Ich hatte nach dem völlig realitätsfernen Urteil des LG Hamburg zum Verlinken von Seiten mit möglicherweise urheberrechtsverletzenden Inhalten dort bereits am 9. Dezember 2016 eine Anfrage gestellt. Die Antwort kam spät, ist aber in keinster Weise überraschend, denn auch der Justiziar des Heise-Verlags erhielt eine ganz ähnliche:
Sehr geehrter Herr Holzhauer,
zu Ihrer Anfrage teile ich Ihnen mit, dass das Landgericht selbstverständlich davon ausgeht, dass die Zugänglichmachung sämtlicher Inhalte auf der Seite des Landgerichts rechtmäßig erfolgt.
Zu rechtsverbindlichen Erklärungen Ihnen gegenüber sehen wir uns indes nicht veranlasst.
Mit freundlichen Grüßen
xxx von yyy
Richterin
Landgericht Hamburg
Präsidialverwaltung (LP3)
Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg
Wir halten fest: Das LG Hamburg schafft die rechtliche Notwendigkeit, sich beim Betreiber einer Webseite versichern zu müssen, dass deren Inhalte rechtskonform sind, will selbst aber diese Rechtssicherheit nicht schaffen (können sie auch gar nicht, mit ein wenig Stöbern fand ich auf deren Seite Inhalte, die – sagen wir mal vorsichtig – fishy sind, beispielsweise möglicherweise nicht ganz korrekt deklarierte Bild-Urheberschaften).
Willkommen im #neuland!
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