VG-Wort Ausschüttung an Verleger: Gesetzesänderung und Lobbyismus
Die Parteien in #neuland tun sich mit einer angesichts der geänderten Parameter durch Internet und Digitalisierung dringend notwendigen Novellierung des Urheberrechts schwer. Da bewegt sich seit Jahren an unzähligen Stellen nichts Sinnvolles. Wie schnell so etwas allerdings gehen kann, wenn eine Lobbyvereinigung wie der Börsenverein des deutschen Buchhandels lauthals »Mimimi!« und ordentlich Druck auf die Politik macht, zeigt die Tatsache, dass sich die große Koalition in Rekordzeit auf eine Gesetzesänderung geeinigt hat, die Verlage wieder an den Ausschüttungen der VG-Wort beteiligen soll, nachdem der BGH das bisherige Verfahren als rechtswidrig eingestuft hat. Weit vorne dabei: die SPD.
Ich finde es geradezu widerlich, wie sich hier Lobbyvereinigungen Gesetze auf Wunsch von der Politik zurecht schreiben lassen, zu Ungunsten der Urheber. Andere in Zeiten eines Internets und Sozialer Medien dringend notwendige Verbesserungen wie beispielsweise eine Art »fair use«-Klausel, oder eine Verringerung von Schutzrechtsfristen, die eher den Nutzern zugute kommen würden, lassen weiter auf sich warten, oder sind noch nicht einmal am Horizont zu sehen – weil Bürger keine Lobby haben. Auch ist nichts davon zu sehen, dass die Urheber rechtlich besser gestellt werden sollen, von Heiko Maas’ durchaus sinnvollen Änderungen des Urheberrechts ist – ebenfalls nach heftiger Lobbyarbeit – kaum etwas übrig geblieben. Schlimmer noch: Den Signalen aus Brüssel nach zu urteilen, stehen uns Urheberrechtsänderungen ins Haus, die die Nutzer und sogar die Urheber noch stärker benachteiligen und ausschließlich den Verwertern dienen.
Bei den derzeitigen politischen Konstellationen sehe ich allerdings kaum Hoffnung, dass sich das alles in absehbarer Zeit zum Besseren ändern wird.
[Update 19.12.2016:] Das dem Europarecht widersprechende Gesetz wurde tatsächlich im Eilverfahren durchgewunken:
Die am Dienstag von CDU, CSU und SPD ankündigungslos vorgelegte Erweiterung der geplanten Reform des Urhebervertragsrechts um »Fragen der Verlegerbeteiligung« passierte innerhalb von vier Tagen praktisch ohne Medienöffentlichkeit den Ausschuss für Kultur- und Medien (Sondersitzung am Dienstag), den Rechtsausschuss (Mittwoch) das Bundestagsplenum (Donnerstagnacht) und den einspruchsberechtigten Bundesrat (Freitag). (Telepolis)
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