Tolkien Estate

Rant: Tolkien, Warner und die Qualitätsmedien

Lie­be Qua­li­täts­me­di­en. Habt ihr wie­der alle bei der dpa abge­schrie­ben? Oder bei einer ande­ren Agen­tur? Anders kann ich es mir eigent­lich nicht erklä­ren, dass ich allent­hal­ben im Web die Über­schrift »Tol­ki­en-Erben kla­gen gegen HOB­BIT-Pro­du­zen­ten« und Varia­tio­nen davon lesen muss. Bei­spiels­wei­se beim Focus, beim Tages­spie­gel, bei Der Wes­ten, Ber­li­ner Zei­tung, fr-online, Bör­sen­blatt (wo ich das zum ers­ten Mal fand) und zahl­lo­sen mehr (lie­be Leser, wenn ihr nach »Tol­ki­en« und »Pro­du­zen­ten« goo­glet, fin­det ihr reich­lich Tref­fer).

Ihr müsst jetzt ganz stark sein: nein, lie­be Qua­li­täts­me­di­en, das stimmt so nicht.

Kor­rekt ist, dass das Tol­ki­en-Estate (und noch ein paar mehr) War­ner Bros. Enter­tain­ment wegen angeb­lich uner­laub­ter digi­ta­ler Ver­wer­tung im Rah­men von »Glücks­spie­len« und Online-Games wie LOTRO, sowie der »Schä­di­gung des Anse­hens Tol­ki­ens und sei­ner Wer­ke« vor einem kali­for­ni­schen Gericht ver­klagt hat. Bis hier­hin nicht schlecht.

Inkor­rekt ist aber, dass War­ner Bros. Pro­du­zent des HOBBITS ist. War­ner Bros. ist viel­mehr der Dis­tri­bu­tor. Die pro­du­zie­ren­den Fir­men der Film­rei­he sind: New Line Cine­ma, Metro-Gold­wyn-May­er (MGM), Wing­Nut Films und 3Foot7. War­ner pro­du­ziert zwar auch Fil­me, aber in die­sem Fall nicht direkt, son­dern höchs­tens indi­rekt über die Fir­men, die ihm gehö­ren – sie tre­ten aber defi­ni­tiv nicht offi­zi­ell als Pro­du­zent der HOB­BIT-Ver­fil­mung auf. Der War­ner-Kon­zern macht aber auch noch eine gan­ze Men­ge ande­rer Din­ge, bei­spiels­wei­se durch sei­ne Mar­ke War­ner Bros. Inter­ac­ti­ve – die ste­hen letzt­lich auch hin­ter dem bemän­gel­ten HERR DER RINGE ONLINE und unter ande­rem wegen die­ses MMORPGs (ich habe den Begriff für euch ver­linkt, falls ihr den nicht kennt) ist der Kon­zern ver­klagt wor­den. War­um muss dann in der Schlag­zei­le was vom »HOB­BIT-Pro­du­zen­ten« ste­hen? Weil das The­ma HOBBIT so ange­sagt ist und garan­tier­te Hits ver­spricht? Weil irgend­ei­ne Agen­tur, bei der ihr alle copy&pastet, es so ver­lau­ten ließ?

DER HOBBIT und des­sen Pro­duk­ti­on hat mit der Kla­ge erst ein­mal exakt nichts zu tun – höchs­tens indi­rekt, weil das Tol­ki­en-Estate eine Pro­mo-Sei­te mit einem Slot­ma­chi­ne-Spiel, in dem Kon­ter­feis der Hel­den aus HOBBIT und HERR DER RINGE auf­tauch­ten, idio­ti­scher­wei­se als »Glücks­spiel« bezeich­ne­te und bemän­gel­te. War­ner pro­du­ziert den HOBBIT nicht. Kor­rekt wäre es also gewe­sen, wenn die Schlag­zei­le bei­spiels­wei­se gelau­tet hät­te: »Tol­ki­en-Erben ver­kla­gen War­ner Bros.«. So wie bei mir ges­tern.

Aber ihr lest das hier ja eh nicht. :)

Update: auf eini­gen Web­sei­ten ändern die Zei­tun­gen die Titel inzwi­schen, in den Goog­le Ergeb­nis­sen fin­den sich aber noch die alten Über­schrif­ten.

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Bild Pro­du­zent – Dis­tri­bu­tor von mir. CC BY-NC-SA.

Tolkien Estate verklagt Warner wegen Online-Inhalten

Ande­res als im obi­gen Screen­shot dräu­en düs­te­re Wol­ken über der vir­tu­el­len Mit­tel­er­de:

Eine Gemein­schaft aus dem Tol­ki­en-Estate (Nach­lass- und Rech­te­ver­wal­ter des Pro­fes­sors), sowie wei­te­ren Teil­neh­mern, hat War­ner Bros. und den Lizenz­in­ha­ber The Saul Zaentz Com­pa­ny ver­klagt, die Kla­ge­schrift wur­de beim Hol­ly­wood-Repor­ter ver­öf­fent­licht. Saul Zaentz hal­ten bereits seit 1969 bzw. 1975 Lizenz­rech­te an dem Mar­ken LORD OF THE RINGS und HOBBIT. Zen­tra­ler Punkt der Kla­ge ist, dass die Rech­te­inha­ber ihr Lizenz­recht uner­laubt auf nicht­phy­si­sche Pro­duk­te aus­ge­wei­tet zu haben sol­len. Damit sind ins­be­son­de­re »Glücks­spie­le« (bit­te?), aber auch »her­un­ter­lad­ba­re Spie­le« und Online-Games gemeint. Pri­mä­res Ziel ist hier offen­bar HERR DER RINGE ONLINE, es geht aber auch um Off­line-Spie­le, für die Down­load-Con­tent zur Ver­fü­gung gestellt wur­de.

Das Pikan­te dar­an: es wird nicht nur Scha­dens­er­satz in Höhe von 80 Mil­lio­nen Dol­lar gefor­dert, zusätz­lich ist eine For­de­rung ein Teil der Kla­ge, sämt­li­che »nicht­phy­si­schen« Pro­duk­te sofort ein­zu­stel­len und vom Markt zu neh­men.

Ein Aus­zug aus der Kla­ge­schrift:

Howe­ver, in recent years, and par­ti­cu­lar­ly in the after­math of the unpre­ce­den­ted finan­cial and cri­ti­cal suc­cess of the Films, defen­dants have, with incre­asing bold­ness, enga­ged in a con­ti­nuing and escala­ting pat­tern of usur­ping rights to which they are not entit­led — rights which belong exclu­si­ve­ly to plain­ti­ffs.

For exam­p­le, alt­hough their limi­t­ed mer­chan­di­sing licen­se only gives them the right to sell tan­gi­ble mer­chan­di­se, defen­dants have deve­lo­ped, licen­sed and/​or sold (and con­ti­nue to deve­lop, licen­se and/​or sell) down­loa­da­ble video games based on The Lord of the Rings and The Hob­bit, available only by down­loa­ding and/​or access via the Inter­net, via mobi­le apps, tablet apps or other simi­lar digi­tal dis­tri­bu­ti­on chan­nels, or through other online inter­con­nec­ti­vi­ty such as Face­book.  The­re is no phy­si­cal or tan­gi­ble item of mer­chan­di­se sold to the con­su­mer with the­se games.

Defen­dants also have asser­ted and con­ti­nue to assert that they have rights rela­ting to a wide varie­ty of goods and ser­vices bey­ond »artic­les of tan­gi­ble per­so­nal pro­per­ty« and have regis­tered trade­marks and/​or filed »intent to use« appli­ca­ti­ons in tho­se same cate­go­ries, inclu­ding wit­hout limi­ta­ti­on hotels, restau­rants, tra­vel agen­ci­es, ring­to­nes, online/​downloadable games and housing deve­lo­p­ments — cate­go­ries of rights which plain­ly have not been gran­ted to them.

War­ner hat ver­ständ­li­cher­wei­se bis­lang nicht zu den Vor­wür­fen Stel­lung genom­men. Soll­te die Kla­ge Erfolg haben, wür­de das das Ende von LOTRO bedeu­ten, aller­dings ist davon aus­zu­ge­hen, dass der Kon­zern sei­ne gesam­te Rechts­ab­tei­lung akti­viert – und der Aus­gang sol­cher Kla­gen ist in den USA dank des ver­schwur­bel­ten Rechts­sys­tems alles ande­re als gewiss.

Ich wür­de mal ver­mu­ten, dass dem Tol­ki­en Estate inzwi­schen geschwant hat, dass sie schlecht ver­han­delt haben und Ver­brei­tungs­rech­te über das Inter­net nicht früh­zei­tig genug in die Ver­trä­ge ein­gin­gen. Jetzt möch­te man das nach­ho­len und kas­sie­ren – es ist wahr­schein­lich, dass sich Darth War­ner wie üblich hier­bei nicht son­der­lich frei­gie­big zei­gen woll­te. Ich gehe nicht davon aus, dass die Ver­ant­wort­li­chen der­art naiv sind zu glau­ben, wirk­lich eine Abschal­tung des Online­spiels errei­chen zu kön­nen. Mal ganz davon abge­se­hen soll­te ihnen klar sein, dass die Fan­ge­mein­de von HDRO ins­be­son­de­re seit­dem das Spiel zu free-2-play wur­de groß ist und die­se in hohem Maße erbost dar­über sein wür­de, wenn das erfolg­rei­che MMO auf­grund der Kla­ge so ein­fach abge­schal­tet wer­den müss­te – den Klä­gern dürf­te dann ein Shit­s­torm epi­schen Aus­ma­ßes ins Haus ste­hen. Ich den­ke, aller­dings, dass das Gan­ze auf einen Ver­gleich hin­aus­lau­fen wird, bei dem War­ner (zäh­ne­knir­schend) einen Betrag bezahlt und dafür die Online-Inhal­te bestehen blei­ben.

Inter­es­sant wird aller­dings sein zu sehen, ob die For­de­run­gen der Tol­ki­en-Erben gund­sätz­lich von Gerich­ten als vali­de ange­se­hen wer­den. Soll­te dem so sein, dürf­te das mög­li­cher­wei­se auch Aus­wir­kun­gen auf zahl­lo­se ande­re »Intellec­tu­al Pro­per­ties« haben.

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Screen­shot LOTRO Copy­right Tur­bi­ne und War­ner Bros.

Tolkien Estate bedroht Autor mit rechtlichen Schritten

… und zwar nicht, weil er irgend­wel­che Inhal­te aus dem HERR DER RINGE oder ande­ren Wer­ken J.R.R. Tol­ki­ens ver­wen­det hat, son­dern weil er den Pro­fes­sor als Cha­rak­ter in einem fik­tio­na­len Roman auf­tau­chen läßt. Das mel­det der Guar­di­an.

Die Anwäl­te des Tol­ki­en Estate for­dern die Ver­nich­tung aller Kopien von Ste­ve Hil­lards Roman MIRKWOOD: A NOVEL ABOUT J.R.R. TOLKIEN. Der 450-sei­ti­ge Roman, vom Autor im Selbst­ver­lag ver­öf­fent­licht, erzählt ĂĽber die Odys­see einer jugen Frau, die ihren Groß­va­ter fin­den möch­te, nach­dem sie Doku­men­te ent­deckt, die die­sem von Tol­ki­en ĂĽber­ge­ben wur­den.

Das Estate unter Chris­to­pher Tol­ki­en – bzw. des­sen Anwäl­te – for­dert wei­ter­hin, dass der Ver­kauf des Romans sofort ein­ge­stellt wird; soll­te den For­de­run­gen nicht nach­ge­kom­men wer­den, droht man mit Kla­gen. In einem Schrei­ben an Hil­lard führt der Anwalt des Estates aus:

»At no time have our cli­ents gran­ted per­mis­si­on to use the name and per­so­na­li­ty of JRR Tol­ki­en in the novel, nor would they in any fore­seeable cir­cum­s­tances. [An] unlawful com­mer­cial advan­ta­ge has been taken of the estate’s valuable rights, [Hillard´s] book tri­via­li­ses the name, per­so­na­li­ty and repu­ta­ti­on of the late pro­fes­sor«.

Soll­ten die Nach­lass­ver­wal­ter des Pro­fes­sors damit erfolg­reich sein, wür­de das weit­rei­chen­de Fol­gen haben, denn es wür­de damit nahe­zu unmög­lich, eine his­to­ri­sche Figur der jün­ge­ren Geschich­te in einem fik­tio­na­len Roman (oder Film oder Spiel) auf­tau­chen zu las­sen. Man kann sich nur fas­sungs­los fra­gen, wie die beim Tol­ki­en Estate geraucht haben, um auf so einen Unsinn ver­fal­len, zumal die Dar­stel­lung J.R.R. Tol­ki­ens in dem Roman offen­bar in keins­ter Wei­se ent­wür­di­gend ist, son­dern durch­aus respekt­voll.

Man kann nur hof­fen, dass die US-Gerich­te den Anwäl­ten das rechts und links um die Ohren schla­gen.

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Cover MIRKWOOD, Copy­right Ste­ve Hil­lard

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