Lieber Stefan Holzhauer,
danke für Ihre Nachricht.
Als Hintergrundinformation: wir werden in den letzten Monaten vermehrt von der Landesmedienanstalt abgemahnt.
Hier ein Auszug:
Es handelt sich um die Buchtexte/Klappentexte. Wir werden hier als Shop vermehrt massiv angegriffen und möchten daher alsbald proaktiv Transparenz bei den in diese Kategorie fallenden erotischen eBooks schaffen, so es denn möglich ist. Sowohl dem Kunden gegenüber als auch der Landesmedienanstalt.
Auf diese Weise können wir Abmahnungen und Verfahren zukünftig gemeinsam vermeiden und unser Sortiment bei beam beibehalten.
Daher habe ich in einer Rundmail um die baldige Mithilfe der Verlagspartner gebeten, ggflls. Abhilfe zu schaffen und für Transparenz sorgen.
Eine finale Begutachtung bzgl. einer etwaigen Jugendgefährdung eines eBooks muss immer auf Einzeltitelebene stattfinden (siehe Urteil zu »Vögelfrei« von Andresky) und angeklagt wird dann der Rechteinhaber, nicht mehr der Shop. Sofern diese als jugendgefährdenden Inhalte nicht vor dem Kauf im Shop von uns verfügbar gemacht werden (= durch explizites Cover oder Klappentext), besteht zunächst aus unserer Sicht kein Problem beim Verkauf in einer nichtgeschlossenen Nutzergruppe.
Genau so möchten wir wenn möglich bei beam auch weiterverfahren. Es ist nicht in unserem Interesse, erotische Titel zu sperren.
Der Rechteinhaber kennt seine Werke am besten und darf natürlich bisher frei entscheiden, wie er kennzeichnet oder eben nicht. Es gibt lediglich Empfehlungen zur Kennzeichnung, die wir hier unsererseits ausgesprochen haben.
Wie die Landesmedienanstalt hier zukünftig verfährt, kann ich leider nicht beurteilen oder vorhersagen – dies bleibt in jedem Fall abzuwarten. Sicher ist: Sie hat beam und das dortige erotische Angebot derzeit auf dem Radar.
Es wird mit kleinen unabhängigen Shops begonnen, ob bereits Abmahnungen bei großen Sortimentern wie Amazon, Thalia und buecher.de vorliegen, vermag ich nicht zu sagen.
Fest steht: wir als Shop und Sie als Verlag wollen vielfältige Inhalte vertreiben – auch Erotische – und dafür sollten wir gemeinsam die notwenigen Bedingungen schaffen bzw. etwaige Kriterien des Gesetzgebers im Zuge eines Telemedienangebots einhalten.
Konnte dies die Sachlage etwas klären?
Bei weiteren Fragen können wir sehr gerne telefonieren!
Viele Grüße,
(Name entfernt)
Sales Managerin
Beam AG
Laut dem Textausschnitt der Landesmedienanstalt geht es ausschließlich um Vorschautexte auf der Plattform, das kann ich sogar nachvollziehen, Ähnliches dürfte auch für Cover gelten. Allerdings wurden offensichtlich so ziemlich alle meine Fragen komplett ignoriert. Deswegen fragte ich nach:
Sehr geehrte Frau (Name entfernt),
Am 21.05.2015 um 12:54 schrieb (Name entfernt):
> Fest steht: wir als Shop und Sie als Verlag wollen vielfältige Inhalte vertreiben –
> auch Erotische – und dafür sollten wir gemeinsam die notwenigen Bedingungen
> schaffen bzw. etwaige Kriterien des Gesetzgebers im Zuge eines
> Telemedienangebots einhalten.> Konnte dies die Sachlage etwas klären?
> Bei weiteren Fragen können wir sehr gerne telefonieren!
Leider konnte das die Sachlage in keinster Weise klären. Sie haben etliche meiner Fragen vollständig unbeantwortet gelassen.
Ich bitte immer noch um eine Beantwortung der konkreten Fragen (siehe unten).
Hinzu kommt: Ich bin kein Verlag, ich bin Selfpublisher (und ich habe entgegen Ihrer Aussage an keiner Stelle angedeutet erotische Inhalte vertreiben zu wollen oder das zu tun), das dürfte bei etlichen Anbietern, die eBooks über Beam anbieten, zutreffen, da Beam mal explizit als Plattform für Selfpublisher etabliert wurde. In Ihrem Schreiben lese ich immer wieder »Verlag«. Darf ich daraus entnehmen, dass Beam sich vom Geschäft mit Selfpublishern abwenden wird?
An einer telefonischen Erörterung bin ich nicht interessiert, da ich die Antworten zumindest in Teilen, möglicherweise auch vollständig, im Rahmen eines Artikels zum Thema veröffentlichen möchte, und das bei Beantwortung einem Telefonat nicht beweisbar tun kann.
Ich gebe meine Fragen im Folgenden nochmals wieder:
Wie kommen sie darauf, dass der JMStV für eBooks gilt, für Printbücher aber nicht anzuwenden ist?
Wie kommen Sie darauf, dass in den von mir angebotenen eBooks solche Inhalte vorhanden sind?
Wie kann ein Selfpublisher Ihrer Ansicht nach rechtssicher festlegen, ob seine Inhalte ab 16 oder ab 18 einzustufen sind? (Zur Verdeutlichung: Selfpublisher verfügen nicht über Jugendschutzbeauftragte und haben persönlich in den allermeisten Fällen nicht die Expertise, um eine Einschätzung vornehmen zu können. Wie soll das also Ihrer Ansicht nach bewerkstelligt werden?)
Sie schreiben, es muss ein FSK-Hinweis auf den eBooks angebracht werden. Mir ist keinerlei Organisation der freiwilligen Selbstkontrolle bei Büchern bekannt. Auf welche Organisation würde sich der Hinweis Ihrer Ansicht nach beziehen? Sollte es keine solche Organisation geben, wäre der Hinweis rechtlich äußerst bedenklich und vermutlich auch abmahnbar. Warum wollen Sie die eBook-Autoren einem solchen Risiko aussetzen und sind Sie bereit, im Falle von Abmahnungen die Konsequenzen zu tragen?
Hinzufügen möchte ich folgende Frage: Im von Ihnen beigefügten Schreiben der Landesmedienanstalt ist ausschließlich von Vorschautexten die Rede. Warum fordern Sie auch eine Einstufung der eBooks selbst?
Für eine Beantwortung bedanke ich mich im voraus. Mein soeben auf PhantaNews erschienener Artikel hierzu wird in den sozialen Medien bereits intensiv diskutiert und man ist auf die Antworten gespannt.
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Mit freundlichem Gruß,
Stefan HolzhauerPhantaNews.de
Phantastische Nachrichten
RT @PhantaNews: FSK auf eBooks, erste Antwort von Luebbe http://t.co/PYAtCFJXPg #fsk #beamebooks #luebbe
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