Terror

Quotengeiler TERROR in der ARD

Terror

Kürz­lich lief im ers­ten Pro­gramm der ARD das in ein Fern­seh­spiel umge­wan­del­te Thea­ter­stück TERROR. Dar­in ging es um einen Pilo­ten, der ent­ge­gen sei­nen Befeh­len ein Pas­sa­gier­flug­zeug abge­schos­sen hat­te, um zu ver­hin­dern, dass es in ein voll­be­setz­tes Sta­di­on stürzt. Der ver­meint­li­che Clou an der Sache: Nach der kam­mer­spiel­ar­tig dar­ge­stell­ten Gerichts­ver­hand­lung soll­ten die Zuschau­er ent­schei­den, ob der Pilot schul­dig ist, oder nicht.

Ich fin­de das zum Kot­zen.

Nicht nur, dass die Medi­en, dar­un­ter ganz weit vor­ne die öffent­lich-recht­li­chen Medi­en, die Ter­ror­angst völ­lig über Gebühr und klick­geil schü­ren. Denn tat­säch­lich ist die Gefahr, von einem Ter­ror­an­schlag betrof­fen zu wer­den, äußerst gering. Die Chan­ce, bei der Arbeit von der Lei­ter zu fal­len, oder ins­be­son­de­re im Stra­ßen­ver­kehr zu ver­un­glü­cken, ist um Zeh­ner­po­ten­zen grö­ßer. Und trotz­dem gibt es kei­ne dras­ti­schen Ein­grif­fe in die Arbeits­welt oder den Stra­ßen­ver­kehr. War­um? Weil sol­che Gescheh­nis­se als »Unglü­cke« klas­si­fi­ziert und schul­ter­zu­ckend hin­ge­nom­men wer­den, weil »pas­siert halt«. Das könn­te man bei Ter­ror­an­schlä­gen genau­so sehen, statt­des­sen wird eine unfass­ba­re Para­noia geschürt und ver­brei­tet, und das eben nicht nur durch die sen­sa­ti­ons­gei­len Spin­ner bei RTL oder das Popu­lis­ten­pack bei der BILD, son­dern eben auch durch die öffent­lich-recht­li­chen Sen­der ARD und ZDF, die nun wirk­lich bes­se­ren Jour­na­lis­mus ablie­fern soll­ten.

Und als ob die über­zo­ge­ne »Bericht­erstat­tung« nicht reicht, muss das The­ma dann natür­lich auch noch als Fern­seh­spiel mit Publi­kums­be­tei­li­gung abge­han­delt wer­den, um die Ängs­te noch wei­ter auf­zu­peit­schen. Bin ich der ein­zi­ge, der die­se Quo­ten­geil­heit ganz erbärm­lich fin­det?

Noch dazu ist die Bür­ger­ab­stim­mung eine ein­zi­ge Null­num­mer, denn tat­säch­lich hat­ten die gezeig­ten recht­li­chen Hin­ter­grün­de mit tat­säch­li­chem deut­schem Recht offen­bar so viel zu tun, wie eine Fol­ge BOSTON LEGAL: Näm­lich nichts. Schon des­we­gen konn­ten die Zuschau­er gar nicht auf Grund prä­sen­tier­ter Fak­ten abwä­gen, son­denr nur auf­grund von schein­ba­ren Jus­tiz­fak­ten, zurecht­ge­bo­gen, wie sie dem Autor pass­ten. Bun­des­rich­ter Tho­mas Fischer schreibt in der Zeit:

Die lie­ben Zuschau­er wer­den nach Strich und Faden ver­arscht, und zwar sowohl vom rechts­ge­lehr­ten Autor als auch vom quo­ten­gei­len Sen­der. Ihnen wer­den Beleh­run­gen über die Rechts­la­ge zuteil, die hin­ten und vor­ne falsch sind und die ent­schei­den­de Fra­ge­stel­lung gar nicht ent­hal­ten. Auf die­ser Bana­nen-Ebe­ne dür­fen sie dann »abstim­men« und »über das Schick­sal eines Men­schen ent­schei­den«. Eine Kunst, die aus Lüge, Denk­faul­heit und Inkom­pe­tenz besteht, ist nicht mehr als die Imi­ta­ti­on ihrer selbst.

Die ARD woll­te mir vor der Aus­strah­lung andie­nen, doch Wer­bung für die­ses »außer­ge­wöhn­li­che Event« auf Phan­ta­News zu machen. Ich hat­te dan­kend abge­wun­ken, weil ich eine Zuschau­er­ab­stim­mung für alles ande­re als »inno­va­tiv« hal­te, und weil ich nicht davon aus­ge­gan­gen bin, dass die Ter­ror-The­ma­tik irgend­wie sinn­voll abge­han­delt wer­den wür­de – son­dern nur in Form von Pan­tof­fel­ki­no-Click­bait.

Ich hat­te Recht.

Mit sol­chen »inno­va­ti­ven« For­ma­ten wird sich das ÖR-Fern­se­hen ganz sicher nicht aus dem schnarch­lang­wei­li­gen Tal eines Pro­gramms ret­ten, für das sich im Durch­schnitt nur noch Per­so­nen ober­halb von 60 Jah­ren inter­es­sie­ren. Und dass der Ret­tungs­ver­such dann auch noch mit Quo­te durch Ter­ror­angst durch­ge­führt wer­den soll, macht es umso schlim­mer.

Pres­se­fo­to TERROR Copy­right ARD

Gamescom: Sind Plüschtiere Waffen?

gamescom Logo

Ich muss mich doch mal aus dem Urlaub mel­den … Die Ver­an­stal­ter der Games­com, die in der über­nächs­ten Woche in Köln statt­fin­det, haben in der Cos­play­er-Sze­ne für eini­gen Auf­ruhr gesorgt, denn offen­bar auf­grund der Anschlä­ge der letz­ten Wochen wur­den erst jetzt, kurz vor der Ver­an­stal­tung Regeln auf­ge­stellt, die Cos­play­ern das Mit­brin­gen von Waf­fen­at­trap­pen unter­sa­gen. Und nicht nur das, das­sel­be gilt auch für »waf­fen­ähn­li­che« Gegen­stän­de, ohne dass das wei­ter aus­for­mu­liert wur­de, also völ­lig intrans­pa­ren­te Gum­mi­an­wei­sun­gen, mit denen sich ver­mut­lich nach Guts­her­ren­art alles ver­bie­ten lässt.

Beson­ders pikant war die Ant­wort auf die Anfra­ge eine Cos­playe­rin, die ein Plüsch­tier und einen Sty­ro­por­vo­gel mit­brin­gen woll­te und der man ant­wor­te­te:

Bedau­er­li­cher­wei­se sehen wir uns gezwun­gen, die Defi­ni­ti­on »Waf­fe« sehr hart zu inter­pre­tie­ren. Dies bedeu­tet, dass alle von Dir auf­ge­lis­te­ten Gegen­stän­de nicht zuge­las­sen sind.

Ein Plüsch­tier ist eine Waf­fe? Das hielt ich für äußerst gro­tesk und frag­te des­we­gen nach:

Sehr geehr­te Frau xxxxx,

Da ich die in mei­nen Augen über­zo­gen para­no­ide Her­an­ge­hens­wei­se der Köln­mes­se in einem Arti­kel the­ma­ti­sie­ren wer­de, bit­te ich um Stel­lung­nah­me zu dem als Screen­shot ange­häng­ten Fall, in dem Sie einer Cos­playe­rin unter­sa­gen wol­len, einen Geh­stock aus Pap­pe, sowie einen Plüsch- und einen Sty­ro­por­vo­gel mit­zu­brin­gen.
War­um wird das unter­sagt? Han­delt es sich bei Plüsch­tie­ren oder Sty­ro­por­vö­geln Ihrer Ansicht nach um »waf­fen­ähn­li­che Gegen­stän­de«? Falls ja, bit­te ich um eine Begrün­dung. Falls nein, bit­te ich um eine Begrün­dung für das Ver­bot. Sind Sie nicht der Ansicht, hier voll­kom­men über­zo­gen und unver­hält­nis­mä­ßig zu agie­ren?
Für Infor­ma­tio­nen bedan­ke ich mich im vor­aus. Ich wei­se dar­auf hin, dass eine Ant­wort in einem Arti­kel zitiert wer­den wird. Eben­so das Aus­blei­ben einer sol­chen.


Mit freund­li­chem Gruß,
Ste­fan Holz­hau­er
Phan​ta​News​.de
Phan­tas­ti­sche Nach­rich­ten

Eine Ant­wort kam heu­te, die ist so kurz wie aus­sa­ge­arm:

Hal­lo Herr Holz­hau­er,

bit­te ent­schul­di­gen Sie die For­mu­lie­rung der Ant­wort, die in die­sem Fall lei­der nicht aus­rei­chend dif­fe­ren­ziert war. Plüsch­tie­re und auch Sty­ro­por­vö­gel sind kei­ne waf­fen­ähn­li­che Gegen­stän­de und daher als Kos­tüm­be­stand­tei­le zuläs­sig.

Gruß,
xxxx

Aha. Na das ist doch schon ein­mal was. Ein Plüsch­tier ist also kei­ne Waf­fe. Bahn­bre­chend. Man muss sich jetzt fra­gen, wie es dann zu die­ser kom­plet­ten Falsch­aus­sa­ge kom­men konn­te? Nach­läs­sig­keit? Sind den Mit­ar­bei­tern der Köln­mes­se die­se »Cos­play-Spin­ner« völ­lig egal und man kann nach Belie­ben mit ihnen umsprin­gen? Und: Natür­lich blei­ben dadurch die Bedin­gun­gen für Cos­play­er wei­ter­hin völ­lig intrans­pa­rent, des­we­gen habe ich noch eine wei­te­re Fra­ge hin­ter­her­ge­schickt:

Sehr geehr­te Frau xxxx,

wird das auch öffent­lich gemacht? Die Cos­play­er­sze­ne ergeht sich seit ges­tern in erheb­lich kri­ti­schen Äuße­run­gen und inten­si­ver Dis­kus­si­on über das Ver­hal­ten der Games­com-Ver­an­stal­ter und die völ­lig unkla­ren Bedin­gun­gen hin­sicht­lich erlaub­ter Gegen­stän­de. Wer­den Sie die­se noch deut­li­cher for­mu­lie­ren, damit die Cos­play­er eine höhe­re Sicher­heit bekom­men, nicht am Ein­gang abge­wie­sen zu wer­den, oder Gegen­stän­de kon­fis­ziert zu bekom­men? Was ist mit Per­so­nen, die kei­ne Kennt­nis von den »Regeln« erlan­gen konn­ten? Wer­den die ein­ge­zo­ge­nen Gegen­stän­de sol­cher Per­so­nen gekenn­zeich­net, gesam­melt und nach Besuchs­en­de zurück­ge­ge­ben? Oder wer­den inkri­mi­nier­te Gegen­stän­de ver­nich­tet? Wer­den sol­che Per­so­nen trotz gül­ti­ger Ein­tritts­kar­te abge­wie­sen, wenn sie mit einer Ver­nich­tung ihres Besit­zes nicht ein­ver­stan­den sind? Wie sind also die kon­kre­ten Bedin­gun­gen?

Für wei­te­re Infor­ma­tio­nen bedan­ke ich mich im vor­aus.

Wenn sich nun Cos­play­er ent­schei­den, auf­grund der in mei­nen Augen völ­lig über­zo­ge­nen Regeln nicht zur Games­com zu fah­ren, dann ist das für die Köln­mes­se kei­ner­lei Ver­lust, denn schließ­lich sind alle Kar­ten seit Wochen aus­ver­kauft und die Ver­an­stal­ter haben das Geld bereits. Wenn jemand nicht kommt, weil er oder sie mit den kurz­fris­tig uni­la­te­ral ein­ge­füh­ren Regeln nicht ein­ver­stan­den ist, kann das der Köln­mes­se also völ­lig egal sein.

Aber: Es wur­de die Ansicht geäu­ßert, dass sich die Ver­trags­be­din­gun­gen für den Kar­ten­kauf durch die­se Ände­run­gen der AGB eben­falls geän­dert haben, denn die neu­en Regeln sind ja nicht optio­nal, son­dern bin­dend und wer­den damit Teil des Ver­trags. Eine sol­che ein­sei­ti­ge, nach­träg­li­che Ver­trags­än­de­rung ist so aber nicht zuläs­sig, des­we­gen kann man auch mei­ner Ansicht nach vom Kauf zurück­tre­ten.

(Update: Nach­träg­li­che ein­sei­ti­ge Ver­trags­än­de­run­gen sind laut deut­schem Recht nicht zuläs­sig. Und auch eine Klau­sel in AGB, dass die­se sich ein­sei­tig ändern kön­nen, ohne dass der Ver­trags­part­ner zustim­men muss, ist laut BGH nicht zuläs­sig: Urteil vom 11.10.2007, Az. III ZR 63/​07)

Wer also jetzt auf­grund der neu­en »Regeln« nicht mehr auf die Games­com fah­ren möch­te (und das gilt nicht nur für Cos­play­er), soll­te von den Ver­an­stal­tern auf­grund ein­sei­tig und uner­war­tet geän­der­ter AGB sein Geld zurück­ver­lan­gen. Kon­takt­mög­lich­kei­ten fin­det man auf der games­com-Web­sei­te.

Ins­ge­samt hate ich die Sicher­heits­vor­ga­ben der Köln­mes­se für unver­hält­nis­mä­ßig. Wenn wir uns von Ter­ro­ris­ten das Leben ein­schrän­ken und den Spaß ver­der­ben las­sen, haben die Ter­ro­ris­ten gewon­nen, auch ohne dass sie Anschlä­ge ver­üben. Und wenn sich auf­grund der Taschen- und Latex­waf­fen­kon­trol­len lan­ge Schlan­gen bil­den, wäre es für einen Irren ein leich­tes, einen Anschlag auf eben die­se War­ten­den zu ver­üben. Das Sicher­heits­kon­zept erscheint mir in der vor­lie­gen­den Form sehr unaus­ge­go­ren und in jeder Hin­sicht zu unguns­ten der Besu­cher schnell zusam­men­ge­zim­mert.

Logo Games­com Copy­right Köln­mes­se GmbH

De Maizière: Datenschutz muss weg! Bürgerrechte? Egal!

Daten­schutz ist schön, aber in Kri­sen­zei­ten hat Sicher­heit Vor­rang

Die­sen Satz äußer­te Bun­des­in­nen­mi­nis­ter De Mai­ziè­re ges­tern in einem Inter­view gegen­über der Tages­schau.

Ich hat­te schon befürch­tet, dass irgend­wel­che Polit-Hard­li­ner die fei­gen Anschlä­ge in Bel­gi­en zum Anlass neh­men wür­den, dazu auf­zu­ru­fen, unse­re Grund­rech­te wei­ter ein­zu­schrän­ken, und alle Bür­ger anlass­los unter Gene­ral­ver­dacht zu stel­len. Ich hat­te aber ein wenig gehofft, dass sie sich mit die­ser wider­wär­ti­gen Lei­chen­fled­de­rei mehr Zeit las­sen wür­den, statt die Toten umge­hend für ihre bür­ger­rechts- und men­schen­rechts­wid­ri­gen Absich­ten zu instru­men­ta­li­sie­ren.

Was das mit Phan­tas­tik zu tun hat? Nichts.

https://​www​.you​tube​.com/​w​a​t​c​h​?​v​=​B​i​b​l​z​s​E​L​aBQ

 

THE TERROR: AMC macht Dan Simmons´ Roman zur Serie

In Dan Sim­mons´ Roman THE TERROR dreht sich die Hand­lung um die Expe­di­ti­on von Cap­tain Sir John Frank­lin mit den Schif­fen HMS Ere­bus und HMS Ter­ror im Jahr 1845, in deren Rah­men nach der Nord­west­pas­sa­ge gesucht wird. Wäh­rend sie in der Ark­tis mit Hun­ger, Skor­but, Meu­te­rei und Kan­ni­ba­lis­mus zu kämp­fen haben, wer­den sie zudem von einem mons­trö­sen Wesen ter­ro­ri­siert.

Nach dem erfolg von THE WALKING DEAD setzt der Sen­der AMC offen­bar wei­ter auf das Hor­ror-Gen­re, denn Dead­line berich­tet, dass der Roman in eine Serie umge­setzt wer­den wird. Das Dreh­buch zum Pilo­ten schreibt David Kaj­ga­nich, er wird wohl auch als Show­run­ner fun­gie­ren. Wei­te­re Per­so­nen im Boot sind Alex­an­dra Milchan, David Zucker, Scott Lam­bert, Rid­ley Scott und Dan Sim­mons selbst. Aus­füh­ren­der Pro­du­zent wird Meg­han Lyvers. An der Serie wer­den Scott Free Tele­vi­si­on, Tele­vi­si­on 360 und AMC Stu­di­os betei­ligt sein.

Dar­über wann die Serie star­ten wird ist noch nichts bekannt.

[cc]

Cover THE TERROR Copy­right Litt­le, Brown and Com­pa­ny

[aartikel]0316008079[/aartikel]

Nach oben scrollen

Durch die weitere Nutzung der Seite stimmst du der Verwendung von Cookies und von eingebundenen Skripten Dritter zu. Weitere Informationen

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn du diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwendest (Navigation) oder auf "Akzeptieren" klickst, erklärst Du Dich damit einverstanden. Dann können auch Cookies von Drittanbietern wie Amazon, Youtube oder Google gesetzt werden. Wenn Du das nicht willst, solltest Du entweder nicht auf "Akzeptieren" klicken und die Seite nicht weiter nutzen, oder Deinen Browser im Inkognito-Modus betreiben, und/oder Anti-Tracking- und Scriptblocker-Plugins nutzen.

Mit einem Klick auf "Akzeptieren" werden zudem extern gehostete Javascripte freigeschaltet, die weitere Informationen, wie beispielsweise die IP-Adresse an Dritte weitergeben können. Welche Informationen das genau sind liegt nicht im Einflussbereich des Betreibers dieser Seite, das bitte bei den Anbietern (jQuery, Google, Youtube, Amazon, Twitter *) erfragen. Wer das nicht möchte, klickt nicht auf "akzeptieren" und verlässt die Seite.

Wer wer seine Identität im Web schützen will, nutzt Browser-Erweiterungen wie beispielsweise uBlock Origin oder ScriptBlock und kann dann Skripte und Tracking gezielt zulassen oder eben unterbinden.

* genauer: eingebettete Tweets, eingebundene jQuery-Bibliotheken, Amazon Artikel-Widgets, Youtube-Videos, Vimeo-Videos

Schließen