Verleger

Google: Bitte wirf die Verleger sofort aus dem Index!

Leis­tungs­schutz­recht. Erin­nert sich noch jemand? Ver­le­ger wol­len dafür bezahlt wer­den, dass Such­ma­schi­nen ihre Arti­kel find­bar machen und Besu­cher auf die Onlin­ever­sio­nen ihrer aus­ster­ben­den Tot­holz­me­di­en spü­len.

Eine belieb­te Ana­lo­gie dazu ist fol­gen­de:

Man steigt in ein Taxi und bit­tet den Fah­rer, einen zu einem guten Restau­rant zu brin­gen. Dort ange­kom­men, will der Gas­tro­nom vom Taxi­fah­rer eine Gebühr dafür, dass er Gäs­te gebracht hat.

Klingt bekloppt? Ist es auch. Zuerst haben die Ver­le­ger das in Bel­gi­en verucht. Nach­dem Goog­le sie aus dem Index warf, gab es sofort ein heu­len und Zäh­ne­klap­pern, denn die Besu­cher der Web­sei­ten blie­ben aus. Das Gan­ze wur­de zurück­ge­nom­men. Dann hieß es: »Bel­gi­en ist halt zu klein, das muss man in einem grö­ße­ren Land machen!«

Das führ­te zum hart umkämpf­ten Leis­tungs­schutz­recht in Deutsch­land, bei der die Ver­le­ger zum ers­ten Mal alle jour­na­lis­ti­schen Grund­sät­ze über Bord war­fen und bei­na­he aus­schließ­lich zuguns­ten die­ses Unsinns berich­te­ten, statt objek­tiv, wie es ihre Pflicht gewe­sen wäre. Dass damit ihre Glaub­wür­dig­keit mas­siv beschä­digt wur­de, nah­men die Ver­ant­wort­li­chen bil­li­gend in Kauf, denn es ging ja um eige­ne Vor­tei­le.

Was dar­aus wur­de, wis­sen wir: Das Leis­tungs­schutz­recht­ge­setz ist so dumm, dass es de fac­to nicht ange­wen­det wird.

Doch die Ver­le­ger woll­ten nicht auf­ge­ben, an der Spit­ze der Sprin­ger-Ver­lag, Her­aus­ge­ber eines Pam­phlets, das man in mei­nen Augen nur als »Volks­ver­het­zer-Blatt« bezeich­nen kann: der Bild-»Zeitung«. Erneut kam das völ­lig sinn­lo­se Argu­ment »Deutsch­land ist halt zu klein, das muss man grö­ßer machen!« und jetzt woll­te man den­sel­ben Stuss euro­pa­weit durch­zie­hen.

Und erneut ver­such­ten die übli­chen Ver­däch­ti­gen bei den Tot­holz­me­di­en durch eine äußerst ten­den­zi­el­le Bericht­erstat­tung weit abseits aller Rea­li­tä­ten, ihre Leser zu ver­dum­men und zu »über­zeu­gen«. Zeit­gleich wur­de in Brüs­sel mas­siv Lob­by­ar­beit betrie­ben, um ahnungs­lo­se (oder kor­rup­te) Poli­ti­ker auf ihre Sei­te zu zie­hen. Ver­mut­lich hat­ten etli­che davon auch ein­fach Angst, dass die Sprin­ger-Medi­en nach­hal­tig und dau­er­haft nega­tiv über sie berich­ten wür­den, wenn sie nicht spu­ren.

Ges­tern stimm­te dann eine Mehr­heit im EU-Par­la­ment für den unsäg­li­chen Bull­shit.

Wenn Goog­le nicht zah­len will, könn­te der Such­ma­schi­nen­an­bie­ter sämt­li­che Ange­bo­te der Ver­le­ger aus sei­ner Such­ma­schi­ne ent­fer­nen.

Aber auch dafür haben die Tot­holz­ver­brei­ter einen per­fi­den Plan: Wenn Goog­le das tut, will man die Betrei­ber der Such­ma­schi­ne per Gesetz dazu zwin­gen, ihre Pro­duk­te wei­ter zu lis­ten, weil er angeb­lich Mono­po­list ist.

Es soll also ein Gesetz geben, das einen Dienst­leis­ter dazu zwin­gen soll, die Dienst­leis­tung zu erbrin­gen und die Nutz­nie­ßer die­ser Dienst­leis­tung dann auch noch dafür zu bezah­len.

Die Ana­lo­gie zu oben wäre fol­gen­de:

Auf dem Dorf gibts nur ein Taxi. Der Fah­rer hat aber kei­nen Bock mehr, Gäs­te zu einem Restau­rant zu brin­gen, des­sen Inha­ber er auch noch dafür bezah­len soll. Der Gas­tro­nom schleimt sich des­we­gen so lan­ge beim Bür­ger­meis­ter ein, bis die Orts­sat­zung geän­dert wird, und den Taxi­fah­rer dazu zwingt, Gäs­te zu dem Restau­rant zu brin­gen und dann dafür auch noch zu ble­chen.

Klingt noch beklopp­ter?

Rich­tig.

Bit­te, Goog­le, werft die Medi­en der Ver­le­ger-Dep­pen sofort aus dem Index. Nicht nur aus den News, son­dern voll­stän­dig.

Sol­len die zu eige­nen Guns­ten lügen­den Alt­pa­pier­be­dru­cker doch zugrun­de gehen. Mir egal.

(Dis­clai­mer: Nein, es ist mir natür­lich nicht egal. Eine brei­te und viel­fäl­ti­ge jour­na­lis­ti­sche Land­schaft ist eigent­lich unab­ding­bar und drin­gend not­wen­dig, ins­be­son­de­re ange­sichts der aktu­el­len Pro­ble­me in die­sem Land. Aber sol­che zum eige­nen Vor­teil agie­ren­den Dem­ago­gen-Medi­en braucht wirk­lich nie­mand – und bezah­len soll­te man sie für ihre Falsch­aus­sa­gen erst recht nicht)

Gra­fik von https://​act1​.open​me​dia​.org/​s​a​v​e​t​h​e​l​ink

Strange, stranger, Verlage

Anja Bagus

Ein Gast­bei­trag von Anja Bagus

Lie­be Schrei­ber­lein­chen, passt fein auf, ich erzähl euch jetzt was.

Wenn man was fer­tig geschrie­ben hat, dann darf man stolz sein. Man darf etwas dafür bekom­men und man darf Ansprü­che stel­len. Man hat näm­lich etwas geleis­tet.
Ich weiß, es ist die Mär noch nicht zu allen vor­ge­drun­gen, aber so, wie Frau­en bei den Män­nern in der Kir­che sit­zen dür­fen, wir alle der hei­li­gen Mes­se in deutsch zuhö­ren, und wir das Klo­pa­pier seit ein paar Tagen per Knopf­druck bei Ama­zon nach­be­stel­len kön­nen, so gibt es heut­zu­ta­ge meh­re­re Mög­lich­kei­ten, mit dem Geschrie­be­nen umzu­ge­hen.
Was man nicht tun muss, jeden­falls nicht zwin­gend, sind fol­gen­de Din­ge:

Kommentar: Das alberne Lamento der Autoren und Verlage

eBook-Piraterie

Hei​se​.de berich­tet unter dem Titel »Autoren und Ver­le­ger gegen Zweit­markt für eBooks« über das Geme­cker von Autoren und Ver­la­gen.

Quint­essenz: »Ohgott! Ohgott! Wir wer­den alle störrrrr­ben!«

Aber wit­zig, wie bei jedem neu­en Medi­um ähn­li­che reak­tio­nä­re, rück­wärts­ge­rich­te­te Mecke­rer ihre über­flüs­si­ge Stim­me erhe­ben. Wit­zig auch, wie ein­fach Behaup­tun­gen auf­ge­stellt wer­den, die man nicht ein­mal glaub­wür­dig bele­gen kann (Umsatz­rück­gän­ge durch Raub­ko­pien und Onlei­he). Und abschlie­ßend wit­zig, dass E‑Leihe der Büche­rei­en ent­we­der unter­bun­den oder aber deut­lich ver­teu­ert wer­den soll.

Die ein­zi­ge sinn­vol­le Metho­de gegen Raub­ko­pien sind ange­mes­sen bepreis­te, DRM-freie, lega­le Ange­bo­te. Und auch der Gebraucht­markt wird kom­men, der EuGH hat schon den Weg dafür geeb­net, indem er den ver­kauf gebrauch­ter Soft­ware­li­zen­zen erlaubt hat. Und wie wir neu­er­dings wis­sen, sind ja auch eBooks gar kei­ne Bücher, son­dern nur Lizen­zen. Dar­über, dass sie aus den Onlei­hen der Stadt­bü­che­rei­en mehr Geld her­aus­pres­sen wol­len, möch­te ich hier gar nicht erst reden, sonst wird das wie­der ein län­ge­rer Rant über Gier­lap­pen.

Wer sich der­art rea­li­täts­fremd mit Hän­den und Füßen gegen neue Medi­en wehrt, wird dar­an ersti­cken. Und sorgt bis dahin dafür, die von der Poli­tik her­bei­ge­führ­te Situa­ti­on Deutsch­lands als Inter­net- und Medi­en-Ent­wick­lungs­land zu zemen­tie­ren.

Bild von mir, CC BY-NC-SA

Leistungsschutzrecht: zieht euch warm an!

Bereits seit Län­ge­rem ver­su­chen gewis­se Zei­tungs­ver­le­ger bekann­ter­ma­ßen, sich Text­schnip­sel und Über­schrif­ten im Rah­men eines soge­nann­ten »Leis­tungs­schutz­rech­tes« schüt­zen zu las­sen und betrie­ben dafür mas­si­ve Lob­by­ar­beit bei den Kli­en­tel­po­li­ti­kern von CDU/​CSU und FDP; feder­füh­rend ist hier bei­spiels­wei­se der Axel Sprin­ger-Ver­lag, bekannt durch das Revol­ver­blatt BILD. Die Lob­by-Mani­pu­la­tio­nen führ­ten natür­lich zum gewünsch­ten Ergeb­nis: Schwarz-Gelb hat ein ent­spre­chen­des Gesetz vor­be­rei­tet, des­sen Inhalt Anfang der Woche bekannt wur­de.

Und: welch´ Wun­der … war zuerst die Rede davon, dass es haupt­säch­lich dar­um geht, Goog­le für sei­ne Dienst­leis­tung Rech­nun­gen stel­len zu kön­nen – man sprach bereits von einen »Lex Goog­le« – ist vom Such­ma­schi­nen­an­bie­ter und Inter­net­gi­gan­ten nun auf ein­mal nicht mehr die Rede (kein Wun­der: der nimmt ein­fach die Ver­la­ge aus sei­nen Such­ergeb­nis­sen und lässt sie am aus­ge­streck­ten Arm ver­hun­gern – kei­ne Leser mehr auf ihren Pay­wall-gesi­cher­ten Web­sei­ten woll­ten die Ver­le­ger dann eben­falls nicht – also möch­te man Blog­ger abzo­cken, die haben schließ­lich kei­ne Rechts­ab­tei­lung). Dafür fin­den sich Pas­si, die kon­kret und direkt dar­auf aus­ge­legt sind, Blog­gern das Leben so schwer wie mög­lich zu machen und Abmahn­ab­zo­ckern (ali­as ent­spre­chend täti­gen Anwäl­ten) ein dau­er­haft gesi­cher­tes Ein­kom­men zu ver­schaf­fen.

Zwar wird all­ge­mein voll­mun­dig behaup­tet, dass die zu schüt­zen­den Pres­se­tex­te (bis hin zu Mikro­for­mu­lie­run­gen, die nor­ma­ler­wei­se bei Nut­zung unter das Zitat­recht fal­len) nur nicht »kom­mer­zi­ell« ver­wen­det wer­den dür­fen – unter kom­mer­zi­ell ver­steht Schwarz-Gelb aller­dings kei­ne Gewinn­erzie­lungs­ab­sicht oder geschäfts­mä­ßi­ge Tätig­keit, es reicht bereits ein simp­ler Flattr-But­ton!

Ich will mich hier gar nicht in Details erge­hen, die recht­li­che und gesell­schaft­li­che Bewer­tung haben ande­re bereits ein­drucks­voll geleis­tet, bei­spiels­wei­se Udo Vet­ter in sei­nem Law Blog (unbe­dingt lesen!), Tho­mas Stad­ler auf Inter­net-Law und Kai Bier­mann in der Zeit.

Hier wird nicht nur ver­sucht, ein ver­al­te­tes Geschäfts­mo­dell auf Kos­ten der All­ge­mein­heit am Leben zu erhal­ten, hier wer­den nach den Ana­ly­sen nicht weni­ger Fach­leu­te die Bür­ger­rech­te mit Füßen getre­ten. Soll­te das Gesetz in Kraft tre­ten wäre es ein ein­deu­ti­ger Fall für das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt.

Wir soll­ten aber dafür sor­gen, dass es gar nicht erst dazu kommt!

Wei­te­re Infor­ma­tio­nen fin­den sich bei­spiels­wei­se auf der Web­sei­te der »Initia­ti­ve gegen ein Leis­tungs­schutz­recht«. Infor­miert euch! Ver­brei­tet die Infor­ma­tio­nen!

[cc]

Bild: »Fear! The Ab­mahn­an­walt«, Co­py­right Jo­han­nes Kretz­sch­mar, CC BY-NC-SA

Nach oben scrollen

Durch die weitere Nutzung der Seite stimmst du der Verwendung von Cookies und von eingebundenen Skripten Dritter zu. Weitere Informationen

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn du diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwendest (Navigation) oder auf "Akzeptieren" klickst, erklärst Du Dich damit einverstanden. Dann können auch Cookies von Drittanbietern wie Amazon, Youtube oder Google gesetzt werden. Wenn Du das nicht willst, solltest Du entweder nicht auf "Akzeptieren" klicken und die Seite nicht weiter nutzen, oder Deinen Browser im Inkognito-Modus betreiben, und/oder Anti-Tracking- und Scriptblocker-Plugins nutzen.

Mit einem Klick auf "Akzeptieren" werden zudem extern gehostete Javascripte freigeschaltet, die weitere Informationen, wie beispielsweise die IP-Adresse an Dritte weitergeben können. Welche Informationen das genau sind liegt nicht im Einflussbereich des Betreibers dieser Seite, das bitte bei den Anbietern (jQuery, Google, Youtube, Amazon, Twitter *) erfragen. Wer das nicht möchte, klickt nicht auf "akzeptieren" und verlässt die Seite.

Wer wer seine Identität im Web schützen will, nutzt Browser-Erweiterungen wie beispielsweise uBlock Origin oder ScriptBlock und kann dann Skripte und Tracking gezielt zulassen oder eben unterbinden.

* genauer: eingebettete Tweets, eingebundene jQuery-Bibliotheken, Amazon Artikel-Widgets, Youtube-Videos, Vimeo-Videos

Schließen