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Vergabedauer von eBook-Rechten: Verlage auch bei diesem Thema evolutionsresistent

Der Buch­re­port berich­tet dar­über, dass Autoren zukünf­tig Rech­te für eBooks nur befris­tet ver­ge­ben möch­ten:

Hin­ter­grund der Dis­kus­sio­nen ist eine Beson­der­heit des elek­tro­ni­schen Publi­zie­rens: Bei gedruck­ten Büchern fal­len die Rech­te an den Autor zurück, wenn sein Buch nicht mehr lie­fer­bar ist. Ein elek­tro­ni­sches Buch bleibt dage­gen theo­re­tisch unbe­grenzt lie­fer­bar. Für Autoren kann es aber durch­aus inter­es­sant sein, die E‑Book-Rech­te nach eini­ger Zeit neu ver­ge­ben zu kön­nen.

Natür­lich möch­te der Schrift­stel­ler­ver­band VS es zur Regel machen, dass Rech­te für elek­tro­ni­sche Publi­ka­tio­nen nur zeit­lich begrenzt an die Ver­la­ge ver­ge­ben wer­den sol­len. Denn ein eBook kann per defi­ni­tio­nem nie aus­ver­kauft sein. Bei einem Medi­um, das sich aktu­ell in einem der­ar­ti­gen Wan­del befin­det wie das eBook, kann es sein, dass sich die Gege­ben­hei­ten inner­halb kür­zes­ter Zeit wan­deln, so dass einem Autor Nach­tei­le durch die lang­fris­ti­ge Bin­dung an einen Ver­lag erwach­sen.

Die gro­ßen Ver­la­ge stel­len sich jedoch stur und wol­len unbe­dingt unbe­fris­te­te Nut­zungs­rech­te, die Ver­hand­lun­gen dro­hen des­we­gen zu schei­tern. Ich fra­ge mich, was die Ver­ant­wort­li­chen bei den Ver­la­gen für Dro­gen neh­men? Gera­de Autoren, die bereits ver­legt und bekannt sind, kön­nen doch ihre Wer­ke völ­lig pro­blem­los selbst ver­le­gen? Die glau­ben ernst­haft immer noch, dass sie das ein­zi­ge Tor zum Leser sei­en und gerie­ren sich wie Lite­ra­tur-Groß­grund­be­sit­zer gegen­über ihren baum­woll­pflü­cken­den Schreib­skla­ven. Ich hof­fe wirk­lich, der Schrift­stel­ler­ver­band bleibt hart und führt den evo­lu­ti­ons­re­sis­ten­ten Ver­la­gen ihre For­de­rung mit Nach­druck an geeig­ne­ter dunk­ler Stel­le ein. Aller­dings ist VS ein Teil von ver.di, und denen kann man nach mei­nen Erfah­run­gen nicht so weit trau­en, wie ich einen Ver­le­ger wer­fen kann …

»Ihre digitalen Inhalte werden durch den Anbieter von Inhalten lizenziert, nicht aber verkauft«

Der Text im Titel steht in den Nut­zungs­be­din­gun­gen von Ama­zons Kind­le Store. Was das bedeu­tet ist klar: man erwirbt kei­ne Eigen­tums­rech­te an gekauf­ten Inhal­ten (vul­go: eBooks) son­dern nur Nut­zungs­rech­te – und die­se kön­nen im Prin­zip auch jeder­zeit wie­der ent­zo­gen wer­den.

Wohin das kon­kret füh­ren kann, muss­te gera­de eine Ama­zon-Nut­ze­rin aus Nor­we­gen fest­stel­len, der ihr Kon­to wegen angeb­li­chen Ver­sto­ßes gegen die Nut­zungs­be­din­gun­gen gesperrt wur­de und die dadurch kei­nen Zugriff mehr auf ihre gekauf­ten eBooks hat­te, dar­über berich­tet heu­te der Hei­se-Ticker. Das Pro­blem wur­de inzwi­schen zwar sei­tens Ama­zon gelöst, aller­dings erst, nach­dem eine Wel­le der Empö­rung durchs Web zog. Ama­zon behaup­tet zwar, dass der Zugriff auf die eige­ne Kind­le-Biblio­thek nicht vom Sta­tus des Kon­tos abhän­gig sei, doch dem war offen­sicht­lich nicht so. Anfra­gen an den Sup­port wur­den von die­sem igno­riert.

Hier zeigt sich wie­der ein­mal, wie der Kun­de durch DRM und ähn­li­che Maß­nah­men sowie durch die Nut­zungs­be­din­gun­gen um sein Geld gebracht wer­den soll. Zum einen schreibt der Anbie­ter vor, auf wel­chen Gerä­ten das eBook genutzt wer­den darf – das ist aller­dings bei ande­ren Anbie­tern, die bei­spiels­wei­se Ado­be-DRM nut­zen nicht anders. Wenn man nur Nut­zungs­rech­te erwirbt, aber kei­ne Besitz­rech­te, und die­se auch noch jeder­zeit ent­zo­gen wer­den kön­nen, ist über­haupt nicht mehr zu akzep­tie­ren, dass eBooks der­art teu­er sind. Ange­sichts der Gefahr, sei­ne gesam­te Biblio­thek zu ver­lie­ren, nur weil der Anbie­ter das so will, oder weil er einen Feh­ler macht, sind die ange­sag­ten eBook-Prei­se nah am Print­buch nicht akzep­ta­bel, das wären sie nur dann, wenn man sie unein­ge­schränkt nut­zen kann. Denn man erhält ein kas­trier­tes Pro­dukt, das sich jeder­zeit in Luft auf­lö­sen kann.

Ich hof­fe, dass die Ver­brau­cher­schüt­zer schnell auf das The­ma auf­merk­sam wer­den, sich im Sin­ne des Kun­den ein­set­zen und auch mal Ama­zon wegen kun­den­feind­li­cher Pas­si in den Nut­zungs­be­din­gun­gen abmah­nen.

Und genau das ist auch der Grund, war­um ich nur in beson­de­ren Aus­nah­me­fäl­len eBooks bei Ama­zon kau­fe, mein gera­de ange­schaff­ter neu­er eRea­der ist ein Sony PRS-T2, mit dem bin­de ich mich nicht an einen ein­zel­nen Anbie­ter. Und soll es doch aus­nahms­wei­se mal ein Kind­le-eBook sein: auf dem Sony läuft eine Android-Vari­an­te, die ist bereits geja­ilb­rea­k­ed und ich könn­te die Kind­le-App dar­auf instal­lie­ren. Alle­mal der bes­se­re Weg, als sich allein an einen Anbie­ter fes­seln zu las­sen.

Glück­li­cher­wei­se ver­zich­ten immer mehr Anbie­ter auf har­te DRM-Maß­nah­men – und genau die­se soll­te man unter­stüt­zen und den Rest boy­kot­tie­ren.

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Foto Ama­zon-Kar­tons von mir, CC BY-NC-SA

Laß andere doch die Arbeit machen…

Über ein Free­lan­cer­por­tal, bei dem ich mich ange­mel­det hat­te und das mir auf Wunsch per Email Job­an­ge­bo­te für mei­nen Bröt­chen­be­ruf als Web­de­ve­lo­per schickt, kam ges­tern ein »Ange­bot« von rezen​si​on​.org, auf das man heu­te ver­blüf­fen­der­wei­se auch auf per​ry​-rho​dan​.net hin­weist:

Im Rah­men eines Wett­be­werbs soll man Rezen­sio­nen ver­fas­sen und hat dann die Mög­lich­keit, einen von drei Ama­zon-Gut­schei­nen in Höhe von 40, 60 und 100 Euro zu gewin­nen. Um teil­neh­men zu kön­nen muss man sich den »Regeln« unter­wer­fen. Das hört sich ja erst­mal ganz gut an, aber in den Details steckt Pikan­tes.

Für das Ver­fas­sen von Rezen­sio­nen zahlt das Por­tal grund­sätz­lich einen Euro (inklu­si­ve MWSt, muss man die abfüh­ren blei­ben nur noch 81 Cent) pro Arti­kel. Das ist ins­be­son­de­re dann wenig, wenn man in den Bedin­gun­gen lesen darf, dass der Betrei­ber sich dafür ein exklu­si­ves Nut­zungs­recht ein­räu­men möch­te (Man muss wenn man sei­ne ver­fass­ten Rezen­sio­nen abrech­nen möch­te unter­schrei­ben: »Hier­mit über­tra­ge ich die exklu­si­ven Nut­zungs­rech­te, der in der Rech­nung auf­ge­führ­ten Rezen­sio­nen, an den in der Rech­nungs­adres­se genann­ten Betrei­ber von Rezen​si​on​.org«). Die Argu­men­ta­ti­on lau­tet, dass das doch ein schö­ner Neben­er­werb sei. Fragt sich nur für wen…

Rezen­si­ons­exem­pla­re erhält man übri­gens nicht.

Liest man sich die Bedin­gun­gen wei­ter durch, wird schnell klar, wor­auf das Gan­ze tat­säch­lich hin­aus läuft: den Euro bekommt man expli­zit nur dann, wenn die Rezen­si­on sich um einen Arti­kel (Buch oder Film) dreht, den man bei Ama­zon bestel­len kann. Offen­sicht­lich um so Ein­nah­men zu gene­rie­ren ist der Betrei­ber bzw. die Sei­te beim Part­ner­pro­gramm von Ama­zon ange­mel­det.

Das bin ich auch, aber sich sei­ne Wer­be-Inhal­te einer offen­sicht­lich rein kom­mer­zi­el­len Web­sei­te voll­stän­dig von Drit­ten schrei­ben zu las­sen, die dann mit Pea­nuts abzu­spei­sen und ins­be­son­de­re sich für einen lum­pi­gen Euro exklu­si­ve Nut­zungs­rech­te für die Arti­kel ein­räu­men zu wol­len ist mei­ner Ansicht nach schon der­be.

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