EU Urheberrechtsreform

Edit Policy: Lobbyismus und Kampagnen – neues Gezerre um die Urheberrechtsreform

Hin­weis: Der nach­fol­gen­de Text von Julia Reda (@senficon auf Twit­ter) erschien ursprüng­lich ges­tern auf Heise.de, dort aller­dings hin­ter der brand­neu­en, unver­schäm­ten Pay­wall, die Track­ing erzwin­gen möch­te, wenn man die Hei­se-Beträ­ge lesen will. Da der Text unter CC-BY 4.0 steht, habe ich ihn hier reproduziert.

Eigent­lich schien die Ver­ab­schie­dung der Urhe­ber­rechts­re­form durch das Bun­des­ka­bi­nett am ver­gan­ge­nen Mitt­woch aus­ge­mach­te Sache. Das Jus­tiz­mi­nis­te­ri­um hat­te den Regie­rungs­ent­wurf bereits der Pres­se vor­ge­stellt, dann kam der Rück­zie­her in letz­ter Minu­te. Insi­dern zufol­ge ist der neue CDU-Vor­sit­zen­de Armin Laschet für die Ver­zö­ge­rung des umstrit­te­nen Geset­zes ver­ant­wort­lich, das die EU-Urhe­ber­rechts­richt­li­nie mit­samt Upload­fil­tern und Leis­tungs­schutz­recht für Pres­se­ver­le­ger in deut­sches Recht umset­zen soll.

Die­se Ver­zö­ge­rung nutzt Mathi­as Döpf­ner, Chef­lob­by­ist des Bun­des­ver­bands der Zei­tungs­ver­le­ger BDZV und Vor­stands­vor­sit­zen­der des Axel Sprin­ger-Ver­lags, für eine bei­spiel­lo­se Lob­by­kam­pa­gne, die den Vor­schlag zulas­ten der Infor­ma­ti­ons­rech­te der All­ge­mein­heit an die Wunsch­vor­stel­lun­gen der gro­ßen Ver­la­ge anpas­sen soll. Die Lob­by­stra­te­gie basiert dar­auf, eine Debat­te über die Macht von ame­ri­ka­ni­schen Digi­tal­platt­for­men vom Zaun zu bre­chen, um den Anschein zu erwe­cken, die For­de­run­gen der Pres­se­ver­la­ge für die Reform des Urhe­ber­rechts dien­ten der Ein­he­gung der Macht von Goog­le, Face­book und Co. Eine öffent­li­che Debat­te über den Scha­den von Upload­fil­tern und Leis­tungs­schutz­recht für die Grund­rech­te der Nutzer:innen soll dadurch ver­mie­den wer­den. Genau so war es in einer inter­nen Lob­by­stra­te­gie des BDZV und der Ver­wer­tungs­ge­sell­schaft VG Media nach­zu­le­sen, die Netzpolitik.org kurz nach Ver­ab­schie­dung der EU-Urhe­ber­rechts­re­form öffent­lich gemacht hat.

Dar­in heißt es: »Das Anlie­gen der Absen­der und ihrer Rech­te­inha­ber, Kom­po­nis­ten, Musik- und Pres­se­ver­le­ger, Autoren sowie der Sen­de­un­ter­neh­men und ihrer jewei­li­gen Ein­zel­ur­he­ber wird unter ande­rem, aber nicht her­vor­ge­ho­ben, erwähnt. Die­ses Pro­blem wird als eines unter vie­len, viel­leicht auch noch grö­ße­ren, dar­ge­stellt. Nur auf die­se Wei­se ver­mei­den wir den Hin­weis von Kri­ti­kern, es gehe uns nur um die wirt­schaft­li­chen Inter­es­sen unse­rer Medi­en­un­ter­neh­men, Rech­te­inha­ber und Urheber.«

Genau nach die­sem Mus­ter ver­mischt Döpf­ner aktu­ell die Urhe­ber­rechts­re­form mit sach­frem­den The­men, etwa einem Streit zwi­schen Goog­le und Face­book mit einer aus­tra­li­schen Wett­be­werbs­be­hör­de, der mit dem Urhe­ber­recht gar nichts zu tun hat, und dem Ruf nach einem Ver­bot per­so­na­li­sier­ter Wer­bung auf Online-Platt­for­men – ein Framing, das selbst in der Bericht­erstat­tung der Öffent­lich-Recht­li­chen unkri­tisch über­nom­men wur­de.

Die For­de­rung nach der Wer­be­re­gu­lie­rung ist nicht nur des­halb per­fi­de, weil der Ver­band der Pres­se­ver­le­ger, des­sen Prä­si­dent Döpf­ner ist, durch Lob­by­ing in Brüs­sel Sei­te an Sei­te mit den Online-Platt­for­men und Tele­kom­kon­zer­nen seit Jah­ren jeg­li­che Regu­lie­rung des Online-Trackings durch die ePri­va­cy-Ver­ord­nung blo­ckiert. Die For­de­rung ist auch ein Rück­schritt gegen­über den Plä­nen zahl­rei­cher Euro­pa­ab­ge­ord­ne­ter, die sich für ein all­ge­mei­nes Ver­bot von per­so­na­li­sier­ter Wer­bung mit­tels Track­ing und Tar­ge­ting ein­set­zen, das – anders als von Döpf­ner gefor­dert – natür­lich auch für Pres­se­ver­la­ge wie Axel Sprin­ger gel­ten muss, des­sen Online­an­ge­bot Welt.de selbst mit geziel­ter Mani­pu­la­ti­on ver­sucht, unse­re per­sön­li­chen Daten abzugreifen.

Vor allem ver­sucht Döpf­ners Kam­pa­gne durch plum­pe Ver­knüp­fung des The­mas Wer­be­re­gu­lie­rung mit der Urhe­ber­rechts­re­form den Anschein zu erwe­cken, dass alle, die sich ange­sichts des aus­ufern­den Wer­be­trackings um ihre Grund­rech­te sor­gen, logi­scher­wei­se auch für Ver­schär­fun­gen des Geset­zes­ent­wurfs über Upload­fil­ter und Leis­tungs­schutz­recht sein müss­ten. Dabei geht von den For­de­run­gen der Ver­la­ge bei der Urhe­ber­rechts­re­form im Gegen­teil eine gro­ße Gefahr für die Grund­rech­te der Nutzer:innen aus.

Tat­säch­lich hat die Bun­des­re­gie­rung den Pres­se­ver­la­gen bei der Urhe­ber­rechts­re­form bereits enor­me Zuge­ständ­nis­se gemacht – bis an die Gren­ze der euro­pa­recht­li­chen Zuläs­sig­keit. Anders als durch die EU-Richt­li­nie vor­ge­se­hen sol­len Pres­se­ver­le­ger nach dem deut­schen Ent­wurf näm­lich ihr Leis­tungs­schutz­recht auch mit­tels Upload­fil­tern durch­set­zen kön­nen. Das ist eine enor­me Gefahr für die Infor­ma­ti­ons­frei­heit, weil Pres­se­ar­ti­kel noch viel häu­fi­ger als jede ande­re Medi­en­form lega­le Zita­te frem­der Wer­ke ent­hal­ten. Wer­den Pres­se­ar­ti­kel in einen Upload­fil­ter ein­ge­speist, ist die Wahr­schein­lich­keit sehr hoch, dass fälsch­li­cher­wei­se ande­re Tex­te gesperrt wer­den, die das­sel­be Zitat ent­hal­ten – bei­spiels­wei­se wenn vie­le Medi­en unab­hän­gig von­ein­an­der das­sel­be Zitat aus einer Rede der Bun­des­kanz­le­rin wie­der­ge­ben. Die Sper­rung lega­ler Inhal­te, so lau­ten die Vor­ga­ben aus Arti­kel 17 der EU-Richt­li­nie, muss der deut­sche Gesetz­ge­ber bei sei­ner Umset­zung in natio­na­les Recht aber verhindern.

Man könn­te nun erwar­ten, die Ver­le­ger­ver­bän­de wür­den sich aus der Debat­te um die Umset­zung von Arti­kel 17 her­aus­hal­ten, damit nie­mand ihren Coup bemerkt, dass sie laut Regie­rungs­ent­wurf von den Upload­fil­tern pro­fi­tie­ren sol­len, die für sie durch den euro­päi­schen Gesetz­ge­ber gar nicht vor­ge­se­hen waren. Doch das Selbst­be­wusst­sein des BDZV, poli­ti­sche For­de­run­gen an die Bun­des­re­gie­rung dik­tie­ren zu kön­nen, kennt offen­bar kei­ne Gren­zen. Den Ver­le­gern ist ins­be­son­de­re eine Rege­lung des Geset­zes­ent­wurfs ein Dorn im Auge, die die auto­ma­ti­sche Sper­rung lega­ler Inhal­te ver­hin­dern soll. Ein ers­ter Dis­kus­si­ons­ent­wurf aus dem Som­mer sah noch vor, dass gering­fü­gi­ge Nut­zun­gen geschütz­ter Wer­ke, etwa die Wie­der­ga­be von weni­ger als 1000 Zei­chen eines Tex­tes, pau­schal lega­li­siert wer­den soll­ten. Platt­for­men soll­ten dafür eine Ver­gü­tung zah­len. Prompt wur­den die Print-Zei­tun­gen mit empör­ten Mei­nungs­bei­trä­gen aus der Ver­lags­bran­che geflu­tet, die von Ent­eig­nung oder gar der »Tau­send-Zei­chen-Ent­haup­tung« spra­chen, weil die Bun­des­re­gie­rung es wag­te, Aus­nah­men von einer Rege­lung vor­zu­se­hen, von der Pres­se­ver­la­ge laut Euro­pa­recht eigent­lich über­haupt nicht pro­fi­tie­ren dürften.

Die Bun­des­re­gie­rung hat auf die­se Kam­pa­gne bereits reagiert und hat die Aus­nah­me inzwi­schen radi­kal zusam­men­ge­kürzt: Nach dem Regie­rungs­ent­wurf sol­len nur noch sol­che Inhal­te vor einer auto­ma­ti­schen Sper­rung bewahrt wer­den, die weni­ger als die Hälf­te eines frem­den Werks ent­hal­ten und die­sen Aus­schnitt mit ande­ren Inhal­ten kom­bi­nie­ren, wobei der Aus­schnitt nicht mehr als 160 Zei­chen umfas­sen darf. Von einer Lega­li­sie­rung die­ser Nut­zun­gen ist über­haupt nicht mehr die Rede, die Uploads gel­ten nach dem aktu­el­len Ent­wurf nur noch als »mut­maß­lich erlaubt« und dür­fen des­halb nicht voll­au­to­ma­tisch ohne mensch­li­che Prü­fung gesperrt wer­den. Einer nach­träg­li­chen Ent­fer­nung, soll­te es sich bei einer sol­chen Nut­zung doch um eine Urhe­ber­rechts­ver­let­zung han­deln, steht dage­gen nichts im Wege.

160 Zei­chen sind so lach­haft wenig, dass damit nicht nur Zita­te durch­schnitt­li­cher Län­ge (rund 300 Zei­chen) oder die Wie­der­ga­be eines ein­zel­nen Tweets (280 Zei­chen) unmög­lich gemacht wür­den. Selbst der Name der EU-Urhe­ber­rechts­richt­li­nie, voll aus­ge­schrie­ben, umfasst 220 Zei­chen – wir kön­nen uns also auf die auto­ma­ti­sche Sper­rung von Uploads gefasst machen, die über­haupt nicht aus frem­den Arti­keln zitie­ren, son­dern ein­fach den Namen eines Geset­zes erwäh­nen, der eben­falls in geschütz­ten Pres­se­ar­ti­keln auf­tau­chen könn­te. Wer die auto­ma­ti­sche Sper­rung von Tex­ten bei einer so gerin­gen Über­ein­stim­mung erlaubt, ris­kiert mas­si­ve Kol­la­te­ral­schä­den für die Infor­ma­ti­ons­frei­heit und ein unüber­schau­ba­res Uploadfilter-Chaos.

War­um die Pres­se­ver­le­ger über­haupt auf das äußerst gefähr­li­che Instru­ment der Upload­fil­ter zurück­grei­fen kön­nen sol­len, ist dabei völ­lig unver­ständ­lich, hat­ten die Verfechter:innen des Leis­tungs­schutz­rechts doch stets beteu­ert, es gehe ihnen nicht um eine Behin­de­rung des Infor­ma­ti­ons­flus­ses, son­dern um die Ein­ho­lung von Lizen­zen von Platt­for­men – allen vor­an Goog­le, des­sen Such- und Nach­rich­ten­funk­tio­nen von der Upload­fil­ter-Rege­lung aber ohne­hin aus­ge­nom­men sind. Das Lob­by­ing der Pres­se­ver­la­ge gegen die Baga­tell­gren­zen ist auch des­halb völ­lig fehl am Plat­ze, weil die­se nur für Uploads gel­ten, die nicht­kom­mer­zi­ell sind oder nur gerin­ge Ein­nah­men erzie­len. Sol­che pri­va­ten oder nicht­kom­mer­zi­el­len Nut­zun­gen durch Ein­zel­per­so­nen sind aber ohne­hin vom Gel­tungs­be­reich des Leis­tungs­schutz­rechts für Pres­se­ver­le­ger ausgenommen.

Ange­sichts der aktu­el­len Medi­en­kam­pa­gne von Mathi­as Döpf­ner ist nicht damit zu rech­nen, dass die Pres­se­ver­la­ge an einem fai­ren Kom­pro­miss beim Urhe­ber­recht inter­es­siert sind. Selbst der Vor­schlag der lächer­lich nied­ri­gen 160-Zei­chen-Gren­ze wur­de im Sprin­ger-Blatt BILD bereits als zu groß­zü­gig kri­ti­siert, unter dem irre­füh­ren­den Titel: »Streit um Urhe­ber­rech­te: Goog­le und Face­book dro­hen mit Netz-Sper­re«. Bei der angeb­li­chen Dro­hung einer »Netz-Sper­re« han­delt es sich tat­säch­lich um die Ankün­di­gung von Goog­le, sei­nen Such­dienst in Aus­tra­li­en nicht mehr anbie­ten zu wol­len, wenn dort ein Wett­be­werbs­ge­setz ver­ab­schie­det wird, das Urhe­ber- oder Leis­tungs­schutz­rech­te mit kei­nem ein­zi­gen Wort erwähnt. Die­se geziel­te Des­in­for­ma­ti­on der Öffent­lich­keit hat bei Sprin­ger Metho­de. Ziel ist, den fal­schen Ein­druck zu erwe­cken, bei der deut­schen Urhe­ber­rechts­re­form gin­ge die Gefahr für die Mei­nungs- und Infor­ma­ti­ons­frei­heit von den Platt­for­men aus, nicht etwa von Leis­tungs­schutz­recht und Uploadfiltern.

Es ver­heißt nichts Gutes, wenn sich die CDU unter neu­er Par­tei­füh­rung der­art vor Döpf­ners Kar­ren span­nen lässt. Die Gunst der Bou­le­vard­blät­ter mag für Laschet über­le­bens­wich­tig erschei­nen – tren­nen ihn doch nur noch sei­ne schwä­cheln­den Beliebt­heits­wer­te von der Kanz­ler­kan­di­da­tur für die Uni­on. Doch die CDU hat schon ein­mal den Feh­ler gemacht, die öffent­li­che Mei­nungs­bil­dung im Netz zu igno­rie­ren, als sie kurz vor der Euro­pa­wahl 2019 vom Video »die Zer­stö­rung der CDU« des You­Tubers Rezo über­rascht wur­de und ein his­to­risch schlech­tes Wahl­er­geb­nis einfuhr.

Rezo hat sich gemein­sam mit ande­ren Influencer:innen, deren Mil­lio­nen­pu­bli­kum die Auf­la­ge der BILD bei Wei­tem über­steigt, mit kon­struk­ti­ven Vor­schlä­gen in die Debat­te um die Urhe­ber­rechts­re­form ein­ge­bracht. Im Streit­ge­spräch mit FAZ-Her­aus­ge­ber Knop um die Urhe­ber­rechts­re­form lässt Rezo die­sen alt aussehen.

Es ist jetzt an Laschet zu bewei­sen, ob er als neu­er Par­tei­vor­sit­zen­der die geschei­ter­te ein­sei­ti­ge Urhe­ber­rechts­po­li­tik zu Guns­ten der Pres­se­ver­la­ge fort­set­zen will, oder ob er sich an das Wahl­ver­spre­chen sei­ner Par­tei erin­nert, das lau­te­te: »Mei­nungs­frei­heit stär­ken und Nut­zer bes­ser­stel­len, Urhe­ber fair und effek­tiv ver­gü­ten, Platt­for­men ein­bin­den und ver­pflich­ten – aber alles ohne Upload-Fil­ter«. Sonst könn­te die Uni­on erneut davon über­rascht wer­den, wie vie­le der Mil­lio­nen Men­schen, die Upload­fil­ter und Leis­tungs­schutz­recht kri­ti­siert haben, bei der Bun­des­tags­wahl im Herbst wäh­len dürfen.

Die Tex­te der Kolum­ne »Edit Poli­cy« ste­hen unter der Lizenz CC BY 4.0. Logo Ban Con­tent von der Elec­tro­nic Fron­tier Foun­da­ti­onCC-BY

 

Springer und Co haben bestellt – Politiker haben geliefert: Das Ende des freien Internets

 

Soeben haben die lob­by­ge­steu­er­ten Poli­ti­ker des EU-Par­la­ments das Ende des frei­en Inter­nets beschlos­sen, sowie eine Umschich­tung von Ein­nah­men weg von Urhe­bern hin zu Ver­wer­tern. Axel Sprin­ger, Bör­sen­ver­ein und Co haben bestellt, die Poli­tik hat gelie­fert und dabei die Bür­ger­inter­es­sen kom­plett außer acht gelas­sen: Eine Peti­ti­on von über fünf Mil­lio­nen Bür­gern, 200000 Men­schen auf den Stra­ßen: alles scheißegal.

Ich kann mei­ne Wut gera­de kaum in Wor­te fas­sen und wer­de es auch nicht tun, da die­se sicher­lich jus­ti­zia­bel wären.

Der Kampf mag ver­lo­ren sein, der Krieg gegen die Inter­net­aus­dru­cker fängt jetzt erst an.

Ers­ter Schritt könn­te sein, dem Ver­ein digi­tal­cou­ra­ge e.V. bei­zu­tre­ten wie ich es jetzt tue. Und ab sofort bin ich bei jeder lega­len Akti­on gegen die ver­lo­ge­nen Anti­de­mo­kra­ten der CDU dabei.

#saveyourinternet – PhantaNews am 21.03.2019 nicht erreichbar

Als Pro­test gegen die lob­by­ge­steu­er­te, soge­nann­te EU-Urhe­ber­rechts­re­form und die Arti­kel 11, 12 und 13 wird PhantaNews.de am Don­ners­tag, den 21.03.2019 ganz­tä­gig nicht erreich­bar sein. Wer die Sei­te dann auf­ruft wird einen Info­text zu sehen bekom­men, sowie einen Link zu einer Sei­te, die die Demons­tra­tio­nen gegen die Reform am 23.03.2019 in diver­sen deut­schen Städ­ten listet.

Phan­ta­News hat sich damit der Akti­on »Phantast*Innen gegen Arti­kel 13« ange­schlos­sen, über die man mehr auf der zuge­hö­ri­gen Web­sei­te erfah­ren kann.

Die Pro­ble­me noch mal in Kurzfassung:

Arti­kel 11: Ver­lin­kung wird im Netz schwie­rig bis unmöglich.

Arti­kel 12: Urhe­ber wer­den noch wei­ter mar­gi­na­li­siert, Geld das bei­spiels­wei­se Autoren zusteht wird in Rich­tung Ver­la­ge ver­scho­ben. Es geht hier nicht um Urhe­ber­rech­te, son­dern um Verwerterinteressen.

Arti­kel 13: Con­tent­fil­ter wer­den das Inter­net wie wir es ken­nen abschaf­fen und erheb­li­che Ein­schnit­te für Kunst, frei­en Aus­druck und Mei­nungs­äu­ße­rung brin­gen. Die Über­macht der Inter­net­gi­gan­ten wird zemen­tiert, da kein ande­rer Anbie­ter die Zen­sur­fil­ter­in­fra­struk­tur imple­men­tie­ren kann.

Dazu noch ein äußerst inter­es­san­tes aktu­el­les Inter­view mit Cory Doc­to­row in der Süd­deut­schen Zei­tung. Und hier ein Text von heu­te auf netzpolitik.org:

Ein­fach aus­ge­drückt ste­hen unab­hän­gi­gen Krea­ti­ven drei Gate­kee­per im Weg: die Platt­for­men, die Ver­wer­tungs­ge­sell­schaf­ten und die Filtergesellschaften.

Mei­ne Bit­te: geht am Sams­tag für ein frei­es Inter­net auf die Stra­ße und zeigt den kor­rup­ten Poli­ti­kern im EU-Par­la­ment, dass ihr euch das freie Netz nicht weg­neh­men las­sen wollt!

#savey­ourin­ter­net

Europäer! Sagt euren Abgeordneten, dass eure Stimme von der Ablehnung des Artikels 13 abhängt!

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Ori­gi­nal­text von Cory Doc­to­row auf der Web­sei­te der Elec­tro­nic Fron­tier Foun­da­ti­on, Text und Logo CC BY

Ende März wird das Euro­päi­sche Par­la­ment über die neue Urhe­ber­rechts­richt­li­nie abstim­men, eine bei­spiel­lo­se Kata­stro­phe in der Geschich­te der Inter­net­re­gu­lie­rung, die die Macht besitzt, den Tech­no­lo­gie­sek­tor der EU aus­zu­lö­schen und die per­ma­nen­te Kon­trol­le über das Inter­net an gro­ße US-Tech­kon­zer­ne zu über­ge­ben, alles im Namen des Schut­zes des Urhe­ber­rechts (bei gleich­zei­ti­ger Ent­rech­tung der Künst­ler).
Unmit­tel­bar nach die­ser wich­ti­gen Abstim­mung wer­den sich die Euro­pa­ab­ge­ord­ne­ten in ganz Euro­pa auf den Weg machen und in ihre Hei­mat­län­der zurück­keh­ren, um dort für die Mai-Wah­len zu kämp­fen. Die­ser Zeit­punkt ist ent­schei­dend, denn er bedeu­tet, dass die Abge­ord­ne­ten wirk­lich dar­an inter­es­siert sind, ob ihre Aktio­nen sie die Unter­stüt­zung der Wäh­ler kos­ten werden.

Die Wäh­ler has­sen die Urhe­ber­rechts­richt­li­nie und ihren inter­net­zer­stö­re­ri­schen Arti­kel 13. Die Peti­ti­on zur Abschaf­fung von Arti­kel 13 hat mehr Unter­schrif­ten als jede ande­re in der Geschich­te der EU erhal­ten, und wenn es in die­sem Tem­po wei­ter geht, wird die Peti­ti­on in weni­gen Tagen zur belieb­tes­ten Peti­ti­on in der Geschich­te der Mensch­heit werden.

Wenn Sie in Euro­pa leben, kön­nen Sie Ihrem Abge­ord­ne­ten mit­tei­len, dass Ihre Stim­me von sei­ner Stim­me abhängt: Das »2019 Pledge«, das Ihnen von Epi­cen­ter Works zur Ver­fü­gung gestellt wird, for­dert die Abge­ord­ne­ten auf, sich öffent­lich zu ver­pflich­ten, Arti­kel 13 zurück­zu­wei­sen. 44 Abge­ord­ne­te des Euro­päi­schen Par­la­ments haben es bis­her unter­zeich­net, und die Arbeit hat gera­de erst begonnen.

Auf der Web­site von »2019 Pledge« kön­nen Sie Ihr Land und Ihre Tele­fon­num­mer ein­ge­ben, und Sie wer­den mit Mit­glie­dern des Euro­päi­schen Par­la­ments ver­bun­den, die die Zusa­ge noch nicht ange­nom­men haben, und Sie kön­nen mit ihnen dar­über spre­chen, war­um es wich­tig ist, dass sie es tun.

Dies ist ein Schlüs­sel­punkt, ein Moment, in dem das Schick­sal des Inter­nets selbst in der Schwe­be ist (und nicht nur in Euro­pa). Es ist auch ein Moment, in dem dei­ne Stim­me wirk­lich zählt. Kei­ner die­ser Abge­ord­ne­ten wird auf der Grund­la­ge sei­ner Arbeit zur Ver­ab­schie­dung der Urhe­ber­rechts­richt­li­nie für eine Wie­der­wahl kan­di­die­ren, aber sie wis­sen, dass ihre Geg­ner ihre Kam­pa­gne star­ten wer­den, um jeden Abge­ord­ne­ten, der für die Zer­stö­rung des Inter­nets gestimmt hat, bloßzustellen.

  • Upload­fil­ter wer­den das Inter­net zerstören:
  • Schlecht für die Benut­zer: Zensurmaschinen
    Alles, was wir pos­ten wol­len, muss zuerst von feh­ler­an­fäl­li­gen Upload-Fil­tern geneh­migt wer­den Weni­ger Din­ge, die wir online erle­di­gen müssen.
  • Mil­lio­nen von Web­sites, Apps, Kanä­len, Vide­os und mehr wer­den in der EU gesperrt.
  • Schlecht für die Schöp­fer: Krea­ti­vi­tät blockiert
  • Par­odien, Film­kri­ti­ken, Let’s Play Vide­os, Memes und alles ande­re, was auf urhe­ber­recht­lich geschütz­tem Mate­ri­al basiert, wer­den in den Fil­tern aufgehalten.
  • Schul­dig bis zum Beweis der Unschuld: Die Schöp­fer müs­sen stän­dig kämp­fen, um Fil­ter­feh­ler zu beheben.
  • Schlecht für Inno­va­tio­nen: Big Play­er wer­den größer
    Rie­si­ge Inter­net­platt­for­men wer­den die ein­zi­gen sein, die es sich leis­ten kön­nen, die Anfor­de­run­gen zu erfüllen.
  • Weni­ger Inno­va­ti­on: In der EU wer­den weni­ger neue Apps und Web­sites ein­ge­führt, weil sie zu ris­kant sind.

HIER LANG: Pledge 2019 [Epi­cen­ter Works]

Über­setzt mit www.DeepL.com/Translator, Über­set­zung schwer über­ar­bei­tet von mir.

Künster gegen Artikel 13: Wenn große Techfirmen und große Verwerter sich die Künstler zum Fressen zurechtlegen ist es egal, wer das größere Stück bekommt

Ori­gi­nal­text von Cory Doc­to­row auf der Web­sei­te der Elec­tro­nic Fron­tier Foun­da­ti­on, Text und Logo CC BY

Arti­kel 13 ist der immer wie­der umstrit­te­ne Vor­schlag, prak­tisch jede Online-Com­mu­ni­ty, jeden Online-Dienst und jede Online-Platt­form für rechts­ver­let­zen­des Mate­ri­al, das von ihren Nut­zern ver­öf­fent­licht wur­de, recht­lich haft­bar zu machen, auch wenn es für den Online-Dienst­leis­ter kei­ne denk­ba­re Mög­lich­keit gab, von einer Urhe­ber­rechts­ver­let­zung zu erfahren.

Dies erfor­dert unvor­stell­ba­re Sum­men, um es über­haupt zu ver­su­chen, und der Ver­such wird schei­tern. Das Ergeb­nis von Arti­kel 13 wird eine radi­ka­le Ver­rin­ge­rung der Alter­na­ti­ven zu den US-Big-Tech-Platt­for­men und den rie­si­gen Medi­en­kon­zer­nen sein. Das bedeu­tet, dass Medi­en­un­ter­neh­men in der Lage sein wer­den, Krea­ti­ve weni­ger für ihre Arbeit zu bezah­len, denn die Krea­ti­ven wer­den kei­ne Alter­na­ti­ve zu den mul­ti­na­tio­na­len Unter­hal­tungs­rie­sen haben.

Die Schöpfer ordentlich vorgeführt

Die Medi­en­un­ter­neh­men brach­ten die Urhe­ber­grup­pen dazu, Arti­kel 13 zu unter­stüt­zen, indem sie argu­men­tier­ten, dass Medi­en­un­ter­neh­men und die von ihnen ver­trie­be­nen Urhe­ber die glei­chen Inter­es­sen hät­ten. Aber im End­spiel von Arti­kel 13 haben die Medi­en­un­ter­neh­men ihre Schöp­fer­kol­le­gen ordent­lich ver­arscht und for­der­ten die Strei­chung von Klau­seln, die die Rech­te der Künst­ler auf eine ange­mes­se­ne Ent­schä­di­gung durch die Medi­en­un­ter­neh­men schütz­ten, was zu völ­lig gerecht­fer­tig­ten Zorn bei die­sen ver­ra­te­nen Künst­ler­rechts­grup­pen führte.

Aber die Rea­li­tät ist, dass Arti­kel 13 immer schlecht für die Urhe­ber sein wür­de. Bes­ten­falls konn­te Arti­kel 13 nur hof­fen, dass er ein paar Euro von der Bilanz von Big Tech in die Bilanz von Big Con­tent ver­schie­ben wür­de (und das wäre wahr­schein­lich ohne­hin eine vor­über­ge­hen­de Situa­ti­on). Weil Arti­kel 13 die Mög­lich­kei­ten für Schöp­fer ver­rin­gern wür­de, indem er unab­hän­gi­ge Medi­en- und Tech­no­lo­gie­un­ter­neh­men zer­schlägt, wür­den alle Mit­nah­me­ef­fek­te, die Medi­en­un­ter­neh­men mach­ten, an ihre Füh­rungs­kräf­te und Aktio­nä­re gehen, nicht an die Künst­ler, die kei­ne ande­re Wahl hät­ten, als das zu schlu­cken und das zu neh­men, was ihnen ange­bo­ten wird.

Denn: Wann hat ein Medi­en­un­ter­neh­men zuletzt ein beson­ders pro­fi­ta­bles Jahr gefei­ert, indem es sei­ne Lizenz­ab­ga­ben erhöht hat?

Es sollten schon immer Filter sein.

Die ers­ten Ver­sio­nen von Arti­kel 13 for­der­ten Unter­neh­men auf, Urhe­ber­rechts­fil­ter nach dem Vor­bild des »Con­tent ID«-Systems von You­Tube zu bau­en: You­Tube lädt eine aus­ge­wähl­te Grup­pe ver­trau­ens­wür­di­ger Rech­te­inha­ber ein, Mus­ter von Wer­ken hoch­zu­la­den, die sie als ihr Urhe­ber­recht gel­tend machen, und blo­ckiert dann das Video eines Benut­zers, das die­sen Urhe­ber­rechts­an­sprü­chen zu ent­spre­chen scheint (oder lei­tet Ein­nah­men davon ab).

Es gibt vie­le Pro­ble­me mit die­sem Sys­tem. Einer­seits beschwe­ren sich gro­ße Medi­en­un­ter­neh­men dar­über, dass sie für enga­gier­te Ver­let­zer viel zu leicht zu umge­hen sind, und ande­rer­seits erkennt Con­tent ID alle mög­li­chen Arten von legi­ti­men Aus­drucks­for­men, ein­schließ­lich Stil­le, Vogel­ge­sang und Musik, die der eigent­li­che Künst­ler zur Ver­brei­tung auf You­Tube hoch­ge­la­den hat. Manch­mal liegt das dar­an, dass ein Rech­te­inha­ber fälsch­li­cher­wei­se Urhe­ber­rech­te bean­sprucht hat, die ihm nicht gehö­ren; manch­mal liegt es dar­an, dass Con­tent ID ein »fal­se posi­ti­ve« erzeugt hat (d.h. einen Feh­ler macht); und manch­mal liegt es dar­an, dass Soft­ware ein­fach nicht den Unter­schied zwi­schen einer ver­let­zen­den Nut­zung eines urhe­ber­recht­lich geschütz­ten Wer­kes und einer Nut­zung, die unter »fai­res Han­deln« fällt erken­nen kann, wie bei­spiels­wei­se Kri­tik, Kom­men­tar, Par­odie, etc. Nie­mand hat einen Algo­rith­mus zur Erken­nung von Par­odien trai­niert, und nie­mand wird dies in naher Zukunft tun (es wäre schon toll, wenn wir Men­schen dazu brin­gen könn­ten, Par­odien zuver­läs­sig zu erkennen!).

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Copy­right-Fil­ter sind eine schreck­li­che Idee. Goog­le hat 100 Mil­lio­nen Dol­lar (und mehr) aus­ge­ge­ben, um einen sehr begrenz­ten Urhe­ber­rechts­fil­ter zu erstel­len, der nur Vide­os betrach­tet und nur Bei­trä­ge einer aus­ge­wähl­ten Grup­pe von vor­ab geprüf­ten Rech­te­inha­bern blo­ckiert. Arti­kel 13 umfasst alle mög­li­chen urhe­ber­recht­lich geschütz­ten Wer­ke: Text, Audio, Video, Fotos, Soft­ware, Über­set­zun­gen. Und eini­ge Ver­sio­nen von Arti­kel 13 ver­lan­gen von Platt­for­men, dass sie rechts­ver­let­zen­de Ver­öf­fent­li­chun­gen jedes urhe­ber­recht­lich geschütz­ten Wer­kes blo­ckie­ren, selbst sol­che, von denen ihnen nie­mand erzählt hat: Irgend­wie wird Ihr For­umd für Hun­de­freun­de sei­ne Nut­zer dar­an hin­dern müs­sen, 50 Jah­re alte Zei­tungs­ar­ti­kel, Bei­trä­ge von ande­ren Mes­sa­ge-Boards, Fotos, die von Social Media her­un­ter­ge­la­den wur­den, zu pla­gi­ie­ren, etc. Sogar die mil­de­ren »Kom­pro­miss­ver­sio­nen« von Arti­kel 13 sahen vor, dass Online-Diens­te die Ver­öf­fent­li­chung von allem, wor­über sie infor­miert wor­den waren, blo­ckie­ren muss­ten, mit schwe­ren Stra­fen für die Nicht­ein­hal­tung einer For­de­rung und kei­ner­lei Stra­fen für fal­sche Ansprü­che sei­tens der Verwerter.

Aber selbst wenn Fil­ter Din­ge blo­ckie­ren, die kei­ne Urhe­ber­rechts­ver­let­zung dar­stel­len, so ermög­li­chen sie doch dedi­zier­ten Schutz­rechts­ver­let­zern, ohne grö­ße­re Pro­ble­me wei­ter zu machen. Das liegt dar­an, dass Fil­ter rela­tiv ein­fa­che, sta­ti­sche Tech­ni­ken ver­wen­den, um Benut­zer-Uploads zu inspi­zie­ren, und Ver­let­zer kön­nen die Blind­stel­len der Fil­ter aus­tes­ten und ver­schie­de­ne Tech­ni­ken aus­pro­bie­ren, bis sie auf Mög­lich­kei­ten tref­fen, sie zu umge­hen. Bei­spiels­wei­se kön­nen eini­ge Bild­fil­ter umgan­gen wer­den, indem man das Bild von links nach rechts dreht oder es anstel­le von Far­be in Schwarz-Weiß wie­der­gibt. Fil­ter sind »Black Boxes«, die von enga­gier­ten Schutz­rechts­ver­let­zern wie­der­holt getes­tet wer­den kön­nen, um zu sehen, was durchkommt.

Für ehr­lich eNut­zer – die Del­fi­ne, die in den Thun­fisch­net­zen des Urhe­ber­rechts gefan­gen sind – gibt es kei­nen Unter­grund mit Hin­weis­ge­bern, die Nie­der­la­ge­tech­ni­ken tei­len, um Ihre Inhal­te zu ent­stau­en. Wenn Sie ein AIDS-For­scher sind, des­sen Vide­os fälsch­li­cher­wei­se von AIDS-Leug­nern bean­sprucht wur­den, um sie zu zen­sie­ren, oder Gege­ner von Poli­zei­bru­ta­li­tät, deren Body­cam-Vide­os von Poli­zei­dienst­stel­len blo­ckiert wur­den, die ver­su­chen, der Kri­tik zu ent­ge­hen, ope­rie­ren Sie bereits an der Gren­ze Ihrer Fähig­kei­ten und ver­fol­gen nur Ihre eige­ne Sache. Sie kön­nen ver­su­chen, zusätz­lich zu Ihrer For­schung, Akti­vis­mus oder Kom­mu­ni­ka­ti­on ein Fil­ter-bre­chen­der Exper­te zu wer­den, aber es gibt nur 24 Stun­den am Tag, und die Über­schnei­dung zwi­schen Men­schen die etwas zu sagen haben und Men­schen, die her­aus­fin­den kön­nen, wie man über­eif­ri­ge (oder kaput­te) Urhe­ber­rechts­fil­tern umgeht, ist schlicht nicht sehr groß.

All dies brach­te die Fil­ter in einen so mie­sen Ruf, dass deren Erwäh­nung aus Arti­kel 13 gestri­chen wur­de, aber trotz der Ver­schleie­rung war klar, dass der Zweck von Arti­kel 13 dar­in bestand, Fil­ter ver­pflich­tend zu machen: Es gibt ein­fach kei­ne Mög­lich­keit, sich vor­zu­stel­len, dass jeder Tweet, jedes Face­book-Update, jeder Mes­sa­ge-Board-Kom­men­tar, jedes Social Media Foto und ande­re benut­zer­ge­ne­rier­te Inhal­te ohne ein auto­ma­ti­sier­tes Sys­tem auf die Ein­hal­tung der Urhe­ber­rech­te eva­lu­iert wer­den kön­nen. Und wenn Sie Online-Foren für die Ver­let­zung durch ihre Nut­zer ver­ant­wort­lich machen, müs­sen sie einen Weg fin­den, um alles zu bewer­ten, was deren Nut­zer veröffentlichen.

Nur weil Künstler Medienunternehmen unterstützen, bedeutet das nicht, dass Medienunternehmen Künstler unterstützen.

Hun­der­te von Mil­lio­nen Euro für den Bau von Fil­tern aus­zu­ge­ben, die nicht Urhe­ber­rechts­ver­let­zer zu stop­pen, statt­des­sen aber legi­ti­me Mate­ria­li­en unzu­läs­sig zen­sie­ren (sei es auf­grund von Bos­heit, Inkom­pe­tenz oder Schlam­pe­rei), wird kein Geld in die Taschen der Künst­ler bringen.

Das heißt nicht, dass die­se (zumin­dest für eine Wei­le) nicht das Gleich­ge­wicht zu den Medi­en­un­ter­neh­men beein­flus­sen wer­den. Weil Fil­ter immer min­des­tens eini­ge Zeit aus­fal­len wer­den, und weil Arti­kel 13 Unter­neh­men nicht von der Haf­tung befreit, wenn dies geschieht, muss Big Tech zu einer Art Über­ein­kunft mit den größ­ten Medi­en­un­ter­neh­men kom­men – »Du kommst aus dem Gefäng­nis frei«-Karten, zusam­men mit direk­ten Kom­mu­ni­ka­ti­ons­ka­nä­len, die Medi­en­un­ter­neh­men ver­wen­den kön­nen, um ihr eige­nes Mate­ri­al zu ent­fer­nen, wenn es fälsch­li­cher­wei­se durch einen Fil­ter blo­ckiert wird. (Es ist erstaun­lich, wie oft ein Teil eines gro­ßen Medi­en­kon­zerns sei­ne eige­nen Inhal­te sperrt, die von einem ande­ren Teil des­sel­ben Rie­sen­kon­zerns hoch­ge­la­den wurden.)

Aber es ist ziem­lich naiv sich vor­zu­stel­len, dass der Geld­trans­fer von Big Tech zu Big Con­tent Künst­ler berei­chern wird. Da es sich klei­ne­re euro­päi­sche Tech­no­lo­gie­un­ter­neh­men nicht leis­ten kön­nen, Arti­kel 13 ein­zu­hal­ten, wer­den Künst­ler kei­ne ande­re Wahl haben, als sich bei den gro­ßen Medi­en­un­ter­neh­men anzu­mel­den, auch wenn ihnen der ange­bo­te­ne Deal nicht gefällt.

Klei­ne­re Unter­neh­men spie­len heu­te eine wich­ti­ge Rol­le im Tech­no­lo­gie-Öko­sys­tem der EU. Es gibt natio­na­le Alter­na­ti­ven ähn­lich wie Insta­gram, Goog­le und Face­book, die die US Big Tech in ihren Her­kunfts­län­dern über­tref­fen. Die­se wer­den den Kon­takt mit Arti­kel 13 nicht über­le­ben. Die win­zi­gen Aus­nah­men von Arti­kel 13 für klei­ne­re Tech­no­lo­gie­un­ter­neh­men waren ohne­hin nur Maku­la­tur, und die neu­es­te Ver­si­on von Arti­kel 13 macht die­se Aus­nah­men nutz­los.

Klei­ne­re Tech­no­lo­gie­un­ter­neh­men wer­den auch nicht in der Lage sein, die unver­meid­li­che Flut von Ansprü­chen von Copy­right-Trol­len und klein­ka­rier­ten Betrü­gern zu bewäl­ti­gen, die eine sich bie­ten­de Gele­gen­heit wittern.

Klei­ne­re Medi­en­un­ter­neh­men – oft von unab­hän­gi­gen Künst­lern geführt, um ihre eige­nen Krea­tio­nen oder die eini­ger weni­ger Freun­de zu ver­mark­ten – wer­den eben­falls kei­nen Platz am Tisch mit Big Tech fin­den und die­se klei­nen Anbie­ter müs­sen sich aus­schließ­lich dar­auf kon­zen­trie­ren, die Medi­en­rie­sen davon abzu­hal­ten, die Bestim­mun­gen von Arti­kel 13 zu nut­zen, um sie ganz aus dem Geschäft zu drängen.

In der Zwi­schen­zeit wer­den »Fil­ter für alles« eine Gold­gru­be für Betrü­ger und Gau­ner sein, die Künst­ler aus­nut­zen. Arti­kel 13 wird die­se Sys­te­me zwin­gen, sich auf der Sei­te der Über­blo­ckie­rung poten­zi­el­ler Urhe­ber­rechts­ver­let­zun­gen zu irren, und das ist ein Glücks­fall für Erpres­ser, die gefälsch­te Urhe­ber­rechts­an­sprü­che nut­zen kön­nen, um die Feeds von Künst­lern abzu­schal­ten und Geld zu ver­lan­gen, um die Ansprü­che auf­zu­he­ben. Theo­re­tisch kön­nen auf die­se Wei­se schi­ka­nier­te Künst­ler ver­su­chen, die Platt­for­men dazu zu brin­gen, den Betrug zu erken­nen, aber ohne den Schutz eines gro­ßen Medi­en­un­ter­neh­mens mit sei­nen Rück­ka­nä­len in die gro­ßen Tech­no­lo­gie­un­ter­neh­men müs­sen sich die­se Künst­ler hin­ter Mil­lio­nen ande­rer Men­schen anstel­len, die zu Unrecht gefil­tert wur­den, um ihren Fall zu vertreten.

Wenn du jetzt schon denkst, dass Big Tech schlecht ist…

Kurz­fris­tig kippt Arti­kel 13 das Spiel­feld in Rich­tung Medi­en­un­ter­neh­men, aber die­ser Vor­teil wird schnell dahin sein.

Ohne die Not­wen­dig­keit, auf­stre­ben­de Kon­kur­ren­ten in Euro­pa zu kau­fen oder zu ver­nich­ten, wer­den die ame­ri­ka­ni­schen Tech­no­lo­gie­rie­sen nur grö­ßer und schwie­ri­ger zu zäh­men sein. Selbst die aggres­si­ve Kar­tell­ar­beit der Euro­päi­schen Kom­mis­si­on wird wenig zur För­de­rung des Wett­be­werbs bei­tra­gen, wenn der Wett­be­werb gegen Big Tech im Rah­men der Geschäfts­tä­tig­keit Hun­der­te von Mil­lio­nen Euro für die Ein­hal­tung des Urhe­ber­rechts erfor­dert – Kos­ten, die Big Tech wäh­rend des Wachs­tums nie zu tra­gen hat­te, und die die Tech­no­lo­gie­un­ter­neh­men ver­nich­tet hät­ten, bevor sie wach­sen konnten.

Zehn Jah­re nach der Ver­ab­schie­dung von Arti­kel 13 wird Big Tech grö­ßer denn je und noch ent­schei­den­der für den Betrieb von Medi­en­un­ter­neh­men sein. Die Big Tech-Unter­neh­men wer­den die­se Macht nicht als eine öffent­li­che Treu­hand­ge­sell­schaft behan­deln, die für alle gerecht ver­wal­tet wird: Sie wer­den sie als einen wirt­schaft­li­chen Vor­teil behan­deln, der auf jede erdenk­li­che Wei­se genutzt wer­den kann. Wenn der Tag kommt, an dem die FIFA, Uni­ver­sal oder Sky die Techrie­sen Goog­le, Face­book oder Apple viel mehr benö­ti­gen als umge­kehrt, wer­den die Tech­no­lo­gie­un­ter­neh­men aus­pres­sen, aus­pres­sen und auspressen.

Dies wird natür­lich dem Ergeb­nis der Medi­en­un­ter­neh­men scha­den. Aber weißt du, wem es noch scha­den wird?

Künst­lern.

Denn Medi­en­rie­sen, wie ande­re Unter­neh­men, die einen Käu­fer­markt für ihre Roh­stof­fe – also Kunst und ande­re krea­ti­ve Arbei­ten – haben, tei­len ihre Ein­nah­men nicht mit ihren Lie­fe­ran­ten, aber sie erwar­ten von ihren Lie­fe­ran­ten unbe­dingt, dass sie ihre Ver­lus­te mittragen.

Wenn Medi­en­un­ter­neh­men ver­hun­gern, neh­men sie Künst­ler mit. Wenn Künst­ler kei­ne ande­re Wahl haben, wer­den sie von den Medi­en­un­ter­neh­men noch stär­ker ausgepresst.

Was ist zu tun?

Weder Medi­en­rie­sen noch Tech­no­lo­gie­rie­sen haben die Inter­es­sen von Künst­lern im Blick.

Bei­de Arten von Unter­neh­men sind voll von Men­schen, die sich um Künst­ler küm­mern, aber insti­tu­tio­nell han­deln sie für ihre Aktio­nä­re, und jeder Cent, den sie einem Künst­ler geben, ist ein Cent, den sie nicht an die­se Inves­to­ren zurück­ge­ben können.

Eine wich­ti­ge Kon­trol­le die­ser Dyna­mik ist der Wett­be­werb. Den Kar­tell­be­hör­den ste­hen vie­le Instru­men­te zur Ver­fü­gung, die seit mehr als einer Gene­ra­ti­on weit­ge­hend unge­nutzt sind. Unter­neh­men wur­de erlaubt durch Fusio­nen oder durch die Über­nah­me auf­kom­men­der Wett­be­wer­ber zu wach­sen, so dass Künst­ler weni­ger Medi­en­un­ter­neh­men und weni­ger Tech­no­lo­gie­un­ter­neh­men als Ansprech­part­ner haben, was bedeu­tet, dass die­se Unter­neh­men Künst­ler noch enger in den Wür­ge­griff neh­men und ihnen noch weni­ger Geld für ihre Arbeit geben kön­nen. Kar­tell­äm­ter könn­ten das verhindern.

Ein wei­te­rer wich­ti­ger Mecha­nis­mus könn­te eine ech­te Urhe­ber­rechts­re­form sein, wie die Neu­or­ga­ni­sa­ti­on des bestehen­den Rechts­rah­mens für das Urhe­ber­recht oder die För­de­rung neu­er Sys­te­me zur Auf­tei­lung der Ein­nah­men, wie frei­wil­li­ge Rah­men­li­zen­zen, die es Künst­lern ermög­li­chen könn­ten, sich für einen Pool von Urhe­ber­rech­ten gegen Lizenz­ge­büh­ren zu entscheiden.

Ein sol­ches Sys­tem muss dar­auf aus­ge­rich­tet sein, his­to­ri­sche For­men der Kor­rup­ti­on zu bekämp­fen, wie z.B. Ver­wer­tungs­ge­sell­schaf­ten, die Lizenz­zah­lun­gen unge­recht­fer­tigt ver­tei­len, oder Medi­en­un­ter­neh­men, die die­se bean­spru­chen. Das wäre die Art von zukunfts­si­che­rer Reform, die die Urhe­ber­rechts­richt­li­nie hät­te beschrei­ten kön­nen, bevor sie von den Inter­es­sen­ver­tre­tern in Beschlag genom­men wurde.

Ohne die­se Richt­li­ni­en wer­den wir am Ende die Medi­en­un­ter­neh­men berei­chern, aber nicht die Künst­ler, deren Wer­ke sie ver­kau­fen. Auf einem unfai­ren Markt­seg­ment ein­fach mehr Urhe­ber­rech­te an Ver­wer­ter zu ver­ge­ben, ist wie einem gemobb­ten Kind zusätz­li­ches Essens­geld zu geben: Die Bul­lies neh­men sich das zusätz­li­che Geld auch noch, und das Kind wird wei­ter­hin hung­rig sein.

Künst­ler soll­ten auf der Sei­te des frei­en Aus­tauschs stehen.
Es ist ein­fach, sich auf Medi­en und Kunst zu kon­zen­trie­ren, wenn man an Arti­kel 13 denkt, aber dort wird des­sen pri­mä­re Wir­kung nicht zu sehen sein.

Die Platt­for­men, auf die sich Arti­kel 13 rich­tet, sind nicht in ers­ter Linie Unter­hal­tungs­me­di­en: Sie wer­den für alles genutzt, von der Roman­tik bis zum Fami­li­en­le­ben, von der Beschäf­ti­gung bis zur Unter­hal­tung, von Gesund­heit bis Frei­zeit, von Poli­tik und Staats­bür­ger­schaft und mehr.

Urhe­ber­rechts­fil­ter wer­den sich auf alle die­se Akti­vi­tä­ten aus­wir­ken, da sie alle mit den glei­chen Pro­ble­men wie Fal­se-Posi­ti­ves, Zen­sur, Betrug und mehr kon­fron­tiert sein werden.

Die Kunst hat sich schon immer für die freie Mei­nungs­äu­ße­rung für alle ein­ge­setzt, nicht nur für Künst­ler. Big Tech und Big Media üben bereits eine enor­me Kon­trol­le über unser öffent­li­ches und gesell­schaft­li­ches Leben aus. Die­se Kon­trol­le noch­mals zu erhö­hen ist schlecht für uns alle, nicht nur für die­je­ni­gen von uns die Künst­ler sind.

Künst­ler und Publi­kum haben ein gemein­sa­mes Inter­es­se dar­an, das Leben von Künst­lern zu för­dern: Men­schen kau­fen kei­ne Bücher, Musik oder Fil­me, weil sie Medi­en­un­ter­neh­men unter­stüt­zen wol­len, sie tun es, um Krea­ti­ve zu unter­stüt­zen. Wie immer ist für Künst­ler die rich­ti­ge Sei­te, auf der sie sein kön­nen, die Sei­te des Publi­kums: die Sei­te der frei­en Mei­nungs­äu­ße­rung, ohne unter­neh­me­ri­sche Tor­wäch­ter jeg­li­cher Art.

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Über­setzt mit www.DeepL.com/Translator, Ände­run­gen von mir (ja, ich weiß, dass eini­ge For­mu­lie­run­gen bes­ser sein könn­ten, ich habe bereits diver­se üble Pat­zer von DeepL ent­fernt, aber hier geht es mei­ner Ansicht nach mehr um die Sache als um per­fek­te Form)

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