Random House – Bertelsmann: eBooks ohne Adobe DRM

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Als letz­te der gro­ßen Ver­lags­grup­pen in Deutsch­land schafft das zu Ber­tels­mann gehö­ren­de Ran­dom House die kun­den­un­freund­li­che Unver­schämt­heit Ado­be DRM ab und setzt ab dem 1. Okto­ber aus­schließ­lich auf sof­tes DRM, also Was­ser­zei­chen. Vor­an­ge­gan­gen waren Ende Juni Bon­nier, kurz dar­auf Holtz­brinck.

Für den Kun­den ist das natür­lich eine groß­ar­ti­ge Sache, Ado­be dürf­te ver­mut­lich weni­ger fröh­lich sein, das stört mich aller­dings nicht die Boh­ne, das Ver­fah­ren war unaus­ge­reift, äußerst uner­go­no­misch und in der Ver­gan­gen­heit gab es Feh­ler, die dazu führ­ten, dass man recht­mä­ßig erwor­be­ne eBooks (zeit­wei­lig) nicht mehr lesen konn­te.

Damit sind aller­dings nicht alle Pro­ble­me vor­bei, denn nach wie vor gibt es Soft-DRM, die Bücher wer­den also mit soge­nann­ten Was­ser­zei­chen gekenn­zeich­net. Wenn sol­cher­art ein­deu­tig den Kun­den zuzu­ord­nen­de eBooks geklaut wer­den (man kann sich Viren vor­stel­len, die den Rech­ner gezielt nach eBooks durch­su­chen und die­se irgend­wo hoch­la­den) und bei­spiels­wei­se auf Tausch­bör­sen oder ein­schlä­gi­gen Web­sei­ten ange­bo­ten wer­den, kann das für den Kun­den zu Pro­ble­men füh­ren. Denn Ran­dom House will mit der ein­schlä­gig berüch­tig­ten Kanz­lei Wal­dorf & From­mer ver­stärkt gegen Urhe­ber­rechts­ver­let­zun­gen vor­ge­hen. Ich bin schon sehr auf die ers­ten Gerichts­ver­fah­ren gespannt, wenn man nach­wei­sen will, wer kon­kret das Zeug irgend­wo hoch­ge­la­den hat. Ein sol­cher Nach­weis dürf­te näm­lich abseits von Tausch­bör­sen nahe­zu unmög­lich sein. Und: Wer garan­tiert mir, dass die Soft-DRM-Ver­fah­ren feh­ler­frei sind? Kön­nen glei­che Schlüs­sel mehr­fach ver­ge­ben wer­den? Das lässt sich nur ermes­sen, wenn die Ver­fah­ren offen gelegt wer­den, das wer­den die Ver­la­ge nicht wol­len. Auch das wird sicher­lich in der Zukunft Gerich­te beschäf­ti­gen.

Für Nut­zer von Ama­zons Kind­le ist das eine gute Nach­richt, denn wenn har­tes DRM fehlt, kann man ePubs ande­rer Anbie­ter mit­tels der Soft­ware Calib­re völ­lig pro­blem­los in ein For­mat wan­deln, das der eRea­der der Ame­ri­ka­ner dar­stel­len kann, man wird somit ein klein wenig unab­hän­gi­ger vom geschlos­se­nen Ama­zon-Öko­sys­tem. Auf­grund der unzeit­ge­mä­ßen Buch­preis­bin­dung wäre das aller­dings nur inter­es­sant, wenn man fremd­spra­chi­ge Bücher lesen möch­te – und die sind ohne­hin bei Ama­zon um Län­gen güns­ti­ger als bei den ande­ren Anbie­tern in Deutsch­land. Ich bezweif­le aller­dings, dass das DRM-Umden­ken aller gro­ßen deut­schen Ver­la­ge den Online­händ­ler dazu bringt, ebe­falls auf Kopier­schutz zu ver­zich­ten, ins­be­son­de­re, da der Kun­de gar nichts davon bemerkt.

Die Ran­dom House-Pres­se­mit­tei­lung im Voll­text:

VERLAGSGRUPPE RANDOM HOUSE SETZT AUF SOFT-DRM

Die Ver­lags­grup­pe Ran­dom House ver­öf­fent­licht seit mehr als 15 Jah­ren digi­ta­le Aus­ga­ben der Bücher ihrer Autorin­nen und Autoren. Um die Hand­ha­bung von E‑Books zu ver­ein­fa­chen und den Markt wei­ter­hin dyna­misch zu ent­wi­ckeln, ermög­licht die Ver­lags­grup­pe ihren Ver­triebs­part­nern ab 1. Okto­ber, E‑Books auch mit Soft-DRM anzu­bie­ten.

DRM hat sich als Markt­stan­dard bei der Aus­lie­fe­rung von E‑Book-Datei­en eta­bliert. Bis­lang wur­de der Zugriff mit Hil­fe von „har­tem“ Digi­tal Rights Manage­ment (DRM) kon­trol­liert. Auch wenn die­se Art des Kopier­schut­zes inner­halb der Platt­for­men eini­ger Anbie­ter gut funk­tio­niert, gibt es auch Sys­te­me und Situa­tio­nen, die den Leser stark ein­schrän­ken. Mit der Umstel­lung auf Soft-DRM kön­nen Leser E‑Books noch ein­fa­cher auf allen Platt­for­men und End­ge­rä­ten lesen und ihre per­sön­li­che E‑Book-Biblio­thek ver­wal­ten.

Gleich­zei­tig wird auch durch Soft-DRM ein sinn­vol­ler Schutz vor Miss­brauch gewähr­leis­tet, da sich der Weg von E‑Books mit­tels Mar­kie­run­gen wie z. B. digi­ta­len Was­ser­zei­chen zurück­ver­fol­gen lässt. Mit Hil­fe sol­cher und wei­te­rer Maß­nah­men wird die Ver­lags­grup­pe auch künf­tig die Wer­ke ihrer Autorin­nen und Autoren vor Miss­brauch schüt­zen und aktiv gegen Urhe­ber­rechts­ver­stö­ße vor­ge­hen.

Wir wol­len das Inter­es­se am digi­ta­len Lesen wei­ter för­dern und es Lesern mög­lichst ein­fach machen, E‑Books zu lesen. Der Ver­zicht auf har­tes DRM erleich­tert Lesern und Ver­triebs­part­nern den Umgang mit E‑Book-Datei­en, erhöht die Kun­den­zu­frie­den­heit und redu­ziert Kom­ple­xi­tät. Gleich­zei­tig kön­nen auch Händ­ler und Platt­for­men belie­fert wer­den, die kein har­tes DRM anbie­ten. Mit der Umstel­lung auf Soft-DRM schlie­ßen wir uns auch einem immer brei­ter wer­den­den Bran­chen­kon­sens an, mit dem Ziel den digi­ta­len Markt in Deutsch­land kon­ti­nu­ier­lich wei­ter­zu­ent­wi­ckeln“, so Dr. Frank Sam­beth, CEO der Ver­lags­grup­pe Ran­dom House. Die Ver­lags­grup­pe Ran­dom House ist ein Unter­neh­mens­be­reich der Ber­tels­mann SE & Co. KGaA.

Zu den 45 Ver­la­gen der Ver­lags­grup­pe Ran­dom House in Deutsch­land zäh­len u.a. Blan­va­let,
C. Ber­tels­mann, DVA, Gold­mann, Hey­ne, Luch­ter­hand und Sied­ler

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