Freigabe

Die RIFT-Datenbank – Trion unterstützt Spieler

Es hat­te bei WORLD OF WARCRAFT eini­ge Zeit gedau­ert, bis es Addons und Web-Daten­ban­ken gab, in denen man sich Gegen­stän­de (und ande­res) und deren Sta­tis­ti­ken anse­hen konn­te. Mög­lich war das, weil Spie­ler mit Sam­mel­wut aus­ge­stat­tet sind und weil ande­re in den Ein­ge­wei­den des Spiels in Datei­pa­ke­ten und XML-Files gegra­ben haben.

Tri­on Worlds geht bei RIFT einen ganz ande­ren und sehr viel spie­ler­freund­li­chen Weg, denn man stellt die­se Daten ein­fach so zur Ver­fü­gung, expli­zit dafür gedacht, dass die inter­es­sier­te Spie­ler dar­aus Item-Daten­ban­ken und Web­ap­pli­ka­tio­nen bau­en kön­nen. Dabei wird aller­dings nicht der gesam­te Inhalt so offen gelegt, son­dern »nur« Items, die irgend­wo auf den Ser­vern ber­tei­ts von Spie­lern gefun­den und erwähnt wor­den sind (im glo­ba­len Chat, über Ser­ver­mit­tei­lun­gen, Links und Info-PopUps).

Die Infor­ma­tio­nen ste­hen jeder­spie­ler (lies: jeder­mann) unter ftp://​ftp​.tri​onworlds​.com/​r​i​ft/ bereit und dür­fen expli­zit im Rah­men der Nut­zungs­be­din­gun­gen ver­wen­det wer­den.

Auch das zeigt erneut, dass Tri­on in Sachen Kom­mu­ni­ka­ti­on und Bereit­stel­lung von Infor­ma­tio­nen ganz ande­re und fri­sche Wege geht, als sei­ne Mit­be­wer­ber – und ich begrü­ße das aus­drück­lich! Ast­rein, Tri­on, wei­ter so!

Ein ers­tes Ergeb­nis der Daten­frei­ga­be kann man sich auf Game​plo​rers​.de anse­hen, dort wur­de eine durch­such­ba­re Item-Lis­te online gestellt.

Cover RIFT Copy­right Tri­on Worlds, Spiel erhält­lich bei­spiels­wei­se bei Ama­zon

DEAD SPACE 2 bekommt USK-Freigabe – gegen bayerischen Widerstand

Fünf Prüf­durch­gän­ge für eine USK-Frei­ga­be ab 18 hat­te Elec­tro­nic Arts´ SF-Hor­ror-Spiel DEAD SPACE 2 bereits erfolg­reich hin­ter sich gebracht und soll­te ver­öf­fent­licht wer­den, als das baye­ri­sche Sozi­al­mi­nis­te­ri­um ein Veto ein­leg­te und eine wei­te­re Prü­fung for­der­te – mit dem Zweck, dass DS2 ent­we­der auf den Index gesetzt oder sogar ver­bo­ten wer­den soll­te.

Die­ser Ein­spruch der in Sachen Com­pu­ter­spie­le immer wie­der ver­blüf­fend spie­ßi­gen und rück­stän­di­gen baye­ri­schen Behör­de hat zwar zu einer sechs­ten Prü­fung geführt – die die Ver­öf­fent­li­chung in Deutsch­land deut­lich ver­zö­ger­te – aber nicht zu einem ande­ren Ergeb­nis (wie es die Spaß­brem­sen vom Sozi­al­mi­nis­te­ri­um offen­bar erwar­tet hat­ten): DEAD SPACE 2 erhielt von der USK eine Frei­ga­be für Erwach­se­ne ohne wei­te­re Ein­schrän­kun­gen.

Bei der deut­schen Fas­sung wur­de das »Fri­end­ly Fire« ent­fernt, man kann also kei­ne Ver­bün­de­ten ver­let­zen, die­se Ände­rung wur­de aber schon im Zuge der fünf­ten Prüfrun­de ein­ge­führt. Wei­te­re Ver­än­de­run­gen des Spiels durch die sechs­te Prü­fung gab es offen­bar nicht. So einen Hum­bug gibt’s wahr­schein­lich aus­schließ­lich in Deutsch­land…

Tja, Sozi­al­mi­nis­te­ri­um, was ist denn da pas­siert? Nicht laut genug »Kil­ler­spiel« geru­fen? Zu wenig »Arbeit« im Hin­ter­grund betrie­ben? Und falls jetzt wie­der irgend­ein ahnungs­lo­ser CSU-Poli­ti­ker bemän­geln möch­te, dass die Spie­le­indus­trie für die USK-Frei­ga­ben ver­ant­wort­lich ist und selbst­ver­ständ­lich alles »durch­lässt« (wie bereits gesche­hen), prä­ven­tiv ein Zitat aus der Wiki­pe­dia (Her­vor­he­bung von mir):

Trä­ger der USK ist seit dem 31. Mai 2008 die Frei­wil­li­ge Selbst­kon­trol­le Unter­hal­tungs­soft­ware GmbH in Ber­lin. […] Als Gesell­schaf­ter der GmbH fun­gie­ren der Bun­des­ver­band Inter­ak­ti­ve Unter­hal­tungs­soft­ware e.V. (BIU) und der Bun­des­ver­band der Ent­wick­ler von Com­pu­ter­spie­len G.A.M.E. e.V.. Gemäß dem Prin­zip einer halb­staat­li­chen Selbst­kon­trol­le gewähr­leis­tet die USK die Orga­ni­sa­ti­on der Prü­fun­gen, die jewei­li­gen Alters­ent­schei­dun­gen fäl­len jedoch von den Län­dern benann­te Sach­ver­stän­di­ge in Zusam­men­ar­beit mit dem stän­di­gen Ver­tre­ter der Obers­ten Lan­des­ju­gend­be­hör­den bei der USK.

[cc]

Box Art DEAD SPACE 2 Copy­right Vis­ce­ral Games und Elec­tro­nic Arts

Nach oben scrollen

Durch die weitere Nutzung der Seite stimmst du der Verwendung von Cookies und von eingebundenen Skripten Dritter zu. Weitere Informationen

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn du diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwendest (Navigation) oder auf "Akzeptieren" klickst, erklärst Du Dich damit einverstanden. Dann können auch Cookies von Drittanbietern wie Amazon, Youtube oder Google gesetzt werden. Wenn Du das nicht willst, solltest Du entweder nicht auf "Akzeptieren" klicken und die Seite nicht weiter nutzen, oder Deinen Browser im Inkognito-Modus betreiben, und/oder Anti-Tracking- und Scriptblocker-Plugins nutzen.

Mit einem Klick auf "Akzeptieren" werden zudem extern gehostete Javascripte freigeschaltet, die weitere Informationen, wie beispielsweise die IP-Adresse an Dritte weitergeben können. Welche Informationen das genau sind liegt nicht im Einflussbereich des Betreibers dieser Seite, das bitte bei den Anbietern (jQuery, Google, Youtube, Amazon, Twitter *) erfragen. Wer das nicht möchte, klickt nicht auf "akzeptieren" und verlässt die Seite.

Wer wer seine Identität im Web schützen will, nutzt Browser-Erweiterungen wie beispielsweise uBlock Origin oder ScriptBlock und kann dann Skripte und Tracking gezielt zulassen oder eben unterbinden.

* genauer: eingebettete Tweets, eingebundene jQuery-Bibliotheken, Amazon Artikel-Widgets, Youtube-Videos, Vimeo-Videos

Schließen