FSK auf eBooks: Luebbe die Dritte

FSK18 eBook

Ich bekam tat­säch­lich noch eine wei­te­re Ant­wort auf mei­ne Fra­gen. Dies­mal möch­te ich die­se aus Grün­den der Über­sicht­lich­keit gleich an den jewei­li­gen Text­stel­len der Lueb­be-Email kom­men­tie­ren.
Inter­es­sant ist, dass man sich inhalt­lich wider­spricht. In der letz­ten Mail war davon die Rede, dass die Lan­des­me­di­en­an­stalt nur ein Pro­blem mit Klap­pen­tex­ten und Covern hat­te, jetzt sind es doch auf ein­mal wie­der die Bücher selbst. Alles in allem ist die­ser gesam­te Vor­gang inko­hä­rent und lässt eine logi­sche Her­an­ge­hens­wei­se ver­mis­sen. Wie ich bereits sag­te: Ich hal­te das alles für blin­den Aktio­nis­mus.

Doch kom­men wir zur Ant­wort Nume­ro drei.

Die Inhal­te der Mail sind ein­ge­rückt kur­siv dar­ge­stellt, dazwi­schen mei­ne Anmer­kun­gen.

Lie­ber Herr Holz­hau­er!

Ich muss es ein­fach mal sagen: Es mag an die­ser Stel­le Korin­then­ka­cke­rei sein, aber die­se Anre­de geht in einem geschäft­li­chen oder pro­fes­sio­nel­len Umfeld gar nicht. Ich bin ent­we­der der sehr geehr­te Herr Holz­hau­er oder »Hal­lo Ste­fan«. Mit die­sem »Lie­ber« soll eine per­sön­li­che Nähe und Ver­bun­den­heit sug­ge­riert wer­den, die nicht exis­tiert. Mir geht so etwas Geküns­tel­tes immer wie­der auf die Ner­ven, nicht nur in die­sem Fall.

Ger­ne neh­me ich mir nun die Zeit und ant­wor­te dezi­dier­ter auf Ihre noch offe­nen Fra­gen.

Wenn ich von Ver­lag spre­che, so ist dies die aktu­el­le Ter­mi­no­lo­gie im beam-Ver­triebs­ver­trag, die ich hier über­neh­me. Es tut nichts zur Sache, ob sie als Ver­lag, Autor oder Self­pu­blisher einen Ver­trag mit beam geschlos­sen haben. Sie sind unser Han­dels­part­ner und dür­fen sich damit auch ange­spro­chen füh­len. Da gibt es kei­nen Unter­schied.

Schön, dass sie »dezi­diert« auf mei­ne offe­nen Fra­gen ein­geht. Es müss­te aller­dings »dedi­ziert« hei­ßen, es sei denn, sie möch­te mir ein­dring­lich oder ener­gisch ant­wor­ten. Was sein kann. Aber das nur am Ran­de.

Ich füh­le mich mit dem Begriff »Ver­lag« nicht ange­spro­chen. Ich füh­re kei­nen Ver­lag und das auch aus­drück­lich und aus Grün­den. Man wür­de sich bei Lueb­be kei­nen Zacken aus der Kro­ne bre­chen, gin­ge man von die­ser offen­sicht­lich ein­ge­schlif­fe­nen Buch­bran­chen-Nomen­kla­tur ab, wenn man mit bei Beam ange­mel­de­ten Indies spricht. Ich kann dar­aus nur ent­neh­men, dass Lueb­be Self­pu­blisher egal sind, wenn man sie noch nicht ein­mal direkt anre­det oder ein­fach zuguns­ten von Ver­la­gen aus­lässt. Man hät­te auch ein­fach von »Han­dels-« oder »Geschäfts­part­nern« reden kön­nen, das wäre dis­kri­mi­nie­rungs­frei gewe­sen. Ich gewin­ne immer mehr den Ein­druck, dass man bei Lueb­be die auf Beam eBooks bereits bei Über­nah­me reich­lich vor­han­de­nen Self­pu­blisher zwar gern mit­nimmt, um an ihnen zu ver­die­nen, sie ihnen aber ansons­ten reich­lich egal sind.

Es gibt unter­schied­li­che Möglichkeiten,bei beam Daten anzu­lie­fern.
Wird via Aggre­ga­to­ren oder via Ftp gelie­fert, so wird zu jedem EPub eine Onix-Datei übertragen/​ gelie­fert. Dies ist der all­ge­mei­ne Stan­dard für den Buch­han­del und das Ver­lags­we­sen um Pro­duk­te, die online ver­trie­ben wer­den, opti­mal zu beschrei­ben. Web­shops kön­nen die­se auto­ma­ti­siert inter­pre­tie­ren. So auch beam.
Ger­ne erkun­di­ge ich mich bei der Tech­nik, wie Sie eBooks manu­ell kenn­zeich­nen kön­nen, so sie dies wol­len. Der Pro­zess des manu­el­len Uploads funk­tio­niert mei­nes Wis­sens nach­wie­vor ohne dass sich etwas geän­dert hat.

Es ist ja schön, dass ich die tech­ni­schen Hin­ter­grün­de erläu­tert bekom­me, danach hat­te ich aber gar nicht gefragt. Ich hat­te mir das ange­le­sen, oder bereits gewusst. Es hat aller­dings mit der Fra­ge nach einer FSK auf eBooks nur am Ran­de zu tun.

Für eine Ein­schät­zung ero­ti­scher Inhal­te und einer ent­spre­chen­den frei­wil­li­gen Kenn­zeich­nung bzw. Alters­emp­feh­lung kann ich kein ver­bind­li­ches Rezept bereit­stel­len.
Ich kann ledig­lich Emp­feh­lun­gen geben auf­grund mei­ner per­sön­li­chen Kennt­niss des Mark­tes und mei­ner Erfah­rung diver­ser Fäl­le im Bereich Jugend­schutz und so im Ein­zel­fall zu einer trans­pa­ren­ten Kom­mu­ni­ka­ti­on raten, um Abmah­nun­gen zu ver­mei­den. Por­nos oder SM-Roma­ne sind z.b. meis­tens als sol­che in den Meta­da­ten gekenn­zeich­net.
Rechts­si­cher­heit ein­schät­zen zu kön­nen ist nach Ein­le­sen in die Mate­rie für jeder­mann mög­lich, kann sicher­lich immer durch einen kün­di­gen Anwalt, Jugend­schutz­be­auf­trag­ten bzw. eine Über­prü­fung der Lan­des­me­di­en­an­stalt gege­ben wer­den.

Da zwin­ke­re ich mit den Augen und mir bleibt ernst­haft die Spu­cke weg. »Rechts­si­cher­heit ein­schät­zen zu kön­nen ist nach Ein­le­sen in die Mate­rie für jeder­mann mög­lich«. Aha. Das wird Anwäl­te und Jugend­schutz­be­auf­trag­te nicht freu­en, die mit die­ser The­ma­tik ihr Geld ver­die­nen, wenn das der­ma­ßen ein­fach ist. Und es ist natür­lich kom­plet­ter Hum­bug. Eine Alters­ein­schät­zung von Inhal­ten ist kei­nes­wegs so sim­pel wie sug­ge­riert, sonst bräuch­ten auch Ver­la­ge kei­nen Jugend­schutz­be­auf­trag­ten, son­dern wür­den das den Haus­meis­ter machen las­sen, den sie sich schnell haben »in die Mate­rie ein­le­sen las­sen«. Ero­tik ist ein wei­tes Feld und gera­de im Über­gang zwi­schen »kann man ab 16 lesen« und »muss ab 18 dekla­riert wer­den« sind die Gren­zen für Lai­en kaum zu zie­hen (bei ein­deu­ti­ger Por­no­gra­fie sicher­lich, aber dar­um geht es hier im Kern nicht, son­dern um die Grenz­ge­bie­te, die unkla­ren Fäl­le, mit denen Self­pu­blisher, die in die­sem Bereich schrei­ben, kon­fron­tiert sein dürf­ten. Wo genau fängt der Por­no an?). Hier ein­fach zu behaup­ten, man kön­nen sich das Fach­wis­sen »mal eben anle­sen« ist der­art rea­li­täts­fern, dass es mir bei­na­he kör­per­li­che Schmer­zen berei­tet.
Eben­falls dane­ben ist der dann fol­gen­de Rat, einen Anwalt oder Jugend­schutz­be­auf­trag­ten her­an­zu­zie­hen. Na sicher, den bezah­len Self­pu­blisher selbst­ver­ständ­lich ent­spannt mal eben aus der Por­to­kas­se. Nicht. Was denn nun? »Kann jeder« oder »muss ein Anwalt machen«?

Dass »Por­nos oder SM-Roma­ne z.b. meis­tens als sol­che in den Meta­da­ten gekenn­zeich­net sind« mag für Ver­la­ge zutref­fen, aber nicht für Self­pu­blisher, denen Meta­da­ten in den aller­meis­ten Fäl­len völ­lig wum­pe sind. Da sind wir wie­der bei der Fokus­sie­rung auf Ver­la­ge, die ja angeb­lich nur eine Begriff­lich­keit ist, wie wir wei­ter oben lern­ten. Tat­säch­lich igno­riert man bei Lueb­be hier aber die grund­le­gen­den Unter­schie­de zwi­schen Ver­la­gen und Self­pu­blishern.

Beam ist ein unab­hän­gi­ger eBook­shop, der auch Kleinst­an­bie­ter und Autoren via Direkt­an­schluss im Sor­ti­ment führt, jedoch kein Self­pu­bli­shing-Por­tal.

Da muss ich wider­spre­chen. Wenn Autoren ohne Ver­lag Bücher ver­öf­fent­li­chen und ver­kau­fen, sind sie Self­pu­blisher, auch Indies genannt. Wenn eine Web­sei­te deren eBooks ver­kauft, dann han­delt es sich auch um eine Self­pu­blisher-Platt­form. Ama­zon ver­kauft Kühl­schrän­ke, Bier­pul­len und Klo­de­ckel, aber eben auch eBooks von Self­pu­blishern, des­we­gen ist Ama­zon unter ande­rem auch eine Self­pu­blisher-Platt­form (neben­bei die größ­te in Deutsch­land). Und des­we­gen ist Beam eBooks neben ande­rem eben auch eine Self­pu­blisher-Platt­form, denn die ver­kau­fen mei­nes Wis­sens nach kei­ne Kühl­schrän­ke, Bier­pul­len und Klo­de­ckel, aber Ver­lags­bü­cher und sol­che von Indies. Das kann man auch nicht ein­fach mit einem »Sind wir aber nicht! So!« weg­dis­ku­tie­ren.

Der pro­mi­nen­tes­te Anbie­ter, bei dem zu jedem Titel eine Alters­emp­feh­lung obli­ga­to­risch ist, heist Apple.

Apple auf der ande­ren Sei­te ist nun eher kei­ne Self­pu­blisher-Platt­form im eigent­li­chen Sin­ne. Ama­zon wäre eine kor­rek­te Ant­wort gewe­sen, für die ich Punk­te ver­ge­ben hät­te. So jedoch: »Lueb­be no points«.

Abseits von jugend­ge­fähr­den­den Inhal­ten wird bei beam kei­ne Alters­ein­stu­fung ver­langt. Wir wur­den von der Lan­des­me­di­en­an­stalt mit einer Frist dazu ange­hal­ten, die­se Kenn­zeich­nun­gen bei rele­van­ten Titeln bei und durch unse­re Han­dels­part­ner sicher­zu­stel­len.

Hier wird es kaf­ka­esk. In der letz­ten Mail wur­de aus­ge­sagt, es gin­ge nur um die Klap­pen­tex­te (und Cover). Jetzt auf ein­mal for­dert die Lan­des­me­di­en­an­stalt (mit Frist!!einsölf!) laut Lueb­be doch wie­der eine Alters­kenn­zeich­nung für die eBooks? (Für die es mei­ner Ansicht nach kei­ne recht­li­che­Grund­la­ge gibt.) Was denn nun? Ich befürch­te, dass ich eine wirk­lich kla­re und ein­deu­ti­ge Ant­wort von Lueb­be nicht bekom­men wer­de, egal wie oft ich auch nach­ha­ke. Viel­leicht fra­ge ich mal bei der Lan­des­me­di­en­an­stalt nach. Die müs­sen ja schließ­lich wis­sen, was genau sie »ange­mahnt« haben.

Eine Fsk für eBooks gibt es nicht. Es gibt ledig­lich wie beschrie­ben ein fsk-Kenn­zei­chen inner­halb des exis­tie­ren­den Onix­stan­dards (also auf Meta­da­ten­ebe­ne) her­aus­ge­ge­ben von der Orga­ni­sa­ti­on EDITEUR.

Las­sen wir uns das auf der Zun­ge zer­ge­hen: Es gibt kei­ne FSK für eBooks, aber man soll an den eBooks eine FSK-Kenn­zeich­nung anbrin­gen. Die­se Logik erschließt sich mir nicht. Ich hal­te es sogar für gefähr­lich, eine FSK-Kenn­zeich­nung vor­zu­gau­keln, die so tat­säch­lich gar nicht exis­tiert, denn das grenzt an Vor­täu­schung fal­scher Tat­sa­chen. Ich gehe davon aus, dass man des­we­gen abge­mahnt wer­den kann (und selbst wenn nicht, wird es die Abmahn­ma­fia den­noch ver­su­chen).

Was bleibt abschlie­ßend zu sagen?

Abge­mahnt wer­den der­zeit vor allem klei­ne Por­ta­le wie beam. Bei Nicht­ein­hal­tung diver­ser Vor­ga­ben wer­den wir nun gezwun­gen, bestimm­te Inhal­te unse­rer Han­dels­part­ner off­line zu neh­men. Aus Kun­den­sicht sehr scha­de, da natür­lich in keins­ter Wei­se trans­pa­rent ist, war­um gro­ße Por­ta­le wie Ama­zon nicht glei­cher­ma­ßen für sel­bi­ge Titel abge­mahnt wer­den.

Vor allem klei­ne Por­ta­le. Mim­i­mi.

Ich gehe sicher davon aus, dass auch Ama­zon Post von den Lan­des­me­di­en­an­stal­ten erhal­ten haben wird, soll­te es pro­ble­ma­ti­sche Tex­te auf deren Web­sei­te geben, eben­so wie ande­re »gro­ße Por­ta­le«, denn war­um soll­ten die bei der Lan­des­be­hör­de einen Unter­schied zwi­schen gro­ßen und klei­nen Anbie­tern machen, oder klei­ne Anbie­ter aktiv benach­tei­li­gen? Eine sol­che Annah­me oder Unter­stel­lung ent­behrt jeder Grund­la­ge.
Ich neh­me aber wei­ter­hin an, dass es pro­ble­ma­ti­sche Tex­te bei Ama­zon gar nicht gibt, weil die da ein Auge dar­auf haben – und weil man als Kun­de unan­ge­mes­se­ne Inhal­te mel­den kann. Und man kann sicher davon aus­ge­hen, dass die Ama­zon-Kun­den das in typisch deut­scher Block­wart-Men­ta­li­tät auch tun. Bei Lueb­be möch­te man eine sol­che Prü­fung aber offen­bar nicht durch­füh­ren.

Resul­tie­ren­de Kun­de­nun­zu­frie­den­heit ist ein Ergeb­nis, ein wei­te­res die direk­te Geschäfts­schä­di­gung durch weni­ger Umsatz auf Sei­te von beam. Dar­aus resul­tie­rend auch weni­ger Umsatz bzw. bei Sper­rung eines Titels kein Umsatz mehr für den Ver­triebs­part­ner über beam.

Ähn­lich unzu­frie­den­stel­lend sind die Vor­ge­hens­wei­sen in der Pro­dukt­pi­ra­te­rie bzgl. Ver­stö­ßen bei Mar­ken­recht, wo auch pri­mär die ver­trei­ben­den klei­nen Shops ange­gan­gen wer­den und nicht die wirk­li­chen Ver­trei­ber der Pira­te­rie­pro­duk­te.

Was »Pro­dukt­pi­ra­te­rie« mit dem The­ma zu tun hat, müss­te mir mal jemand erklä­ren.

Wir wol­len bei beam ero­ti­sche eBooks ver­kau­fen, natür­lich sind wir nach bes­tem Gewis­sen bemüht, Trans­pa­renz inner­halb des Gen­res zu gewähr­leis­ten. Dies hof­fen wir in Zusam­men­ar­beit gemein­sam mit unse­ren Han­dels­part­nern zu tun. Die Ent­schei­dung zur kon­kre­ten Hand­lung liegt bei jedem ein­zel­nen.

Für wei­te­re Infor­ma­tio­nen ste­he ich ger­ne zur Ver­fü­gung!
Sie müs­sen aber auch Ver­ständ­nis dafür haben, dass ich bis­her allei­nig für beam zustän­dig bin und bei dem sehr brei­ten Auf­ga­ben­feld nicht immer direkt jedes Anlie­gen bin­nen eines Tages beant­wor­ten kann.

Vie­le Grü­ße und fro­he Pfings­ten wünscht
(Name ent­fernt)

Das war´s.

Wie man leicht sehen kann, machen eine Men­ge der Erklä­run­gen bei die­ser Akti­on auch nach reif­li­chem Über­le­gen wenig Sinn und bei Lueb­be wider­spricht man sich selbst.

Wenn das ein Indiz dafür ist, wie der Rest der Bran­che mit dem The­ma umge­hen wird, dann gute Nacht.

Abschlie­ßend ein Hin­weis, den ich bereits getä­tigt habe, den ich aber wegen sei­ner Rele­vanz hier noch­mal wie­der­ho­len möch­te:

Wer auf irgend­ei­ner Buch­ver­kaufs­platt­form ein Kon­to eröff­net, muss min­des­tens 18 Jah­re alt sein. Damit ist die­se gan­ze Alters­kenn­zeich­nungs­ge­schich­te eine abso­lu­te Luft­num­mer, denn es ist streng genom­men gar nicht mög­lich, dass Min­der­jäh­ri­ge eBooks kau­fen kön­nen, die erst ab 18 Jah­ren gele­sen wer­den dür­fen. Sicher­zu­stel­len, dass die Anga­ben bei Kon­to­er­öff­nung kor­rekt sind, also die­se zu veri­fi­zie­ren, obliegt dem Betrei­ber der Platt­form, dafür gibt es seit Jah­ren eta­blier­te Pro­zes­se. Und damit wären auch schon alle dies­be­züg­li­chen Pro­ble­me gelöst – ohne sie auf Ver­la­ge oder Self­pu­blisher abwäl­zen zu müs­sen. Ja, der eRea­der kann zuhau­se her­um­lie­gen, der Fili­us danach grei­fen und dort schlim­me Din­ge fin­den. Aber ist das bei Tot­holz­bü­chern anders? Oder: Wenn Soh­ne­mann sich Por­nos geben möch­te, greift er sicher nicht zum eBook, son­dern sucht garan­tiert eine der frei zugäng­li­chen ein­schlä­gi­gen nicht­deut­schen Platt­for­men im Web auf. Da ist das auch viel … plas­ti­scher als in einem öden Buch.

Gran­di­os der Hin­weis, dass mei­ne Email-Gesprächs­part­ne­rin allei­ne für Beam zustän­dig ist. Gro­ßes Gewicht scheint man der Platt­form bei Lueb­be also nicht zuzu­mes­sen, wenn nur eine ein­zel­ne Per­son den Laden am Lau­fen hal­ten muss – man hät­te es sich bei­na­he den­ken kön­nen.

In kei­nem mei­ner Bücher gibt es auch nur ansatz­wei­se ero­ti­sche Inhal­te (es sei denn, man stün­de auf gut geschmier­te Kol­ben, die in feucht damp­fen­den Zylin­dern rhyth­misch pul­sie­ren – und selbst die kom­men nicht vor), so dass mich der gan­ze Zir­kus im Prin­zip nicht betrifft. Da ich aller­dings die Hand­ha­bung und Vor­ge­hens­wei­se in die­sem Fall – vor­sich­tig aus­drückt – für sub­op­ti­mal und plan­los (und in Tei­len für hoch­gra­dig bedenk­lich) hal­te und ich kein Ver­trau­en mehr in Beam als Platt­form bzw. Lueb­be als Betrei­ber habe, den­ke ich dar­über nach, alle mei­ne eBooks dort zu ent­fer­nen. Ins­be­son­de­re, da ich als Self­pu­blisher ja so offen­sicht­lich unin­ter­es­sant bin, dass man nur Ver­la­ge anspricht.

Ama­zon läuft pri­ma.

Scha­de um die einst­mals gran­dio­se Platt­form Beam eBooks.

3 Kommentare zu „FSK auf eBooks: Luebbe die Dritte“

Kommentar verfassen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Nach oben scrollen

Durch die weitere Nutzung der Seite stimmst du der Verwendung von Cookies und von eingebundenen Skripten Dritter zu. Weitere Informationen

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn du diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwendest (Navigation) oder auf "Akzeptieren" klickst, erklärst Du Dich damit einverstanden. Dann können auch Cookies von Drittanbietern wie Amazon, Youtube oder Google gesetzt werden. Wenn Du das nicht willst, solltest Du entweder nicht auf "Akzeptieren" klicken und die Seite nicht weiter nutzen, oder Deinen Browser im Inkognito-Modus betreiben, und/oder Anti-Tracking- und Scriptblocker-Plugins nutzen.

Mit einem Klick auf "Akzeptieren" werden zudem extern gehostete Javascripte freigeschaltet, die weitere Informationen, wie beispielsweise die IP-Adresse an Dritte weitergeben können. Welche Informationen das genau sind liegt nicht im Einflussbereich des Betreibers dieser Seite, das bitte bei den Anbietern (jQuery, Google, Youtube, Amazon, Twitter *) erfragen. Wer das nicht möchte, klickt nicht auf "akzeptieren" und verlässt die Seite.

Wer wer seine Identität im Web schützen will, nutzt Browser-Erweiterungen wie beispielsweise uBlock Origin oder ScriptBlock und kann dann Skripte und Tracking gezielt zulassen oder eben unterbinden.

* genauer: eingebettete Tweets, eingebundene jQuery-Bibliotheken, Amazon Artikel-Widgets, Youtube-Videos, Vimeo-Videos

Schließen