eBooks dürfen nur zwischen 22:00 und 6:00 Uhr verkauft werden

FSK18 eBook

Damit hat das Bör­sen­blatt das #neu­land ges­tern mal wie­der so rich­tig auf­ge­mischt. Der Bör­sen­ver­ein behaup­tet ein­fach mal ohne sach­li­chen Beweis, dass »ab 18«-eBooks Tele­me­di­en sind und nur zwi­schen 22:00 und 6:00 Uhr ver­kauft wer­den dür­fen. Ein­ge­re­det dürf­te das dem Bör­sen­ver­ein der Frei­wil­li­ge Selbst­kon­trol­le Mul­ti­me­dia-Diens­te­an­bie­ter e.V. haben, der selbst (ver­mut­lich kos­ten­pflich­ti­ge) Dienst­leis­tun­gen in Sachen Alters­ein­stu­fun­gen anbie­tet und sich so mög­li­cher­wei­se eine neue Ein­nah­me­quel­le sichern möchte.

Wei­ter wird im Arti­kel nebu­lös von einer »Kla­ge« gegen einen Online­shop berich­tet. Dazu wür­den mich bren­nend wei­te­re Details inter­es­sie­ren, die man natür­lich vor­sichts­hal­ber mal nicht lie­fert. Soweit ich weiß, haben Lan­des­me­di­en­an­stal­ten aus­schließ­lich Klap­pen­tex­te und Cover bean­stan­det, nicht aber die eBooks selbst. Und wenn ein Online­händ­ler tat­säch­lich jugend­ge­fähr­den­de Tex­te auf der Web­sei­te im Kata­log ste­hen hat­te, dann haben die Lan­des­me­di­en­an­stal­ten damit sogar völ­lig recht.

Dass über Online­shops ver­kauf­te eBooks Tele­me­di­en sind (was ich auch gern mal inhalt­lich begrün­det sehen wür­de), macht auch aus fol­gen­dem Grund kei­nen Sinn: Ich kann genau­so­gut ab 18-Bücher in Tot­holz­form rund um die Uhr online bestel­len und bekom­me die pro­blem­los zuge­schickt. Ich gehe auch davon aus, dass Kin­der ohne jeg­li­ches Pro­blem in eine Buch­hand­lung wan­dern und ein ab18-Buch kau­fen könn­ten, da das auf dem Cover nicht ver­merkt ist, und da ein Buch­händ­ler (oder die gering­fü­gig beschäf­tig­te Hilfs­kraft) nicht den Inhalt jeden Buches ken­nen kann. Die letz­ten bei­den Fak­ten schei­nen aber kei­nen zu interessieren.

Der Bör­sen­ver­ein legt der Buch­bran­che da gera­de ein gigan­ti­sches Ei. Denn es wird sicher­lich schnell fest­ge­stellt wer­den, dass Print­bü­cher hin­sicht­lich der Alters­frei­ga­be ana­log (no pun inten­ded) behan­delt wer­den müs­sen, also auch bei die­sen muss zukünf­tig mög­li­cher­wei­se eine Alters­taug­lich­keits­an­ga­be gemacht werden.

Mei­ner Mei­nung nach ist das auch der ein­zig gang­ba­re Weg: Ent­we­der Alters­ein­stu­fung für alle Medi­en­for­men von Büchern, oder für kei­ne davon.

Ach ja: für die Veri­fi­ka­ti­on des Alters ihrer Kun­den sind allein die Online­händ­ler ver­ant­wort­lich, die müs­sen ent­spre­chen­de Lösun­gen imple­men­tie­ren. Was auch pro­blem­los mög­lich ist – nur Per­so­nen über 18 bekom­men dann nach Alters­ve­ri­fi­ka­ti­on und Ein­log­gen die ent­spre­chen­de Abtei­lung ange­zeigt. Nicht die Ver­la­ge müs­sen dafür Sor­ge tra­gen. Und auch nicht die Selfpublisher.

Aber es sieht wei­ter­hin so aus, als wol­le man dem unge­lieb­ten eBook im deut­schen mög­lichst nach­hal­tig das Licht ausblasen.

5 Kommentare zu „eBooks dürfen nur zwischen 22:00 und 6:00 Uhr verkauft werden“

  1. Das ist doch die glei­che vor­aus­ei­len­de Rechts­pa­nik die auch gewis­se Ver­ei­ne die wir bei­de ken­nen bei Publi­ka­tio­nen und Ver­an­stal­tun­gen treibt.

    Mer­ke: Ver­mu­te nie Bos­heit, wo Blöd­heit und Arsch­grund­eis plau­si­bel sind…

  2. Pingback: eBooks ab 18: Was soll das denn, Börsenverein? - NGC 6544

  3. Pingback: Froschs Blog: » Im Netz aufgefischt #218

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