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epubli und das Urheberrecht: Keinerlei Reaktion

Screenshot Google Books

Vor ein paar Tagen hat­te ich dar­über berich­tet, wie epu­b­li über meh­re­re Jah­re ein eBook der Autorin Anja Bagus  ver­trie­ben hat, obwohl der Ver­trag rechts­gül­tig gekün­digt wor­den war, und die eige­nen AGB ein­deu­tig aus­sag­ten, dass Bücher dar­auf­hin inner­halb von fünf Tagen von Part­ner­platt­for­men ent­fernt wer­den müs­sen. Ich hat­te dar­auf­hin eine Anfra­ge per Email bei epu­b­li gestellt. Die ist auch ange­kom­men, wie mir eine Auto­re­spon­der-Mail ein­deu­tig zeig­te. Aber wie bereits erwar­tet, erhielt ich auf mei­ne Anfra­ge kei­ner­lei Ant­wort, der Anbie­ter hüllt sich in Schweigen.

autoresponder

Übri­gens erhielt auch die Autorin auf ihre Fra­gen bezüg­lich even­tu­ell abge­setz­ter Exem­pla­re und ande­rer The­men kei­ner­lei Ant­wort. Und das ist schon eine Unver­schämt­heit beson­de­ren Geschmacks. Erneut muss man sich fra­gen, ob man bei der Holtz­brinck-Toch­ter der Ansicht ist, dass das Urhe­ber­recht nur für ande­re gilt.

Jetzt wird ver­mut­lich auch kei­ne Ant­wort mehr kom­men, denn selbst­ver­ständ­lich wur­de auf­grund der kom­plett aus­blei­ben­den Reak­ti­on ein Anwalt ein­ge­schal­tet, des­we­gen wird epu­b­li Infor­ma­tio­nen mit Hin­weis auf ein lau­fen­des Ver­fah­ren ablehnen.

Auf Face­book ent­schul­dig­te man sich, aller­dings erst eine Woche nach der Anfra­ge per Mail:

Lie­be Anja, wir haben Dei­ne Nach­richt und auch die Bei­trä­ge hier gese­hen. Wir ver­ste­hen Dei­nen Ärger und Dei­ne Irri­ta­ti­on. Unser Autoren-Team prüft, was pas­siert ist und setzt sich mit Dir in Ver­bin­dung. So lan­ge kön­nen wir nur sagen: Es tut uns sehr Leid und wir bit­ten um Entschuldigung!

Das ist natür­lich nichts ande­res als lächer­lich. Ob ein ertapp­ter Buch­pi­rat bei Holtz­brinck auf Nach­sicht hof­fen darf, wenn er sich lapi­dar ent­schul­digt? Ver­mut­lich eher nicht.

Bei Goog­le books ist der Roman übri­gens nach wie vor unter der Fir­mie­rung »epu­b­li GmbH« zu fin­den. Sie­he Bildschirmfoto.

 

Der »Neue Buchpreis«? Oder nur Werbung für ePubli?

Tages­spie­gel, Zeit Online, die »Stif­tung Lesen« und ePu­b­li haben einen Buch­preis für Selbst­ver­le­ger aus­ge­lobt, zu dem man ab heu­te Wer­ke ein­rei­chen kann. Der Preis ist mit ins­ge­samt 20000 Euro dotiert, Details fin­det man auf der zuge­hö­ri­gen Web­adres­se derneuebuchpreis.de (die auf eine ePu­b­li-Sei­te umleitet).

Geför­dert wer­den sol­len Selbst­ver­le­ger, in ver­schie­de­nen Kate­go­rien (Bel­le­tris­tik, Sach­buch, Wis­sen­schaft, Kunst und Foto­gra­fie sowie Kin­der- und Jugend­buch) kön­nen Bücher ein­ge­reicht wer­den, die dann zuerst duch die Leser und danach von einer Jury aus Jour­na­lis­ten, Lite­ra­tur­ex­per­ten und Wis­sen­schaft­lern gesich­tet und bewer­tet werden.

Ziel ist laut Web­sei­te die »Wür­di­gung der bes­ten Selfpublishing-Autoren«.

Ich hal­te das ehr­lich gesagt efür in wenig eigen­ar­tig, denn die Teil­nah­me ist aus­schließ­lich mit Wer­ken mög­lich, die bei ePu­b­li zur Ver­öf­fent­li­chung ein­ge­reicht wer­den. Wenn es hier tat­säch­lich um Self­pu­bli­shing und des­sen Ver­brei­tung geht, soll­ten Bücher über alle Ver­triebs­mög­lich­kei­ten in die Bewer­tung mit ein­ge­hen und nicht nur sol­che, die über die Holtz­brinck-Toch­ter ePu­b­li ver­öf­fent­licht wer­den. Um teil­neh­men zu kön­nen, muss man zudem einen Autoren­ver­trag mit ePu­b­li abschlie­ßen, das bedeu­tet: wer das frag­li­che Werk bereits bei Ama­zon (oder einer der ande­ren Platt­for­men, die ePu­b­li beschickt) ver­öf­fent­licht hat, ist raus.

Man möge mir ver­ge­ben, aber das Gan­ze erscheint mir eher wie eine groß ange­leg­te Wer­be­ak­ti­on für die Platt­form ePu­b­li, deren Prei­se im Bereich Print ange­sichts Crea­teSpace inzwi­schen deut­lich über­höht erschei­nen (ins­be­son­de­re ange­sichts der ange­bo­te­nen Tan­tie­men). Was wir brau­chen ist ein Platt­form-unab­hän­gi­ger Preis für Selbst­ver­le­ger, um das Kon­zept und auch Autoren beim Publi­kum bekann­ter zu machen.

Für sol­che Autoren, die noch ein unver­öf­fent­lich­tes Werk in der vir­tu­el­len Schub­la­de haben, ist die Akti­on aber mög­li­cher­wei­se interessant.

[Update 06.07.2012:] Um das noch­mal klar zu stel­len, da es Fra­gen und Hin­wei­se gab: man kann selbst­ver­ständ­lich auch teil­neh­men, indem man ein Buch ein­reicht, das aus­schließ­lich im ePu­b­li-Store zum Ver­kauf ange­bo­ten wird. Dann kann man auch mit Wer­ken teil­neh­men, die bereits via Ama­zon oder ande­ren Platt­for­men im Han­del sind. Nach wie vor bin ich aller­dings der Ansicht, dass ein Autoren­ver­trag mit ePu­b­li grund­le­gend dem Prin­zip »Self­pu­bli­shing« wider­spricht, ins­be­son­de­re zumal die Tan­tie­men über die Holtz­brinck-Toch­ter gerin­ger sein dürf­ten, als wenn man das Buch selbst vertreibt.

[cc]

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