AGB

Steam macht sich unbeliebt – Verbraucherzentrale mahnt ab

Wenn man Spie­le über Val­ves Online­platt­form Steam kauft, dann bezahlt man dafür Geld – in man­chen Fäl­len sogar mehr als bei­spiels­wei­se beim Händ­ler oder bei Ama­zon. Die gekauf­ten Spie­le sind dann an das Steam-Kon­to gebun­den. Bis hier­hin eigent­lich kein Pro­blem, soll­te man mei­nen; aller­dings macht sich Val­ve gera­de damit unbe­liebt, dass sie die Geschäfts­be­din­gun­gen geän­dert haben und man als Kun­de die­sen zustim­men muss. Tut man das nicht, hat man kei­nen Zugriff mehr auf sein Kon­to und kann die teu­er gekauf­ten Games nicht mehr nut­zen.

Das ist so natür­lich nicht hin­zu­neh­men, dach­te sich auch die Ver­brau­cher­zen­tra­le Bun­des­ver­band (VZBV) und mahnt Val­ve ab. Caro­la Elbrecht vom Pro­jekt »Ver­brau­cher­rech­te in der digi­ta­len Welt« sagt dazu:

Die­se Geschäfts­pra­xis ist rechts­wid­rig. Das wäre in etwa so, als wenn ich im Laden ein Brett­spiel kau­fe und ich das Spiel nur im Geschäft unter Beob­ach­tung des Ver­käu­fers spie­len darf. Ändert der Ver­käu­fer sei­ne AGB, bleibt mir kei­ne Wahl: Ent­we­der ich stim­me den Ände­run­gen zu oder ich kann das Spiel nicht mehr nut­zen, es ver­bleibt im Laden, und den bereits gezahl­ten Kauf­preis erhal­te ich auch nicht zurück.

Auch wenn der Ver­gleich hinkt: die Inten­ti­on ist die rich­ti­ge. Die­ses Pro­blem dürf­te sich aller­dings nicht auf Steam beschrän­ken, ich gehe davon aus, dass bei ande­ren Anbie­tern genau das­sel­be gesche­hen wür­de, wenn man geän­der­te Nut­zungs­be­din­gun­gen ablehnt, von daher hat die Abmah­nung oder eine even­tu­el­le spä­te­re Kla­ge Sym­bol­wir­kung für die Bran­che.

Gibt Val­ve bis zum 26. Sep­tem­ber kei­ne Unter­las­sungs­er­klä­rung ab und ändert sei­ne Geschäfts­prak­ti­ken in die­ser Sache nicht, dann wird geklagt. Und das kann dann dau­ern …

Sei­tens Val­ve gibt es kei­ne Kom­men­ta­re. Natür­lich nicht.

[cc]

Steam-Logo Copy­right Val­ve

Bossland gegen Blizzard – die nächste Runde und weitere Klage

Die Boss­land GmbH ist ein Anbie­ter von Bots für das Spiel WORLD OF WARCRAFT, näm­lich »Honor­bud­dy« und »Gather­bud­dy«. Sol­cher­lei ist Betrei­ber Bliz­zard natür­lich ein Dorn im Auge (im Prin­zip auch nicht ganz zu unrecht, stört so etwas doch das Geschäfts­mo­dell des Ent­wick­lers), des­we­gen wur­de Kla­ge gegen Boss­land ein­ge­reicht – natür­lich vor dem Land­ge­richt Ham­burg, das in Inter­net-Fra­gen immer wie­der durch eher merk­wür­di­ge Urtei­le auf­fällt und des­sen Ent­schei­dun­gen regel­mä­ßig durch höhe­re Instan­zen kas­siert wer­den.

Die Kanz­lei Dr. Behr­mann und Här­tel, die Boss­land ver­tre­ten, haben nun dem Gericht ihre Duplik zuge­stellt, das ist die Ant­wort auf Bliz­zards Replik, man kann den ‘Text auf der Web­sei­te der Kanz­lei ein­se­hen. Die Ver­hand­lung ist für den 28. Febru­ar 2012 ange­setzt.

Mal abge­se­hen davon, dass Bots für ande­re Spie­ler natür­lich die Pest sind und man sie grund­sätz­lich nicht gut­hei­ßen kann, steht die Fra­ge im Raum, ob Anbie­ter sol­che Hilfs­pro­gram­me über­haupt rechts­wirk­sam ver­bie­ten kön­nen. Ich wür­de mal ver­mu­ten: ja.

Zusätz­lich zu die­sem Ver­fah­ren strengt Boss­land laut der Anwalts­kanz­lei aller­dings nun selbst ein wei­te­res gegen Bliz­zard an, die­ses jedoch nicht in Ham­burg und (schein­bar) unab­hän­gig von dem­je­ni­gen in Sachen Bots. Dar­in soll geprüft wer­den, ob die AGBs und Nut­zungs­be­din­gun­gen (EULA) Bliz­zards für WOW nach deut­schem Recht über­haupt mit deut­schem Recht ver­ein­bar sind, oder ob sie Pas­si ent­hal­ten, die ungül­tig sind, weil sie die Kun­den über Gebühr benach­tei­li­gen – und damit mög­li­cher­wei­se in Tei­len unwirk­sam sind. Ich wür­de ver­mu­ten, dass der Aus­lö­ser hier­für auch im Vor­ge­hen gegen die EULAs von Elec­tro­nic Arts sei­tens Ver­brau­cher­zen­tra­le und Daten­schüt­zern zu sehen ist. Ähn­li­che wie die bemän­gel­ten Punk­te in EAs AGBs fin­den sich auch in jenen von WOW (und ande­rer MMOs). Ich behaup­te ja schon lan­ge, dass die Nut­zungs­be­din­gun­gen diver­ser MMOs nicht rechts­kon­form sind. Jetzt wird das end­lich mal vor Gericht aus­ge­tra­gen. Ob etwas für die Kun­den Erfreu­li­ches dabei her­aus kommt, wer­den wir abwar­ten müs­sen – wahr­schein­lich über meh­re­re Instan­zen.

Wei­te­re Infor­ma­tio­nen zum The­ma auch bei buf​fed​.de und Golem

[cc]

Bild: WOW-Troll-Cos­play auf der RPC, Bild von mir

Nach oben scrollen

Durch die weitere Nutzung der Seite stimmst du der Verwendung von Cookies und von eingebundenen Skripten Dritter zu. Weitere Informationen

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn du diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwendest (Navigation) oder auf "Akzeptieren" klickst, erklärst Du Dich damit einverstanden. Dann können auch Cookies von Drittanbietern wie Amazon, Youtube oder Google gesetzt werden. Wenn Du das nicht willst, solltest Du entweder nicht auf "Akzeptieren" klicken und die Seite nicht weiter nutzen, oder Deinen Browser im Inkognito-Modus betreiben, und/oder Anti-Tracking- und Scriptblocker-Plugins nutzen.

Mit einem Klick auf "Akzeptieren" werden zudem extern gehostete Javascripte freigeschaltet, die weitere Informationen, wie beispielsweise die IP-Adresse an Dritte weitergeben können. Welche Informationen das genau sind liegt nicht im Einflussbereich des Betreibers dieser Seite, das bitte bei den Anbietern (jQuery, Google, Youtube, Amazon, Twitter *) erfragen. Wer das nicht möchte, klickt nicht auf "akzeptieren" und verlässt die Seite.

Wer wer seine Identität im Web schützen will, nutzt Browser-Erweiterungen wie beispielsweise uBlock Origin oder ScriptBlock und kann dann Skripte und Tracking gezielt zulassen oder eben unterbinden.

* genauer: eingebettete Tweets, eingebundene jQuery-Bibliotheken, Amazon Artikel-Widgets, Youtube-Videos, Vimeo-Videos

Schließen