Lobbyhuren

Das Leistungsschutzrecht, oder: Lobbyistengesocks

Ges­tern hat die Bun­des­re­gie­rung ihr Leis­tungs­schutz­recht im Kabi­nett durch­ge­wun­ken. Und wie­der ein­mal (wie schon bei ande­ren ähn­li­chen Geset­zes­ak­tio­nen in der Ver­gan­gen­heit) wur­den am Ent­wurf in letz­ter Minu­te Ände­run­gen dar­an vor­ge­nom­men – man kann das nur als »Nacht- und Nebel-Akti­on« bezeich­nen.

Man muss sich in die­ser cau­sa über eines voll­kom­men im Kla­ren sein: was ihr in der Pres­se über das The­ma lest, ist in vie­len, lei­der all­zu vie­len, Fäl­len erstun­ken und erlo­gen, und soll nur eins: abwie­geln und den Leser in Sicher­heit wie­gen, oder ihn gar gezielt falsch infor­mie­ren, den immer­hin geht es um ein bedin­gungs­lo­ses Grund­ein­kom­men für Ver­le­ger und damit um den eige­nen Vor­teil. Da ver­gisst man ein­fach mal, dass man eigent­lich neu­tral und objek­tiv infor­mie­ren soll­te.

Auch wenn sei­tens der CDU/CSU-Lob­by­hu­ren ‑Poli­ti­ker voll­mun­dig behaup­tet wird, dass das Gesetz den »klei­nen Blog­ger« nicht tref­fen oder nicht betref­fen wird, sind Pas­sa­gen im Gesetz hand­werk­lich schlecht und schwam­mig for­mu­liert, Stich­wort bei­spiels­wei­se wie immer das nicht exakt defi­nier­te »gewerbs­mä­ßig«, so dass eine neue Ein­nah­me­quel­le für Abmahn­ab­zo­cker geschaf­fen wird. In die letz­te Geset­zes­ver­si­on wur­den zudem noch schnell Pas­si über Twit­ter und RSS-Feeds geschmug­gelt, die eben­falls für genau sol­che Abmah­nun­gen sor­gen wer­den.

Aber die schlecht for­mu­lier­ten Stel­len sind nur ein Teil des Pro­blems: die gan­ze Num­mer stinkt von vor­ne bis hin­ten und die Bun­des­re­gie­rung dürf­te vor allem einen Grund gehabt haben, das natio­nal und inter­na­tio­nal von Fach­leu­ten für kom­plet­ten Bull­shit erklär­te Gesetz mit der­ar­ti­gem Nach­druck durch­zu­win­ken: mas­si­ve Angst vor Sprin­ger und der Bild (und wei­te­ren Ver­le­gern). Denn inhalt­lich lässt sich nicht erklä­ren, was da beschlos­sen wer­den soll. Wenn die Ver­la­ge nicht mehr mit Über­schrif­ten und Snip­pets – und um mehr geht es angeb­lich nicht – in Goo­gles News­ser­vice auf­tau­chen wol­len, dann gibt es längst die not­wen­di­gen tech­ni­schen Werk­zeu­ge dafür, von Goog­le selbst zur Ver­fü­gung gestellt. Goog­le klaut also nix, aber auch gar nix, im Gegen­satz zu den Lügen, die Sprin­ger-Chef­pro­pa­gan­dis­ten ver­brei­ten. Die Ver­la­ge selbst wären in der Lage, dafür zu sor­gen, dass die­se Snip­pets von Goog­le nicht mehr ver­brei­tet wer­den kön­nen. Den­noch tun sie das nicht und ver­brei­ten auch noch den Ein­druck, Goog­le wür­de sich groß­um­fäng­lich an ihren Tex­ten ver­grei­fen – was eine dreis­te Unwahr­heit ist.

Doch man will selbst­ver­ständ­lich gar nicht raus aus dem Goog­le-Index, denn weit über 90 Pro­zent der Besu­cher auf den Ver­lags­web­sei­ten kom­men über die­se Such­ma­schi­ne. Und das zeigt die Ver­lo­gen­heit der gan­zen Num­mer: man freut sich über den Traf­fic den Goog­le bringt, will den Such­ma­schi­nen­be­trei­ber aber den­noch zusätz­lich dafür zur Kas­se bit­ten. Unfass­bar.

Es geht nach wie vor um mini­ma­le Text­pas­sa­gen, mit­hin pure Infor­ma­ti­on, die hier einem Leis­tungs­schutz unter­wor­fen wer­den sol­len – und zwar weil sie man­gels Schöp­fungs­hö­he dem Urhe­ber­recht nicht unter­lie­gen wür­den. Das wür­de den Wis­sens- und Infor­ma­ti­ons­fluss im Inter­net in Deutsch­land mas­siv und in nicht hin­nehm­ba­rer Wei­se ein­schrän­ken, ohne dass es dafür nach­voll­zieh­ba­re Grün­de oder Grund­la­gen gibt. Wei­ter­hin wäre das Gesetz ein mas­si­ver Ein­schnitt in die Pres­se- und Mei­nungs­frei­heit. Das ist kei­nes­falls hin­nehm­bar.

Wer sich wei­ter infor­mie­ren möch­te, der sei auf aktu­el­le Arti­kel beim Per­len­tau­cher und bei Ste­fan Nig­ge­mei­er ver­wie­sen, ins­be­son­de­re in letz­te­rem wer­den die Schein­ar­gu­men­te der Ver­fech­ter die­ser ver­meint­li­chen Geld­druck­ma­schi­ne für Tot­holz­me­di­en detail­liert aus­ein­an­der genom­men.

Hier auf Phan­ta­News kommt ab sofort ein Plug­in zum Ein­satz, das Links auf Sei­ten der Zei­tungs­ver­la­ge auf eine Landing­pa­ge umlei­tet, auf der über das Leis­tung­s­chutz­recht und die Pro­ble­me damit infor­miert wird. Noch hat man die Mög­lich­keit, von dort über einen Link zum eigent­li­chen Arti­kel wei­ter zu kom­men, aber soll­te das Gesetz in die­ser Form ver­ab­schie­det wer­den, wird die­se Opti­on auch noch ent­fernt und in Zukunft ein­fach nicht mehr auf deut­sche Ver­la­ge ver­linkt. Es bleibt ja ana­log zur Hand­ha­bung »Quel­le: Inter­net«, wie sie in diver­sen Medi­en immer wie­der zu fin­den ist, ein­fach der Hin­weis: »Quel­le: Zei­tung«.

[Update 30.08.2012, 12:20 Uhr:] einen eben­falls sehr lesens­wer­ten neu­en Arti­kel hier­zu fin­det man auf iRights​.info

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Schwarzer März

Man kann von der Megau­pload-Schlie­ßung hal­ten was man will, es kann nicht ange­hen, dass ein SWAT-Anti­ter­ror-Team wie in einem schlech­ten Film medi­en­wirk­sam und mit ein­deu­ti­ger Abschre­ckungs­ab­sicht auf ein Grund­stück vor­dringt und einen Men­schen dafür ver­haf­tet, dass er angeb­lich Raub­ko­pien ange­bo­ten haben soll. Hat das schon ein­mal jemand bei Bän­kern gemacht, die durch nur ver­bre­che­risch zu nen­nen­de Spe­ku­la­tio­nen die Welt­wirt­schaft (und damit auch unse­re Staa­ten) an den Rand des Ruins gebracht haben? In Sachen Grie­chen­land mög­li­cher­wei­se auch dar­über hin­aus?

Warum ACTA gefährlich und bürgerfeindlich ist

Deutsch syn­chro­ni­sier­te Fas­sung.

Es kann nicht ange­hen, dass welt­wei­te Pro­tes­te es schaf­fen, SOPA und PIPA in den USA zu stop­pen, aber ACTA von bür­ger­fer­nen und demo­kra­tisch nicht kon­trol­lier­ten Lob­by­hu­ren in Brüs­sel durch­ge­wun­ken wer­den kann.

Edit: sogar Spie­gel Online steht ACTA äußerst kri­tisch gegen­über.

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Hier der Text:

Schon der Name führt in die Irre. Die eigent­li­che Inten­ti­on von ACTA ist es, Imma­te­ri­al­gü­ter­rech­te zu beschüt­zen. Als Han­dels­ab­kom­men wur­de es dazu ent­wi­ckelt, Pro­dukt- und Mar­ken­pi­ra­te­rie sowie gefälsch­te Kopien von hoch­wer­ti­gen Gütern zu ver­hin­dern. Eben­so soll es den Miss­brauch oder die Umdeu­tung von bekann­ten Mar­ken aus­schlie­ßen. Es soll die Inves­ti­tio­nen, die in die Ent­wick­lung von Pro­duk­ten gesteckt wur­den, durch Paten­te auf Medi­zin, medi­zi­ni­sche Pro­duk­te aber auch Nah­rungs­mit­tel und Saat­gut schüt­zen. Künst­ler, Krea­ti­ve und Jour­na­lis­ten sol­len durch ACTA eine siche­re Grund­la­ge erhal­ten, um die Qua­li­tät ihrer Ver­öf­fent­li­chun­gen zu ver­bes­sern und um das inter­na­tio­na­le Urhe­ber­recht zu har­mo­ni­sie­ren. ACTA baut auf TRIPS auf.

Wiki­pe­dia defi­niert Fäl­schung als: »die bewuss­te Nach­ah­mung eines Objek­tes oder einer Infor­ma­ti­on zur Täu­schung Drit­ter«.

Wenn man jedoch ein File im Inter­net kopiert, bleibt es genau das glei­che File, es han­delt sich hier­bei um kei­ne Nach­ah­mung. Es wur­de auch nicht gestoh­len, denn das Ori­gi­nal ist noch immer da, wo es ursprüng­lich war. Die Infor­ma­ti­on wur­de ohne ein Ent­gelt für den Schöp­fer geteilt. Der Begriff Fäl­schung (Coun­ter­feit) ist des­we­gen irre­füh­rend.

Geis­ti­ges Eigen­tum oder auch Imma­te­ri­al­rech­te wur­den nie in ACTA defi­niert. Somit schützt ACTA nicht nur Han­dels­mar­ken, es kann auch zum urhe­ber­recht­li­chen Schutz jeder Idee, Infor­ma­ti­on oder sogar von Begrif­fen ein­ge­setzt wer­den, damit des­sen unli­zen­sier­ter Gebrauch dann kri­mi­na­li­siert und ver­folgt wer­den kann.
Der Ein­fluss durch die­ses Abkom­men auf das Inter­net wür­de die Grund­la­gen der frei­en, auf Teil­ha­be und Par­ti­zi­pa­ti­on bau­en­den Infor­ma­ti­ons­ge­sell­schaft aus­he­beln.

Der tat­säch­li­che ACTA-Text deckt eine brei­te Palet­te von Fel­dern ab, ist extrem kom­plex und schwer zu fas­sen. Ana­log zum Inter­net wür­de ein hypo­the­ti­sches Bei­spiel fol­gen­der­ma­ßen aus­se­hen:
Du lernst in einem bezahl­ten Koch­kurs ein tol­les Gericht ken­nen und möch­test es Dei­nen Freun­den vor­stel­len. Die­se Wei­ter­ga­be stellt mit ACTA ein kri­mi­nel­les Ver­ge­hen dar.

Im Inter­net wür­de ACTA die­se Ver­stö­ße des Urhe­ber­rechts durch eine eng­ma­schi­ge Kon­trol­le aller Daten­strö­me kon­trol­lie­ren und pro­to­kol­lie­ren. Über ACTA wür­den die Ver­wer­ter und Ver­la­ge, wel­che die jewei­li­gen Rech­te inne­hal­ten und die ver­letzt wur­den, unmit­tel­bar infor­miert. Sie könn­ten den Rech­te­ver­stoß direkt ahn­den, die Daten und Links zum Con­tent wer­den ohne Ver­hand­lung gesperrt.

ACTA ver­langt von den ISPs eine Über­prü­fung der von den Usern dort hin­ter­leg­ten Daten nach urhe­ber­recht­li­chen Ver­let­zun­gen.

ACTA möch­te dies für Musik, Fil­me, Bil­der, jour­na­lis­ti­sche Bei­trä­ge, Trade­marks und Paten­te durch­set­zen. Damit wür­den Por­ta­le wie You­tube, Twit­ter, Tumb­lr und vie­le ande­re unmit­tel­bar kri­mi­na­li­siert und zen­siert.
ACTA wur­de hin­ter ver­schlos­se­nen Türen geheim aus­ge­han­delt und ist als unde­mo­kra­tisch legi­ti­mier­tes Instru­ment ver­fas­sungs­recht­lich bedenk­lich.

Es betreibt den Rück­bau von Par­ti­zi­pa­ti­on in der Infor­ma­ti­ons­ge­sell­schaft und fußt auf einem tota­li­tä­ren Zen­suran­spruch. ACTA öff­net Tür und Tor für die gren­zen­lo­se Über­wa­chung des Bür­gers durch die Indus­trie.

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