Kann bitte mal jemand dem Landgericht Köln das Internet erklären?
Alte, weiße Männer haben es nicht so mit dem #neuland, entschuldigung, dem Internet. Ich muss das als alter, weißer Mann wissen, ich beobachte das schon länger. Ein ganz zentraler Punkt dieses Internets (es ist tatsächlich das WWW gemeint, aber das nur am Rande) sind nicht Katzenbilder, es ist auch nicht Porno und erst recht sind es nicht Facebook oder Werbung.
Der zentrale ursprüngliche Punkt sind Hyperlinks, also das Verknüpfen von unterschiedlichen Seiten oder Adressen im WWW über einen klickbaren Text, der als solcher gekennzeichnet ist.
Das Landgericht Köln (genauer dessen Richter) hat sich schon oft als ein Gericht ausgezeichnet, das nicht so wirklich einen Schimmer hat, wie dieses #neuland funktioniert und bereits des Öfteren ganz eigentümliche Urteile abgesondert, die nicht von Fachkenntnis getrübt waren und glücklicherweise oft von höheren Instanzen wieder kassiert wurde.
Wie der SWR gerade berichtet, habe die jetzt entschieden, dass (beispielsweise) Blogbeiträge auch dann als Werbung gekennzeichnet werden müssen, wenn die eigentlich keine Werbung enthalten, aber einen Link auf eine Herstellerseite.
Na danke.
Ich berichte also aus Informationsgründen, weil es zu den Themen meiner Seite passt über etwas und verlinke darauf, ohne dafür einen Auftrag des Herstellers, Verlags oder was auch immer zu haben oder gar dafür bezahlt worden zu sein, sondern einzig und allein weil ich im Rahmen meiner redaktionellen arbeit der Ansicht bin, dass das für meine Leser einen Mehrwert bringt. Es ist also ein Service für meine Leser und ich bin der sicheren Ansicht, dass die dann als mündige Bürger zum einen selbst in der Lage sind zu entscheiden, ob sie den Link klicken wollen, und zum anderen, ob sie auf der verlinkten Seite etwas erwerben wollen.
Und jetzt soll ich solche Posts als »Werbung« markieren. Ich halte das aus verschiedenen Gründen für völlig verfehlt und sogar gefährlich. Denn dann kann bei Rechtstreitigkeiten viel einfacher allein durch die Werbekennzeichnung zum einen ein finanzielles Interesse unterstellt werden (selbst wenn keins besteht) und zum anderen könnte auch irgendwann mal das Finanzamt nachfragen, was ich mit der Werbung denn so verdiene? Vernutlich vefallen etliche Blogger und Influencerinnen jetzt wieder in hektisches Getue und kennzeichnen gleich mal rpo forma jeden post, der nicht bei drei auf dem Mandelbaum ist, als Werbung. Ich halte das für falsch und – wie oben gesagt – gefährlich.
Ich warte jetzt erstmal ab, ob das Urteil rechtskräftig wird, ob es in die nächste und übernächste Instanz geht, wo es dann hoffentlich irgendwo kassiert werden wird. Bis dahin wird es für unbezahlte Links zu Themen, über die ich selbst frei entschieden habe, hier auf PhantaNews keine Werbekennzeichnung geben.
Übrigens lehne ich regelmäßig Anfragen von Werbetreibenden (auch namhaften) ab, die hier Artikel platzieren, aber den werblichen Charakter verschleiern wollen, was einein eindeutigen Verstoß gegen das NRW-Presserecht bedeuten würde (eigtnlich würde ich die Anfragenden, die mich zum Rechtsbruch animieren wollen, auch gern hier offenlegen, die drohen allerdings regelmäßig für eine Veröffentlichung mit dem Anwalt. Sie haben also etwas zu verbergen). Eigentlich ist das mit der Werbung also schon rechtlich gelöst und eindeutig, ohne dass die Richter des LG Köln noch völlig realitätsferne Urteil fällen müssten.
tl;dr;: Warten wir die nächsten Instanzen ab.