CSU

Rant: Leistungsschutzrecht: »empörte« Parteien und Käse von Keese

Ich woll­te hier ja eigent­lich nichts mehr über das ver­kack­te Leis­tungs­schutz­recht schrei­ben, eigent­lich ist schon alles dazu gesagt, nur noch nicht von jedem. Soeben bin ich aller­dings über zwei Din­ge gestol­pert, die haben trotz – oder gera­de wegen – ihrer offen­sicht­li­chen Idio­tie bei mir für Lach­an­fäl­le gesorgt. Und ich muss drü­ber schrei­ben, sonst plat­ze ich noch. Wer Sati­re fin­det, darf sie rot anstrei­chen.

Zuerst ist heu­te in zahl­lo­sen Medi­en zu ver­neh­men, wie es sich für Qua­li­täts­me­di­en gehört, meist kom­men­tar­los:

Ver­tre­ter von CDU und FDP ver­ur­teil­ten scharf, dass Goog­le die Inter­net­nut­zer für sei­ne Lob­by­in­ter­es­sen miss­brau­che

Die größ­te Lach­num­mer von allen. Gera­de die, die Licht­jah­re tief in den Ärschen Taschen aller Lob­by­ver­tre­ter ste­cken, die nicht recht­zei­tig auf die Bäu­me kom­men, monie­ren Lob­by­ar­beit? Das ist ganz gro­ßes Kino und ich schla­ge CDU/​CSU und FDP für die­sen Spruch für den deut­schen Come­dy­preis vor. Oder viel­leicht ärgern die sich nur dar­über, dass Goog­le ihnen kei­ne Koh­le rüber schiebt? Wer weiß …

Ihr wisst aber schon, lie­be Volks­ver­rä­ter, äh… ´schul­di­gung, Volks­ver­tre­ter, dass sich eure Jugend­or­ga­ni­sa­tio­nen zusam­men mit den Jusos, den Jun­gen  Grü­nen und den Jun­gen Pira­ten heu­te deut­lich vom LSR distan­ziert haben? Hat euch sicher nicht gefal­len, was?

Der zwei­te Ham­mer stammt von Sprin­ger-Vize Kee­se. Der ist zusam­men mit Goo­gles Kay Ober­beck heu­te vom Deutsch­land­ra­dio inter­viewt wor­den. Ober­beck sag­te:

Sie [die Ver­la­ge] kön­nen sel­ber fest­le­gen, wel­che Tei­le von Sei­ten, wel­che Tei­le ihres Ange­bo­tes über­haupt auf­find­bar gemacht wer­den sol­len oder gar nicht. Also inso­fern haben hier die Ver­la­ge schon jetzt sämt­li­che Hebel in der Hand, um sel­ber fest­zu­le­gen, was hier im Inter­net von ihren Ange­bo­ten sicht­bar ist oder was auch nicht.

Dar­auf­hin son­der­te Kee­se doch tat­säch­lich den fol­gen­den Bull­shit ab:

Genau das Gegen­teil ist der Fall, und da liegt sozu­sa­gen der Kern des Pro­blems. […] Es wäre schön, wenn es sol­che dif­fe­ren­zier­ten Mög­lich­kei­ten gäbe, wie Herr Ober­beck sie gera­de schil­dert, aber die gibt es im Augen­blick nicht.

Für wie dumm will der uns eigent­lich ver­kau­fen? Na gut, Sprin­ger-Pres­se halt, da erüb­rigt sich die Fra­ge ohne­hin schon, aber der­art öffent­lich gegen­über einem ÖR-Sen­der aus­ge­spro­chen kann man so etwas mei­ner Mei­nung nach nur als vor­sätz­li­che Lüge bezeich­nen. Dass er es nicht bes­ser weiß, kann ich mir nun wirk­lich nicht vor­stel­len.

Falls dem doch so sein soll­te, erläu­te­re ich das mal. Also, Kee­se, pass´ gut auf:

Da gibt es die­se Such­ma­schi­ne. Die heisst Goog­le. Die indi­ziert auto­ma­tisch Web­sei­ten, wenn sie über Links im Netz auf­find­bar sind, oder wenn man sie selbst bei Goog­le (wir erin­nern uns: eine Such­ma­schi­ne – eigent­lich ist es eine Find­ma­schi­ne, denn man fin­det mit ihr Web­sei­ten – auch Sei­ten von Zei­tun­gen) ein­trägt. Nun kann es aber sein, dass man nicht möch­te, dass Goog­le (die­se Such­ma­schi­ne) unse­re Sei­ten indi­ziert (für alte Män­ner mit Kugel­schrei­bern und Leser von Tot­holz­me­di­en: in sei­nen Index, also sei­ne Daten­bank auf­nimmt). Dann erstellt man eine Datei namens robots.txt. Da steht drin, wel­che Sei­ten der Web­pä­senz – Ent­schul­di­gung zu schwe­res Wort für Zei­tungs­ver­le­ger – der Web­sei­te nicht in Goo­gles (eine Such- und Find­ma­schi­ne) Index auf­ge­nom­men wer­den sol­len. Fer­tig. Kein Gesetz nötig.

Das ist Punkt eins.

Punkt zwei ist Goog­le News. Hier wer­den die Nach­rich­ten der Zei­tungs­web­prä… sei­ten gelis­tet, zusätz­lich mit einem Anrei­ßer­text, ein soge­nann­tes Snip­pet, das ist durch­aus kor­rekt. Aller­dings muss man sich selbst dafür dort anmel­den. Ich sage es noch­mal laut und deut­lich (und ent­schul­di­ge mich bei Web-Affi­nen für die Groß­buchs­sta­ben): WENN MAN MIT SEINEM DRECKS-KÄSEBLATT IN DEN GOOGLE-NEWS-INDEX WILL; MUSS MAN SICH SELBST DA ANMELDEN. Und das gilt auch für Sprin­ger!

Wenn ihr da nicht rein wollt, lie­be Tot­holz-Ver­öf­fent­li­cher mit unin­ter­es­san­ten Web­sei­ten, dann tragt euch ver­dammt noch­mal ein­fach nicht da ein. Und wenn ihr wie­der raus wollt, dann kün­digt ein­fach euren blö­den Account, Ent­schul­di­gung kei­ne zu kom­pli­zier­ten Wör­ter: mel­det euch wie­der ab. Ist das so schwer? Braucht man dafür ein Gesetz? Ich ant­wor­te mal, falls ihr etwas nicht ver­stan­den habt: nein, das braucht man garan­tiert nicht.

Heu­te Nacht wird dann also im Bun­des­tag über das Leis­tungs­schutz­recht debat­tiert. Na sicher. Um 2:45 Uhr. Unge­fähr. Zu die­ser Uhr­zeit tobt im Deut­schen Bun­des­tag sicher das pral­le Leben. Herz­li­chen Glück­wunsch an die Lob­by­ar­bei­ter, die es geschafft haben, die Aus­spra­che über die­ses Gesetz auf einen Zeit­punkt mit­ten in der Nacht zu legen, damit das mal wie­der nur zu Pro­to­koll gege­ben wird. Mir gegen­über hat der Bun­des­ver­band der Zei­tungs­ver­le­ger in einem Tweet geant­wor­tet »sie sei­en ja nicht für die Ter­min­pla­nung des Bun­des­ta­ges ver­ant­wort­lich«. Ja, ne, is´ klar. Wenn einer von euch Vögeln mal eben sei­nen Kum­pel Rös­ler anruft, dann sorgt der ganz sicher dafür, dass das The­ma beque­mer­wei­se auf einen Nacht­ter­min gelegt wird. Es ist ohne­hin auf­fäl­lig, wie oft Geset­ze in letz­ter Zeit mit­tels sol­cher Nacht- und Nebel-Aktio­nen heim­lich durch­ge­wun­ken wer­den sol­len. Und die flie­gen doch sowie­so auf, was soll das also?

Wenn das Leis­tungs­schutz­recht kommt, dass wer­den neue Wel­len von Abmah­nun­gen durch Abzo­cker-Anwäl­te durch die rea­le Welt zie­hen und es den Bür­gern schon zei­gen, dass sie nichts mehr im Inter­net ver­öf­fent­li­chen sol­len. Vie­le wer­den dann klein bei­geben und zuma­chen. Und schon ist die Ver­le­germafia ‑Mesch­po­ke hau­fen­wei­se Kon­kur­renz los. Fein aus­ge­dacht, ihr Wohl­tä­ter. Und dan­ke dafür, dass die ach so neu­tra­len und objek­ti­ven Qua­li­täts­me­di­en ihre Glaub­wür­dig­keit nach­hal­tig dadurch ein­ge­büßt, dass sie ten­den­zi­ell über die­ses The­ma berich­te­ten, näm­lich pro-Leis­tungs­schutz­recht. Bevor ich wie­der eine Zei­tung kau­fe und lese, ist die Son­ne aus­ge­brannt.

… So, nu´ geht’s wie­der.

[cc]

Bild: »Fear! The Ab­mahn­an­walt«, Co­py­right Jo­han­nes Kretz­sch­mar, CC BY-NC-SA

Leistungsschutzrecht: zieht euch warm an!

Bereits seit Län­ge­rem ver­su­chen gewis­se Zei­tungs­ver­le­ger bekann­ter­ma­ßen, sich Text­schnip­sel und Über­schrif­ten im Rah­men eines soge­nann­ten »Leis­tungs­schutz­rech­tes« schüt­zen zu las­sen und betrie­ben dafür mas­si­ve Lob­by­ar­beit bei den Kli­en­tel­po­li­ti­kern von CDU/​CSU und FDP; feder­füh­rend ist hier bei­spiels­wei­se der Axel Sprin­ger-Ver­lag, bekannt durch das Revol­ver­blatt BILD. Die Lob­by-Mani­pu­la­tio­nen führ­ten natür­lich zum gewünsch­ten Ergeb­nis: Schwarz-Gelb hat ein ent­spre­chen­des Gesetz vor­be­rei­tet, des­sen Inhalt Anfang der Woche bekannt wur­de.

Und: welch´ Wun­der … war zuerst die Rede davon, dass es haupt­säch­lich dar­um geht, Goog­le für sei­ne Dienst­leis­tung Rech­nun­gen stel­len zu kön­nen – man sprach bereits von einen »Lex Goog­le« – ist vom Such­ma­schi­nen­an­bie­ter und Inter­net­gi­gan­ten nun auf ein­mal nicht mehr die Rede (kein Wun­der: der nimmt ein­fach die Ver­la­ge aus sei­nen Such­ergeb­nis­sen und lässt sie am aus­ge­streck­ten Arm ver­hun­gern – kei­ne Leser mehr auf ihren Pay­wall-gesi­cher­ten Web­sei­ten woll­ten die Ver­le­ger dann eben­falls nicht – also möch­te man Blog­ger abzo­cken, die haben schließ­lich kei­ne Rechts­ab­tei­lung). Dafür fin­den sich Pas­si, die kon­kret und direkt dar­auf aus­ge­legt sind, Blog­gern das Leben so schwer wie mög­lich zu machen und Abmahn­ab­zo­ckern (ali­as ent­spre­chend täti­gen Anwäl­ten) ein dau­er­haft gesi­cher­tes Ein­kom­men zu ver­schaf­fen.

Zwar wird all­ge­mein voll­mun­dig behaup­tet, dass die zu schüt­zen­den Pres­se­tex­te (bis hin zu Mikro­for­mu­lie­run­gen, die nor­ma­ler­wei­se bei Nut­zung unter das Zitat­recht fal­len) nur nicht »kom­mer­zi­ell« ver­wen­det wer­den dür­fen – unter kom­mer­zi­ell ver­steht Schwarz-Gelb aller­dings kei­ne Gewinn­erzie­lungs­ab­sicht oder geschäfts­mä­ßi­ge Tätig­keit, es reicht bereits ein simp­ler Flattr-But­ton!

Ich will mich hier gar nicht in Details erge­hen, die recht­li­che und gesell­schaft­li­che Bewer­tung haben ande­re bereits ein­drucks­voll geleis­tet, bei­spiels­wei­se Udo Vet­ter in sei­nem Law Blog (unbe­dingt lesen!), Tho­mas Stad­ler auf Inter­net-Law und Kai Bier­mann in der Zeit.

Hier wird nicht nur ver­sucht, ein ver­al­te­tes Geschäfts­mo­dell auf Kos­ten der All­ge­mein­heit am Leben zu erhal­ten, hier wer­den nach den Ana­ly­sen nicht weni­ger Fach­leu­te die Bür­ger­rech­te mit Füßen getre­ten. Soll­te das Gesetz in Kraft tre­ten wäre es ein ein­deu­ti­ger Fall für das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt.

Wir soll­ten aber dafür sor­gen, dass es gar nicht erst dazu kommt!

Wei­te­re Infor­ma­tio­nen fin­den sich bei­spiels­wei­se auf der Web­sei­te der »Initia­ti­ve gegen ein Leis­tungs­schutz­recht«. Infor­miert euch! Ver­brei­tet die Infor­ma­tio­nen!

[cc]

Bild: »Fear! The Ab­mahn­an­walt«, Co­py­right Jo­han­nes Kretz­sch­mar, CC BY-NC-SA

Deutscher Computerspielepreis: CDU/​CSU kritisieren Nominierung von CRYSIS 2

Ich hat­te bereits mehr­fach über die Far­ce berich­tet, die sich »Deut­scher Com­pu­ter­spie­le­preis« nennt. Da wer­den tat­säch­lich nicht die erfolg­reichs­ten und tech­nisch inno­va­tivs­ten Spie­le prä­miert, son­dern irgend­wel­che Pro­duk­te, die »päd­ago­gisch wert­voll« sind. Dabei ist natür­lich gegen eine sol­che Aus­zeich­nung nichts ein­zu­wen­den, aller­dings soll­te man sie dann anders benen­nen, bei­spiels­wei­se »Deut­scher Preis für beson­ders wert­vol­le Com­pu­ter­spie­le«. Der jetz­ti­ge Name sug­ge­riert eine All­ge­mein­gül­tig­keit, die dann kon­se­quen­ter­wei­se alle Spie­le ein­schlie­ßen soll­te, und nicht nur sol­che, die den Hard- und Off­linern aus den Uralt-Par­tei­en genehm sind.

Mor­gen soll der Preis mal wie­der ver­lie­hen wer­den – und es hät­te wahr­schein­lich erneut nie­man­den aus der Com­pu­ter­spie­ler-Sze­ne so recht inter­es­siert, hät­ten nicht heu­te CDU und CSU in einer ein­ma­li­gen Akti­on für brei­te Wer­bung gesorgt. Der medi­en­po­li­ti­sche Spre­cher der CDU/C­SU-Bun­des­tags­frak­ti­on Wolf­gang Börn­sen (im Alter von 70 Jah­ren garan­tiert ein Fach­mann für Com­pu­ter­spie­le und ähn­li­che The­men – not!), mel­de­te sich auf­grund der Nomi­nie­rung von CRYSIS 2 zu Wort und sag­te:

Die CDU/C­SU-Bun­des­tags­frak­ti­on distan­ziert sich von der Ent­schei­dung der unab­hän­gi­gen Jury, in der Kate­go­rie ‘Bes­tes Deut­sches Spiel’ ein soge­nann­tes Kil­ler­spiel zu nomi­nie­ren. Wir hal­ten die­se Nomi­nie­rung für unver­tret­bar

und füg­te hin­zu:

Soge­nann­te Kil­ler­spie­le dür­fen nicht hono­riert wer­den, auch wenn sie tech­nisch noch so aus­ge­reift sind.

Wei­ter ist er der Ansicht, dass die Nomi­nie­rung nicht mit dem Bun­des­tags­be­schluss von 2007 ver­ein­bar sei, in dem fest­ge­legt wur­de, dass der Com­pu­ter­spie­le­preis nur für »qua­li­ta­tiv hoch­wer­ti­ge sowie kul­tu­rell und päd­ago­gisch wert­vol­le Com­pu­ter­spie­le« ver­ge­ben wer­den dür­fe – und ent­blö­det sich nicht, auch noch eben das Grund­ge­setz, genau­er »die unan­tast­ba­re Wür­de des Men­schen«, her­an zu zie­hen (steht da irgend­wo »die Wür­de von Pixeln ist unan­tast­bar«? Als ich das letz­te Mal nach­ge­se­hen habe jeden­falls noch nicht). Die tech­ni­sche Qua­li­tät sol­le laut die­sem Beschluss nur eine sekun­dä­re Rol­le spie­len.

Ja, wenn das so fest­ge­legt wur­de, dann muss man das auch so durch­füh­ren. Wisst ihr was? Nagelt euch euren alber­nen Preis doch ein­fach vors Knie, zusam­men mit dem Begriff »Kil­ler­spie­le«. Und distan­ziert euch bit­te auch von mir – ich kann das Gesei­er näm­lich nicht mehr hören. Ehr­lich. Ich geh jetzt was weg­bal­lern, um mich abzu­re­agie­ren. Nein, kei­ne Sor­ge, nur vir­tu­ell … :o)

[cc]

Cover CRYSIS 2 Copy­right Crytek

[aartikel]B003FSSMXG[/aartikel][aartikel]B003FSSMXQ[/aartikel][aartikel]B003FSSMY0[/aartikel][aartikel]B003ZSHKL6[/aartikel]

DEAD SPACE 2: bayerische Inquisition sauer – USK in Frage gestellt

Neu­lich hat­te ich dar­über berich­tet, dass die USK trotz eines Vetos des baye­ri­schen Sozi­al­mi­nis­te­ri­ums das Spiel DEAD SPACE 2 nicht auf den Index gesetzt hat­te. Ins­ge­samt sechs Prü­fun­gen hat­ten nicht zu dem von baye­ri­schen Moral­apos­teln gewünsch­ten Ergeb­nis geführt. Man soll­te mei­nen, dass der Fall damit abge­schlos­sen sei, ins­be­son­de­re ange­sichts der Tat­sa­che, dass die­se Ein­schät­zung von unab­hän­gi­gen Fach­leu­ten der Län­der (!) gefällt wur­de.

Doch in Bay­ern gehen die Uhren anders: wenn einem eine Ent­schei­dung nicht gefällt, holt die Inqui­si­ti­on eben zum Rund­um­schlag aus:

Wie­der mal ist es die CSU-Poli­ti­ke­rin (Baye­ri­sche Staats­mi­nis­te­rin für Arbeit und Sozi­al­ord­nung, Fami­lie und Frau­en) Chris­ti­ne Hadert­hau­er (die­se und ihre sach­lich fal­sche Pole­mik ken­nen wir bereits), die ordent­lich vom Leder zieht:

Durch die jet­zi­ge Ent­schei­dung ist kei­ne Abstim­mung der USK mit der Bun­des­prüf­stel­le für jugend­ge­fähr­den­de Medi­en mehr mög­lich, obwohl im bis­he­ri­gen Ver­fah­ren eine Rei­he fach­kun­di­ger Gut­ach­ter das Spiel als indi­zie­rungs­wür­dig bewer­tet hat­ten und im Jugend­schutz­ge­setz für Zwei­fels­fäl­le eine enge Abstim­mung vor­ge­se­hen ist.

Bay­ern wird sich des­halb auf Bun­des­ebe­ne für Ver­bes­se­run­gen im Bereich des USK-Ver­fah­rens ein­set­zen, damit künf­tig eine Prü­fung durch die Bun­des­prüf­stel­le auch dann mög­lich ist, wenn vor­her schon eine Alters­kenn­zeich­nung durch die USK erfolgt ist.

Kon­kre­ter Hin­ter­grund ist, dass ein Spiel nicht mehr indi­ziert wer­den kann, wenn es ein USK-Sie­gel erhal­ten hat. Wel­che »fach­kun­di­gen Gut­ach­ter« sie meint, lässt sie eben­so offen, wie die Tat­sa­che, dass ande­re eben­so »fach­kun­di­ge Gut­ach­ter« dem Spiel eine Unbe­denk­lich­keit für Erwach­se­ne beschei­nigt haben. Das Spiel ist Kin­dern und Jugend­li­chen also gar nicht zugäng­lich zu machen. Wo ist jetzt ihr Pro­blem? Das besteht offen­bar dar­in, Erwach­se­ne vor Inhal­ten schüt­zen zu wol­len, die in ihren Augen für Erwach­se­ne nicht geeig­net sind? Wo sind wir denn hier? In Chi­na?

Hof­fen wir, dass die Pole­mik der baye­ri­schen Moral­apos­tel und Zen­so­ren unge­hört bleibt und hof­fen wir wei­ter­hin, dass die Falsch­aus­sa­gen von Frau Hadert­hau­er an mög­lichst vie­len Stel­len kor­ri­giert wer­den. Hof­fen schließ­lich, dass die rest­li­chen Län­der des Bun­des das baju­wa­ri­sche Geheu­le nicht inter­es­siert.

Wer dem baye­ri­schen Sozi­al­mi­nis­te­ri­um und Frau Hadert­hau­er sei­ne Mei­nung dazu sagen möch­te, hier die Kon­tak­da­ten:

Baye­ri­sches Staats­mi­nis­te­ri­um für Arbeit und Sozi­al­ord­nung, Fami­lie und Frau­en
Win­ze­rer­stra­ße 9
80792 Mün­chen
Tele­fon: 089 1261-01
Tele­fax: 089 1261–1122
Buergerbuero@stmas.bayern.de

oder das Kon­tak­for­mu­lar auf der (gru­se­li­gen) Web­sei­te des Minis­te­ri­ums nut­zen. Immer schön höf­lich blei­ben!

[cc]

Cover DEAD SPACE 2 Copy­right Vis­ce­ral Games und Elec­tro­nic Arts, erhält­lich bei­spiels­wei­se bei Ama­zon

Nach oben scrollen

Durch die weitere Nutzung der Seite stimmst du der Verwendung von Cookies und von eingebundenen Skripten Dritter zu. Weitere Informationen

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn du diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwendest (Navigation) oder auf "Akzeptieren" klickst, erklärst Du Dich damit einverstanden. Dann können auch Cookies von Drittanbietern wie Amazon, Youtube oder Google gesetzt werden. Wenn Du das nicht willst, solltest Du entweder nicht auf "Akzeptieren" klicken und die Seite nicht weiter nutzen, oder Deinen Browser im Inkognito-Modus betreiben, und/oder Anti-Tracking- und Scriptblocker-Plugins nutzen.

Mit einem Klick auf "Akzeptieren" werden zudem extern gehostete Javascripte freigeschaltet, die weitere Informationen, wie beispielsweise die IP-Adresse an Dritte weitergeben können. Welche Informationen das genau sind liegt nicht im Einflussbereich des Betreibers dieser Seite, das bitte bei den Anbietern (jQuery, Google, Youtube, Amazon, Twitter *) erfragen. Wer das nicht möchte, klickt nicht auf "akzeptieren" und verlässt die Seite.

Wer wer seine Identität im Web schützen will, nutzt Browser-Erweiterungen wie beispielsweise uBlock Origin oder ScriptBlock und kann dann Skripte und Tracking gezielt zulassen oder eben unterbinden.

* genauer: eingebettete Tweets, eingebundene jQuery-Bibliotheken, Amazon Artikel-Widgets, Youtube-Videos, Vimeo-Videos

Schließen