in der Filterbubble?

Das Bör­sen­blatt weist in sei­ner Online­fas­sung auf eine Ver­an­stal­tung der »Aka­de­mie des deut­schen Buch­han­dels« hin, die »Exper­ten­ta­gung Medi­en­recht: Ver­lags­recht 2015«. Dabei han­delt es sich nach Aus­sa­gen des Arti­kels um eine Tagung, die sich an »Geschäfts­füh­rer und Juris­ten von Medi­en­un­ter­neh­men, Ver­lags­lei­ter, Mit­ar­bei­ter von Lizenz­ab­tei­lun­gen und Anwäl­te« rich­tet. Dabei soll es nicht nur um Fra­gen wie den nach einem EuGH-Urteil von Anfang Juli zu erwar­ten­den Gebraucht­ver­kauf von eBooks, sowie die Buch­preis­bin­dung auf elek­tro­ni­sche Bücher gehen, son­dern auch dar­um »wie Text­aus­schnit­te und Rezen­sio­nen zukünf­tig geschützt […] wer­den kön­nen«.

Natür­lich kann man davon aus­ge­hen, dass das eine buch­bran­chen­in­ter­ne Ver­an­stal­tung ist und allein das führt bereits zu einer ein­ge­schränk­ten Sicht. Dem The­ma »mas­sen­haf­te Urhe­ber­rechts­ver­let­zun­gen im Web« dürf­te sich wahr­schein­lich wie üblich genä­hert wer­den: kun­den­feind­li­che DRM-Maß­nah­men sind das A und O.

War­um ich per­sön­lich die Ver­an­stal­tung nicht ernst neh­men kann und wor­über ich laut gelacht habe ist aller­dings die fol­gen­de Aus­sa­ge im Arti­kel, die eine Ankün­di­gung der Ver­an­stal­ter wie­der gibt:

Das Urhe­ber- und Ver­lags­recht wird seit Jah­ren in beacht­li­cher Geschwin­dig­keit an Digi­ta­li­sie­rung und Online-Nut­zun­gen ange­passt

Wer ange­sichts die­ses Sat­zes nicht in schal­len­des Geläch­ter aubricht, der lebt mei­ner unmaß­geb­li­chen Mei­nung nach in einer Fil­ter­bubble oder sogar in einer äußerst sub­jek­ti­ven Wahr­neh­mung. Denn tat­säch­lich hinkt gera­de die Gesetz­ge­bung in Sachen Urhe­ber­recht fast allen Fäl­len, die mit dem Web zu tun haben, der Rea­li­tät Jah­re, wenn nicht Jahr­zehn­te hin­ter­her. Dank inten­si­ver Lob­by­ar­beit ändert die Poli­tik Geset­ze sogar nach wie vor zu Unguns­ten der Bür­ger und ent­ge­gen allem gesun­den Men­schen­ver­stand. Über die fos­si­le Buch­preis­bin­dung gera­de auf eBooks noch gar nicht gespro­chen.

Wer ange­sichts des­sen den obi­gen Satz abson­dert, dass die Geset­ze »in beacht­li­cher Geschwin­dig­keit« ange­passt wer­den, hat ent­we­der mas­si­ve Rea­li­täts­ver­lus­te oder äußert die­se fal­sche Aus­sa­ge viel­leicht sogar vor­sätz­lich. Woher die Ver­an­stal­ter kom­men, zeigt sich ja allein dar­an, dass auch hier off­fen­bar über­legt wer­den soll, wie man Texts­nip­pets (»Text­aus­schnit­te«) schüt­zen und damit das Zitat­recht umge­hen kann. Soll hier etwa ein Leis­tungs­schutz­recht ähn­lich dem für Ver­le­ger geschaf­fen wer­den?

Sieht man sich an, wer orga­ni­siert und wer Vor­trä­ge hält: nahe­zu aus­schließ­lich Rechts­an­wäl­te oder selbst­er­nann­te Hilfs­she­riffs wie die »Gesell­schaft zur Ver­fol­gung von Urhe­ber­rechts­ver­let­zun­gen« (GVU), dann wun­dert einen eigent­lich nichts mehr …

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Bild »iPad mit @« von mir, CC BY-NC-SA

Warum ACTA gefährlich und bürgerfeindlich ist

Deutsch syn­chro­ni­sier­te Fas­sung.

Es kann nicht ange­hen, dass welt­wei­te Pro­tes­te es schaf­fen, SOPA und PIPA in den USA zu stop­pen, aber ACTA von bür­ger­fer­nen und demo­kra­tisch nicht kon­trol­lier­ten Lob­by­hu­ren in Brüs­sel durch­ge­wun­ken wer­den kann.

Edit: sogar Spie­gel Online steht ACTA äußerst kri­tisch gegen­über.

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Hier der Text:

Schon der Name führt in die Irre. Die eigent­li­che Inten­ti­on von ACTA ist es, Imma­te­ri­al­gü­ter­rech­te zu beschüt­zen. Als Han­dels­ab­kom­men wur­de es dazu ent­wi­ckelt, Pro­dukt- und Mar­ken­pi­ra­te­rie sowie gefälsch­te Kopien von hoch­wer­ti­gen Gütern zu ver­hin­dern. Eben­so soll es den Miss­brauch oder die Umdeu­tung von bekann­ten Mar­ken aus­schlie­ßen. Es soll die Inves­ti­tio­nen, die in die Ent­wick­lung von Pro­duk­ten gesteckt wur­den, durch Paten­te auf Medi­zin, medi­zi­ni­sche Pro­duk­te aber auch Nah­rungs­mit­tel und Saat­gut schüt­zen. Künst­ler, Krea­ti­ve und Jour­na­lis­ten sol­len durch ACTA eine siche­re Grund­la­ge erhal­ten, um die Qua­li­tät ihrer Ver­öf­fent­li­chun­gen zu ver­bes­sern und um das inter­na­tio­na­le Urhe­ber­recht zu har­mo­ni­sie­ren. ACTA baut auf TRIPS auf.

Wiki­pe­dia defi­niert Fäl­schung als: »die bewuss­te Nach­ah­mung eines Objek­tes oder einer Infor­ma­ti­on zur Täu­schung Drit­ter«.

Wenn man jedoch ein File im Inter­net kopiert, bleibt es genau das glei­che File, es han­delt sich hier­bei um kei­ne Nach­ah­mung. Es wur­de auch nicht gestoh­len, denn das Ori­gi­nal ist noch immer da, wo es ursprüng­lich war. Die Infor­ma­ti­on wur­de ohne ein Ent­gelt für den Schöp­fer geteilt. Der Begriff Fäl­schung (Coun­ter­feit) ist des­we­gen irre­füh­rend.

Geis­ti­ges Eigen­tum oder auch Imma­te­ri­al­rech­te wur­den nie in ACTA defi­niert. Somit schützt ACTA nicht nur Han­dels­mar­ken, es kann auch zum urhe­ber­recht­li­chen Schutz jeder Idee, Infor­ma­ti­on oder sogar von Begrif­fen ein­ge­setzt wer­den, damit des­sen unli­zen­sier­ter Gebrauch dann kri­mi­na­li­siert und ver­folgt wer­den kann.
Der Ein­fluss durch die­ses Abkom­men auf das Inter­net wür­de die Grund­la­gen der frei­en, auf Teil­ha­be und Par­ti­zi­pa­ti­on bau­en­den Infor­ma­ti­ons­ge­sell­schaft aus­he­beln.

Der tat­säch­li­che ACTA-Text deckt eine brei­te Palet­te von Fel­dern ab, ist extrem kom­plex und schwer zu fas­sen. Ana­log zum Inter­net wür­de ein hypo­the­ti­sches Bei­spiel fol­gen­der­ma­ßen aus­se­hen:
Du lernst in einem bezahl­ten Koch­kurs ein tol­les Gericht ken­nen und möch­test es Dei­nen Freun­den vor­stel­len. Die­se Wei­ter­ga­be stellt mit ACTA ein kri­mi­nel­les Ver­ge­hen dar.

Im Inter­net wür­de ACTA die­se Ver­stö­ße des Urhe­ber­rechts durch eine eng­ma­schi­ge Kon­trol­le aller Daten­strö­me kon­trol­lie­ren und pro­to­kol­lie­ren. Über ACTA wür­den die Ver­wer­ter und Ver­la­ge, wel­che die jewei­li­gen Rech­te inne­hal­ten und die ver­letzt wur­den, unmit­tel­bar infor­miert. Sie könn­ten den Rech­te­ver­stoß direkt ahn­den, die Daten und Links zum Con­tent wer­den ohne Ver­hand­lung gesperrt.

ACTA ver­langt von den ISPs eine Über­prü­fung der von den Usern dort hin­ter­leg­ten Daten nach urhe­ber­recht­li­chen Ver­let­zun­gen.

ACTA möch­te dies für Musik, Fil­me, Bil­der, jour­na­lis­ti­sche Bei­trä­ge, Trade­marks und Paten­te durch­set­zen. Damit wür­den Por­ta­le wie You­tube, Twit­ter, Tumb­lr und vie­le ande­re unmit­tel­bar kri­mi­na­li­siert und zen­siert.
ACTA wur­de hin­ter ver­schlos­se­nen Türen geheim aus­ge­han­delt und ist als unde­mo­kra­tisch legi­ti­mier­tes Instru­ment ver­fas­sungs­recht­lich bedenk­lich.

Es betreibt den Rück­bau von Par­ti­zi­pa­ti­on in der Infor­ma­ti­ons­ge­sell­schaft und fußt auf einem tota­li­tä­ren Zen­suran­spruch. ACTA öff­net Tür und Tor für die gren­zen­lo­se Über­wa­chung des Bür­gers durch die Indus­trie.

Cory Doctorow – Every Pirate Wants to Be an Admiral: why less copyright gets you more culture

Cory Doc­to­row zu Copy­right, Urhe­ber­rech­ten und Web. Der Mann ist ein­fach ein Held!

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Quel­le: guar​di​an​.co​.uk

Copy​.Right​.Now

Logo Heinrich Böll Stiftung

… unter die­sem Titel hat die Hein­rich Böll Stif­tung zusam­men mit iRights​.info einen Rea­der zum The­ma Copy­right in der Inter­net-Ära her­aus­ge­bracht. Der Unter­ti­tel lau­tet »Plä­doy­ers für ein zukunfts­taug­li­ches Urhe­ber­recht«. In die­sem Rea­der neh­men renom­mier­te Autoren unter ande­rem Stel­lung zum Urhe­ber­recht in der moder­nen ver­netz­ten Welt, zum Kopie­ren und zum Leis­tungs­schutz-Gejam­mer der eta­blier­ten Ver­le­ger.

Der Rea­der steht unter einer Crea­ti­ve Com­mons-Lizenz, die es mir ermög­licht, einen der Arti­kel hier zu ver­öf­fent­li­chen. Es han­delt sich dabei um die Betrach­tun­gen von Moni­ka Ermert zum ACTA-Abkom­men, dass soeben hin­ter ver­schlos­se­nen Türen und wei­test­ge­hend ohne den Ein­fluss demo­kra­ti­scher Prin­zi­pi­en ver­han­delt wird und das zu ein­schnei­den­den Ein­schrän­kun­gen unse­rer Bür­ger­rech­te in der digi­ta­len Welt füh­ren wird – wenn es nicht recht­zei­tig gestoppt und auf eine demo­kra­ti­sche Basis geho­ben wird.

War­um ich das hier the­ma­ti­sie­re? Das hat ver­schie­de­ne Grün­de. Zum einen stammt das heu­te genutz­te Urhe­ber­recht aus einer grau­en Vor­zeit und passt nicht mehr zur »digi­ta­len Gesell­schaft«. Zum ande­ren kann es mei­ner Ansicht nach nicht ange­hen, dass Volks­ver­tre­ter die Inter­es­sen des Vol­kes das sie ver­tre­ten sol­len an die Ver­tre­ter von Medi­en­kon­zer­nen ver­kau­fen. Und drit­tens sehe ich die Gefahr, dass Bür­ger­jour­na­lis­ten ihre Blogs und Spe­cial-Inte­rest-Sei­ten (so wie bei­spiels­wei­se die­se hier) zuma­chen kön­nen, wenn die Ver­le­ger von Baum­fäll-Zei­tun­gen (und Kon­sor­ten) ihre For­de­run­gen mit­tels mas­si­ver Poli­tik-Mani­pu­la­tio­nen durch­set­zen kön­nen – ein ers­ter Ansatz ist mit dem Jugend­me­di­en­staats­ver­trag und sei­nen abstru­sen For­de­run­gen bereits getan.

Man muss die­se Infor­ma­tio­nen ver­brei­ten, damit auch die viel­leicht end­lich auf­wa­chen, die unre­flek­tiert die Paro­len der Medi­en­in­dus­trie und ihrer Hand­pup­pen nach­plap­pern.

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