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epubli und das Urheberrecht: Keinerlei Reaktion

Screenshot Google Books

Vor ein paar Tagen hat­te ich dar­über berich­tet, wie epu­b­li über meh­re­re Jah­re ein eBook der Autorin Anja Bagus  ver­trie­ben hat, obwohl der Ver­trag rechts­gül­tig gekün­digt wor­den war, und die eige­nen AGB ein­deu­tig aus­sag­ten, dass Bücher dar­auf­hin inner­halb von fünf Tagen von Part­ner­platt­for­men ent­fernt wer­den müs­sen. Ich hat­te dar­auf­hin eine Anfra­ge per Email bei epu­b­li gestellt. Die ist auch ange­kom­men, wie mir eine Auto­re­spon­der-Mail ein­deu­tig zeig­te. Aber wie bereits erwar­tet, erhielt ich auf mei­ne Anfra­ge kei­ner­lei Ant­wort, der Anbie­ter hüllt sich in Schwei­gen.

autoresponder

Übri­gens erhielt auch die Autorin auf ihre Fra­gen bezüg­lich even­tu­ell abge­setz­ter Exem­pla­re und ande­rer The­men kei­ner­lei Ant­wort. Und das ist schon eine Unver­schämt­heit beson­de­ren Geschmacks. Erneut muss man sich fra­gen, ob man bei der Holtz­brinck-Toch­ter der Ansicht ist, dass das Urhe­ber­recht nur für ande­re gilt.

Jetzt wird ver­mut­lich auch kei­ne Ant­wort mehr kom­men, denn selbst­ver­ständ­lich wur­de auf­grund der kom­plett aus­blei­ben­den Reak­ti­on ein Anwalt ein­ge­schal­tet, des­we­gen wird epu­b­li Infor­ma­tio­nen mit Hin­weis auf ein lau­fen­des Ver­fah­ren ableh­nen.

Auf Face­book ent­schul­dig­te man sich, aller­dings erst eine Woche nach der Anfra­ge per Mail:

Lie­be Anja, wir haben Dei­ne Nach­richt und auch die Bei­trä­ge hier gese­hen. Wir ver­ste­hen Dei­nen Ärger und Dei­ne Irri­ta­ti­on. Unser Autoren-Team prüft, was pas­siert ist und setzt sich mit Dir in Ver­bin­dung. So lan­ge kön­nen wir nur sagen: Es tut uns sehr Leid und wir bit­ten um Ent­schul­di­gung!

Das ist natür­lich nichts ande­res als lächer­lich. Ob ein ertapp­ter Buch­pi­rat bei Holtz­brinck auf Nach­sicht hof­fen darf, wenn er sich lapi­dar ent­schul­digt? Ver­mut­lich eher nicht.

Bei Goog­le books ist der Roman übri­gens nach wie vor unter der Fir­mie­rung »epu­b­li GmbH« zu fin­den. Sie­he Bild­schirm­fo­to.

 

Gelten Urheberrechte nicht für epubli?

Logo epubli

Wir ken­nen das Gejam­mer der nam­haf­ten Ver­la­ge über vor­geb­li­che Urhe­ber­rechts­ver­let­zun­gen und »eBook-Pira­te­rie« zur Genü­ge. Inwie­weit das berech­tigt ist und war­um die eine Men­ge aus den Feh­lern der Musik- und Film­in­dus­trie ler­nen könn­ten (aber nicht tun), soll hier dies­mal nicht The­ma sein, dar­über habe ich mich auch schon oft genug aus­ge­las­sen.

Die Kla­gen der Ver­la­ge über Urhe­ber­rechts­ver­let­zun­gen sind aller­dings ein gera­de­zu gran­dio­ser Auf­hän­ger für die­sen Arti­kel. epu­b­li ist ein Dienst­leis­ter, der Self­pu­blishern anbie­tet, ihre Wer­ke unters Volk zu brin­gen. Dabei nimmt es die Holtz­brinck-Toch­ter mög­li­cher­wei­se selbst mit den Urhe­ber­rech­ten nicht so ganz genau.

Die Autorin Anja Bagus sprach mich völ­lig fas­sungs­los dahin­ge­hend an, dass Ama­zon sie dar­auf hin­wies, dass ihre eigent­lich bei die­sem Online­händ­ler exklu­si­ven eBooks auch bei ande­ren Anbie­tern zu fin­den sei­en. Gna­den­los wie Ama­zon ist, setz­te man ihr eine – extrem kur­ze – Frist von fünf Tagen, um die Bücher von den ande­ren Platt­for­men zu ent­fer­nen. Zuerst wuss­te Anja kaumt, wie ihr geschah, ihr war nicht bewusst, dass ihre eBooks noch anders­wo ange­bo­ten wur­den. Der Hin­weis, dass es sich bei der frag­li­chen Platt­form um Kobo han­del­te, brach­te dann aber rela­tiv schnell Licht in die Sache.

Der »Neue Buchpreis«? Oder nur Werbung für ePubli?

Tages­spie­gel, Zeit Online, die »Stif­tung Lesen« und ePu­b­li haben einen Buch­preis für Selbst­ver­le­ger aus­ge­lobt, zu dem man ab heu­te Wer­ke ein­rei­chen kann. Der Preis ist mit ins­ge­samt 20000 Euro dotiert, Details fin­det man auf der zuge­hö­ri­gen Web­adres­se der​ne​uebuch​preis​.de (die auf eine ePu­b­li-Sei­te umlei­tet).

Geför­dert wer­den sol­len Selbst­ver­le­ger, in ver­schie­de­nen Kate­go­rien (Bel­le­tris­tik, Sach­buch, Wis­sen­schaft, Kunst und Foto­gra­fie sowie Kin­der- und Jugend­buch) kön­nen Bücher ein­ge­reicht wer­den, die dann zuerst duch die Leser und danach von einer Jury aus Jour­na­lis­ten, Lite­ra­tur­ex­per­ten und Wis­sen­schaft­lern gesich­tet und bewer­tet wer­den.

Ziel ist laut Web­sei­te die »Wür­di­gung der bes­ten Self­pu­bli­shing-Autoren«.

Ich hal­te das ehr­lich gesagt efür in wenig eigen­ar­tig, denn die Teil­nah­me ist aus­schließ­lich mit Wer­ken mög­lich, die bei ePu­b­li zur Ver­öf­fent­li­chung ein­ge­reicht wer­den. Wenn es hier tat­säch­lich um Self­pu­bli­shing und des­sen Ver­brei­tung geht, soll­ten Bücher über alle Ver­triebs­mög­lich­kei­ten in die Bewer­tung mit ein­ge­hen und nicht nur sol­che, die über die Holtz­brinck-Toch­ter ePu­b­li ver­öf­fent­licht wer­den. Um teil­neh­men zu kön­nen, muss man zudem einen Autoren­ver­trag mit ePu­b­li abschlie­ßen, das bedeu­tet: wer das frag­li­che Werk bereits bei Ama­zon (oder einer der ande­ren Platt­for­men, die ePu­b­li beschickt) ver­öf­fent­licht hat, ist raus.

Man möge mir ver­ge­ben, aber das Gan­ze erscheint mir eher wie eine groß ange­leg­te Wer­be­ak­ti­on für die Platt­form ePu­b­li, deren Prei­se im Bereich Print ange­sichts Crea­teSpace inzwi­schen deut­lich über­höht erschei­nen (ins­be­son­de­re ange­sichts der ange­bo­te­nen Tan­tie­men). Was wir brau­chen ist ein Platt­form-unab­hän­gi­ger Preis für Selbst­ver­le­ger, um das Kon­zept und auch Autoren beim Publi­kum bekann­ter zu machen.

Für sol­che Autoren, die noch ein unver­öf­fent­lich­tes Werk in der vir­tu­el­len Schub­la­de haben, ist die Akti­on aber mög­li­cher­wei­se inter­es­sant.

[Update 06.07.2012:] Um das noch­mal klar zu stel­len, da es Fra­gen und Hin­wei­se gab: man kann selbst­ver­ständ­lich auch teil­neh­men, indem man ein Buch ein­reicht, das aus­schließ­lich im ePu­b­li-Store zum Ver­kauf ange­bo­ten wird. Dann kann man auch mit Wer­ken teil­neh­men, die bereits via Ama­zon oder ande­ren Platt­for­men im Han­del sind. Nach wie vor bin ich aller­dings der Ansicht, dass ein Autoren­ver­trag mit ePu­b­li grund­le­gend dem Prin­zip »Self­pu­bli­shing« wider­spricht, ins­be­son­de­re zumal die Tan­tie­men über die Holtz­brinck-Toch­ter gerin­ger sein dürf­ten, als wenn man das Buch selbst ver­treibt.

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Print On Demand mit epubli – ein Erfahrungsbericht

Inzwi­schen tum­meln sich immer mehr Anbie­ter am Markt, die es auch dem »Nor­mal­ver­brau­cher« ermög­li­chen sol­len, ein­zel­ne Bücher oder klei­ne Auf­la­gen zu rea­li­sie­ren, ohne dass man dabei gleich dem Ruin anheim fällt. Da ich zu Test­zwe­cken mal eine ein­zel­ne Aus­ga­be der STEAMPUNK-CHRONIKEN als Print­aus­ga­be zur Hand haben woll­te, sah ich mir eini­ge ent­spre­chen­de Anbie­ter an, eine Lis­te fin­det man bei­spiels­wei­se auf wege​-zum​-buch​.de. Die Preis­ge­stal­tun­gen und Nut­zungs­be­din­gun­gen vari­ie­ren hier zum Teil deut­lich von­ein­an­der und die Kon­kur­renz ist offen­sicht­lich noch nicht so groß, dass es kei­ne Wucher­prei­se gäbe – ver­glei­chen lohnt sich defi­ni­tiv. Noch bis vor nicht all­zu lan­ger Zeit war Lulu​.com der ein­zi­ge gang­ba­re Anbie­ter in die­ser Rich­tung, hier hat sich jedoch eini­ges getan. Lulu brach­te zudem immer das Pro­blem der nicht uner­heb­li­chen Ver­sand­kos­ten mit sich, damit wur­den die ver­gleichs­wei­se güns­ti­gen Druck­prei­se auch für ein­zel­ne Bücher deut­lich rela­ti­viert.

Mei­ne Vor­ga­be für den Test war es erst ein­mal, ein Buch für den Eigen­be­darf, qua­si als »Ansichts­exem­plar« zu bestel­len, ich war also weder an Autoren­ver­trä­gen noch an einer ISBN-Num­mer inter­es­siert. Nach der Sich­tung der ver­schie­de­nen Ange­bo­te, fiel mei­ne Ent­schei­dung auf epu­b­li, eine Holtz­brinck-Toch­ter. Die boten mir an, mein Buch im A5-For­mat bei ca. 210 Sei­ten für unge­fähr 11,50 Euro zu dru­cken – für ein ein­zel­nes Exem­plar, wohl­ge­merkt. Bestellt man mehr gibt es Rabat­te. Dazu kom­men natür­lich noch Ver­sand­kos­ten, aber Details dazu spä­ter. Ande­re deut­sche Anbie­ter waren deut­lich teu­rer oder ver­lang­ten noch höhe­re Ver­sand­kos­ten als epu­b­li.

Um ein Buch­pro­jekt zu star­ten benö­tigt man noch nicht ein­mal ein Nut­zer­kon­to, aller­dings soll­te man sich dar­über im Kla­ren sein, dass man selbst­ver­ständ­lich eins anle­gen muss, um das Pro­jekt spei­chern und ins­be­son­de­re natür­lich, um es bestel­len zu kön­nen. Das darf man aller­dings in einem spä­te­ren Schritt erle­di­gen, den Ein­stieg macht epu­b­li dem Nut­zer leicht.

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