FSK auf eBooks: erste Antwort von Luebbe

FSK18 eBook

Soeben hat­te ich the­ma­ti­siert, dass Lueb­be in ihrem Shop Beam eBooks plötz­lich von den Ver­la­gen und Self­pu­blishern ver­langt, eine FSK-Kenn­zeich­nung auf Büchern anzu­brin­gen, die nur für Per­so­nen über 18 Jah­ren geeig­net sind. Dar­auf­hin hat­te ich eini­ge Fra­gen gestellt, die in der soebe­nen Ant­wort fast alle igno­riert wur­den:

Lie­ber Ste­fan Holz­hau­er,

dan­ke für Ihre Nach­richt.

Als Hin­ter­grund­in­for­ma­ti­on: wir wer­den in den letz­ten Mona­ten ver­mehrt von der Lan­des­me­di­en­an­stalt abge­mahnt.

Hier ein Aus­zug:

landesmedienanstalt

Es han­delt sich um die Buchtexte/​Klappentexte. Wir wer­den hier als Shop ver­mehrt mas­siv ange­grif­fen und möch­ten daher als­bald pro­ak­tiv Trans­pa­renz bei den in die­se Kate­go­rie fal­len­den ero­ti­schen eBooks schaf­fen, so es denn mög­lich ist. Sowohl dem Kun­den gegen­über als auch der Lan­des­me­di­en­an­stalt.

Auf die­se Wei­se kön­nen wir Abmah­nun­gen und Ver­fah­ren zukünf­tig gemein­sam ver­mei­den und unser Sor­ti­ment bei beam bei­be­hal­ten.

Daher habe ich in einer Rund­mail um die bal­di­ge Mit­hil­fe der Ver­lag­s­part­ner gebe­ten, ggflls. Abhil­fe zu schaf­fen und für Trans­pa­renz sor­gen.

Eine fina­le Begut­ach­tung bzgl. einer etwa­igen Jugend­ge­fähr­dung eines eBooks muss immer auf Ein­zel­ti­tel­ebe­ne statt­fin­den (sie­he Urteil zu »Vögel­frei« von And­res­ky) und ange­klagt wird dann der Rech­te­inha­ber, nicht mehr der Shop. Sofern die­se als jugend­ge­fähr­den­den Inhal­te nicht vor dem Kauf im Shop von uns ver­füg­bar gemacht wer­den (= durch expli­zi­tes Cover oder Klap­pen­text), besteht zunächst aus unse­rer Sicht kein Pro­blem beim Ver­kauf in einer nicht­ge­schlos­se­nen Nut­zer­grup­pe.

Genau so möch­ten wir wenn mög­lich bei beam auch wei­ter­ver­fah­ren. Es ist nicht in unse­rem Inter­es­se, ero­ti­sche Titel zu sper­ren.

Der Rech­te­inha­ber kennt sei­ne Wer­ke am bes­ten und darf natür­lich bis­her frei ent­schei­den, wie er kenn­zeich­net oder eben nicht. Es gibt ledig­lich Emp­feh­lun­gen zur Kenn­zeich­nung, die wir hier unse­rer­seits aus­ge­spro­chen haben.

Wie die Lan­des­me­di­en­an­stalt hier zukünf­tig ver­fährt, kann ich lei­der nicht beur­tei­len oder vor­her­sa­gen – dies bleibt in jedem Fall abzu­war­ten. Sicher ist: Sie hat beam und das dor­ti­ge ero­ti­sche Ange­bot der­zeit auf dem Radar.

Es wird mit klei­nen unab­hän­gi­gen Shops begon­nen, ob bereits Abmah­nun­gen bei gro­ßen Sor­ti­men­tern wie Ama­zon, Tha­lia und bue​cher​.de vor­lie­gen, ver­mag ich nicht zu sagen.

Fest steht: wir als Shop und Sie als Ver­lag wol­len viel­fäl­ti­ge Inhal­te ver­trei­ben – auch Ero­ti­sche – und dafür soll­ten wir gemein­sam die not­we­ni­gen Bedin­gun­gen schaf­fen bzw. etwa­ige Kri­te­ri­en des Gesetz­ge­bers im Zuge eines Tele­me­di­en­an­ge­bots ein­hal­ten.

Konn­te dies die Sach­la­ge etwas klä­ren?

Bei wei­te­ren Fra­gen kön­nen wir sehr ger­ne tele­fo­nie­ren!

Vie­le Grü­ße,
(Name ent­fernt)
Sales Mana­ge­rin
Beam AG

Laut dem Text­aus­schnitt der Lan­des­me­di­en­an­stalt geht es aus­schließ­lich um Vor­schau­t­ex­te auf der Platt­form, das kann ich sogar nach­voll­zie­hen, Ähn­li­ches dürf­te auch für Cover gel­ten. Aller­dings wur­den offen­sicht­lich so ziem­lich alle mei­ne Fra­gen kom­plett igno­riert. Des­we­gen frag­te ich nach:

Sehr geehr­te Frau (Name ent­fernt),

Am 21.05.2015 um 12:54 schrieb (Name ent­fernt):

> Fest steht: wir als Shop und Sie als Ver­lag wol­len viel­fäl­ti­ge Inhal­te ver­trei­ben –
> auch Ero­ti­sche – und dafür soll­ten wir gemein­sam die not­we­ni­gen Bedin­gun­gen
> schaf­fen bzw. etwa­ige Kri­te­ri­en des Gesetz­ge­bers im Zuge eines
> Tele­me­di­en­an­ge­bots ein­hal­ten.

> Konn­te dies die Sach­la­ge etwas klä­ren?

> Bei wei­te­ren Fra­gen kön­nen wir sehr ger­ne tele­fo­nie­ren!

Lei­der konn­te das die Sach­la­ge in keins­ter Wei­se klä­ren. Sie haben etli­che mei­ner Fra­gen voll­stän­dig unbe­ant­wor­tet gelas­sen.

Ich bit­te immer noch um eine Beant­wor­tung der kon­kre­ten Fra­gen (sie­he unten).

Hin­zu kommt: Ich bin kein Ver­lag, ich bin Self­pu­blisher (und ich habe ent­ge­gen Ihrer Aus­sa­ge an kei­ner Stel­le ange­deu­tet ero­ti­sche Inhal­te ver­trei­ben zu wol­len oder das zu tun), das dürf­te bei etli­chen Anbie­tern, die eBooks über Beam anbie­ten, zutref­fen, da Beam mal expli­zit als Platt­form für Self­pu­blisher eta­bliert wur­de. In Ihrem Schrei­ben lese ich immer wie­der »Ver­lag«. Darf ich dar­aus ent­neh­men, dass Beam sich vom Geschäft mit Self­pu­blishern abwen­den wird?

An einer tele­fo­ni­schen Erör­te­rung bin ich nicht inter­es­siert, da ich die Ant­wor­ten zumin­dest in Tei­len, mög­li­cher­wei­se auch voll­stän­dig, im Rah­men eines Arti­kels zum The­ma ver­öf­fent­li­chen möch­te, und das bei Beant­wor­tung einem Tele­fo­nat nicht beweis­bar tun kann.

Ich gebe mei­ne Fra­gen im Fol­gen­den noch­mals wie­der:

Wie kom­men sie dar­auf, dass der JMStV für eBooks gilt, für Print­bü­cher aber nicht anzu­wen­den ist?

Wie kom­men Sie dar­auf, dass in den von mir ange­bo­te­nen eBooks sol­che Inhal­te vor­han­den sind?

Wie kann ein Self­pu­blisher Ihrer Ansicht nach rechts­si­cher fest­le­gen, ob sei­ne Inhal­te ab 16 oder ab 18 ein­zu­stu­fen sind? (Zur Ver­deut­li­chung: Self­pu­blisher ver­fü­gen nicht über Jugend­schutz­be­auf­trag­te und haben per­sön­lich in den aller­meis­ten Fäl­len nicht die Exper­ti­se, um eine Ein­schät­zung vor­neh­men zu kön­nen. Wie soll das also Ihrer Ansicht nach bewerk­stel­ligt wer­den?)

Sie schrei­ben, es muss ein FSK-Hin­weis auf den eBooks ange­bracht wer­den. Mir ist kei­ner­lei Orga­ni­sa­ti­on der frei­wil­li­gen Selbst­kon­trol­le bei Büchern bekannt. Auf wel­che Orga­ni­sa­ti­on wür­de sich der Hin­weis Ihrer Ansicht nach bezie­hen? Soll­te es kei­ne sol­che Orga­ni­sa­ti­on geben, wäre der Hin­weis recht­lich äußerst bedenk­lich und ver­mut­lich auch abmahn­bar. War­um wol­len Sie die eBook-Autoren einem sol­chen Risi­ko aus­set­zen und sind Sie bereit, im Fal­le von Abmah­nun­gen die Kon­se­quen­zen zu tra­gen?

Hin­zu­fü­gen möch­te ich fol­gen­de Fra­ge: Im von Ihnen bei­gefüg­ten Schrei­ben der Lan­des­me­di­en­an­stalt ist aus­schließ­lich von Vor­schau­t­ex­ten die Rede. War­um for­dern Sie auch eine Ein­stu­fung der eBooks selbst?

Für eine Beant­wor­tung bedan­ke ich mich im vor­aus. Mein soeben auf Phan­ta­News erschie­ne­ner Arti­kel hier­zu wird in den sozia­len Medi­en bereits inten­siv dis­ku­tiert und man ist auf die Ant­wor­ten gespannt.


Mit freund­li­chem Gruß,
Ste­fan Holz­hau­er

Phan​ta​News​.de
Phan­tas­ti­sche Nach­rich­ten

4 Kommentare zu „FSK auf eBooks: erste Antwort von Luebbe“

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  2. Pingback: Geht Beam eBooks gerade den Bach runter? - PhantaNews

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