In einer erschütternden Ablehnung des Willens von fünf Millionen Online-Petenten und über 100.000 Demonstranten an diesem Wochenende hat das Europäische Parlament den gesunden Menschenverstand und den Rat von Wissenschaftlern, Technologen und UN-Menschenrechtsexperten aufgegeben und das Urheberrecht in der digitalen Binnenmarktrichtlinie in seiner Gesamtheit gebilligt.
Es gibt jetzt nur noch wenig, was verhindern kann, dass diese Bestimmungen zum Gesetz der Länder in ganz Europa werden. Es ist theoretisch möglich, dass der endgültige Text auf der Tagung des Europäischen Rates Ende dieses Monats nicht die Zustimmung einer Mehrheit der Mitgliedstaaten finden wird, aber dazu müsste mindestens ein Schlüsselland seine Meinung ändern. Zu diesem Zweck verdoppeln deutsche und polnische Aktivisten bereits ihre Bemühungen, die wichtigsten Stimmen ihrer Regierung zu verschieben.
Wenn dieser Versuch fehlschlägt, werden die Ergebnisse langfristig und chaotisch sein. Im Gegensatz zu EU-Verordnungen wie der DSGVO, die zu einem Gesetz werden, indem sie durch die zentralen EU-Institutionen verabschiedet werden, müssen EU-Richtlinien umgesetzt werden: sie müssen zu nationalem Recht jedes Mitgliedslandes werden. Die Länder haben bis 2021 Zeit, um die Urheberrechtsrichtlinie umzusetzen, aber die EU hält ihre Mitglieder selten an diese Frist, so dass es noch länger dauern könnte.
Leider ist es wahrscheinlich, dass die erste Umsetzung der Richtlinie von den Ländern kommen wird, die ihre Annahme am meisten unterstützt haben. Die derzeitige Gruppe der französischen Politiker hat sich stets für die schlimmsten Teile der Richtlinie eingesetzt, und die Macron-Regierung könnte versuchen, einen frühen Sieg für die Medienunternehmen des Landes zu erzielen.
Länder, deren Politik stärker gespalten war, werden zweifellos länger brauchen. In Polen wurden die Politiker von wütenden Wählern belagert, die wollten, dass sie die Richtlinie ablehnen, während sie gleichzeitig mit schamlosen Drohungen von nationalen und lokalen Zeitungsbesitzern konfrontiert wurden, die warnten, dass sie jeden Politiker, der gegen Artikel 11 gestimmt hatte, »nicht vergessen« würden. Die Verabschiedung der Richtlinie wird diese Trennung zwischen dem polnischen Volk und dem Medienunternehmen aufrechterhalten, wobei die Politiker darum kämpfen, eine innerstaatliche Lösung zu finden, die ihre Aussichten bei keiner der beiden Gruppen beeinträchtigt.
Die Rhetorik in Deutschland in den letzten Tagen war nicht viel besser. Deutsche Politiker behaupteten mit unbewegten Gesichtern, dass die Technologieunternehmen die Demonstranten an diesem Wochenende für den Marsch auf die Straße bezahlt hätten. Unterdessen legte die Christlich-Demokratische Union, die Partei von Angela Merkel, deren eigener Axel Voss als Anführer der Richtlinie agierte, einen politischen Vorschlag vor, der vorschlug, Artikel 13 nicht mit Filtern, sondern mit einem pauschalen Lizenzsystem umzusetzen. Juristen haben bereits erklärt, dass diese Lizenzen nicht den strengen Anforderungen von Artikel 13 entsprechen werden – aber es wird für die CDU schwierig werden, von dieser Verpflichtung jetzt Abstand zu nehmen.
Damit kommen wir zur Zukunftsperspektive der rechtlichen Auseinandersetzungen vor den europäischen Gerichten. Im Gegensatz zur DSGVO, die den bestehenden Regulierungsbehörden die klare Befugnis gab, dieses Gesetz und seine Unklarheiten zu beurteilen und durchzusetzen, ist unklar, wer der EU Konsistenz zwischen beispielsweise einem harten französischen Régime und einer potenziell weicheren deutschen Lösung aufzwingen oder den notorisch inkohärenten Text der Richtlinie interpretieren soll.
Das bedeutet, dass es am europäischen Justizsystem und dem langen, langsamen Weg zu einer endgültigen Entscheidung des Obersten Gerichts der EU, des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) liegen wird, das Gesetz zu korrigieren.
Wir können davon ausgehen, dass die Medien und Rechteinhabern sich für möglichst drakonische nationale Gesetze einsetzen und dann umgehend zu den Gerichten marschieren, um Geldbußen zu verhängen, wenn jemand online über die unscharfen Grenzen des Gesetzes wandert. Die Richtlinie ist so geschrieben, dass jeder Eigentümer von urheberrechtlich geschütztem Material von einem Internetdienst Erfüllung verlangen kann, und wir haben bereits gesehen, dass die Rechteinhaber keineswegs einig sind, was Big Tech tun soll. Was auch immer Internetunternehmen und ‑Organisationen tun, um 27 oder mehr nationale Gesetze einzuhalten – von der vollständigen Einstellung von Links zu europäischen Nachrichtenseiten über die Erhöhung ihrer ohnehin schon überempfindlichen Filtersysteme bis hin zu Geschäften mit wichtigen Medienkonzernen – wird von der einen oder anderen Fraktion der Rechteinhaber in Frage gestellt werden.
Aber es gibt auch Möglichkeiten für die Gerichte, die Richtlinie in den Griff zu bekommen – oder sogar ihre schlimmsten Artikel ganz zu streichen. Ein zentrales Paradoxon, das den Kern der Richtlinie ausmacht, muss sehr bald gelöst werden. Artikel 13 soll mit der älteren E‑Commerce-Richtlinie vereinbar sein, die ausdrücklich jede Verpflichtung zur proaktiven Überwachung der Durchsetzung von geistigem Eigentum verbietet (eine Bestimmung, die vom EuGH 2011 bestätigt und verstärkt wurde). Alle gesetzlich vorgeschriebenen Filter könnten angefochten werden, um diese Inkonsistenz zu beseitigen.
Aber wer wird die Internetnutzer vor Gericht vertreten? Big Tech hat einige Beweggründe und Millionen, es zu tun, aber nach dieser schweren Niederlage können diese zunehmend defensiven Riesen durchaus entscheiden, dass es besser sein wird, sich außergerichtlich zu einigen und ein Geschäft abzuschließen, das den etablierten Medien in Europa ein Danegeld zahlt – zu einem Preis, der potenzielle Tech-Upstarts bequem aus diesem Markt ausschließt und die Marktdominanz der Großen zementiert.
Das bedeutet, dass sich die europäischen Internetnutzer nicht auf die Technologieunternehmen verlassen können, sich gegen das Gesetz zu wehren. Der Kampf muss fortgesetzt werden, wie es in den letzten Wochen der Fall war, wobei sich Millionen von Alltagsnutzern online und auf der Straße zusammenschließen, um ihr Recht auf Zensurfreiheit und freie Kommunikation ohne algorithmische Zensoren oder willkürliche Lizenzforderungen zum Ausdruck zu bringen.
Und außerhalb Europas werden sich die Freunde des Internets darauf einstellen müssen, gegen Urheberrechtsmaximisten vorzugehen, die versuchen, diese schreckliche Richtlinie in den Rest der Welt zu exportieren. Wir müssen und werden uns zusammenschließen und zusammenhalten, um diese Richtlinie in Europa zu stoppen und ihre weitere Verbreitung zu verhindern.
Übersetzt mit www.DeepL.com/Translator mit Änderungen und Hervorhebungen durch mich.
Dank eines Teils der Politiker im EU-Parlament haben heute die Verwerter (Verlage, Musiklabels, Börsenverein und wie sie alle heißen) ein gigantisches Geschenk bekommen, das uns alle betreffen wird, das das Internet weltweit zensieren wird und das dazu führt, dass Urheber (um die es ja vorgeblich ging) WENIGER vom Vertrieb ihrer Werken bekommen werden. Weiterhin werden es unabhängige Urheber, die sich nicht irgendwelchen Verlagen oder Agenturen anschließen wollen, es durch die Zensurfilter in Zukunft erheblich schwerer haben, ihren Content an die Zielgruppe zu bringen. Denn all das war nie dafür gedacht, den Urhebern mehr Rechte und Geld zu verschaffen, sondern ausschließlich den Verwertern.
Urheber?
Allerdings haben auch haufenweise Urheber für diese sogenannte Reform getrommelt. Man muss sich fragen: Wie sind die geködert worden? Auf der anderen Seite haben insbesondere bekannte und berühmte Urheber ein Interesse daran, dass die kleinen unsichtbar werden, warum ist auch ganz einfach zu verstehen: Dadurch verschwindet Konkurrenz.
Deswegen kann man mal darüber nachdenken, ob man möglicherweise von solchen Künstlern, Verlagen, Musiklabels und so weiter einfach nichts mehr kaufen möchte.
Eine Liste findet man auf Helga Trüpels Seite »#manifesto4copyright«. Vor dem Kauf von Werken könnte man da mal einen Blick darauf werfen und dann überlegen, ob man dieses Werk tatsächlich benötigt, oder ob man vielleicht lieber etwas von einem unabhängigen Künstler kaufen möchte. Zusätzlich könnte man in Zukunft vor jedem Kauf eines Musikstücks, Buches oder sonstigen Werkes mal eine Suchmaschine der eigenen Wahl befragen, wie der oder die Künstler zur EU-Urheberrechtsreform stehen. Wir leben ja (noch) in einem freien Land und niemand kann zu Käufen gezwungen werden. Man könnte also einfach mal mit den Füßen abstimmen. Ich möchte natürlich keineswegs zu einem Boykott aufrufen, aber es kann jeder mit sich selbst ausmachen, wem man Geld hinterher wirft.
Verbände und Vereine?
Und dann sind da noch Verbände und Vereine, die eigentlich für ihre Mitglieder agieren sollten, aber in Sachen Urheberrechtsreform genau das Gegenteil getan haben.
Eine Liste von Vereinen, Verbänden und Lobbyorganisationen, die für die Urheberrechtsreform getrommelt haben, findet man als PDF bei enpa.eu (und falls es da verschwinden sollte, habe ich eine Kopie).
Da könnte sich jedes Mitglied überlegen, ob man diese Vereine und Verbände tatsächlich noch durch Mitgliedschaft und damit Geld unterstützen möchte. Auch das muss natürlich jeder mit sich selbst ausmachen, und ich möchte hier keinesfalls dazu aufrufen …
Heute war ich wie viele zehntausende andere in Deutschland (inzwischen wird bei seriösen Quellen von »weit über 100000 Personen« geredet – Update:über 150000!) für ein freies Internet auf der Straße, das lobbygesteuerte EU-Politiker, allen voran Axel Voss (CDU), zugunsten von Verwertern und weiteren Interessengruppen zerstören wollen.
Vorgeblich ist dabei immer vom Urheberrecht die Rede und davon, dass Kreative angemessen entlohnt werden sollen. Das ist allerdings nur vorgeschoben, denn die Realität sieht völlig anders aus, beispielsweise sollen die Verwertungsgesellschaften wie VG Wort in Zukunft wieder die Hälfte der Einnahmen an die Verwerter (also beispielsweise Verlage) ausschütten, statt wie es nach höchstrichterlicher Entscheidung sein muss alles an die Urheber. Dieses höchstrichterliche Urteil war den Verwertern ein Dorn im Auge und es wurde beispielsweise durch den Börsenverein des deutschen Buchhandels massive Lobbyarbeit betrieben, damit im EU-Recht festgeschrieben werden soll, dass die Hälfte des Geldes wieder an verwerter gehen muss.
Wieso das urheberfreundlich sein soll, erschließt sich mir nicht. Ich halte es für das genaue Gegenteil.
Über die Uploadfilter wurde bereits genug gesagt und ich möchte darauf nicht umfänglich weiter eingehen, nur kurz: Sie sind technisch unmöglich umsetzbar und werden massiv overblocken. Unter anderem eben auch Werke kleiner Urheber, die abseits der großen Verwerter ihre Werke anbieten. Wenn die ihre Werke aber nicht mehr hochladen können, weil ein Contentfilter die falsch als durch dritte urheberrechtlich geschützt erkennt, dann hilft das auch diesen Urhebern nicht. Vom Schaden für die freie Meinungsäußerung haben wir da noch gar nicht gesprochen.
Es geht hier also gar nicht um Urheber (sondern um Verwerter) und die sogenannte »Reform«, die das Urheberrecht fürs 21. Jahrhundert fit machen soll, tut genau das Gegenteil: Sie ist ein Rückschritt und zementiert überkommene, konservative Geschäftsmodelle, statt dem Rechnung zu tragen, dass wir alle Urheber sind. Die Interessen der Bürger und der Kreativen werden zugunsten der Verwerter komplett über Bord geworfen, wir interessieren nicht, allein die Interessen der Verwerter zählen.
Und was macht die CDU: Die lässt jegliche demokratische werte hinter sich und behauptet allen Ernstes, wir Demonstranten seien alle von irgendwelchen US-Firmen bezahlt. 450 Euro pro Person – in meiner Tasche ist jedenfalls nichts davon. Ich binde den Beweis als Bild ein, falls der Tweet – wie schon frühere aus Richtung dieser Partei – plötzlich verschwindet:
Ich wiederhole mich: Mit dieser Lüge, die auf dem Niveau von Trump oder Orban ist, hat die CDU den Boden der Demokratie verlassen. Sie will den Protest, der fest in unserer Verfassung verankert ist, durch diese offenen Falschaussagen diskreditieren.
Das ist zudem ein erneuter Beweis, was diese Geronten-Partei von der Jugend hält. Geht sie zur Schulzeit für das Klima und gegen die verfehlte Klimapolitik der letzten 25 Jahre auf die Straße wird darauf nicht inhaltlich eingegangen, es geht nur um »man darf nicht schwänzen«. Gehen zig-zehntausende am Wochenende auf die Straße, dann fällt den Politclowns nichts Besseres ein, als zu behaupten die wären alle »von amerikanischen Konzernen« bezahlt.
Das hier geht nicht mehr weg. Die CDU hat es geschafft, eine ganze Generation gegen sich aufzubringen und die Sympathisanten der Jugendlichen werden immer mehr. Und über die Jugendlichen hinaus waren heute auf der Demo in Düsseldorf auch etliche Personen zu sehen, die eher in meinem Alter waren (Ich bin ein alter Sack. Erster Computer 1979, WWW-Zugang seit Mitte der 1990er, in der IT tätig). Und ich hoffe und gehe davon aus, dass es mehr werden.
Sollte dieses groteske Gesetz am Dienstag tatsächlich verabschiedet werden, dann war das heute erst der Anfang, dann muss sich die Gerontokratie im #neuland warm anziehen.
Und obwohl alle Demos heute völlig friedlich vonstatten gegangen sind (es wurde in Düsseldorf ohne ausdrückliche Erlaubnis noch nicht einmal eine frei zugängliche Wiese betreten!): eine Jugend die derart oft und derart dreist verarscht wird, könnte sich radikalisieren und dagegen könnten die 68er wie ein … Kindergeburtstag aussehen.
Update: Die Realität sieht übrigens so aus:
Die Wahrheit über #Demogeld: Niemand wird für #Artikel13Demo bezahlt. Im Gegenteil haben kleine NGOs & Privatpersonen tief in die eigene Tasche gegriffen, um Demowagen, Lautsprecher usw zu finanzieren. Hier könnt Ihr ihnen unter die Arme greifen https://t.co/74MINExMyr#Artikel13
Als Protest gegen die lobbygesteuerte, sogenannte EU-Urheberrechtsreform und die Artikel 11, 12 und 13 wird PhantaNews.de am Donnerstag, den 21.03.2019 ganztägig nicht erreichbar sein. Wer die Seite dann aufruft wird einen Infotext zu sehen bekommen, sowie einen Link zu einer Seite, die die Demonstrationen gegen die Reform am 23.03.2019 in diversen deutschen Städten listet.
Artikel 11: Verlinkung wird im Netz schwierig bis unmöglich.
Artikel 12: Urheber werden noch weiter marginalisiert, Geld das beispielsweise Autoren zusteht wird in Richtung Verlage verschoben. Es geht hier nicht um Urheberrechte, sondern um Verwerterinteressen.
Artikel 13: Contentfilter werden das Internet wie wir es kennen abschaffen und erhebliche Einschnitte für Kunst, freien Ausdruck und Meinungsäußerung bringen. Die Übermacht der Internetgiganten wird zementiert, da kein anderer Anbieter die Zensurfilterinfrastruktur implementieren kann.
Einfach ausgedrückt stehen unabhängigen Kreativen drei Gatekeeper im Weg: die Plattformen, die Verwertungsgesellschaften und die Filtergesellschaften.
Meine Bitte: geht am Samstag für ein freies Internet auf die Straße und zeigt den korrupten Politikern im EU-Parlament, dass ihr euch das freie Netz nicht wegnehmen lassen wollt!
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Ende März wird das Europäische Parlament über die neue Urheberrechtsrichtlinie abstimmen, eine beispiellose Katastrophe in der Geschichte der Internetregulierung, die die Macht besitzt, den Technologiesektor der EU auszulöschen und die permanente Kontrolle über das Internet an große US-Techkonzerne zu übergeben, alles im Namen des Schutzes des Urheberrechts (bei gleichzeitiger Entrechtung der Künstler).
Unmittelbar nach dieser wichtigen Abstimmung werden sich die Europaabgeordneten in ganz Europa auf den Weg machen und in ihre Heimatländer zurückkehren, um dort für die Mai-Wahlen zu kämpfen. Dieser Zeitpunkt ist entscheidend, denn er bedeutet, dass die Abgeordneten wirklich daran interessiert sind, ob ihre Aktionen sie die Unterstützung der Wähler kosten werden.
Die Wähler hassen die Urheberrechtsrichtlinie und ihren internetzerstörerischen Artikel 13. Die Petition zur Abschaffung von Artikel 13 hat mehr Unterschriften als jede andere in der Geschichte der EU erhalten, und wenn es in diesem Tempo weiter geht, wird die Petition in wenigen Tagen zur beliebtesten Petition in der Geschichte der Menschheit werden.
Wenn Sie in Europa leben, können Sie Ihrem Abgeordneten mitteilen, dass Ihre Stimme von seiner Stimme abhängt: Das »2019 Pledge«, das Ihnen von Epicenter Works zur Verfügung gestellt wird, fordert die Abgeordneten auf, sich öffentlich zu verpflichten, Artikel 13 zurückzuweisen. 44 Abgeordnete des Europäischen Parlaments haben es bisher unterzeichnet, und die Arbeit hat gerade erst begonnen.
Auf der Website von »2019 Pledge« können Sie Ihr Land und Ihre Telefonnummer eingeben, und Sie werden mit Mitgliedern des Europäischen Parlaments verbunden, die die Zusage noch nicht angenommen haben, und Sie können mit ihnen darüber sprechen, warum es wichtig ist, dass sie es tun.
Dies ist ein Schlüsselpunkt, ein Moment, in dem das Schicksal des Internets selbst in der Schwebe ist (und nicht nur in Europa). Es ist auch ein Moment, in dem deine Stimme wirklich zählt. Keiner dieser Abgeordneten wird auf der Grundlage seiner Arbeit zur Verabschiedung der Urheberrechtsrichtlinie für eine Wiederwahl kandidieren, aber sie wissen, dass ihre Gegner ihre Kampagne starten werden, um jeden Abgeordneten, der für die Zerstörung des Internets gestimmt hat, bloßzustellen.
Uploadfilter werden das Internet zerstören:
Schlecht für die Benutzer: Zensurmaschinen
Alles, was wir posten wollen, muss zuerst von fehleranfälligen Upload-Filtern genehmigt werden Weniger Dinge, die wir online erledigen müssen.
Millionen von Websites, Apps, Kanälen, Videos und mehr werden in der EU gesperrt.
Schlecht für die Schöpfer: Kreativität blockiert
Parodien, Filmkritiken, Let’s Play Videos, Memes und alles andere, was auf urheberrechtlich geschütztem Material basiert, werden in den Filtern aufgehalten.
Schuldig bis zum Beweis der Unschuld: Die Schöpfer müssen ständig kämpfen, um Filterfehler zu beheben.
Schlecht für Innovationen: Big Player werden größer
Riesige Internetplattformen werden die einzigen sein, die es sich leisten können, die Anforderungen zu erfüllen.
Weniger Innovation: In der EU werden weniger neue Apps und Websites eingeführt, weil sie zu riskant sind.
Artikel 13 ist der immerwieder umstrittene Vorschlag, praktisch jede Online-Community, jeden Online-Dienst und jede Online-Plattform für rechtsverletzendes Material, das von ihren Nutzern veröffentlicht wurde, rechtlich haftbar zu machen, auch wenn es für den Online-Dienstleister keine denkbare Möglichkeit gab, von einer Urheberrechtsverletzung zu erfahren.
Dies erfordert unvorstellbare Summen, um es überhaupt zu versuchen, und der Versuch wird scheitern. Das Ergebnis von Artikel 13 wird eine radikale Verringerung der Alternativen zu den US-Big-Tech-Plattformen und den riesigen Medienkonzernen sein. Das bedeutet, dass Medienunternehmen in der Lage sein werden, Kreative weniger für ihre Arbeit zu bezahlen, denn die Kreativen werden keine Alternative zu den multinationalen Unterhaltungsriesen haben.
Die Schöpfer ordentlich vorgeführt
Die Medienunternehmen brachten die Urhebergruppen dazu, Artikel 13 zu unterstützen, indem sie argumentierten, dass Medienunternehmen und die von ihnen vertriebenen Urheber die gleichen Interessen hätten. Aber im Endspiel von Artikel 13 haben die Medienunternehmen ihre Schöpferkollegen ordentlich verarscht und forderten die Streichung von Klauseln, die die Rechte der Künstler auf eine angemessene Entschädigung durch die Medienunternehmen schützten, was zu völlig gerechtfertigten Zorn bei diesen verratenen Künstlerrechtsgruppen führte.
Aber die Realität ist, dass Artikel 13 immer schlecht für die Urheber sein würde. Bestenfalls konnte Artikel 13 nur hoffen, dass er ein paar Euro von der Bilanz von Big Tech in die Bilanz von Big Content verschieben würde (und das wäre wahrscheinlich ohnehin eine vorübergehende Situation). Weil Artikel 13 die Möglichkeiten für Schöpfer verringern würde, indem er unabhängige Medien- und Technologieunternehmen zerschlägt, würden alle Mitnahmeeffekte, die Medienunternehmen machten, an ihre Führungskräfte und Aktionäre gehen, nicht an die Künstler, die keine andere Wahl hätten, als das zu schlucken und das zu nehmen, was ihnen angeboten wird.
Denn: Wann hat ein Medienunternehmen zuletzt ein besonders profitables Jahr gefeiert, indem es seine Lizenzabgaben erhöht hat?
Es sollten schon immer Filter sein.
Die ersten Versionen von Artikel 13 forderten Unternehmen auf, Urheberrechtsfilter nach dem Vorbild des »Content ID«-Systems von YouTube zu bauen: YouTube lädt eine ausgewählte Gruppe vertrauenswürdiger Rechteinhaber ein, Muster von Werken hochzuladen, die sie als ihr Urheberrecht geltend machen, und blockiert dann das Video eines Benutzers, das diesen Urheberrechtsansprüchen zu entsprechen scheint (oder leitet Einnahmen davon ab).
Es gibt viele Probleme mit diesem System. Einerseits beschweren sich große Medienunternehmen darüber, dass sie für engagierte Verletzer viel zu leicht zu umgehen sind, und andererseits erkennt Content ID alle möglichen Arten von legitimen Ausdrucksformen, einschließlich Stille, Vogelgesang und Musik, die der eigentliche Künstler zur Verbreitung auf YouTube hochgeladen hat. Manchmal liegt das daran, dass ein Rechteinhaber fälschlicherweise Urheberrechte beansprucht hat, die ihm nicht gehören; manchmal liegt es daran, dass Content ID ein »false positive« erzeugt hat (d.h. einen Fehler macht); und manchmal liegt es daran, dass Software einfach nicht den Unterschied zwischen einer verletzenden Nutzung eines urheberrechtlich geschützten Werkes und einer Nutzung, die unter »faires Handeln« fällt erkennen kann, wie beispielsweise Kritik, Kommentar, Parodie, etc. Niemand hat einen Algorithmus zur Erkennung von Parodien trainiert, und niemand wird dies in naher Zukunft tun (es wäre schon toll, wenn wir Menschen dazu bringen könnten, Parodien zuverlässig zu erkennen!).
Copyright-Filter sind eine schreckliche Idee. Google hat 100 Millionen Dollar (und mehr) ausgegeben, um einen sehr begrenzten Urheberrechtsfilter zu erstellen, der nur Videos betrachtet und nur Beiträge einer ausgewählten Gruppe von vorab geprüften Rechteinhabern blockiert. Artikel 13 umfasst alle möglichen urheberrechtlich geschützten Werke: Text, Audio, Video, Fotos, Software, Übersetzungen. Und einige Versionen von Artikel 13 verlangen von Plattformen, dass sie rechtsverletzende Veröffentlichungen jedes urheberrechtlich geschützten Werkes blockieren, selbst solche, von denen ihnen niemand erzählt hat: Irgendwie wird Ihr Forumd für Hundefreunde seine Nutzer daran hindern müssen, 50 Jahre alte Zeitungsartikel, Beiträge von anderen Message-Boards, Fotos, die von Social Media heruntergeladen wurden, zu plagiieren, etc. Sogar die milderen »Kompromissversionen« von Artikel 13 sahen vor, dass Online-Dienste die Veröffentlichung von allem, worüber sie informiert worden waren, blockieren mussten, mit schweren Strafen für die Nichteinhaltung einer Forderung und keinerlei Strafen für falsche Ansprüche seitens der Verwerter.
Aber selbst wenn Filter Dinge blockieren, die keine Urheberrechtsverletzung darstellen, so ermöglichen sie doch dedizierten Schutzrechtsverletzern, ohne größere Probleme weiter zu machen. Das liegt daran, dass Filter relativ einfache, statische Techniken verwenden, um Benutzer-Uploads zu inspizieren, und Verletzer können die Blindstellen der Filter austesten und verschiedene Techniken ausprobieren, bis sie auf Möglichkeiten treffen, sie zu umgehen. Beispielsweise können einige Bildfilter umgangen werden, indem man das Bild von links nach rechts dreht oder es anstelle von Farbe in Schwarz-Weiß wiedergibt. Filter sind »Black Boxes«, die von engagierten Schutzrechtsverletzern wiederholt getestet werden können, um zu sehen, was durchkommt.
Für ehrlich eNutzer – die Delfine, die in den Thunfischnetzen des Urheberrechts gefangen sind – gibt es keinen Untergrund mit Hinweisgebern, die Niederlagetechniken teilen, um Ihre Inhalte zu entstauen. Wenn Sie ein AIDS-Forscher sind, dessen Videos fälschlicherweise von AIDS-Leugnern beansprucht wurden, um sie zu zensieren, oder Gegener von Polizeibrutalität, deren Bodycam-Videos von Polizeidienststellen blockiert wurden, die versuchen, der Kritik zu entgehen, operieren Sie bereits an der Grenze Ihrer Fähigkeiten und verfolgen nur Ihre eigene Sache. Sie können versuchen, zusätzlich zu Ihrer Forschung, Aktivismus oder Kommunikation ein Filter-brechender Experte zu werden, aber es gibt nur 24 Stunden am Tag, und die Überschneidung zwischen Menschen die etwas zu sagen haben und Menschen, die herausfinden können, wie man übereifrige (oder kaputte) Urheberrechtsfiltern umgeht, ist schlicht nicht sehr groß.
All dies brachte die Filter in einen so miesen Ruf, dass deren Erwähnung aus Artikel 13 gestrichen wurde, aber trotz der Verschleierung war klar, dass der Zweck von Artikel 13 darin bestand, Filter verpflichtend zu machen: Es gibt einfach keine Möglichkeit, sich vorzustellen, dass jeder Tweet, jedes Facebook-Update, jeder Message-Board-Kommentar, jedes Social Media Foto und andere benutzergenerierte Inhalte ohne ein automatisiertes System auf die Einhaltung der Urheberrechte evaluiert werden können. Und wenn Sie Online-Foren für die Verletzung durch ihre Nutzer verantwortlich machen, müssen sie einen Weg finden, um alles zu bewerten, was deren Nutzer veröffentlichen.
Nur weil Künstler Medienunternehmen unterstützen, bedeutet das nicht, dass Medienunternehmen Künstler unterstützen.
Hunderte von Millionen Euro für den Bau von Filtern auszugeben, die nicht Urheberrechtsverletzer zu stoppen, stattdessen aber legitime Materialien unzulässig zensieren (sei es aufgrund von Bosheit, Inkompetenz oder Schlamperei), wird kein Geld in die Taschen der Künstler bringen.
Das heißt nicht, dass diese (zumindest für eine Weile) nicht das Gleichgewicht zu den Medienunternehmen beeinflussen werden. Weil Filter immer mindestens einige Zeit ausfallen werden, und weil Artikel 13 Unternehmen nicht von der Haftung befreit, wenn dies geschieht, muss Big Tech zu einer Art Übereinkunft mit den größten Medienunternehmen kommen – »Du kommst aus dem Gefängnis frei«-Karten, zusammen mit direkten Kommunikationskanälen, die Medienunternehmen verwenden können, um ihr eigenes Material zu entfernen, wenn es fälschlicherweise durch einen Filter blockiert wird. (Es ist erstaunlich, wie oft ein Teil eines großen Medienkonzerns seine eigenen Inhalte sperrt, die von einem anderen Teil desselben Riesenkonzerns hochgeladen wurden.)
Aber es ist ziemlich naiv sich vorzustellen, dass der Geldtransfer von Big Tech zu Big Content Künstler bereichern wird. Da es sich kleinere europäische Technologieunternehmen nicht leisten können, Artikel 13 einzuhalten, werden Künstler keine andere Wahl haben, als sich bei den großen Medienunternehmen anzumelden, auch wenn ihnen der angebotene Deal nicht gefällt.
Kleinere Unternehmen spielen heute eine wichtige Rolle im Technologie-Ökosystem der EU. Es gibt nationale Alternativen ähnlich wie Instagram, Google und Facebook, die die US Big Tech in ihren Herkunftsländern übertreffen. Diese werden den Kontakt mit Artikel 13 nicht überleben. Die winzigen Ausnahmen von Artikel 13 für kleinere Technologieunternehmen waren ohnehin nur Makulatur, und die neueste Version von Artikel 13 macht diese Ausnahmen nutzlos.
Kleinere Medienunternehmen – oft von unabhängigen Künstlern geführt, um ihre eigenen Kreationen oder die einiger weniger Freunde zu vermarkten – werden ebenfalls keinen Platz am Tisch mit Big Tech finden und diese kleinen Anbieter müssen sich ausschließlich darauf konzentrieren, die Medienriesen davon abzuhalten, die Bestimmungen von Artikel 13 zu nutzen, um sie ganz aus dem Geschäft zu drängen.
In der Zwischenzeit werden »Filter für alles« eine Goldgrube für Betrüger und Gauner sein, die Künstler ausnutzen. Artikel 13 wird diese Systeme zwingen, sich auf der Seite der Überblockierung potenzieller Urheberrechtsverletzungen zu irren, und das ist ein Glücksfall für Erpresser, die gefälschte Urheberrechtsansprüche nutzen können, um die Feeds von Künstlern abzuschalten und Geld zu verlangen, um die Ansprüche aufzuheben. Theoretisch können auf diese Weise schikanierte Künstler versuchen, die Plattformen dazu zu bringen, den Betrug zu erkennen, aber ohne den Schutz eines großen Medienunternehmens mit seinen Rückkanälen in die großen Technologieunternehmen müssen sich diese Künstler hinter Millionen anderer Menschen anstellen, die zu Unrecht gefiltert wurden, um ihren Fall zu vertreten.
Wenn du jetzt schon denkst, dass Big Tech schlecht ist…
Kurzfristig kippt Artikel 13 das Spielfeld in Richtung Medienunternehmen, aber dieser Vorteil wird schnell dahin sein.
Ohne die Notwendigkeit, aufstrebende Konkurrenten in Europa zu kaufen oder zu vernichten, werden die amerikanischen Technologieriesen nur größer und schwieriger zu zähmen sein. Selbst die aggressive Kartellarbeit der Europäischen Kommission wird wenig zur Förderung des Wettbewerbs beitragen, wenn der Wettbewerb gegen Big Tech im Rahmen der Geschäftstätigkeit Hunderte von Millionen Euro für die Einhaltung des Urheberrechts erfordert – Kosten, die Big Tech während des Wachstums nie zu tragen hatte, und die die Technologieunternehmen vernichtet hätten, bevor sie wachsen konnten.
Zehn Jahre nach der Verabschiedung von Artikel 13 wird Big Tech größer denn je und noch entscheidender für den Betrieb von Medienunternehmen sein. Die Big Tech-Unternehmen werden diese Macht nicht als eine öffentliche Treuhandgesellschaft behandeln, die für alle gerecht verwaltet wird: Sie werden sie als einen wirtschaftlichen Vorteil behandeln, der auf jede erdenkliche Weise genutzt werden kann. Wenn der Tag kommt, an dem die FIFA, Universal oder Sky die Techriesen Google, Facebook oder Apple viel mehr benötigen als umgekehrt, werden die Technologieunternehmen auspressen, auspressen und auspressen.
Dies wird natürlich dem Ergebnis der Medienunternehmen schaden. Aber weißt du, wem es noch schaden wird?
Künstlern.
Denn Medienriesen, wie andere Unternehmen, die einen Käufermarkt für ihre Rohstoffe – also Kunst und andere kreative Arbeiten – haben, teilen ihre Einnahmen nicht mit ihren Lieferanten, aber sie erwarten von ihren Lieferanten unbedingt, dass sie ihre Verluste mittragen.
Wenn Medienunternehmen verhungern, nehmen sie Künstler mit. Wenn Künstler keine andere Wahl haben, werden sie von den Medienunternehmen noch stärker ausgepresst.
Was ist zu tun?
Weder Medienriesen noch Technologieriesen haben die Interessen von Künstlern im Blick.
Beide Arten von Unternehmen sind voll von Menschen, die sich um Künstler kümmern, aber institutionell handeln sie für ihre Aktionäre, und jeder Cent, den sie einem Künstler geben, ist ein Cent, den sie nicht an diese Investoren zurückgeben können.
Eine wichtige Kontrolle dieser Dynamik ist der Wettbewerb. Den Kartellbehörden stehen viele Instrumente zur Verfügung, die seit mehr als einer Generation weitgehend ungenutzt sind. Unternehmen wurde erlaubt durch Fusionen oder durch die Übernahme aufkommender Wettbewerber zu wachsen, so dass Künstler weniger Medienunternehmen und weniger Technologieunternehmen als Ansprechpartner haben, was bedeutet, dass diese Unternehmen Künstler noch enger in den Würgegriff nehmen und ihnen noch weniger Geld für ihre Arbeit geben können. Kartellämter könnten das verhindern.
Ein weiterer wichtiger Mechanismus könnte eine echte Urheberrechtsreform sein, wie die Neuorganisation des bestehenden Rechtsrahmens für das Urheberrecht oder die Förderung neuer Systeme zur Aufteilung der Einnahmen, wie freiwillige Rahmenlizenzen, die es Künstlern ermöglichen könnten, sich für einen Pool von Urheberrechten gegen Lizenzgebühren zu entscheiden.
Ein solches System muss darauf ausgerichtet sein, historische Formen der Korruption zu bekämpfen, wie z.B. Verwertungsgesellschaften, die Lizenzzahlungen ungerechtfertigt verteilen, oder Medienunternehmen, die diese beanspruchen. Das wäre die Art von zukunftssicherer Reform, die die Urheberrechtsrichtlinie hätte beschreiten können, bevor sie von den Interessenvertretern in Beschlag genommen wurde.
Ohne diese Richtlinien werden wir am Ende die Medienunternehmen bereichern, aber nicht die Künstler, deren Werke sie verkaufen. Auf einem unfairen Marktsegment einfach mehr Urheberrechte an Verwerter zu vergeben, ist wie einem gemobbten Kind zusätzliches Essensgeld zu geben: Die Bullies nehmen sich das zusätzliche Geld auch noch, und das Kind wird weiterhin hungrig sein.
Künstler sollten auf der Seite des freien Austauschs stehen.
Es ist einfach, sich auf Medien und Kunst zu konzentrieren, wenn man an Artikel 13 denkt, aber dort wird dessen primäre Wirkung nicht zu sehen sein.
Die Plattformen, auf die sich Artikel 13 richtet, sind nicht in erster Linie Unterhaltungsmedien: Sie werden für alles genutzt, von der Romantik bis zum Familienleben, von der Beschäftigung bis zur Unterhaltung, von Gesundheit bis Freizeit, von Politik und Staatsbürgerschaft und mehr.
Urheberrechtsfilter werden sich auf alle diese Aktivitäten auswirken, da sie alle mit den gleichen Problemen wie False-Positives, Zensur, Betrug und mehr konfrontiert sein werden.
Die Kunst hat sich schon immer für die freie Meinungsäußerung für alle eingesetzt, nicht nur für Künstler. Big Tech und Big Media üben bereits eine enorme Kontrolle über unser öffentliches und gesellschaftliches Leben aus. Diese Kontrolle nochmals zu erhöhen ist schlecht für uns alle, nicht nur für diejenigen von uns die Künstler sind.
Künstler und Publikum haben ein gemeinsames Interesse daran, das Leben von Künstlern zu fördern: Menschen kaufen keine Bücher, Musik oder Filme, weil sie Medienunternehmen unterstützen wollen, sie tun es, um Kreative zu unterstützen. Wie immer ist für Künstler die richtige Seite, auf der sie sein können, die Seite des Publikums: die Seite der freien Meinungsäußerung, ohne unternehmerische Torwächter jeglicher Art.
Übersetzt mit www.DeepL.com/Translator, Änderungen von mir (ja, ich weiß, dass einige Formulierungen besser sein könnten, ich habe bereits diverse üble Patzer von DeepL entfernt, aber hier geht es meiner Ansicht nach mehr um die Sache als um perfekte Form)
Der nachfolgende Text stammt von der Electronic Frontier Foundation, genauer gesagt Cory Doctorow, und die EFF hat ihn den Mitgliedern des EU-Parlaments zugestellt, die im Trilog über die europäische Urheberrechtsreform verhandeln. Der Text erschien zudem auf der Webseite der EFF und steht unter der Creative Commons Lizenz CC-BY. Die Übersetzung steht ebenfalls unter dieser Lizenz.
Heute hat die Electronic Frontier Foundation jedem Mitglied der EU-Gremien, das über den endgültigen Entwurf der neuen Urheberrechtsrichtlinie in den Sitzungen des »Trilogs« verhandelt, den folgenden Text übermittelt.
Die Notiz beschreibt unsere schwerwiegenden Bedenken über die strukturellen Unzulänglichkeiten und das Missbrauchspotenzial in den spät hinzugefügten und höchst umstrittenen Artikeln 11 und 13, die bezahlte Lizenzen für Links zu Zeitungsseiten erfordern (Artikel 11) und die öffentliche Kommunikation zensieren, wenn sie mit Einträgen in einer Datenbank mit urheberrechtlich geschützten Werken übereinstimmen (Artikel 13).
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Ich schreibe Ihnen heute im Namen der Electronic Frontier Foundation, um dringende Fragen im Zusammenhang mit den Artikeln 11 und 13 des bevorstehenden Urheberrechts in der digitalen Binnenmarktrichtlinie anzusprechen, die derzeit in den Trilogen diskutiert werden.
Die Electronic Frontier Foundation ist die führende gemeinnützige Organisation zur Verteidigung der Bürgerrechte in der digitalen Welt. Die 1990 gegründete EFF setzt sich für den Schutz der Privatsphäre der Nutzer, die freie Meinungsäußerung und Innovation durch Rechtsstreitigkeiten, Politikanalyse, Basisaktivismus und Technologieentwicklung ein. Wir setzen uns dafür ein, dass die Rechte und Freiheiten mit zunehmender Nutzung der Technologie verbessert und geschützt werden. Wir werden von über 37.000 Spendenmitgliedern auf der ganzen Welt unterstützt, darunter rund dreitausend innerhalb der Europäischen Union.
Wir glauben, dass die Artikel 11 und 13 unbedacht sind und nicht EU-Recht sein sollten, aber selbst wenn man annimmt, dass Systeme wie die in den Artikeln 11 und 13 vorgesehenen wünschenswert sind, enthält der vorgeschlagene Text der Artikel sowohl im Text des Parlaments als auch im Text des Rates erhebliche Mängel, die ihren erklärten Zweck untergraben und gleichzeitig die grundlegenden Menschenrechte der Europäer auf freie Meinungsäußerung, ordnungsgemäßes Verfahren und Privatsphäre gefährden.
Wir hoffen, dass die detaillierte Aufzählung dieser Mängel im Folgenden dazu führen wird, dass Sie die Aufnahme der Artikel 11 und 13 in die Richtlinie insgesamt überdenken, aber selbst für den bedauerlichen Fall, dass die Artikel 11 und 13 in der dem Plenum vorgelegten Endversion erscheinen, hoffen wir, dass Sie Maßnahmen ergreifen werden, um diese Risiken zu minimieren, die sich erheblich auf die Umsetzung der Richtlinie in den Mitgliedstaaten und ihre Anfälligkeit gegenüber den Klagen vor den europäischen Gerichten auswirken werden.
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Artikel 13: Falsche Urheberrechtsansprüche nehmen zu, wenn es an klaren Beweisstandards oder Folgen für unrichtige Ansprüche mangelt.
Basierend auf der jahrzehntelangen Erfahrung der EFF mit Notice-and-Take-Down-Regimes in den Vereinigten Staaten und privaten Urheberrechtsfiltern wie YouTubes ContentID wissen wir, dass die niedrigen Beweismittel, die für Urheberrechtsbeschwerden erforderlich sind, in Verbindung mit dem Fehlen von Folgen für falsche Urheberrechtsansprüche eine Form des moralischen Risikos sind, die zu unrechtmäßigen Zensurhandlungen führen, sowohl aufgrund von vorsätzlichen als auch unbeabsichtigten falschen Urheberrechtsansprüchen.
So behaupten beispielsweise Rechteinhaber mit Zugriff auf das ContentID-System von YouTube systematisch Urheberrechte, die ihnen nicht gehören. Der Workflow der Nachrichtenveranstalter beinhaltet das automatische Hochladen der Nachrichten in Urheberrechtsfilter ohne menschliche Aufsicht, obwohl die Nachrichtensendungen oft audiovisuelles Material enthalten, dessen Urheberrechte nicht dem Sender gehören – öffentlich-rechtliches Material, Material, das unter Einschränkung oder Ausnahme des Urheberrechts verwendet wird, oder Material, das von Dritten lizenziert wird. Diese Unachtsamkeit hat vorhersehbare Folgen: Andere – einschließlich gutgläubiger Rechteinhaber -, die berechtigt sind, die von den Medienhäusern beanspruchten Materialien hochzuladen, werden von YouTube blockiert, erhalten vom System einen Urheberrechtsstreit und können mit der Entfernung aller ihrer Materialien rechnen. Um nur ein Beispiel zu nennen: Das Mars-Lander-Material der NASA wurde von Nachrichtensendern ausgestrahlt, die fälschlich das Urheberrecht an dem Video beanspruchten, indem sie den Livestream der NASA in ihre Nachrichtensendungen aufgenommen hatten, die dann in die ContentID-Datenbank mit urheberrechtlich geschützten Werken aufgenommen wurden. Als die NASA selbst später versuchte, ihr Filmmaterial hochzuladen, blockierte YouTube den Upload und vermerkte einen Urheberrechtsverstoß durch die NASA.
In anderen Fällen vernachlässigen die Rechteinhaber die Beschränkungen und Ausnahmen vom Urheberrecht, wenn sie versuchen, Inhalte zu entfernen. So bestand beispielsweise die Universal Music Group darauf, ein Video zu entfernen, das von einer unserer Klientinnen, Stephanie Lenz, hochgeladen wurde und das im Hintergrund zufällig Audiodateien eines Prince-Songs enthielt. Selbst während des YouTube-Beschwerdeverfahrens weigerte sich UMG, zuzugeben, dass Frau Lenz’ beiläufige Einbeziehung der Musik ein fairer Gebrauch war – obwohl diese Analyse schließlich von einem US-Bundesrichter bestätigt wurde. Lenz’ Fall dauerte mehr als zehn Jahre, vor allem aufgrund der Unnachgiebigkeit von Universal, und Teile des Falles verweilen immer noch bei den Gerichten.
Schließlich haben die niedrigen Beweisstandards für den Takedown und das Fehlen von Strafen für Missbrauch zu völlig vorhersehbaren Missbräuchen geführt. Falsche Urheberrechtsansprüche wurden verwendet, um Whistleblower-Memos zu unterdrücken, die Fehler in der Wahlsicherheit, Beweise für Polizeibrutalität und Streitigkeiten über wissenschaftliche Veröffentlichungen enthielten.
Artikel 13 sieht vor, dass Plattformen Systeme schaffen werden, die Tausende von Urheberrechtsansprüchen auf einmal, von allen Beteiligten, ohne Strafe für Fehler oder falsche Ansprüche zulassen. Dies ist ein Rezept für Missbrauch und dagegen muss angegangen werden.
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Artikel 13 Empfehlungen
Um den Missbrauch zu begrenzen, muss Artikel 13 zumindest einen starken Identitätsnachweis von denen verlangen, die versuchen, Werke in die Datenbank eines Online-Dienstleisters mit urheberrechtlich geschützten Werken aufzunehmen und den ständigen Zugang zum Haftungsregime von Artikel 13 davon abhängig zu machen, dass ein sauberer Nachweis über falsche Urheberrechtsansprüche geführt wird.
Rechteinhaber, die Urheberrechtsansprüche an Online-Dienstleister geltend machen wollen, sollten einen hohen Identifikationsschwellenwert einhalten, der festlegt, wer sie sind und wo sie oder ihr Vertreter für Dienstleistungen erreichbar sind. Diese Informationen sollten Personen, deren Werke entfernt wurden, zur Verfügung stehen, damit sie Rechtsbehelfe einlegen können, wenn sie glauben, dass ihnen Unrecht getan wurde.
Für den Fall, dass Rechteinhaber wiederholt falsche Urheberrechtsansprüche geltend machen, sollte Online-Dienstleistern erlaubt sein, sie von ihrer Liste der vertrauten Anspruchsberechtigten zu streichen, so dass diese Rechteinhaber darauf zurückgreifen müssen, gerichtliche Verfügungen – mit ihrem höheren Beweisstandard – zur Entfernung von Materialien zu erwirken.
Dies würde erfordern, dass Online-Dienstleister von der Haftungsregelung nach Artikel 13 für Ansprüche von ausgeschiedenen Klägern immunisiert werden. Ein Rechteinhaber, der das System missbraucht, sollte nicht erwarten, dass er sich später darauf berufen kann, um seine Rechte überwachen zu lassen. Diese Abwehr sollte die Verschleierung Dritter durchbrechen, die stellvertretend für die Rechteinhaber tätig werden (»Rechteverwertungsgesellschaften«), wobei sowohl der Dritte als auch der Rechteinhaber, in dessen Namen sie handeln, von den Privilegien des Artikels 13 ausgeschlossen werden, falls sie das System wiederholt missbrauchen. Andernfalls könnten böswillige Akteure (»Copyright-Trolle«) von einem Unternehmen zur anderen springen und sie als Schutzschild für wiederholte Handlungen der ungerechtfertigten Zensur nutzen.
Online-Dienstleister sollten in der Lage sein, einen Rechteinhaber, der von einem anderen Anbieter als missbräuchlich im Sinne von Artikel 13 befunden wurde, vorbeugend auszuschließen.
Statistiken über die Takedowns nach Artikel 13 sollten öffentlich zugänglich sein: wer behauptete welche Urheberrechte, wer behauptete falsche Urheberrechtsansprüche, und wie oft jeder Urheberrechtsanspruch zur Entfernung eines Werkes verwendet wurde.
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Artikel 11: Links sind nicht mit ausreichender Granularität definiert und sollten harmonisierte Einschränkungen und Ausnahmen enthalten.
Die bestehende Sprache von Artikel 11 definiert nicht, wann ein Angebot einer lizenzpflichtigen Nutzung entspricht, obwohl die Befürworter argumentiert haben, dass das Zitieren von mehr als einem einzelnen Wort eine Lizenz erfordert.
Der endgültige Text muss diese Unklarheit beseitigen, indem er einen klaren sicheren Bereich für die Nutzer schafft, und sicherstellen, dass es einen einheitlichen Satz von europaweiten Ausnahmen und Beschränkungen für das neue Pseudo-Copyright der Nachrichtenmedien gibt, die sicherstellen, dass sie ihre Macht nicht übersteigert ausnutzen.
Darüber hinaus sollte der Text davor schützen, dass dominante Akteure (Google, Facebook, die Nachrichtenriesen) Lizenzvereinbarungen abschließen, die alle anderen ausschließen.
Nachrichtenseiten sollten die Möglichkeit haben, sich von der Pflicht zur Lizenzierung eingehender Links zu befreien (damit andere Dienste vertrauensvoll und ohne Angst vor Klagen auf sie verlinken können), aber diese Opt-Outs müssen für alle und jeden und für alle Dienste gelten, so dass das Gesetz nicht die Marktmacht von Google oder Facebook erhöht, indem es ihnen erlaubt, eine exklusive Befreiung von der Link-Steuer auszuhandeln, während kleinere Wettbewerber mit Lizenzgebühren belastet werden.
Im Rahmen der laufenden Verhandlungen muss der Gesetzestext eindeutig werden, um eine klare Definition von »nichtkommerzieller, persönlicher Verlinkung« festzulegen, in der geklärt wird, ob die Verlinkung in persönlicher Eigenschaft von einer gewinnorientierten Blogging- oder Social-Media-Plattform eine Lizenz erfordert, und in der festgelegt wird, dass (zum Beispiel) ein persönlicher Blog mit Anzeigen oder Affiliate-Links zur Deckung der Hostingkosten »nichtkommerziell« ist.
Abschließend möchten wir noch einmal darauf hinweisen, dass die oben aufgezählten Mängel lediglich diejenigen Elemente der Artikel 11 und 13 sind, die inkohärent oder nicht zweckmäßig sind. Die Artikel 11 und 13 sind jedoch grundsätzlich schlechte Ideen, die in der Richtlinie keinen Platz haben. Anstatt einige stückweise Korrekturen an den eklatantesten Problemen in diesen Artikeln vorzunehmen, sollte der Trilog einen einfacheren Ansatz verfolgen und sie vollständig aus der Richtlinie streichen.
Vielen Dank,
Cory Doctorow
Sonderberater der Electronic Frontier Foundation
Übersetzt mit www.DeepL.com/Translator, Übersetzung überarbeitet von Stefan Holzhauer
Eine kurze Erinnerung: Nach dem Artikel 13 der neuen Urheberrechtsdirektive muss jeder der eine (hinreichend große) Plattform betreibt, auf der Personen Dinge posten können, die möglicherweise einem Urheberrecht unterliegen (Dinge wie Text, Bilder, Videos, Programmcode, Spiele, Audio, etc.) eine Datenbank mit »urheberrechtlich geschütztem Material« crowdsourcen müssen, für das die Nutzer keine Berechtigung haben es zu teilen, und alles blocken, das möglicherweise einem Eintrag in der Datenbank entspricht.
In diese Blacklist-Datenbanken wird so ziemlich jeder alles eintragen lassen können (immerhin kann jede/r urheberrechtlich geschützte Werke erstellen): Das bedeutet, dass Milliarden Menschen auf der ganzen Welt in der Lage sein werden, so ziemlich alles in diese Blacklisten zu laden, und das ohne nachweisen zu müssen, dass sie das Urheberrecht daran tatsächlich halten (und auch ohne nachweisen zu müssen, dass ihre Einreichungen überhaupt urheberrechtlich geschützt sind). Die Richtlinie sieht keinerlei Bestrafung dafür vor, dass jemand fälschlich behauptet sein Urheberrecht werde verletzt – und eine Plattform die sich entscheidet jemanden zu blockieren, weil er wiederholt falsche angaben gemacht hat, läuft in das Risiko gegenüber dem Missbrauchenden verantwortlich zu sein, wenn dann doch mal jemand etwas postet an dem derjenige die Rechte hält.
Das Hauptziel dieser Zensurpläne sind die sozialen Medien – und es ist das »sozial«, über das wir alle mal nachdenken sollten.
Und das weil die Währung der sozialen Medien die soziale Interaktion zwischen den Nutzern ist. Ich poste etwas, Du antwortest, eine dritte Person klinkt sich ein, ich antworte, und so weiter.
Nehmen wir mal eine hypothetische Twitter-Diskussion zwischen drei Nutzern an: Alice (eine Amerikanerin), Bob (ein Bulgare) und Carol (eine Kanadierin).
Alice postet ein Bild eines politischen Marsches: Tausende Protestierende und Gegenprotestierende, alle wedeln mit Transparenten. Wie es auf derganzenWeltüblich ist beinhalten diese Transparente auch urheberrechtlich geschützte Bilder, nach US-Recht ist das unter der »fair use«-Klausel möglich, die Parodien erlaubt. Weil Twitter seinen Nutzern ermöglicht signifikante Mengen an nutzergeneriertem Content zu kommunizieren fällt die Plattform unter den Geltungsbereich des Artikels 13.
Bob lebt in Bulgarien, einem Mitgliedsland der EU, dessen Urheberrechtsgesetz Parodie nicht erlaubt. Er will vielleicht mit einem Zitat des bulgarischen Dissidenten Georgi Markov antworten, dessen Werke in den späten 1970ern ins Englische übersetzt wurden und die noch dem Urheberrecht unterliegen.
Carol, eine Kanadierin, die Bob und Alice deswegen gefunden hat, weil sie alle DOCTOR WHO lieben, entscheidet sich, ein geistreiches Mem aus THE MARK OF THE RANI zu posten, einer Episode aus dem Jahr 1985, in der Colin Baker in der Zeit zurück reist, um die Ludditen-Proteste des 19. Jahrhunderts mitzuerleben.
Alice, Bob und Carol drücken sich alle durch die Nutzung urheberrechtlich geschützten kulturellen Materials aus, auf eine Art und Weise, die in Zukunft im Rahmen der meinungsunterdrückenden Urheberrechtsprechung der EU illegal wäre. Unter den heutigen Systemen muss die Plattform nur dann in Aktion treten, wenn sie darauf reagieren müssen, dass jemand sein Urheberrecht für verletzt hält und sich gegen eine Nutzung ausspricht. Bis dahin kann aber jeder jeden Post von anderen sehen und eine Diskussion mit Mitteln führen, die in unseren modernen, digitalen Diskursen vollkommen normal sind.
Doch sobald Artikel 13 in Kraft ist, sieht sich Twitter vor ein unlösbares Problem gestellt: Der Filter gemäß Artikel 13 wird von Alices witzigen Transparenten ebenso getriggert wie von Bobs politischem Zitat und Carols DOCTOR WHO Mem, doch theoretisch muss Twitter das urheberrechtsverletzende Material nur vor Bob verbergen.
Sollte Twitter die Nachrichten von Alice und Carol vor Bob verbergen? Falls Bobs Zitat in Bulgarien zensiert wird, sollte Twitter es Alice und carol zeigen (es aber vor Bob selbst, der es gepostet hat, verbergen)? Was, wenn Bob nach außerhalb der EU reist und dort mal in seine Timeline schaut? Oder wenn Alice Bob in Bulgarien wegen einer DOCTOR WHO Convention besucht, und dann versucht den Thread aufzurufen? Und denkt dabei immer daran, dass es keinen Weg gibt sicher zu sein, von woher ein Besucher einer Webseite kommt.
Die gefährliche aber simple Option ist es, alle Twitter-Nachrichten der europäischen Urheberrechts-Zensur zu unterwerfen, eine Katastrophe für die Online-Kommunikation.
Und natürlich geht es nicht nur um Twitter: Jeder Plattform mit Benutzern aus der EU wird dieses Problem lösen müssen. Google, Facebook, LinkedIn, Instagram, Tiktok, Snapchat, flickr, Tumblr – jeder Anbieter wird sich damit auseinandersetzen müssen.
Durch die Einführung des Artikels 13 erschafft die EU ein System in dem Urheberrechts-Beschwerdeführer einen gewaltigen Knüppel erhalten, mit dem sie das Internet verprügeln können, in dem Personen, die diese Macht missbrauchen, keinerlei Strafen befürchten müssen, und in dem Plattformen, die auf Seite der freien Meinungsäußerungen Fehler machen, diesen Knüppel mitten ins Gesicht bekommen werden.
Während die Zensurpläne der EU auf den nächsten Schritten hin zu ihrer Umsetzung sind, um für die gesamte EU bindend zu werden, ist die gesamte Welt betroffen – aber nur eine handvoll ernannter Verhandlungsführer haben eine Stimme.
Falls Du ein Europäer bist, dann wäre der Rest der Welt Dir sehr dankbar, wenn Du dir einen Moment Zeit nehmen würdest, um Deinen Abgeordneten des Europäischen Parlaments zu kontaktieren, und dringend darum zu bitten uns alle in der neuen Urheberrechtsdirektive zu schützen [und nicht nur die Konzerne].
Anmerkung des Übersetzers: Und das ist nur ein ganz kleiner Ausschnitt aus dem, was auf die ganze Welt zukommen würde, wenn die technisch und inhaltlich handwerklich mangelhaft gemachten EU-Urheberrechtsrichtlinien zu Gesetzen werden. Weil zu viele EU-Politiker entweder den Konzernen hörig sind, oder keine Ahnung von dem haben, was sie da tun, wird das Internet irreparabel beschädigt und die freie Meinungsäußerung massiv eingeschränkt, unter dem Deckmantel des Urheberrechtsschutzes.
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