Börsenverein, Amazon, Hörbücher und das Bundeskartellamt

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Es ging in den ver­gan­ge­nen Tagen nicht nur durch den vir­tu­el­len Blät­ter­wald, da sich natür­lich auch die Tot­holz­me­di­en dar­auf gestürzt haben: Der Bör­sen­ver­ein des Deut­schen Buch­han­dels hat durch­ge­boxt, dass sich das Bun­des­kar­tell­amt mit Apple, Audi­ble und Ama­zon befasst. Man beklagt, wie immer laut­hals, dass Ama­zon 90% der nicht­phy­si­schen Hör­bü­cher ver­kauft (eben auch via Apple, die durch Audi­ble belie­fert wer­den). Und dass des­we­gen alle ster­ben wer­den, vor allem der Buchhandel.

Da fra­ge ich mich natür­lich als Aller­ers­tes: In wel­cher Buch­hand­lung kann ich denn MP3s oder Streams von Hör­bü­chern kau­fen? (und kommt mir bit­te nicht damit, dass es auch CDs gibt, auf denen sich MP3s befinden)

Alex­an­der Ski­pis, Haupt­ge­schäfts­füh­rer des Bör­sen­ver­eins, sag­te:

Hör­buch­ver­la­ge brau­chen eine adäqua­te Mög­lich­keit, ihre Hör­bü­cher auch unab­hän­gig von Audi­ble ver­trei­ben zu kön­nen. Das ist in der der­zei­ti­gen Kon­stel­la­ti­on nicht möglich

Wenn wir mal ehr­lich sind, ist die Tat­sa­che, dass Ama­zon 90% der Hör­buch-Down­loads in Deutsch­land ver­tickt, nur eines: eine pein­li­che Bank­rott­erklä­rung der Bran­che. Die zeigt, dass die auch bei die­sem Medi­um die Ent­wick­lung und den Medi­en­wan­del aber sowas von voll­stän­dig im tiefs­ten Schlum­mer ver­passt hat.

Pikant ist dabei vor allem eins: Der deut­sche Able­ger von Audi­ble gehör­te zu nicht gerin­gen Tei­len Holtz­brink, Lueb­be und Ran­dom House (ali­as Ber­tels­mann), und die haben Ama­zon ihre Antei­le 2009 ver­kauft, ver­mut­lich mit Dol­lar­zei­chen in den Augen, und froh dar­über, die ver­meint­lich schwä­cheln­de Fir­ma los­zu­wer­den? Nein, denn bereits 2009 war Audi­ble einer der erfolg­reichs­ten Hör­buch-Anbie­ter in Deutsch­land (wenn nicht sogar der erfolg­reichs­te). Und der könn­te noch heu­te Holtz­brink, Lueb­be und Ran­dom House gehö­ren, wenn sie ihn nicht an … Moment mal, wer war das noch gleich? Ach ja! Ama­zon ver­tickt hätten.

Und gegen Ama­zon kommt man in Sachen Hör­buch natür­lich nur durch eine Beschwer­de beim Bun­des­kar­tell­amt an …

Merkt ihr selbst, oder?

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