Interessant ist in der Antwort die erneute Zentrierung auf Verlage. Bisher war Beam insbesondere auch eine Selfpublisher-Plattform, auf der jeder veröffentlichen konnte. In den Emails von Luebbe ist immer nur von Verlagen die Rede, auch die Informationen zum ONIX-Format oder zu Metadaten, macht für Selfpublisher erst einmal wenig Sinn, denn diese werden die Informationen in den allermeisten Fällen per Hand eingeben.
Das Ganze macht mir den Eindruck, als seien dem neuen Betreiber der Plattform die Selfpublisher nicht mehr wichtig, oder als interessieren diese nicht. Das könnte darauf hinweisen, dass man sich ihrer kurz- oder mittelfristig entledigen möchte.
Im folgenden die aktuelle Email, Hervorhebungen in roter Farbe sind von mir:
Liebe Handelspartner/innen,
es kam aufgrund unserer letzten Mail zu einigen Fragen und Unklarheiten auf Ihrer Seite, daraufhin möchten wir hierzu kurz Stellung nehmen.
Soweit die kurze Frist bemängelt wurde, bitten wir um Ihr Verständnis. Wir haben von der Landesmedienanstalt ebenfalls eine Frist gesetzt bekommen, als eBook-Shop im Sinne des Jugendschutzgesetzes zu handeln und sind daher gezwungen, Sie als unsere Handelspartner dazu anzuhalten, die Inhalte ihrer angelieferten Bücher zu prüfen und Buchtexte (=Klappentexte) so anzuliefern, dass Jugendschutzrecht nicht verletzt wird.
Zudem wird bei eBooks eine Alterskennzeichnung »ab 18 Jahre« empfohlen, wenn erotische Inhalte, Szenen und Praktiken, die Jugendschutzgefährdend bzw. Entwicklungsbeeinträchtigend sind, angeführt werden. Dieser allgemeinen Empfehlung folgend sind wir darum bemüht, vorhandene Kennzeichnungen möglichst zu kommunizieren. Dabei sehen auch wir keine allgemeine Verpflichtung zur Altersfreigabekennzeichnung im eigentlichen Sinne.
Zu Punkt 3 unter »Wie können Sie Abhilfe schaffen?« hatten wir für eine entsprechende interne Mitteilung den Metadaten-Tag »FSK18« vorgeschlagen, was allerdings zu Missverständnissen geführt hat. Es ist richtig, dass ein solcher ONIX-Standard nicht existiert .
Innerhalb der Metadaten gibt es verschiedene Kennzeichnungsmöglichkeiten für ein Produkt, die uns als Shop auf technischer Ebene eine Einordnung innerhalb des Genre Erotik ermöglichen. Genau um diese Kennzeichnung bitten wir hier in Punkt 3, so wie es bei vielen anderen Portalen verlangt wird.
Die Möglichkeiten zur Kennzeichnung sind folgende:
Einerseits kann im ONIX das sogenannte Lese-Alter mit (welches die empfohlene Altersangabe ist, keine Lesealter-Freigabe) kommuniziert werden wie folgt:
<AudienceRange>
<AudienceRangeQualifier> (oder <b074>)
18 als Typisierung für »Reading age, years«
<AudienceRangePrecision> (oder <b075>)
03 für Lesealter ab
04 für Lesealter bis
<AudienceRangeValue> (oder <b076>)
Altersangabe als IntegerTeilweise wird auch das FSK-Kennzeichen mitgeliefert wie folgt:
// <audience>
// <b204>05</b204> <!– AudienceCodeType=05 => Typ ‘FSK’ –>
// <b205>FSK</b205><!– AudienceCodeTypeName –>
// <b206>18</b206> <!– AudienceCodeValue –>
// </audience>Des weiteren haben wir ein positives Beispiel geliefert, wie man als Verlag schon innerhalb des Buchtextes Transparenz zeigen kann. Dies stellt unsererseits lediglich eine Empfehlung dar.
Falls es hier zu Missverständnissen gekommen ist, möchten wir betonen, dass unsere gestrige Mitteilung keinesfalls als Abmahnung aufzufassen ist. Wir erachten Ihre proaktive Mithilfe als Handelspartner und eine Gewährleistung von Transparenz als essentiell, um in Zukunft auch von der Landesmedienanstalt als kritisch angesehene erotische eBooks erfolgreich bei beam vertreiben zu können.
Für weitere Fragen stehe ich jederzeit gerne zur Verfügung.
Beste Grüße aus Köln,
(Name entfernt)
Sales Managerin
Beam AG
Wie bereits erwähnt: Die Ausführungen zu Tags und Metadaten beziehen sich auf die Datenanlieferung von Verlagen, mit Selfpublishern hat das alles nichts zu tun, meine Fragen zu diesem Themenkomplex wurden bislang nicht beantwortet.
Man kann aber sehen, dass das ein Sturm im Wasserglas war. Ja, die Landesmedienanstalten begutachten Webseiten auf Jugendschutzverstöße hin, das machen die schon lange. Aber sie begutachten eben nur die auf der Shopseite stehenden Klappentexte und Cover (und vermutlcih auch frei zugängliche Leseproben) aber nicht die eBooks selbst. Die bekommt man nämlich auf der Webseite eines Shops nicht zu sehen und kann sie nur herunterladen und auf einem Lesegerät oder mit einer Software nutzen, nicht aber direkt im Web betrachten. Möglicherweise ist der Börsenverein auf dieselbe Fehleinschätzung herein gefallen und hat die Forderung nach rechtsgemäßen Klappentexten auf eBooks allgemein bezogen. Denn, wie ich an anderer Stelle bereits ausführte: eBooks sind nicht im eigentlichen Sinne Telemedien. Eine abweichende Handhabung zum Printbuch macht nicht einmal ansatzweise einen logischen Sinn.
Weil noch Fragen offen blieben, habe ich diese per Email gestellt:
Sehr geehrte Frau (Name entfernt),
auch wenn Sie meine konkreten Fragen immer noch nicht beantwortet haben, finde ich zumindest Teile der Antworten in Ihrer letzten Mail an alle Beam-eBook-Partner.
Weiterhin sind aber folgende Fragen offen:
Sie reden immer nur von Verlagen. Was ist mit Selfpublishern, die einen erheblichen Teil der Handelspartner auf Beam eBooks ausmachen? Diese liefern keine Daten per »ONIX« (ich musste gerade erst einmal recherchieren, was das eigentlich ist). Ich habe meine eBooks bislang manuell in Beam eBooks eingestellt, das letzte ist allerdings schon einige Zeit her. Existiert diese Möglichkeit nicht mehr? Es wurde bei der Übernahme signalisiert, dass sich hinsichtlich der Selfpublisher »nichts ändere«.
Wie soll ein Selfpublisher ohne sozialpädagogische oder psychologische Ausbildung Ihrer Ansicht nach rechtssicher einschätzen können, ab welchem Alter seine Texte geeignet sind oder ob sie nur ab 18 Jahren geeignet sind?
Bei welchen anderen Selfpublisher-Portalen wird, wie von Ihnen suggeriert, konkret eine Alterseinstufung von Büchern abseits von jugendgefährdenden Schriften verlangt und bereits durchgeführt?
Auch verweisen Sie beim Audience-Tag weiterhin auf eine FSK für Bücher. Meines Wissens existiert keine Organisation der Freiwilligen Selbstkontrolle für Bücher. Von welcher FSK-Organisation reden Sie hier?
Für Informationen bedanke ich mich im voraus.
—
Mit freundlichem Gruß,
Stefan Holzhauer
Ich bin erneut gespannt, ob ich eine Antwort bekommen werde.
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