Steampunk-Wortmarkeneintragung: Stellungnahme von Stefan Arbes

Auf Face­book (und kurz danach auch hier auf Phan­ta­News in einem Kom­men­tar) gibt es eine Stel­lung­nah­me zur Wort­mar­ken­ein­tra­gung, die lau­tet wie folgt:

Bit­te dies erst mal voll­stän­dig lesen, es soll nie­mand in der Sze­ne damit geschä­digt werden.

Bei der Recher­che für ein Rol­len­spiel­pro­jekt (»Ame­ryll«) Anfang die­sen Jah­res haben wir fest­ge­stellt, dass es bereits 4 (inzwi­schen sind es schon 5) Ein­tra­gun­gen in unter­schied­li­chen Klas­sen für »Steam­punk« gibt. Auf Grund des momen­ta­nen Booms aller mög­li­chen Anbie­ter bei allem, was damit zu tun hat, war und ist zu erwar­ten, dass frü­her oder spä­ter irgend­je­mand dar­auf auf­merk­sam und ver­su­chen wird, mit dem nöti­gen juris­ti­schen Rück­halt und Resour­cen Kapi­tal dar­aus zu schla­gen. Es gibt prä­ven­tiv nicht all­zu­vie­le Mög­lich­kei­ten, das ohne lang­wie­ri­ge recht­li­che Aus­ein­an­der­set­zun­gen zu ver­hin­dern. Wir woll­ten uns die­sem Risi­ko nicht aussetzen.
Wer schon ein­mal einem Mar­ken­rechts­streit hat­te, weiss, wovon ich rede.

Ich habe des­halb im März schon (ist auch in der Anmel­dung leicht zu sehen), den Begriff »Steam­punk« in den Klas­sen 28, 9 und 41 beim Deut­schen Patent- und Mar­ken­re­gis­ter ange­mel­det, um zu klä­ren, dass »Steam­punk« kein schüt­zens­wer­ter Begriff ist.

Der­zeit ist das auch nach wie vor nur eine Anmel­dung, ein­ge­tra­gen ist noch gar nichts.

Jetzt gibt es meh­re­re Möglichkeiten:

a) Ich zie­he (wie von eini­gen sehr auf­ge­brach­ten Leu­ten schon ver­langt) die Anmel­dung zurück. Das wäre an sich mei­ner­seits kein Pro­blem, nur ist dann im Grun­de auch nichts wei­ter gewon­nen. Eine Rück­nah­me einer Anmel­dung stellt lei­der über­haupt nichts klar. Denn dann wird frü­her oder spä­ter der Nächs­te kom­men, der das ver­su­chen wird, und dann mög­li­cher­wei­se mit ganz ande­ren Absich­ten. Und ich weiß sicher, dass dies kom­men wird.

b) Das DPMA lehnt die Mar­ken­ein­tra­gung mit der Begrün­dung eines nicht schüt­zens­wer­ten Begriffs ab. Das ist dann eine kla­re Aus­sa­ge der qua­li­fi­zier­ten Fach­be­hör­de, die in jeg­li­cher spä­te­ren Abmah­nung oder Pro­zess gegen irgend­je­man­den, der ver­sucht, aus einer Mar­ke „Steam­punk“ Gewinn zu schla­gen, Gewicht hat. Und zwar wesent­lich mehr Gewicht als alle sons­ti­gen Argumentationen.

c) Das DPMA trägt die Mar­ke ein und die Wider­spruchs­frist beginnt. Dann kann der Ein­tra­gung wider­spro­chen und dem Wider­spruch statt­ge­ge­ben wer­den. Auch hier ist das Ergeb­nis wie bei a), näm­lich eini­ger­ma­ßene Klarheit.

d) Es kommt zur Ein­tra­gung der Mar­ke. Dann wer­de ich die Mar­ke an eine unab­hän­gi­ge Insti­tu­ti­on über­tra­gen (das ist dann wahr­schein­lich sinn­vol­ler­wei­se ein Ver­ein oder Ähn­li­ches), die die Mar­ke ver­wal­tet und an jeden Inter­es­sier­ten sym­bo­lisch wei­ter lizen­siert. Damit sind alle, die in den Klas­sen irgend etwas in dem Bereich machen, eini­ger­ma­ßen geschützt.

Im Moment ist (wie schon seit inzwi­schen 8 Mona­ten) da noch gar nichts ein­ge­tra­gen, aber das DPMA hat bereits schon vor Mona­ten Beden­ken gegen die Ein­tra­gung geäu­ßert und befaßt sich wie gewünscht damit.

Ich ste­he selbst­ver­ständ­lich zu Rück­fra­gen dazu zur Ver­fü­gung, unter mei­ner email info@arbes.de, per FB oder sonst wie. Nur bit­te ich von auf­ge­brach­ten Anru­fen abzu­se­hen, Ihr lauft eigent­lich nur offe­ne Türen ein und das bringt nichts.

Ste­fan Arbes

Kom­men­tar dazu: Mir erscheint das nicht ganz schlüs­sig, ich gehe davon aus, dass eine Klä­rung, ob ein Begriff als Wort­mar­ke schutz­fä­hig ist, mit dem DPMA mög­lich ist, ohne dass man die Wort­mar­ke gleich bean­tra­gen muss (so eine Bean­tra­gung kos­tet ja auch mal eben 300 Euro). Ich wer­de dazu aber erst wei­ter recher­chie­ren müs­sen. Auch die Ansa­ge »wenn das doch ein­ge­tra­gen wird gebe ich die Rech­te an irgend­ei­ne Orga­ni­sa­ti­on« kann ich nicht nach­voll­zie­hen. An wel­che? Und was macht die dann kon­kret damit? Und an einen Ver­ein? Um Him­mels Wil­len! Und es stellt sich die Fra­ge, ob in dem Fall nicht tat­säch­lich jeder, der den Begriff nutzt, eine kos­ten­lo­se Lizen­sie­rung durch den »Ver­ein« nach­wei­sen müsste.

Und abschlie­ßend: Herr Arbes hät­te sei­ne Inten­tio­nen nach der Bean­tra­gung (die ja nach sei­nen Wor­ten bereits im März gesche­hen ist) trans­pa­rent gegen­über der Sze­ne kom­mu­ni­zie­ren müs­sen. Ich fra­ge mich, war­um das unter­blie­ben ist.

Wie auch immer, unse­re For­de­rung gegen­über dem DPMA, den Begriff nicht ein­tra­gen zu las­sen, geht dann ja exakt in die gewünsch­te Richtung.

Nach­trag: Was in mei­nen Augen eben­falls höchst merk­wür­dig ist, ist die Band­brei­te der Niz­za-Klas­sen. Das hät­te es nicht benö­tigt, wenn man tat­säch­lich nur fest­stel­len will, ob Steam­punk grund­sätz­lich ein­trag­taug­lich ist, oder?

Update: Steam­punk HAT übri­gens bereits zwei erfolg­rei­che Ein­tra­gun­gen beim DPMA, eine aus 2009 und eine vom März 2015.

Ers­te­re für Dienst­leis­tun­gen: https://register.dpma.de/DPMAregister/marke/register/3020090052832/DE

Letz­te­re für Dro­ge­rie­ar­ti­kel und Par­fum: https://register.dpma.de/DPMAregister/marke/register/3020140752832/DE

Dem­nach muss man mei­ner Ansicht nach gar nicht mehr prü­fen, ob die Mar­ke ein­ge­tra­gen wer­den kann. Sie konn­te und kann es. Aller­dings sind auch die abge­lehn­ten aus 2008, die sehr umfas­sen­de Klas­sen ein­ge­räumt haben woll­ten, inter­es­sant. An denen kann man näm­lich sehen, dass das DPMA eben NICHT alles ein­trägt. Auch nicht die Klas­sen 28, 9 und 41. Das wur­de also bereits geklärt. Was die Stel­lung­nah­me noch frag­wür­di­ger macht.

Recher­che­sei­te des DPMA: https://register.dpma.de/DPMAregister/marke/einsteiger?lang=de (bei »Wie­der­ga­be der Mar­ke« »Steam­punk« eingeben)

4 Kommentare zu „Steampunk-Wortmarkeneintragung: Stellungnahme von Stefan Arbes“

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  3. Ich kann die Argu­men­ta­ti­on nach­voll­zie­hen, und wenn das wirk­lich der Grund war, fin­de ich ihn berechtigt.

    *Alter Erzäh­l­on­kel­mo­dus*
    Ich war dabei, als Sharea­za die Domain von einem Mar­ken­grab­ber gestoh­len wur­de. Ich habe gese­hen, wie Spy­wa­re auf der Sei­te lan­de­te und Leu­te Geld mit den exis­tie­ren­den mach­ten, wäh­rend die Sharea­za-Leu­te die Domain ändern muss­ten. Ich habe gese­hen, wie Nut­zer sich in den Gnu­tel­la Sup­port­fo­ren beklag­ten, dass die Soft­ware Mist ist — aber nicht wuss­ten, dass die Sharea­za-Domain schon lan­ge nicht mehr den Ent­wick­lern gehörte.
    *Erzäh­l­on­kel­mo­dus Ende*

    Also wur­de mit der Begrün­dung ent­we­der sinn­vol­le Not­fall­scha­dens­be­gren­zung betrie­ben, oder sie ist schlicht und ein­fach ehr­lich. In bei­den Fäl­len ist ein Ein­spruch bei der DPMA die rich­ti­ge Reak­ti­on. Ich habe mich des­we­gen gera­de die­sem Ein­spruch angeschlossen.

  4. Pingback: Novemberansichten 2015 | FragmentAnsichten

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