Preisbindung

MexxBooks Hambel Bandel: 45 Exemplare?

Wie der ein oder ande­re wis­sen mag, ver­sucht sich Mexx­Books mit einer hie­si­gen Vari­an­te des US-Hum­ble Bund­le. Es wird also ein Paket mit eBooks eine gewis­se Zeit lang ange­bo­ten, man kann dafür bezah­len was man will. Da die Rechts­ab­tei­lung des Bör­sen­ver­eins mir gegen­über aus­ge­sagt hat­te, dass ein Hum­ble Bund­le bei uns auf­grund der Buch­preis­bin­dung nicht mög­lich sei (da der Preis pro Buch fest­ge­legt sein muss – und das trotz in letz­ter Zeit sich wider­spre­chen­der Aus­sa­gen des Ver­eins und sei­ner Treu­hän­der), beeilt man sich bei Mexx­Books dar­auf hin­zu­wei­sen, dass die Bücher (Zitat von der Ham­bel Ban­del-Web­sei­te)

mit inter­pre­tie­ren­den und wei­ter­füh­ren­den mul­ti­me­dia­len Ele­men­ten ange­rei­chert wur­den und daher nach herr­schen­der Mei­nung der Preis­bin­dungs­treu­hän­der nicht unter das Buch­preis­bin­dungs­ge­setz fal­len.

Das mag so sein oder nicht, wie der Bör­sen­ver­ein und des­sen Treu­hän­der reagie­ren, wird die Zukunft zei­gen. Mei­ner Ansicht nach wären sie in ihrem Inter­es­se gut bera­ten, kei­nen Prä­ze­denz­fall in Sachen Buch­preis­bin­dung und Self­pu­bli­shing zu schaf­fen. Im Sin­ne der Indie-Autoren und der Kun­den wäre ein sol­cher Prä­ze­denz­fall jedoch sicher­lich zu begrü­ßen.

Für viel inter­es­san­ter hal­te ich im Moment aller­dings, dass bis jetzt gera­de mal 45 »Ham­bel Ban­dels« abge­setzt wer­den konn­ten, eine fast lächer­lich gerin­ge Men­ge. Wor­an mag das lie­gen? Mei­ner Ansicht nach gibt es hier­für meh­re­re Grün­de:

1. Es wird ein Min­dest­preis von 5 Euro vor­ge­ge­ben. Bei der US-Vari­an­te ist das nicht der Fall. Ent­we­der es han­delt sich um eine ech­te »zahl’ was Du willst«-Aktion oder nicht. Wird dann doch ein Min­dest­preis vor­ge­ge­ben, hat das ein Geschmäck­le.

2. Es gibt im Netz diver­se Kri­tik an Mexx­Books Infor­ma­ti­ons­po­li­tik im Zusam­men­hang bei­spiels­wei­se mit Kind­le-Ver­käu­fen, aber auch mit Bestel­lun­gen all­ge­mein zu fin­den. Ich gehe davon aus, dass sich poten­ti­el­le Kun­den vor einem Kauf eines Bund­les infor­mie­ren und even­tu­ell von den nega­tiv-Mel­dun­gen ver­un­si­chert sind.

3. Die Zusam­men­stel­lung der eBooks lässt eine kla­re Linie ver­mis­sen. Zwei­mal Phan­tas­tik, ein­mal Crowd­fun­ding, ein­mal die Geschich­te des eBooks und eine Sto­ry­samm­lung mit Geschich­ten aus dem Leben. Wo ist denn da die Ziel­grup­pe? Das ame­ri­ka­ni­sche Vor­bild setz­te auf eine Nerd-taug­li­che Zusam­men­stel­lung mit aus­schließ­lich Phan­tas­tik-Titeln, dar­un­ter auch wel­che von nam­haf­ten Autoren. Hät­te man das auch hier so gehand­habt, wäre viel­leicht eher etwas dar­aus gewor­den. So blei­ben noch fünf Tage und es sind gera­de mal 45 Bund­les abge­setzt.

Zudem wäre wirk­lich inter­es­sant zu sehen, wie­viel Geld mit die­sen 45 ver­kauf­ten Ein­hei­ten ein­ge­nom­men wur­de. Die Hum­ble Bund­le Inc. infor­miert zu jeder Zeit trans­pa­rent über die Ein­nah­men. War­um macht Mexx­Books das nicht?

So bleibt das Gan­ze ein durch­aus inter­es­san­tes Expe­ri­ment, das mit ver­än­der­ten Para­me­tern in Zukunft viel­leicht erfolg­rei­cher wie­der­holt wer­den könn­te. Und es bleibt span­nend abzu­war­ten, ob der Bör­sen­ver­ein sich dazu kon­kret noch äußert oder nicht (oder sogar über die Treu­hand-Kanz­lei Maß­nah­men ergreift), alle Vari­an­ten wür­den aber wahr­schein­lich zu einem Gesichts­ver­lust füh­ren.

[cc]

Bild: eBook-Para­graph von mir, CC BY-NC-SA

Buchpreisbindung auf Nutzungslizenzen?

Neu­lich war hier auf Phan­ta­News The­ma, dass man an eBooks kei­ne Besitz­rech­te erwirbt, son­dern nur Nut­zungs­li­zen­zen. Bei­spiel war Ama­zons Kind­le-Shop, in des­sen Nut­zungs­be­din­gun­gen das auch so ein­deu­tig zu lesen ist. Dadurch stell­te sich für mich die Fra­ge, ob das die Buch­preis­bin­dung auf eBooks nicht in Fra­ge stellt, denn tat­säch­lich ent­steht dadurch ja eine deut­li­che Unter­schei­dung zum Print­buch. Denn dar­an erwirbt man defi­ni­tiv ein dau­er­haf­tes, nicht zeit­lich beschränk­tes Besitz­recht – wenn auch nicht am urhe­ber­recht­lich geschütz­ten Text dar­in, aber wenigs­tens am phy­si­ka­li­schen Objekt Print­buch. Ist klar: Wenn Ama­zon oder ein Ver­lag das Nut­zungs­recht an einem Buch zurück zie­hen woll­ten, müss­ten sie in mei­ne Woh­nung ein­drin­gen und es phy­si­ka­lisch aus dem Regal neh­men – das ist dann doch höchst unwahr­schein­lich.

Es war also wie­der ein­mal an der Zeit, die Rechts­ab­tei­lung des Bör­sen­ver­eins des deut­schen Buch­han­dels  nach einer Ein­schät­zung zu die­sem The­ma zu fra­gen. Die Ant­wort fiel für mich nicht uner­war­tet aus …

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