Buchbranche: Was Bertelsmann darf, darf Aldi noch lange nicht
Derzeit freut man sich beim Börsenblatt und anderswo darüber, dass ein Gericht Aldi Nord verboten hat, Taschenbücher für 1,99 Euro zu verkaufen. Es handelt sich dabei um Ausgaben, die gegenüber den Original In Sachen Layout und Umschlag verändert wurden. Ich würde mal davon ausgehen, dass sie auch eine andere ISBN hatten, auch wenn merkwürdigerweise in keinem der Artikel etwas dazu zu finden ist.
Die Genossenschaft eBuch hatte dagegen geklagt und jetzt vor einem Essener Gericht Erfolg gehabt, das untersagte Aldi die Praxis. eBuch-Anwalt Peter Ehrlinger sagte dazu, dass »die Festsetzung unterschiedlicher Endpreise für einen bestimmten Titel sachlich gerechtfertigt sein muss, so schreibe es das Preisbindungsgesetz vor«. Und dass geringfügige Änderungen beim Buchformat und Buchdeckel nicht ausreichend seien.
Das verwundert mich insbesondere deswegen, weil der berühmt-berüchtigte Bertelsmann Club dasselbe jahrzehntelang ohne Beanstandung durchgeführt hatte. Na gut, nicht mit derart drastischen Preisunterschieden wie bei Aldi, aber ansonsten war das Konzept nahezu identisch.
Jetzt kann man mal über Folgendes nachdenken: Bertelsmann gehört zur Buchbranche. Aldi nicht.