Sehr geehrte Damen und Herren,
derzeit geht es durch die Medien, dass die Bundesregierung aufgrund Ihrer Intervention das Buchpreisbindungsgesetz so ändern will, dass es auch für eBooks gilt.
Bisher war die Aussage des Börsenvereins, das BuchPrG gelte ohnehin für eBooks und Sie haben auch ausgeführt, dass durch ihre Treuhänder durchsetzen zu lassen. Dies wurde mir gegenüber mehrfach durch Ihre Rechtsabteilung bestätigt.
Darf ich aus der Gesetzesinitiative entnehmen, dass das BuchPrG Ihrer Ansicht nach derzeit DOCH nicht für eBooks gilt?
Für eine Antwort bedanke ich mich im voraus und weise darauf hin, dass diese im Rahmen eines Artikels auf meinem Webportal veröffentlicht werden wird.
Mit freundlichem Gruß,
Holzhauer
Wie gesagt: Eine Reaktion kam extrem zügig, das bin ich gar nicht gewohnt. Vermutlich war ich nicht der erste, der das wissen wollte:
Sehr geehrter Herr Holzhauer,
der Gesetzgeber will in diesem Fall bisher richterrechtlich – d.h. durch Auslegung des momentanen Textes des BuchPrG – geltendes Recht durch eine ausdrückliche gesetzliche Regelung ersetzen.
Dass der Gesetzgeber eine von der Rechtsprechung entwickelte Rechtslage nachträglich kodifiziert, ist durchaus häufig der Fall und dient u.a. einer höheren Rechtssicherheit. Im Text des Referentenentwurf des Bundeswirtschaftsministerium (PDF) wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass E‑Books bereits unter dem geltenden Recht als preisgebunden angesehen werden.
Sie können mit dieser Antwort gerne den Justiziar des Börsenvereins, Prof. Dr. Christian Sprang, zitieren.
Beste Grüße
Tatsächlich ist es nun aber so, dass es noch gar keine höchstrichterlichen Entscheidungen zu dem Thema gibt, mir ist kein Fall bekannt, der bis zum BGH oder weiter zum EuGH gegangen ist. Ich habe die Vermutung, dass man mit dieser Gesetzesänderung unerwünschten Urteilen zuvor kommen möchte.
Bild eBook-Paragraph von mir, CC BY-NC
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