Verbot

Buchbranche: Was Bertelsmann darf, darf Aldi noch lange nicht

Der­zeit freut man sich beim Bör­sen­blatt und anders­wo dar­über, dass ein Gericht Aldi Nord ver­bo­ten hat, Taschen­bü­cher für 1,99 Euro zu ver­kau­fen. Es han­delt sich dabei um Aus­ga­ben, die gegen­über den Ori­gi­nal In Sachen Lay­out und Umschlag ver­än­dert wur­den. Ich wür­de mal davon aus­ge­hen, dass sie auch eine ande­re ISBN hat­ten, auch wenn merk­wür­di­ger­wei­se in kei­nem der Arti­kel etwas dazu zu fin­den ist.

Die Genos­sen­schaft eBuch hat­te dage­gen geklagt und jetzt vor einem Esse­ner Gericht Erfolg gehabt, das unter­sag­te Aldi die Pra­xis. eBuch-Anwalt Peter Ehr­lin­ger sag­te dazu, dass »die Fest­set­zung unter­schied­li­cher End­prei­se für einen bestimm­ten Titel sach­lich gerecht­fer­tigt sein muss, so schrei­be es das Preis­bin­dungs­ge­setz vor«. Und dass gering­fü­gi­ge Ände­run­gen beim Buch­for­mat und Buch­de­ckel nicht aus­rei­chend seien.

Das ver­wun­dert mich ins­be­son­de­re des­we­gen, weil der berühmt-berüch­tig­te Ber­tels­mann Club das­sel­be jahr­zehn­te­lang ohne Bean­stan­dung durch­ge­führt hat­te. Na gut, nicht mit der­art dras­ti­schen Preis­un­ter­schie­den wie bei Aldi, aber ansons­ten war das Kon­zept nahe­zu identisch.

Jetzt kann man mal über Fol­gen­des nach­den­ken: Ber­tels­mann gehört zur Buch­bran­che. Aldi nicht.

Die öffentlichen Bibliotheken und die (fehlenden) eBooks

Bibliothek

Öffent­li­che Biblio­the­ken sind eine fei­ne Sache – und das nicht erst seit ges­tern. Sie ermög­li­chen finanz­schwa­chen Bür­gern (bei­spiels­wei­se Arbeits­lo­sen oder Kin­dern) kul­tu­rel­le Teil­ha­be und Bil­dung. Sie ermög­li­chen es zudem, Bücher test­zu­le­sen, die man ansons­ten mög­li­cher­wei­se nie erwor­ben hät­te. Halt! Ist letz­te­res nicht etwas ganz ähn­li­ches wie Sei­ten, die eBooks kos­ten­los anbie­ten? Nicht? Nur weil man die Bücher der Biblio­thek wie­der zurück­ge­ben muss? Na gut, dar­über kann man dis­ku­tie­ren, aber manch einer scheint Biblio­the­ken in die­sel­be Kate­go­rie ein­zu­ord­nen wie Tauschbörsen..

Denn: Etli­chen Ver­la­gen sind die Onlei­hen der öffent­li­chen Büche­rei­en ein Dorn im Auge. Sie über­zie­hen die Anbie­ter mit uner­füll­ba­ren Lizenz­for­de­run­gen oder ver­bie­ten eine Nut­zung ihrer Wer­ke in den Büche­rei­en gleich voll­stän­dig.

Mit wel­cher inhalt­li­chen Begrün­dung wür­de mich aller­dings wirk­lich mal inter­es­sie­ren, denn inhalt­lich unter­schei­den sich Bücher nicht von eBook. In der Nut­zungs­form natür­lich schon, denn bei einem Buch erwirbt man die­ses (aber kei­ne Rech­te am Inhalt), bei einem eBook erwirbt man aus­schließ­lich eine Nut­zungs­li­zenz, die theo­re­tisch jeder­zeit wie­der ent­zo­gen wer­den kann (und das auch tat­säch­lich wird, wie jeder weiß, der nach Jah­ren noch­mal ver­sucht hat, esei­ne eBooks bei bestimm­ten Anbie­tern abseits von Ama­zon her­un­ter zu laden. Prüft mal die Nut­zungs­be­din­gun­gen eures eBook-Anbie­ters, wie lan­ge die Bücher dort für euch zum erneu­ten Down­load bereit gestellt wer­den). Den­noch: die Ein­rich­tun­gen stel­len nach mei­nem Wis­sen sicher, dass immer nur ein Leser das eBook aus­leiht (auch wenn sich das aus tech­ni­scher Sicht kaf­ka­esk und mit­tel­al­ter­lich ausnimmt).

Das Unter­bin­den der Nut­zung von eBooks in Biblio­the­ken durch die Ver­la­ge ist in mei­nen Augen ein uner­träg­li­ches, kul­tur­feind­li­ches und aso­zia­les Unding. Ins­be­son­de­re, da die­se Ver­la­ge sich immer wie­der gern mal als Schüt­zer der Kul­tur und des Urhe­ber­rech­tes gerie­ren und immer wie­der gen Ama­zon als »das Urbö­se« wet­tern. Ich kann an der­Wei­ge­rung, eBooks für die öffent­li­chen Büche­rei­en bereit zu stel­len, nichts Kul­tur­schüt­zen­des sehen und wenn man nach »den Bösen« der Bran­che suchen möch­te, soll­te man mal bei die­sen Ver­la­gen nach­se­hen. Mich wür­de zudem wirk­lich inter­es­sie­ren, wie der Bör­sen­ver­ein sich in die­ser Cau­sa positioniert.

Bild: San Die­go City Col­lege Lea­ring Recour­ce City, von Joe Craw­ford, aus der Wiki­pe­dia, CC BY

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