Artikel 11

Cory Doctorow: Das EU-Parlament unterzeichnet ein katastrophales Internetgesetz: Was passiert als nächstes?

Der fol­gen­de Text ist im Ori­gi­nal von Cory Doc­to­row und von der Web­sei­te der Elec­tro­nic Fron­tier Foun­da­ti­on, er und die Gra­fik ste­hen wie die­se Über­set­zung unter CC-BY

In einer erschüt­tern­den Ableh­nung des Wil­lens von fünf Mil­lio­nen Online-Peten­ten und über 100.000 Demons­tran­ten an die­sem Wochen­en­de hat das Euro­päi­sche Par­la­ment den gesun­den Men­schen­ver­stand und den Rat von Wis­sen­schaft­lern, Tech­no­lo­gen und UN-Men­schen­rechts­exper­ten auf­ge­ge­ben und das Urhe­ber­recht in der digi­ta­len Bin­nen­markt­richt­li­nie in sei­ner Gesamt­heit gebilligt.

Es gibt jetzt nur noch wenig, was ver­hin­dern kann, dass die­se Bestim­mun­gen zum Gesetz der Län­der in ganz Euro­pa wer­den. Es ist theo­re­tisch mög­lich, dass der end­gül­ti­ge Text auf der Tagung des Euro­päi­schen Rates Ende die­ses Monats nicht die Zustim­mung einer Mehr­heit der Mit­glied­staa­ten fin­den wird, aber dazu müss­te min­des­tens ein Schlüs­sel­land sei­ne Mei­nung ändern. Zu die­sem Zweck ver­dop­peln deut­sche und pol­ni­sche Akti­vis­ten bereits ihre Bemü­hun­gen, die wich­tigs­ten Stim­men ihrer Regie­rung zu verschieben.

Wenn die­ser Ver­such fehl­schlägt, wer­den die Ergeb­nis­se lang­fris­tig und chao­tisch sein. Im Gegen­satz zu EU-Ver­ord­nun­gen wie der DSGVO, die zu einem Gesetz wer­den, indem sie durch die zen­tra­len EU-Insti­tu­tio­nen ver­ab­schie­det wer­den, müs­sen EU-Richt­li­ni­en umge­setzt wer­den: sie müs­sen zu natio­na­lem Recht jedes Mit­glieds­lan­des wer­den. Die Län­der haben bis 2021 Zeit, um die Urhe­ber­rechts­richt­li­nie umzu­set­zen, aber die EU hält ihre Mit­glie­der sel­ten an die­se Frist, so dass es noch län­ger dau­ern könnte.

Lei­der ist es wahr­schein­lich, dass die ers­te Umset­zung der Richt­li­nie von den Län­dern kom­men wird, die ihre Annah­me am meis­ten unter­stützt haben. Die der­zei­ti­ge Grup­pe der fran­zö­si­schen Poli­ti­ker hat sich stets für die schlimms­ten Tei­le der Richt­li­nie ein­ge­setzt, und die Macron-Regie­rung könn­te ver­su­chen, einen frü­hen Sieg für die Medi­en­un­ter­neh­men des Lan­des zu erzielen.

Län­der, deren Poli­tik stär­ker gespal­ten war, wer­den zwei­fel­los län­ger brau­chen. In Polen wur­den die Poli­ti­ker von wüten­den Wäh­lern bela­gert, die woll­ten, dass sie die Richt­li­nie ableh­nen, wäh­rend sie gleich­zei­tig mit scham­lo­sen Dro­hun­gen von natio­na­len und loka­len Zei­tungs­be­sit­zern kon­fron­tiert wur­den, die warn­ten, dass sie jeden Poli­ti­ker, der gegen Arti­kel 11 gestimmt hat­te, »nicht ver­ges­sen« wür­den. Die Ver­ab­schie­dung der Richt­li­nie wird die­se Tren­nung zwi­schen dem pol­ni­schen Volk und dem Medi­en­un­ter­neh­men auf­recht­erhal­ten, wobei die Poli­ti­ker dar­um kämp­fen, eine inner­staat­li­che Lösung zu fin­den, die ihre Aus­sich­ten bei kei­ner der bei­den Grup­pen beeinträchtigt.

Die Rhe­to­rik in Deutsch­land in den letz­ten Tagen war nicht viel bes­ser. Deut­sche Poli­ti­ker behaup­te­ten mit unbe­weg­ten Gesich­tern, dass die Tech­no­lo­gie­un­ter­neh­men die Demons­tran­ten an die­sem Wochen­en­de für den Marsch auf die Stra­ße bezahlt hät­ten. Unter­des­sen leg­te die Christ­lich-Demo­kra­ti­sche Uni­on, die Par­tei von Ange­la Mer­kel, deren eige­ner Axel Voss als Anfüh­rer der Richt­li­nie agier­te, einen poli­ti­schen Vor­schlag vor, der vor­schlug, Arti­kel 13 nicht mit Fil­tern, son­dern mit einem pau­scha­len Lizenz­sys­tem umzu­set­zen. Juris­ten haben bereits erklärt, dass die­se Lizen­zen nicht den stren­gen Anfor­de­run­gen von Arti­kel 13 ent­spre­chen wer­den – aber es wird für die CDU schwie­rig wer­den, von die­ser Ver­pflich­tung jetzt Abstand zu nehmen.

Damit kom­men wir zur Zukunfts­per­spek­ti­ve der recht­li­chen Aus­ein­an­der­set­zun­gen vor den euro­päi­schen Gerich­ten. Im Gegen­satz zur DSGVO, die den bestehen­den Regu­lie­rungs­be­hör­den die kla­re Befug­nis gab, die­ses Gesetz und sei­ne Unklar­hei­ten zu beur­tei­len und durch­zu­set­zen, ist unklar, wer der EU Kon­sis­tenz zwi­schen bei­spiels­wei­se einem har­ten fran­zö­si­schen Régime und einer poten­zi­ell wei­che­ren deut­schen Lösung auf­zwin­gen oder den noto­risch inko­hä­ren­ten Text der Richt­li­nie inter­pre­tie­ren soll.

Das bedeu­tet, dass es am euro­päi­schen Jus­tiz­sys­tem und dem lan­gen, lang­sa­men Weg zu einer end­gül­ti­gen Ent­schei­dung des Obers­ten Gerichts der EU, des Euro­päi­schen Gerichts­hofs (EuGH) lie­gen wird, das Gesetz zu korrigieren.

Wir kön­nen davon aus­ge­hen, dass die Medi­en und Rech­te­inha­bern sich für mög­lichst dra­ko­ni­sche natio­na­le Geset­ze ein­set­zen und dann umge­hend zu den Gerich­ten mar­schie­ren, um Geld­bu­ßen zu ver­hän­gen, wenn jemand online über die unschar­fen Gren­zen des Geset­zes wan­dert. Die Richt­li­nie ist so geschrie­ben, dass jeder Eigen­tü­mer von urhe­ber­recht­lich geschütz­tem Mate­ri­al von einem Inter­net­dienst Erfül­lung ver­lan­gen kann, und wir haben bereits gese­hen, dass die Rech­te­inha­ber kei­nes­wegs einig sind, was Big Tech tun soll. Was auch immer Inter­net­un­ter­neh­men und ‑Orga­ni­sa­tio­nen tun, um 27 oder mehr natio­na­le Geset­ze ein­zu­hal­ten – von der voll­stän­di­gen Ein­stel­lung von Links zu euro­päi­schen Nach­rich­ten­sei­ten über die Erhö­hung ihrer ohne­hin schon über­emp­find­li­chen Fil­ter­sys­te­me bis hin zu Geschäf­ten mit wich­ti­gen Medi­en­kon­zer­nen – wird von der einen oder ande­ren Frak­ti­on der Rech­te­inha­ber in Fra­ge gestellt werden.

Aber es gibt auch Mög­lich­kei­ten für die Gerich­te, die Richt­li­nie in den Griff zu bekom­men – oder sogar ihre schlimms­ten Arti­kel ganz zu strei­chen. Ein zen­tra­les Para­do­xon, das den Kern der Richt­li­nie aus­macht, muss sehr bald gelöst wer­den. Arti­kel 13 soll mit der älte­ren E‑Com­mer­ce-Richt­li­nie ver­ein­bar sein, die aus­drück­lich jede Ver­pflich­tung zur pro­ak­ti­ven Über­wa­chung der Durch­set­zung von geis­ti­gem Eigen­tum ver­bie­tet (eine Bestim­mung, die vom EuGH 2011 bestä­tigt und ver­stärkt wur­de). Alle gesetz­lich vor­ge­schrie­be­nen Fil­ter könn­ten ange­foch­ten wer­den, um die­se Inkon­sis­tenz zu beseitigen.

Aber wer wird die Inter­net­nut­zer vor Gericht ver­tre­ten? Big Tech hat eini­ge Beweg­grün­de und Mil­lio­nen, es zu tun, aber nach die­ser schwe­ren Nie­der­la­ge kön­nen die­se zuneh­mend defen­si­ven Rie­sen durch­aus ent­schei­den, dass es bes­ser sein wird, sich außer­ge­richt­lich zu eini­gen und ein Geschäft abzu­schlie­ßen, das den eta­blier­ten Medi­en in Euro­pa ein Dane­geld zahlt – zu einem Preis, der poten­zi­el­le Tech-Upstarts bequem aus die­sem Markt aus­schließt und die Markt­do­mi­nanz der Gro­ßen zementiert.

Das bedeu­tet, dass sich die euro­päi­schen Inter­net­nut­zer nicht auf die Tech­no­lo­gie­un­ter­neh­men ver­las­sen kön­nen, sich gegen das Gesetz zu weh­ren. Der Kampf muss fort­ge­setzt wer­den, wie es in den letz­ten Wochen der Fall war, wobei sich Mil­lio­nen von All­tags­nut­zern online und auf der Stra­ße zusam­men­schlie­ßen, um ihr Recht auf Zen­sur­frei­heit und freie Kom­mu­ni­ka­ti­on ohne algo­rith­mi­sche Zen­so­ren oder will­kür­li­che Lizenz­for­de­run­gen zum Aus­druck zu bringen.

EU-Neti­zens müs­sen unab­hän­gi­ge euro­päi­sche digi­ta­le Rech­te­grup­pen orga­ni­sie­ren und unter­stüt­zen, die bereit sind, die Richt­li­nie vor Gericht anzufechten.

Und außer­halb Euro­pas wer­den sich die Freun­de des Inter­nets dar­auf ein­stel­len müs­sen, gegen Urhe­ber­rechts­ma­xi­mis­ten vor­zu­ge­hen, die ver­su­chen, die­se schreck­li­che Richt­li­nie in den Rest der Welt zu expor­tie­ren. Wir müs­sen und wer­den uns zusam­men­schlie­ßen und zusam­men­hal­ten, um die­se Richt­li­nie in Euro­pa zu stop­pen und ihre wei­te­re Ver­brei­tung zu verhindern.

Über­setzt mit www.DeepL.com/Translator mit Ände­run­gen und Her­vor­he­bun­gen durch mich.

EU-Verwerterreform: Wo man vielleicht nicht mehr kaufen möchte und wo man möglicherweise nicht mehr Mitglied sein will.

Dank eines Teils der Poli­ti­ker im EU-Par­la­ment haben heu­te die Ver­wer­ter (Ver­la­ge, Musik­la­bels, Bör­sen­ver­ein und wie sie alle hei­ßen) ein gigan­ti­sches Geschenk bekom­men, das uns alle betref­fen wird, das das Inter­net welt­weit zen­sie­ren wird und das dazu führt, dass Urhe­ber (um die es ja vor­geb­lich ging) WENIGER vom Ver­trieb ihrer Wer­ken bekom­men wer­den. Wei­ter­hin wer­den es unab­hän­gi­ge Urhe­ber, die sich nicht irgend­wel­chen Ver­la­gen oder Agen­tu­ren anschlie­ßen wol­len, es durch die Zen­sur­fil­ter in Zukunft erheb­lich schwe­rer haben, ihren Con­tent an die Ziel­grup­pe zu brin­gen. Denn all das war nie dafür gedacht, den Urhe­bern mehr Rech­te und Geld zu ver­schaf­fen, son­dern aus­schließ­lich den Verwertern.

Urhe­ber?

Aller­dings haben auch hau­fen­wei­se Urhe­ber für die­se soge­nann­te Reform getrom­melt. Man muss sich fra­gen: Wie sind die gekö­dert wor­den? Auf der ande­ren Sei­te haben ins­be­son­de­re bekann­te und berühm­te Urhe­ber ein Inter­es­se dar­an, dass die klei­nen unsicht­bar wer­den, war­um ist auch ganz ein­fach zu ver­ste­hen: Dadurch ver­schwin­det Konkurrenz.

Des­we­gen kann man mal dar­über nach­den­ken, ob man mög­li­cher­wei­se von sol­chen Künst­lern, Ver­la­gen, Musik­la­bels und so wei­ter ein­fach nichts mehr kau­fen möchte.

Eine Lis­te fin­det man auf Hel­ga Trü­pels Sei­te »#manifesto4copyright«. Vor dem Kauf von Wer­ken könn­te man da mal einen Blick dar­auf wer­fen und dann über­le­gen, ob man die­ses Werk tat­säch­lich benö­tigt, oder ob man viel­leicht lie­ber etwas von einem unab­hän­gi­gen Künst­ler kau­fen möch­te. Zusätz­lich könn­te man in Zukunft vor jedem Kauf eines Musik­stücks, Buches oder sons­ti­gen Wer­kes mal eine Such­ma­schi­ne der eige­nen Wahl befra­gen, wie der oder die Künst­ler zur EU-Urhe­ber­rechts­re­form ste­hen. Wir leben ja (noch) in einem frei­en Land und nie­mand kann zu Käu­fen gezwun­gen wer­den. Man könn­te also ein­fach mal mit den Füßen abstim­men. Ich möch­te natür­lich kei­nes­wegs zu einem Boy­kott auf­ru­fen, aber es kann jeder mit sich selbst aus­ma­chen, wem man Geld hin­ter­her wirft.

Ver­bän­de und Vereine?

Und dann sind da noch Ver­bän­de und Ver­ei­ne, die eigent­lich für ihre Mit­glie­der agie­ren soll­ten, aber in Sachen Urhe­ber­rechts­re­form genau das Gegen­teil getan haben.

Eine Lis­te von Ver­ei­nen, Ver­bän­den und Lob­by­or­ga­ni­sa­tio­nen, die für die Urhe­ber­rechts­re­form getrom­melt haben, fin­det man als PDF bei enpa.eu (und falls es da ver­schwin­den soll­te, habe ich eine Kopie).

Da könn­te sich jedes Mit­glied über­le­gen, ob man die­se Ver­ei­ne und Ver­bän­de tat­säch­lich noch durch Mit­glied­schaft und damit Geld unter­stüt­zen möch­te. Auch das muss natür­lich jeder mit sich selbst aus­ma­chen, und ich möch­te hier kei­nes­falls dazu aufrufen …

Logo Ban Con­tent von der Elec­tro­nic Fron­tier Foun­da­ti­on, CC-BY

#saveyourinternet Demos: Wir sind alle nur gekauft!

Heu­te war ich wie vie­le zehn­tau­sen­de ande­re in Deutsch­land (inzwi­schen wird bei seriö­sen Quel­len von »weit über 100000 Per­so­nen« gere­det – Update: über 150000!) für ein frei­es Inter­net auf der Stra­ße, das lob­by­ge­steu­er­te EU-Poli­ti­ker, allen vor­an Axel Voss (CDU), zuguns­ten von Ver­wer­tern und wei­te­ren Inter­es­sen­grup­pen zer­stö­ren wollen.

Vor­geb­lich ist dabei immer vom Urhe­ber­recht die Rede und davon, dass Krea­ti­ve ange­mes­sen ent­lohnt wer­den sol­len. Das ist aller­dings nur vor­ge­scho­ben, denn die Rea­li­tät sieht völ­lig anders aus, bei­spiels­wei­se sol­len die Ver­wer­tungs­ge­sell­schaf­ten wie VG Wort in Zukunft wie­der die Hälf­te der Ein­nah­men an die Ver­wer­ter (also bei­spiels­wei­se Ver­la­ge) aus­schüt­ten, statt wie es nach höchst­rich­ter­li­cher Ent­schei­dung sein muss alles an die Urhe­ber. Die­ses höchst­rich­ter­li­che Urteil war den Ver­wer­tern ein Dorn im Auge und es wur­de bei­spiels­wei­se durch den Bör­sen­ver­ein des deut­schen Buch­han­dels mas­si­ve Lob­by­ar­beit betrie­ben, damit im EU-Recht fest­ge­schrie­ben wer­den soll, dass die Hälf­te des Gel­des wie­der an ver­wer­ter gehen muss.

Wie­so das urhe­ber­freund­lich sein soll, erschließt sich mir nicht. Ich hal­te es für das genaue Gegenteil.

Über die Upload­fil­ter wur­de bereits genug gesagt und ich möch­te dar­auf nicht umfäng­lich wei­ter ein­ge­hen, nur kurz: Sie sind tech­nisch unmög­lich umsetz­bar und wer­den mas­siv over­blo­cken. Unter ande­rem eben auch Wer­ke klei­ner Urhe­ber, die abseits der gro­ßen Ver­wer­ter ihre Wer­ke anbie­ten. Wenn die ihre Wer­ke aber nicht mehr hoch­la­den kön­nen, weil ein Con­tent­fil­ter die falsch als durch drit­te urhe­ber­recht­lich geschützt erkennt, dann hilft das auch die­sen Urhe­bern nicht. Vom Scha­den für die freie Mei­nungs­äu­ße­rung haben wir da noch gar nicht gesprochen.

Es geht hier also gar nicht um Urhe­ber (son­dern um Ver­wer­ter) und die soge­nann­te »Reform«, die das Urhe­ber­recht fürs 21. Jahr­hun­dert fit machen soll, tut genau das Gegen­teil: Sie ist ein Rück­schritt und zemen­tiert über­kom­me­ne, kon­ser­va­ti­ve Geschäfts­mo­del­le, statt dem Rech­nung zu tra­gen, dass wir alle Urhe­ber sind. Die Inter­es­sen der Bür­ger und der Krea­ti­ven wer­den zuguns­ten der Ver­wer­ter kom­plett über Bord gewor­fen, wir inter­es­sie­ren nicht, allein die Inter­es­sen der Ver­wer­ter zählen.

Und heu­te dann gehen so vie­le Men­schen wie noch nie zuvor bei einem netz­po­li­ti­schen The­ma auf die Stra­ßen Deutsch­lands. Allein in Mün­chen kamen nach Anga­ben der Poli­zei 40000 Per­so­nen zusam­men (und die Poli­zei schätzt immer äußerst kon­ser­va­tiv), um fried­lich für ihre Rech­te zu demonstrieren.Und auch im Rest Euro­pas gab es in zahl­lo­sen Städ­ten Kundgebungen.

Und was macht die CDU: Die lässt jeg­li­che demo­kra­ti­sche wer­te hin­ter sich und behaup­tet allen Erns­tes, wir Demons­tran­ten sei­en alle von irgend­wel­chen US-Fir­men bezahlt. 450 Euro pro Per­son – in mei­ner Tasche ist jeden­falls nichts davon. Ich bin­de den Beweis als Bild ein, falls der Tweet – wie schon frü­he­re aus Rich­tung die­ser Par­tei – plötz­lich verschwindet:

Ich wie­der­ho­le mich: Mit die­ser Lüge, die auf dem Niveau von Trump oder Orban ist, hat die CDU den Boden der Demo­kra­tie ver­las­sen. Sie will den Pro­test, der fest in unse­rer Ver­fas­sung ver­an­kert ist, durch die­se offe­nen Falsch­aus­sa­gen diskreditieren.

Das ist zudem ein erneu­ter Beweis, was die­se Geron­ten-Par­tei von der Jugend hält. Geht sie zur Schul­zeit für das Kli­ma und gegen die ver­fehl­te Kli­ma­po­li­tik der letz­ten 25 Jah­re auf die Stra­ße wird dar­auf nicht inhalt­lich ein­ge­gan­gen, es geht nur um »man darf nicht schwän­zen«. Gehen zig-zehn­tau­sen­de am Wochen­en­de auf die Stra­ße, dann fällt den Polit­clowns nichts Bes­se­res ein, als zu behaup­ten die wären alle »von ame­ri­ka­ni­schen Kon­zer­nen« bezahlt.

Das hier geht nicht mehr weg. Die CDU hat es geschafft, eine gan­ze Gene­ra­ti­on gegen sich auf­zu­brin­gen und die Sym­pa­thi­san­ten der Jugend­li­chen wer­den immer mehr. Und über die Jugend­li­chen hin­aus waren heu­te auf der Demo in Düs­sel­dorf auch etli­che Per­so­nen zu sehen, die eher in mei­nem Alter waren (Ich bin ein alter Sack. Ers­ter Com­pu­ter 1979, WWW-Zugang seit Mit­te der 1990er, in der IT tätig). Und ich hof­fe und gehe davon aus, dass es mehr werden.

Soll­te die­ses gro­tes­ke Gesetz am Diens­tag tat­säch­lich ver­ab­schie­det wer­den, dann war das heu­te erst der Anfang, dann muss sich die Geron­to­kra­tie im warm anziehen.

Und obwohl alle Demos heu­te völ­lig fried­lich von­stat­ten gegan­gen sind (es wur­de in Düs­sel­dorf ohne aus­drück­li­che Erlaub­nis noch nicht ein­mal eine frei zugäng­li­che Wie­se betre­ten!): eine Jugend die der­art oft und der­art dreist ver­arscht wird, könn­te sich radi­ka­li­sie­ren und dage­gen könn­ten die 68er wie ein … Kin­der­ge­burts­tag aussehen.

Update: Die Rea­li­tät sieht übri­gens so aus:

#saveyourinternet – PhantaNews am 21.03.2019 nicht erreichbar

Als Pro­test gegen die lob­by­ge­steu­er­te, soge­nann­te EU-Urhe­ber­rechts­re­form und die Arti­kel 11, 12 und 13 wird PhantaNews.de am Don­ners­tag, den 21.03.2019 ganz­tä­gig nicht erreich­bar sein. Wer die Sei­te dann auf­ruft wird einen Info­text zu sehen bekom­men, sowie einen Link zu einer Sei­te, die die Demons­tra­tio­nen gegen die Reform am 23.03.2019 in diver­sen deut­schen Städ­ten listet.

Phan­ta­News hat sich damit der Akti­on »Phantast*Innen gegen Arti­kel 13« ange­schlos­sen, über die man mehr auf der zuge­hö­ri­gen Web­sei­te erfah­ren kann.

Die Pro­ble­me noch mal in Kurzfassung:

Arti­kel 11: Ver­lin­kung wird im Netz schwie­rig bis unmöglich.

Arti­kel 12: Urhe­ber wer­den noch wei­ter mar­gi­na­li­siert, Geld das bei­spiels­wei­se Autoren zusteht wird in Rich­tung Ver­la­ge ver­scho­ben. Es geht hier nicht um Urhe­ber­rech­te, son­dern um Verwerterinteressen.

Arti­kel 13: Con­tent­fil­ter wer­den das Inter­net wie wir es ken­nen abschaf­fen und erheb­li­che Ein­schnit­te für Kunst, frei­en Aus­druck und Mei­nungs­äu­ße­rung brin­gen. Die Über­macht der Inter­net­gi­gan­ten wird zemen­tiert, da kein ande­rer Anbie­ter die Zen­sur­fil­ter­in­fra­struk­tur imple­men­tie­ren kann.

Dazu noch ein äußerst inter­es­san­tes aktu­el­les Inter­view mit Cory Doc­to­row in der Süd­deut­schen Zei­tung. Und hier ein Text von heu­te auf netzpolitik.org:

Ein­fach aus­ge­drückt ste­hen unab­hän­gi­gen Krea­ti­ven drei Gate­kee­per im Weg: die Platt­for­men, die Ver­wer­tungs­ge­sell­schaf­ten und die Filtergesellschaften.

Mei­ne Bit­te: geht am Sams­tag für ein frei­es Inter­net auf die Stra­ße und zeigt den kor­rup­ten Poli­ti­kern im EU-Par­la­ment, dass ihr euch das freie Netz nicht weg­neh­men las­sen wollt!

#savey­ourin­ter­net

Die europäische Linksteuer wird Open Access und Creative Commons News töten

Die­ser Text von Cory Doc­to­row erschien ursprüng­lich auf der Web­sei­te der Elec­tro­nic Fron­tier Foun­da­ti­on (EFF). Er steht unter CC-BY-Lizenz.

 

Den gan­zen Monat über tagt der »Tri­log« der Euro­päi­schen Uni­on hin­ter ver­schlos­se­nen Türen, um den end­gül­ti­gen Wort­laut der neu­en Urhe­ber­rechts­richt­li­nie aus­zu­ar­bei­ten, einer einst unum­strit­te­nen Ver­ord­nung, die zu einer hef­tig umstrit­te­nen Ange­le­gen­heit wur­de, als in letz­ter Minu­te eine Rei­he extre­mis­ti­scher Vor­schlä­ge zum Urhe­ber­recht hin­zu­ge­fügt und ange­nom­men wurden.

Einer die­ser Vor­schlä­ge ist Arti­kel 11, die »Link-Steu­er«, die eine aus­ge­han­del­te, bezahl­te Lizenz für Links erfor­dert, die »Aus­zü­ge« von Nach­rich­ten ent­hal­ten. Die Richt­li­nie ist äußerst vage, was einen »Link« oder eine »Nach­rich­ten­sto­ry« defi­niert, und impli­ziert, dass ein »Aus­zug« aus mehr als einem ein­zi­gen Wort aus einer Nach­rich­ten­sto­ry besteht (vie­le URLs ent­hal­ten mehr als ein ein­zi­ges Wort aus der Schlagzeile).

Arti­kel 11 ist so schlecht for­mu­liert, dass es schwie­rig ist, her­aus­zu­fin­den, was er ver­bie­tet und was er erlaubt (des­halb haben wir an die Tri­log-Unter­händ­ler geschrie­ben, um sie zu bit­ten, die wich­tigs­ten Punk­te zu klä­ren). Was zu erken­nen ist, ist zutiefst beunruhigend.

Eine der »Erwä­gungs­grün­de« der Richt­li­nie ist Erwä­gungs­grund 32:

»(32) Der orga­ni­sa­to­ri­sche und finan­zi­el­le Bei­trag der Ver­la­ge zur Erstel­lung von Pres­se­pu­bli­ka­tio­nen muss aner­kannt und wei­ter geför­dert wer­den, um die Nach­hal­tig­keit der Ver­lags­bran­che und damit die Ver­füg­bar­keit zuver­läs­si­ger Infor­ma­tio­nen zu gewähr­leis­ten. Daher ist es not­wen­dig, dass die Mit­glied­staa­ten auf Uni­ons­ebe­ne einen Rechts­schutz für Pres­se­ver­öf­fent­li­chun­gen in der Uni­on für digi­ta­le Zwe­cke vor­se­hen. Die­ser Schutz soll­te wirk­sam gewähr­leis­tet wer­den, indem im Uni­ons­recht urhe­ber­recht­lich geschütz­te Rech­te für die Ver­viel­fäl­ti­gung und öffent­li­che Zugäng­lich­ma­chung von Pres­se­ver­öf­fent­li­chun­gen im Zusam­men­hang mit der digi­ta­len Nut­zung ein­ge­führt wer­den, um eine ange­mes­se­ne und ange­mes­se­ne Ver­gü­tung für die­se Ver­wen­dun­gen zu erhal­ten. Pri­va­te Nut­zun­gen soll­ten von die­sem Hin­weis aus­ge­nom­men wer­den. Dar­über hin­aus soll­te die Auf­nah­me in eine Such­ma­schi­ne nicht als fai­re und antei­li­ge Ver­gü­tung ange­se­hen wer­den.« (Her­vor­he­bung hinzugefügt)

Sobald Sie sich hier durch das Euro­kra­tisch gear­bei­tet haben haben erken­nen Sie, dass Erwä­gung 32 vor­schlägt, dass (1) jeder, der mit den Nach­rich­ten ver­lin­ken möch­te, eine sepa­ra­te, kom­mer­zi­el­le Lizenz haben muss; und (2) Nach­rich­ten­un­ter­neh­men nicht auf die­ses Recht ver­zich­ten kön­nen, noch nicht ein­mal durch Crea­ti­ve Com­mons-Lizen­zen und ande­re Tools zur Ertei­lung einer pau­scha­len Genehmigung.

Vie­le Nach­rich­ten­or­ga­ni­sa­tio­nen ermög­li­chen es jedem, auf ihre Arbeit zu ver­lin­ken, dar­un­ter eini­ge der welt­weit füh­ren­den News­gathe­rer: Pro­Pu­bli­ca (»Die Mis­si­on von Pro­Pu­bli­ca ist es, dass unser Jour­na­lis­mus Wir­kung zeigt, d.h. die Reform vor­an­treibt«), Glo­bal Voices (eine füh­ren­de Quel­le für glo­ba­le Nach­rich­ten, die von Repor­tern vor Ort auf dem gan­zen Pla­ne­ten ver­fasst wur­den) und vie­le ande­re. Die­se Crea­ti­ve Com­mons Nach­rich­ten­agen­tu­ren ver­las­sen sich oft auf öffent­li­che Spen­den, um ihre aus­ge­zeich­ne­te, tie­fe und inves­ti­ga­ti­ve Arbeit zu leis­ten. Die kos­ten­lo­se Wie­der­ver­wen­dung ist ein wich­ti­ger Weg, um ihre Spen­der davon zu über­zeu­gen, die­se Finan­zie­rung fort­zu­set­zen. Ohne Crea­ti­ve Com­mons kön­nen eini­ge die­ser Nach­rich­ten­an­bie­ter ein­fach auf­hö­ren zu existieren.

Abge­se­hen von den Quel­len tra­di­tio­nel­ler Nach­rich­ten stellt ein stän­dig wach­sen­der Teil der wis­sen­schaft­li­chen Publi­ka­ti­ons­welt (wie die füh­ren­de Gesund­heits­or­ga­ni­sa­ti­on Coch­ra­ne) einen Teil oder das gesam­te Werk im Sin­ne von »Open Access« zur frei­en Wie­der­ver­wen­dung zur Ver­fü­gung – die Idee dahin­ter ist, dass Wis­sen­schaft und For­schung davon pro­fi­tie­ren, wenn wis­sen­schaft­li­che Wer­ke so frei wie mög­lich ver­brei­tet werden.

Das Her­um­tram­peln auf Crea­ti­ve Com­mons und Open Access in Arti­kel 11 ist kein Zufall: Bevor die Linksteu­er auf EU-Ebe­ne erschien, hat­ten eini­ge EU-Län­der ihre eige­nen natio­na­len Ver­sio­nen aus­pro­biert. Als Deutsch­land es ver­such­te, gewähr­ten die gro­ßen Zei­tun­gen Goog­le ein­fach eine kos­ten­lo­se Lizenz zur Nut­zung ihrer Wer­ke, weil sie es sich nicht leis­ten konn­ten, vom Such­rie­sen boy­kot­tiert zu wer­den. Als Spa­ni­en sei­ne eige­ne Link-Steu­er ver­ab­schie­de­te, ver­such­te die Regie­rung zu ver­hin­dern, dass Zei­tun­gen den glei­chen Weg ein­schla­gen, indem sie alle Nach­rich­ten zwang, ein eige­nes, unver­zicht­ba­res Han­dels­recht zu haben. Spa­ni­sche Ver­la­ge ver­lo­ren prompt 14% ihres Traf­fics und 10.000.000.000 €/Jahr.

All dies ist ein guter Grund, Arti­kel 11 ganz auf­zu­ge­ben. Die Idee, dass Schöp­fer »geschützt« wer­den kön­nen, indem man ihnen ver­bie­tet, ihre Wer­ke zu tei­len, ist per­vers. Wenn das Urhe­ber­recht die Inter­es­sen der Urhe­ber schüt­zen soll, soll­te es alle Inter­es­sen schüt­zen, ein­schließ­lich der Inter­es­sen von Men­schen, die wol­len, dass ihre Mate­ria­li­en so weit wie mög­lich ver­brei­tet werden.

Über­setzt mit www.DeepL.com/Translator, Über­set­zung bear­bei­tet durch Ste­fan Holzhauer

Bild: The World Flag, CC-BY-SA

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