FSK auf eBooks: Zweite Antwort von Luebbe

FSK18 eBook

Nach mei­ner Rück­fra­ge von ges­tern habe ich zwar kei­ne kon­kre­te Ant­wor­ten auf mei­ne Fra­gen bekom­men, bei Lueb­be hat man aber offen­bar erkannt, dass man mit dem hek­ti­schen Aktio­nis­mus deut­lich über das Ziel hin­aus geschos­sen ist und ver­fass­te eine neue Email an die »Han­dels­part­ner«, die ich wei­ter unten zitie­re. Wie ich es aus dem Text der Lan­des­me­di­en­an­stalt bereits ent­nom­men hat­te, dreh­te es sich bei den inkri­mi­nier­ten Tele­me­di­en aus­schließ­lich um die Klap­pen­tex­te und Buch­co­ver auf der Web­sei­te von Beam eBooks, eine zwin­gen­de Alters­ein­stu­fung für eBooks exis­tiert mei­nes Wis­sens eben­so wie für Print­bü­cher nicht. Und dass die Lan­des­me­di­en­an­stalt ein­deu­tig por­no­gra­fi­sche Klap­pen­tex­te und Cover anmahnt wun­dert mich nicht im Gerings­ten, dafür habe ich zudem volls­tes Ver­ständ­nis.

Inter­es­sant ist in der Ant­wort die erneu­te Zen­trie­rung auf Ver­la­ge. Bis­her war Beam ins­be­son­de­re auch eine Self­pu­blisher-Platt­form, auf der jeder ver­öf­fent­li­chen konn­te. In den Emails von Lueb­be ist immer nur von Ver­la­gen die Rede, auch die Infor­ma­tio­nen zum ONIX-For­mat oder zu Meta­da­ten, macht für Self­pu­blisher erst ein­mal wenig Sinn, denn die­se wer­den die Infor­ma­tio­nen in den aller­meis­ten Fäl­len per Hand ein­ge­ben.

Das Gan­ze macht mir den Ein­druck, als sei­en dem neu­en Betrei­ber der Platt­form die Self­pu­blisher nicht mehr wich­tig, oder als inter­es­sie­ren die­se nicht. Das könn­te dar­auf hin­wei­sen, dass man sich ihrer kurz- oder mit­tel­fris­tig ent­le­di­gen möch­te.

Im fol­gen­den die aktu­el­le Email, Her­vor­he­bun­gen in roter Far­be sind von mir:

Lie­be Handelspartner/​innen,

es kam auf­grund unse­rer letz­ten Mail zu eini­gen Fra­gen und Unklar­hei­ten auf Ihrer Sei­te, dar­auf­hin möch­ten wir hier­zu kurz Stel­lung neh­men.

Soweit die kur­ze Frist bemän­gelt wur­de, bit­ten wir um Ihr Ver­ständ­nis. Wir haben von der Lan­des­me­di­en­an­stalt eben­falls eine Frist gesetzt bekom­men, als eBook-Shop im Sin­ne des Jugend­schutz­ge­set­zes zu han­deln und sind daher gezwun­gen, Sie als unse­re Han­dels­part­ner dazu anzu­hal­ten, die Inhal­te ihrer ange­lie­fer­ten Bücher zu  prü­fen und Buch­tex­te (=Klap­pen­tex­te) so  anzu­lie­fern, dass Jugend­schutz­recht nicht ver­letzt wird.

Zudem wird bei eBooks eine Alters­kenn­zeich­nung »ab 18 Jah­re« emp­foh­len, wenn ero­ti­sche Inhal­te, Sze­nen und Prak­ti­ken, die Jugend­schutz­ge­fähr­dend bzw. Ent­wick­lungs­be­ein­träch­ti­gend sind, ange­führt wer­den. Die­ser all­ge­mei­nen Emp­feh­lung fol­gend sind wir dar­um bemüht, vor­han­de­ne Kenn­zeich­nun­gen mög­lichst zu kom­mu­ni­zie­ren. Dabei sehen auch wir kei­ne all­ge­mei­ne Ver­pflich­tung zur Alters­frei­ga­be­kenn­zeich­nung im eigent­li­chen Sin­ne.

Zu Punkt 3 unter »Wie kön­nen Sie Abhil­fe schaf­fen?« hat­ten wir für eine ent­spre­chen­de inter­ne Mit­tei­lung den Meta­da­ten-Tag »FSK18« vor­ge­schla­gen, was aller­dings zu Miss­ver­ständ­nis­sen geführt hat. Es ist rich­tig, dass ein sol­cher ONIX-Stan­dard nicht exis­tiert .

Inner­halb der Meta­da­ten gibt es ver­schie­de­ne Kenn­zeich­nungs­mög­lich­kei­ten für ein Pro­dukt, die uns als Shop auf tech­ni­scher Ebe­ne eine Ein­ord­nung inner­halb des Gen­re Ero­tik ermög­li­chen. Genau um die­se Kenn­zeich­nung bit­ten wir hier in Punkt 3, so wie es bei vie­len ande­ren Por­ta­len ver­langt wird.

Die Mög­lich­kei­ten zur Kenn­zeich­nung sind fol­gen­de:

Einer­seits kann im ONIX das soge­nann­te Lese-Alter mit (wel­ches die emp­foh­le­ne Alters­an­ga­be ist, kei­ne Lese­al­ter-Frei­ga­be) kom­mu­ni­ziert wer­den wie folgt:

<Audi­en­ceRan­ge>
<Audi­en­ceR­an­ge­Qua­li­fier> (oder <b074>)
18 als Typi­sie­rung für »Rea­ding age, years«
<Audi­en­ceR­an­ge­Pre­cis­i­on> (oder <b075>)
03           für Lese­al­ter ab
04           für Lese­al­ter bis
<Audi­en­ceR­an­geVa­lue> (oder <b076>)
Alters­an­ga­be als Inte­ger

Teil­wei­se wird auch das FSK-Kenn­zei­chen mit­ge­lie­fert wie folgt:

/​/​    <audi­ence>
/​/​    <b204>05</b204>  <!– AudienceCodeType=05 => Typ ‘FSK’ –>
/​/​    <b205>FSK</b205><!– Audi­ence­Code­Ty­pe­Na­me –>
/​/​    <b206>18</b206>   <!– Audi­ence­CodeVa­lue –>
/​/​    </​audience>

Des wei­te­ren haben wir ein posi­ti­ves Bei­spiel gelie­fert, wie man als Ver­lag schon inner­halb des Buch­tex­tes Trans­pa­renz zei­gen kann. Dies stellt unse­rer­seits ledig­lich eine Emp­feh­lung dar.

Falls es hier zu Miss­ver­ständ­nis­sen gekom­men ist, möch­ten wir beto­nen, dass unse­re gest­ri­ge Mit­tei­lung kei­nes­falls als Abmah­nung auf­zu­fas­sen ist.  Wir  erach­ten Ihre pro­ak­ti­ve Mit­hil­fe als Han­dels­part­ner und eine Gewähr­leis­tung von Trans­pa­renz als essen­ti­ell, um in Zukunft auch von der Lan­des­me­di­en­an­stalt als kri­tisch ange­se­he­ne ero­ti­sche eBooks erfolg­reich bei beam ver­trei­ben zu kön­nen.

Für wei­te­re Fra­gen ste­he ich jeder­zeit ger­ne zur Ver­fü­gung.

Bes­te Grü­ße aus Köln,
(Name ent­fernt)
Sales Mana­ge­rin
Beam AG

Wie bereits erwähnt: Die Aus­füh­run­gen zu Tags und Meta­da­ten bezie­hen sich auf die Daten­an­lie­fe­rung von Ver­la­gen, mit Self­pu­blishern hat das alles nichts zu tun, mei­ne Fra­gen zu die­sem The­men­kom­plex wur­den bis­lang nicht beant­wor­tet.

Man kann aber sehen, dass das ein Sturm im Was­ser­glas war. Ja, die Lan­des­me­di­en­an­stal­ten begut­ach­ten Web­sei­ten auf Jugend­schutz­ver­stö­ße hin, das machen die schon lan­ge. Aber sie begut­ach­ten eben nur die auf der Shop­sei­te ste­hen­den Klap­pen­tex­te und Cover (und ver­mutl­cih auch frei zugäng­li­che Lese­pro­ben) aber nicht die eBooks selbst. Die bekommt man näm­lich auf der Web­sei­te eines Shops nicht zu sehen und kann sie nur her­un­ter­la­den und auf einem Lese­ge­rät oder mit einer Soft­ware nut­zen, nicht aber direkt im Web betrach­ten. Mög­li­cher­wei­se ist der Bör­sen­ver­ein auf die­sel­be Fehl­ein­schät­zung her­ein gefal­len und hat die For­de­rung nach rechts­ge­mä­ßen Klap­pen­tex­ten auf eBooks all­ge­mein bezo­gen. Denn, wie ich an ande­rer Stel­le bereits aus­führ­te: eBooks sind nicht im eigent­li­chen Sin­ne Tele­me­di­en. Eine abwei­chen­de Hand­ha­bung zum Print­buch macht nicht ein­mal ansatz­wei­se einen logi­schen Sinn.

Weil noch Fra­gen offen blie­ben, habe ich die­se per Email gestellt:

Sehr geehr­te Frau (Name ent­fernt),

auch wenn Sie mei­ne kon­kre­ten Fra­gen immer noch nicht beant­wor­tet haben, fin­de ich zumin­dest Tei­le der Ant­wor­ten in Ihrer letz­ten Mail an alle Beam-eBook-Part­ner.

Wei­ter­hin sind aber fol­gen­de Fra­gen offen:

Sie reden immer nur von Ver­la­gen. Was ist mit Self­pu­blishern, die einen erheb­li­chen Teil der Han­dels­part­ner auf Beam eBooks aus­ma­chen? Die­se lie­fern kei­ne Daten per »ONIX« (ich muss­te gera­de erst ein­mal recher­chie­ren, was das eigent­lich ist). Ich habe mei­ne eBooks bis­lang manu­ell in Beam eBooks ein­ge­stellt, das letz­te ist aller­dings schon eini­ge Zeit her. Exis­tiert die­se Mög­lich­keit nicht mehr? Es wur­de bei der Über­nah­me signa­li­siert, dass sich hin­sicht­lich der Self­pu­blisher »nichts ände­re«.

Wie soll ein Self­pu­blisher ohne sozi­al­päd­ago­gi­sche oder psy­cho­lo­gi­sche Aus­bil­dung Ihrer Ansicht nach rechts­si­cher ein­schät­zen kön­nen, ab wel­chem Alter sei­ne Tex­te geeig­net sind oder ob sie nur ab 18 Jah­ren geeig­net sind?

Bei wel­chen ande­ren Self­pu­blisher-Por­ta­len wird, wie von Ihnen sug­ge­riert, kon­kret eine Alters­ein­stu­fung von Büchern abseits von jugend­ge­fähr­den­den Schrif­ten ver­langt und bereits durch­ge­führt?

Auch ver­wei­sen Sie beim Audi­ence-Tag wei­ter­hin auf eine FSK für Bücher. Mei­nes Wis­sens exis­tiert kei­ne Orga­ni­sa­ti­on der Frei­wil­li­gen Selbst­kon­trol­le für Bücher. Von wel­cher FSK-Orga­ni­sa­ti­on reden Sie hier?

Für Infor­ma­tio­nen bedan­ke ich mich im vor­aus.


Mit freund­li­chem Gruß,
Ste­fan Holz­hau­er

Ich bin erneut gespannt, ob ich eine Ant­wort bekom­men wer­de.

1 Kommentar zu „FSK auf eBooks: Zweite Antwort von Luebbe“

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