Facebook stoppt den Verkauf von Oculus VR-Headsets in Deutschland

Facebook stoppt den Verkauf von Oculus VR-Headsets in Deutschland

Face­book ist (lei­der) der Besit­zer der VR-Bril­len mit dem Namen Ocu­lus, nach­dem sie die IP vor Jah­ren auf­ge­kauft haben. Die haben mit sofor­ti­ger Wir­kung bis auf wei­te­res den Ver­kauf der Head­sets in Deutsch­land gestoppt.

Grund dafür ist offen­bar eine Aus­sa­ge sei­tens Ham­bur­ger Daten­schutz­be­hör­den (Ham­bur­gi­scher Beauf­trag­ten für Daten­schutz und Infor­ma­ti­ons­frei­heit (HmbBfDI)), die es für nicht zuläs­sig hält, dass man das Gerät in Zukunft nur noch wird nut­zen kön­nen, wenn man ein Face­book-Kon­to hat. Dabei soll­te das für neue ver­kauf­te Gerä­te bereits ab dem Okto­ber 2020 gel­ten, vor­her erwor­be­ne Head­sets soll­ten erst 2023 auf das neue Modell umge­stellt werden.

In das Pro­blem spielt auch mit hin­ein, dass das Bun­des­kar­tell­amt Face­book ver­bo­ten hat­te, Nut­zer­da­ten aus ver­schie­de­nen Quel­len zusam­men­zu­füh­ren (die­ses Ver­bot wur­de vom Bun­des­ge­richts­hof bestä­tigt), zudem gibt es ein Kopp­lungs­ver­bot gemäß DSGVO Art. 7 Abs. 3, Face­book darf also nie­man­den zwin­gen, für die Nut­zung des Pro­dukts Ocu­lus ein Face­book-Kon­to ein­rich­ten zu müssen.

Eine detail­lier­te Stel­lung­nah­me der Daten­schutz­be­hör­den fin­det man bei Hei­se.

Der Ver­kaufs­stopp wur­de nicht von den Behör­den ange­ord­net, das was die Ent­schei­dung von Face­book respek­ti­ve Ocu­lus. Bereits ver­kauf­te Gerä­te sol­len wei­ter unter­stützt wer­den, was auch nicht wun­dert, denn sonst wür­de die Wut der Nut­zer über Face­book her­ein­bre­chen und es wür­de sicher­lich auch zu Rechts­strei­tig­kei­ten kom­men. Die Händ­ler dür­fen lagern­de Gerä­te noch ver­kau­fen, Face­book weist aller­dings dar­auf hin, dass aus dem Aus­land impor­tier­te Gerä­te in Zukunft nicht mit einem deut­schen Kon­to ver­wen­det wer­den können.

Ich fin­de es gut, dass Face­book end­lich mal kon­kret durch Behör­den in sei­ne Schran­ken ver­wie­sen wird.

Übri­gens kann man auch ohne einen Ocu­lus-Account Spie­le bei­spiels­wei­se auf die Quest sidel­oa­den, oder mit der Rift Soft­ware aus dem Steam-Store nutzen.

Foto Ocu­lus Go von mir, CC BY-SA

CCP Games verkauft White Wolf an Paradox Interactive

CCP Games verkauft White Wolf an Paradox Interactive

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CCP Games ist haupt­säch­lich bekannt für das Sci­ence Fic­tion-MMO EVE ONLINE. Im Jahr 2006 über­nah­men sie aller­dings alle Rech­te an White Wolf Publi­shing, der Fir­ma hin­ter der World Of Darkness, die damals aller­dings ihren Zenit bereits hin­ter sich hatte.

Man hat­te zusam­men jah­re­lang mit eini­gem Auf­wand an einem MMO zur World Of Darkness und ins­be­son­de­re VAMPIRE: THE MASQUERADE gefri­ckelt, war dabei aller­dings nicht so recht zu Pot­te gekom­men. Im April 2014 gab man dann über­ra­schend bekannt, die Ent­wick­lung ein­zu­stel­len – nach­dem man jah­re­lang Geld hin­ein­ge­pumpt hat­te, gegen Ende aller­dings nur noch eher halbherzig.

Jetzt hat CCP alle Antei­le an White Wolf Publi­shing für eine nicht benann­te Sum­me an die schwe­di­sche Fir­ma Para­dox Inter­ac­ti­ve ver­kauft. Die sind bis­her haupt­säch­lich für Stra­te­gie­spie­le wie EUROPA UNIVERSALIS oder HEARTS OF IRON bekannt, wol­len aber offen­bar neue Com­pu­ter­spie­le in der World Of Darkness ent­wi­ckeln. Über kon­kre­te Pro­jek­te ist der­zeit aller­dings eben­so wenig bekannt wie dar­über, ob das viel­leicht auch die Wie­der­be­le­bung des MMOs bedeu­ten könn­te (das mei­ner Mei­nung nach immer noch erfolg­reich wer­den könn­te, wenn man da rich­tig rangeht).

Das Video oben zeigt einen Trai­ler zum MMO, der eigent­lich recht viel­ver­spre­chend aussah.

 

Sony: Gebrauchtspiele, nein danke …

Sony Com­pu­ter Enter­tain­ment hat bereits Ende des drit­ten Quar­tals 2012 beim United Sta­tes Patent and Trade­mark Office ein Patent für ein Ver­fah­ren ein­ge­reicht, das Spie­le an eine bestimm­te Kon­so­le bin­den kön­nen soll. Hier­bei sol­len Schlüs­sel auf einem Daten­trä­ger nach­träg­lich geän­dert und in Kor­re­la­ti­on zu einem Key auf einer Spiel­kon­so­le gestellt wer­den kön­nen. Damit wäre das Spiel an die­se eine Kon­so­le gebun­den und kann nicht wei­ter ver­kauft wer­den. Mit dem Ver­fah­ren wäre es even­tu­ell auch mög­lich, nach­träg­lich den Funk­ti­ons­um­fang eines Spiels ein­schrän­ken zu kön­nen, um bei­spiels­wei­se aus einer Voll- eine Demo­ver­si­on machen zu kön­nen, die erst nach einer Bezah­lung wie­der zu einem voll­wer­ti­gen Spiel wird. Der Patent­an­trag wur­de jetzt ver­öf­fent­licht.

Der Ver­kauf von gebrauch­ten Spie­len ist der Bran­che seit Jah­ren ein Dorn im Auge, weil sie dar­an nichts ver­dient. Bei Down­load­wa­re ist es bereits gang und gebe, dass die Lizenz an ein Benut­zer­kon­to gebun­den wird. Die­ses Sony-Patent dürf­te sich auf die nächs­te Play­sta­ti­on bezie­hen. Wenn man das wei­ter denkt, ist es noch nicht ein­mal mehr mög­lich, ein Spiel mit zu einem Kum­pel zu neh­men, um es auf des­sen Kon­so­le zu spie­len. Ob Sony tat­säch­lich der Ansicht ist, die Kun­den dadurch nicht gegen sich aufzubringen?

Hier­zu­lan­de wur­de erst Mit­te des Jah­res vom Euro­päi­schen Gerichts­hof ein­deu­tig ent­schie­den, dass man gebrauch­te Soft­ware selbst­ver­ständ­lich wei­ter ver­kau­fen darf, auch wenn Anbie­ter wie Steam das noch igno­rie­ren. Muss also wahr­schein­lich mal wie­der der Ver­brau­cher­zen­tra­le Bun­des­ver­band ran, um flei­ßig abzu­mah­nen. Bei Anbie­tern ohne Fir­men­sitz in Deutsch­land natür­lich wenig erfolgversprechend …

Soll­te Sony ein sol­ches Ver­fah­ren tat­säch­lich ein­füh­ren, bleibt dem Kun­den wahr­schein­lich vor­erst nur eins: Boykott.

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Bild: Sony Six­A­xis-Con­trol­ler, von Zoidy at de.wikipedia, Public Domain, bear­bei­tet von mir