Und immer wieder beschwert sich der Börsenverein des Deutschen Buchhandels darüber, dass das Urheberrecht auch für ihn bzw. seine Mitglieder gilt. Unverschämtheit aber auch.
Aktuell entschied sogar der EuGH eindeutig, dass Verlage nur dann Geld von Verwertungsgesellschaften bekommen dürfen, wenn das nicht zu Lasrten der Urheber geht. Darüber berichtet das Börsenblatt. Uns selbstverständlich mault man sofort wieder mal darüber, dass Gesetze auch für Mitglieder des Börsenvereins gelten. Und fordert auch noch, dass die Gesetzesofort nach ihren Wünschen angepasst werden müssen. Es fehlt eigentlich nur noch das »mit dem Fuß aufstampfen«.
Was man sich ganz besonders auf der Zunge zergehen lassen sollte, ist folgender Satz von Matthias Ulmer, Vorsitzender des Verlegerausschusses des Börsenvereins:
Wird die Europäische Kommission hier nicht umgehend tätig, werden Verlage gezwungen sein, ihre Kalkulationen in jeder Beziehung anzupassen, auch was die Autorenvergütung betrifft
Man fasst es nicht, was da ganz offen ausgesprochen wird. Schon jetzt lassen die Publikumsverlage ihre Autoren am ausgestreckten Arm verhungern und zahlen nur lächerlich geringe Tantiemen. Und wenn die Verlage nun Geld nicht mehr bekommen, das ihnen überhaupt nicht zusteht, zahlt man den Urhebern noch weniger? Da muss man erstmal drauf kommen.
Darth Vader wäre stolz auf euch, »Bösenverein«.
p.s.: Die haben natürlich eine Heidenangst davor, dass der SuperGAU eintritt und Gerichte den Urhebern Schadensersatzansprüche zubilligen.
p.p.s.: Man kann auch mal lesen, was Tom Hillenbrand dazu meint.
Kann man auch positiv sehen, sollten die Verlage die Zahlungen stark reduzieren, werden viel mehr Autoren selbst verlegen.
Es gäbe ja auch keinen Vorteil mehr bei einem Verlag zu unterschreiben.
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