Link Tax

Die europäische Linksteuer wird Open Access und Creative Commons News töten

Die­ser Text von Cory Doc­to­row erschien ursprüng­lich auf der Web­sei­te der Elec­tro­nic Fron­tier Foun­da­ti­on (EFF). Er steht unter CC-BY-Lizenz.

 

Den gan­zen Monat über tagt der »Tri­log« der Euro­päi­schen Uni­on hin­ter ver­schlos­se­nen Türen, um den end­gül­ti­gen Wort­laut der neu­en Urhe­ber­rechts­richt­li­nie aus­zu­ar­bei­ten, einer einst unum­strit­te­nen Ver­ord­nung, die zu einer hef­tig umstrit­te­nen Ange­le­gen­heit wur­de, als in letz­ter Minu­te eine Rei­he extre­mis­ti­scher Vor­schlä­ge zum Urhe­ber­recht hin­zu­ge­fügt und ange­nom­men wur­den.

Einer die­ser Vor­schlä­ge ist Arti­kel 11, die »Link-Steu­er«, die eine aus­ge­han­del­te, bezahl­te Lizenz für Links erfor­dert, die »Aus­zü­ge« von Nach­rich­ten ent­hal­ten. Die Richt­li­nie ist äußerst vage, was einen »Link« oder eine »Nach­rich­ten­sto­ry« defi­niert, und impli­ziert, dass ein »Aus­zug« aus mehr als einem ein­zi­gen Wort aus einer Nach­rich­ten­sto­ry besteht (vie­le URLs ent­hal­ten mehr als ein ein­zi­ges Wort aus der Schlag­zei­le).

Arti­kel 11 ist so schlecht for­mu­liert, dass es schwie­rig ist, her­aus­zu­fin­den, was er ver­bie­tet und was er erlaubt (des­halb haben wir an die Tri­log-Unter­händ­ler geschrie­ben, um sie zu bit­ten, die wich­tigs­ten Punk­te zu klä­ren). Was zu erken­nen ist, ist zutiefst beun­ru­hi­gend.

Eine der »Erwä­gungs­grün­de« der Richt­li­nie ist Erwä­gungs­grund 32:

»(32) Der orga­ni­sa­to­ri­sche und finan­zi­el­le Bei­trag der Ver­la­ge zur Erstel­lung von Pres­se­pu­bli­ka­tio­nen muss aner­kannt und wei­ter geför­dert wer­den, um die Nach­hal­tig­keit der Ver­lags­bran­che und damit die Ver­füg­bar­keit zuver­läs­si­ger Infor­ma­tio­nen zu gewähr­leis­ten. Daher ist es not­wen­dig, dass die Mit­glied­staa­ten auf Uni­ons­ebe­ne einen Rechts­schutz für Pres­se­ver­öf­fent­li­chun­gen in der Uni­on für digi­ta­le Zwe­cke vor­se­hen. Die­ser Schutz soll­te wirk­sam gewähr­leis­tet wer­den, indem im Uni­ons­recht urhe­ber­recht­lich geschütz­te Rech­te für die Ver­viel­fäl­ti­gung und öffent­li­che Zugäng­lich­ma­chung von Pres­se­ver­öf­fent­li­chun­gen im Zusam­men­hang mit der digi­ta­len Nut­zung ein­ge­führt wer­den, um eine ange­mes­se­ne und ange­mes­se­ne Ver­gü­tung für die­se Ver­wen­dun­gen zu erhal­ten. Pri­va­te Nut­zun­gen soll­ten von die­sem Hin­weis aus­ge­nom­men wer­den. Dar­über hin­aus soll­te die Auf­nah­me in eine Such­ma­schi­ne nicht als fai­re und antei­li­ge Ver­gü­tung ange­se­hen wer­den.« (Her­vor­he­bung hin­zu­ge­fügt)

Sobald Sie sich hier durch das Euro­kra­tisch gear­bei­tet haben haben erken­nen Sie, dass Erwä­gung 32 vor­schlägt, dass (1) jeder, der mit den Nach­rich­ten ver­lin­ken möch­te, eine sepa­ra­te, kom­mer­zi­el­le Lizenz haben muss; und (2) Nach­rich­ten­un­ter­neh­men nicht auf die­ses Recht ver­zich­ten kön­nen, noch nicht ein­mal durch Crea­ti­ve Com­mons-Lizen­zen und ande­re Tools zur Ertei­lung einer pau­scha­len Geneh­mi­gung.

Vie­le Nach­rich­ten­or­ga­ni­sa­tio­nen ermög­li­chen es jedem, auf ihre Arbeit zu ver­lin­ken, dar­un­ter eini­ge der welt­weit füh­ren­den News­gathe­rer: Pro­Pu­bli­ca (»Die Mis­si­on von Pro­Pu­bli­ca ist es, dass unser Jour­na­lis­mus Wir­kung zeigt, d.h. die Reform vor­an­treibt«), Glo­bal Voices (eine füh­ren­de Quel­le für glo­ba­le Nach­rich­ten, die von Repor­tern vor Ort auf dem gan­zen Pla­ne­ten ver­fasst wur­den) und vie­le ande­re. Die­se Crea­ti­ve Com­mons Nach­rich­ten­agen­tu­ren ver­las­sen sich oft auf öffent­li­che Spen­den, um ihre aus­ge­zeich­ne­te, tie­fe und inves­ti­ga­ti­ve Arbeit zu leis­ten. Die kos­ten­lo­se Wie­der­ver­wen­dung ist ein wich­ti­ger Weg, um ihre Spen­der davon zu über­zeu­gen, die­se Finan­zie­rung fort­zu­set­zen. Ohne Crea­ti­ve Com­mons kön­nen eini­ge die­ser Nach­rich­ten­an­bie­ter ein­fach auf­hö­ren zu exis­tie­ren.

Abge­se­hen von den Quel­len tra­di­tio­nel­ler Nach­rich­ten stellt ein stän­dig wach­sen­der Teil der wis­sen­schaft­li­chen Publi­ka­ti­ons­welt (wie die füh­ren­de Gesund­heits­or­ga­ni­sa­ti­on Coch­ra­ne) einen Teil oder das gesam­te Werk im Sin­ne von »Open Access« zur frei­en Wie­der­ver­wen­dung zur Ver­fü­gung – die Idee dahin­ter ist, dass Wis­sen­schaft und For­schung davon pro­fi­tie­ren, wenn wis­sen­schaft­li­che Wer­ke so frei wie mög­lich ver­brei­tet wer­den.

Das Her­um­tram­peln auf Crea­ti­ve Com­mons und Open Access in Arti­kel 11 ist kein Zufall: Bevor die Linksteu­er auf EU-Ebe­ne erschien, hat­ten eini­ge EU-Län­der ihre eige­nen natio­na­len Ver­sio­nen aus­pro­biert. Als Deutsch­land es ver­such­te, gewähr­ten die gro­ßen Zei­tun­gen Goog­le ein­fach eine kos­ten­lo­se Lizenz zur Nut­zung ihrer Wer­ke, weil sie es sich nicht leis­ten konn­ten, vom Such­rie­sen boy­kot­tiert zu wer­den. Als Spa­ni­en sei­ne eige­ne Link-Steu­er ver­ab­schie­de­te, ver­such­te die Regie­rung zu ver­hin­dern, dass Zei­tun­gen den glei­chen Weg ein­schla­gen, indem sie alle Nach­rich­ten zwang, ein eige­nes, unver­zicht­ba­res Han­dels­recht zu haben. Spa­ni­sche Ver­la­ge ver­lo­ren prompt 14% ihres Traf­fics und 10.000.000.000 €/​Jahr.

All dies ist ein guter Grund, Arti­kel 11 ganz auf­zu­ge­ben. Die Idee, dass Schöp­fer »geschützt« wer­den kön­nen, indem man ihnen ver­bie­tet, ihre Wer­ke zu tei­len, ist per­vers. Wenn das Urhe­ber­recht die Inter­es­sen der Urhe­ber schüt­zen soll, soll­te es alle Inter­es­sen schüt­zen, ein­schließ­lich der Inter­es­sen von Men­schen, die wol­len, dass ihre Mate­ria­li­en so weit wie mög­lich ver­brei­tet wer­den.

Über­setzt mit www​.DeepL​.com/​T​r​a​n​s​l​a​tor, Über­set­zung bear­bei­tet durch Ste­fan Holz­hau­er

Bild: The World Flag, CC-BY-SA

Disclaimer: In Zukunft mehr Netzthemen

Manch einer mag es viel­leicht schon begrif­fen haben: ich bin stock­sauer über die Idio­ti­en, die skru­pel- und/​oder ahnungs­lo­se Poli­ti­ker vor­ges­tern im EU-Par­la­ment beschlos­sen haben und die unab­seh­ba­re Aus­wir­kun­gen auf das Inter­net und des­sen Nut­zung für uns alle haben wer­den (sie­he der soeben ver­öf­fent­lich­te Text von Cory Doc­to­row). Und nur um das halt­lo­se Mim­i­mi eini­ger frei dre­hen­der, bür­ger­feind­li­cher Wirt­schafts­un­ter­neh­men zu befrie­di­gen wird das freie Inter­net geop­fert, es wer­den freie Inhal­te ver­schwin­den, es wird durch Zen­sur­fil­ter zu mas­si­vem Over­blo­cking kom­men und man darf kei­ne Fotos von öffent­li­chen Orten mehr pos­ten, sobald die Gefahr besteht, dass irgend­ein urhe­ber­recht­lich geschütz­tes Mate­ri­al als Bei­werk dar­auf zu sehen ist. Ja, im Ernst, das ist so. Gegen all das ist die DSGVO ein Kin­der­ge­burts­tag!

Ich habe frü­her bereits immer wie­der mal zu Netz­the­men geschrie­ben, wenn es not­wen­dig war.

Es ist jetzt wie­der not­wen­dig. Es ist sogar drin­gend not­wen­dig.

Ich wer­de euch hier auf Phan­ta­News in Zukunft also abseits des eigent­li­chen The­mas Phan­tas­tik wie­der ver­mehrt mit Netz­the­men auf den Wecker gehen, und das so lan­ge, bis ihr die Kon­se­quen­zen des­sen ver­steht, was da gera­de pas­siert und dann euer Wahl­ver­hal­ten ent­spre­chend anpasst. Und viel­leicht auch der­ma­ßen viel Druck auf die Ver­ant­wort­li­chen aus­übt, dass die auf­grund der Pro­tes­te ihre Ent­schei­dung über­den­ken. Axel Voss (CDU), du hast noch lan­ge nicht gewon­nen!

Der Kampf hat gera­de erst begon­nen.

Wer sich infor­mie­ren will kann das bei­spiels­wei­se bei der Elec­tro­nic Fron­tier Foun­da­ti­on tun. Dort schreibt Cory Doc­to­row: Today, Euro­pe Lost The Inter­net. Now, We Fight Back.

We suf­fe­r­ed a crus­hing set­back today, but it does­n’t chan­ge the mis­si­on. To fight, and fight, and fight, to keep the Inter­net open and free and fair, to pre­ser­ve it as a place whe­re we can orga­ni­se to fight the other fights that mat­ter, about ine­qua­li­ty and anti­trust, race and gen­der, speech and demo­cra­tic legi­ti­ma­cy.

Ich wer­de der EFF jetzt Geld spen­den, das kann man auf der Sei­te der Orga­ni­sa­ti­on tun.

Cory Doctorow zur EU-Abstimmung in Sachen Urheberrecht

Europa hat gerade dafür gestimmt, das Internet zu ruinieren, so ziemlich alles zu überwachen und große Teile unserer Kommunikation zu zensieren.

[Anmer­kung: bei die­sem Text han­delt es sich um die Über­set­zung eines Arti­kels von Cory Doc­to­row auf Boing­Bo­ing vom 12. Sep­tem­ber 2018]

Lob­by­is­ten für »Urhe­ber« haben sich mit den gro­ßen Unter­hal­tungs­fir­men und den Zei­tungs­ver­le­gern zusam­men­ge­tan und schaff­ten es, dass die neue [euro­päi­sche] Urhe­ber­rechts­di­rek­ti­ve heu­te mor­gen mit Haa­res­brei­te ver­ab­schie­det wur­de. Es han­delt sich um einen Akt äußerst gewis­sen­lo­sen Han­delns; der Scha­den für Künst­ler die von ihrer Kunst leben wird nur noch über­trof­fen vom Scha­den für jeder­mann der das Inter­net für alles ande­re nutzt.

Google: Bitte wirf die Verleger sofort aus dem Index!

Leis­tungs­schutz­recht. Erin­nert sich noch jemand? Ver­le­ger wol­len dafür bezahlt wer­den, dass Such­ma­schi­nen ihre Arti­kel find­bar machen und Besu­cher auf die Onlin­ever­sio­nen ihrer aus­ster­ben­den Tot­holz­me­di­en spü­len.

Eine belieb­te Ana­lo­gie dazu ist fol­gen­de:

Man steigt in ein Taxi und bit­tet den Fah­rer, einen zu einem guten Restau­rant zu brin­gen. Dort ange­kom­men, will der Gas­tro­nom vom Taxi­fah­rer eine Gebühr dafür, dass er Gäs­te gebracht hat.

Klingt bekloppt? Ist es auch. Zuerst haben die Ver­le­ger das in Bel­gi­en verucht. Nach­dem Goog­le sie aus dem Index warf, gab es sofort ein heu­len und Zäh­ne­klap­pern, denn die Besu­cher der Web­sei­ten blie­ben aus. Das Gan­ze wur­de zurück­ge­nom­men. Dann hieß es: »Bel­gi­en ist halt zu klein, das muss man in einem grö­ße­ren Land machen!«

Das führ­te zum hart umkämpf­ten Leis­tungs­schutz­recht in Deutsch­land, bei der die Ver­le­ger zum ers­ten Mal alle jour­na­lis­ti­schen Grund­sät­ze über Bord war­fen und bei­na­he aus­schließ­lich zuguns­ten die­ses Unsinns berich­te­ten, statt objek­tiv, wie es ihre Pflicht gewe­sen wäre. Dass damit ihre Glaub­wür­dig­keit mas­siv beschä­digt wur­de, nah­men die Ver­ant­wort­li­chen bil­li­gend in Kauf, denn es ging ja um eige­ne Vor­tei­le.

Was dar­aus wur­de, wis­sen wir: Das Leis­tungs­schutz­recht­ge­setz ist so dumm, dass es de fac­to nicht ange­wen­det wird.

Doch die Ver­le­ger woll­ten nicht auf­ge­ben, an der Spit­ze der Sprin­ger-Ver­lag, Her­aus­ge­ber eines Pam­phlets, das man in mei­nen Augen nur als »Volks­ver­het­zer-Blatt« bezeich­nen kann: der Bild-»Zeitung«. Erneut kam das völ­lig sinn­lo­se Argu­ment »Deutsch­land ist halt zu klein, das muss man grö­ßer machen!« und jetzt woll­te man den­sel­ben Stuss euro­pa­weit durch­zie­hen.

Und erneut ver­such­ten die übli­chen Ver­däch­ti­gen bei den Tot­holz­me­di­en durch eine äußerst ten­den­zi­el­le Bericht­erstat­tung weit abseits aller Rea­li­tä­ten, ihre Leser zu ver­dum­men und zu »über­zeu­gen«. Zeit­gleich wur­de in Brüs­sel mas­siv Lob­by­ar­beit betrie­ben, um ahnungs­lo­se (oder kor­rup­te) Poli­ti­ker auf ihre Sei­te zu zie­hen. Ver­mut­lich hat­ten etli­che davon auch ein­fach Angst, dass die Sprin­ger-Medi­en nach­hal­tig und dau­er­haft nega­tiv über sie berich­ten wür­den, wenn sie nicht spu­ren.

Ges­tern stimm­te dann eine Mehr­heit im EU-Par­la­ment für den unsäg­li­chen Bull­shit.

Wenn Goog­le nicht zah­len will, könn­te der Such­ma­schi­nen­an­bie­ter sämt­li­che Ange­bo­te der Ver­le­ger aus sei­ner Such­ma­schi­ne ent­fer­nen.

Aber auch dafür haben die Tot­holz­ver­brei­ter einen per­fi­den Plan: Wenn Goog­le das tut, will man die Betrei­ber der Such­ma­schi­ne per Gesetz dazu zwin­gen, ihre Pro­duk­te wei­ter zu lis­ten, weil er angeb­lich Mono­po­list ist.

Es soll also ein Gesetz geben, das einen Dienst­leis­ter dazu zwin­gen soll, die Dienst­leis­tung zu erbrin­gen und die Nutz­nie­ßer die­ser Dienst­leis­tung dann auch noch dafür zu bezah­len.

Die Ana­lo­gie zu oben wäre fol­gen­de:

Auf dem Dorf gibts nur ein Taxi. Der Fah­rer hat aber kei­nen Bock mehr, Gäs­te zu einem Restau­rant zu brin­gen, des­sen Inha­ber er auch noch dafür bezah­len soll. Der Gas­tro­nom schleimt sich des­we­gen so lan­ge beim Bür­ger­meis­ter ein, bis die Orts­sat­zung geän­dert wird, und den Taxi­fah­rer dazu zwingt, Gäs­te zu dem Restau­rant zu brin­gen und dann dafür auch noch zu ble­chen.

Klingt noch beklopp­ter?

Rich­tig.

Bit­te, Goog­le, werft die Medi­en der Ver­le­ger-Dep­pen sofort aus dem Index. Nicht nur aus den News, son­dern voll­stän­dig.

Sol­len die zu eige­nen Guns­ten lügen­den Alt­pa­pier­be­dru­cker doch zugrun­de gehen. Mir egal.

(Dis­clai­mer: Nein, es ist mir natür­lich nicht egal. Eine brei­te und viel­fäl­ti­ge jour­na­lis­ti­sche Land­schaft ist eigent­lich unab­ding­bar und drin­gend not­wen­dig, ins­be­son­de­re ange­sichts der aktu­el­len Pro­ble­me in die­sem Land. Aber sol­che zum eige­nen Vor­teil agie­ren­den Dem­ago­gen-Medi­en braucht wirk­lich nie­mand – und bezah­len soll­te man sie für ihre Falsch­aus­sa­gen erst recht nicht)

Gra­fik von https://​act1​.open​me​dia​.org/​s​a​v​e​t​h​e​l​ink

Korrupte Politiker im EU-Parlament beschließen das Ende des Internets wie wir es kennen

Ein Kom­men­tar

Es war hart gekämpft wor­den um die Novel­lie­rung des Urhe­ber­rechts in Euro­pa. Die Ände­run­gen gehen unter ande­rem auf EU-Digi­tal­kom­mis­sar Oet­tin­ger zurück, der von Digi­ta­lem ver­mut­lich so viel Ahnung hat­te, wie eine Kuh vom Rad­fah­ren. Trei­ber der soge­nann­ten Refor­men war Axel Voss (CDU).

Gro­ße Tei­le der angeb­li­chen »Reform« sind völ­lig gegen die Bedürf­nis­se und Inter­es­sen des sprich­wört­li­chen »nor­ma­len Bür­gers« und bedie­nen aus­schließ­lich wirt­schaft­li­che und Lob­by-Inter­es­sen.

Ver­le­ger, an ihrer Spit­ze (Ach­tung: Mei­nung!) Volks­ver­het­zer wie der Axel Sprin­ger Ver­lag (Bild-Zei­tung), wol­len ein Leis­tungs­schutz­recht (Link Tax), das in Deutsch­land kra­chend geschei­tert ist, euro­pa­weit durch­set­zen. Wei­ter­hin sol­len auto­ma­ti­sier­te Con­tent­fil­ter (die tech­nisch nicht funk­tio­nie­ren kön­nen) den Upload von urhe­ber­recht­lich geschütz­tem Mate­ri­al ver­hin­dern. Die­se Zen­sur­fil­ter wer­den zu mas­si­vem Over­blo­cking, dem Ver­schwin­den von Netz­kul­tur und erheb­li­cher Ein­schrän­kung der Mei­nungs­frei­heit füh­ren. Denn man kann ohne inhalt­li­che oder recht­li­che Kon­trol­le erst­mal alles weg­blo­cken, ohne dass man als Betrof­fe­ner eine ein­fa­che Mög­lich­keit hat, sich dage­gen zu weh­ren.

Statt das Urhe­ber­recht ans Inter­net des 21. Jahr­hun­derts und die inter­es­sen der Nut­zer anzu­pas­sen, bei­spiels­wei­se durch Rege­lun­gen wie »fair use«, ist man beim euro­päi­schen Par­la­ment kom­plett vor den Wün­schen der Wirt­schaft ein­ge­knickt, zum Nach­teil der euro­päi­schen Bür­ger. Die Kon­se­quen­zen sind unab­seh­bar und rei­chen ins­be­son­de­re für jeden, der Con­tent ins Netz stellt (also dank sozia­ler Medi­en ALLE Nut­zer) erheb­lich wei­ter als die viel­dis­ku­tier­te DSGVO.

Detail­lier­te Infor­ma­tio­nen zu die­sem The­ma fin­det man bei Netz​po​li​tik​.org. Die schrei­ben, der Kampf sei ver­lo­ren. Das sehe ich anders:

Jetzt fängt er erst rich­tig an!

Wer meint, ich klin­ge ange­fres­sen, hat völ­lig recht.

Update: Thread von Cory Doc­to­row auf Twit­ter:

The­re are thou­sands of ways that fil­ters can acci­den­tal­ly fin­ger your legit works as pira­cy, and if you’­re not a pira­te, your reme­dy is to file appeals, cross your fin­gers, and hope a plat­form with a bil­li­on users and mil­li­ons of peo­p­le in your situa­ti­on will review your case.

Update: Julia Redas Stel­lung­nah­me:

Das Euro­pa­par­la­ment befür­wor­tet die Ein­füh­rung neu­er recht­li­cher und tech­ni­scher Schran­ken für die Mei­nungs­frei­heit im Netz. Zuguns­ten von Kon­zern­pro­fi­ten wer­den Prin­zi­pi­en über den Hau­fen gewor­fen, ohne die das Inter­net nie sei­ne heu­ti­ge Bedeu­tung erlangt hät­te.

Update: Mario Six­tus auf Twit­ter:

Heu­te hat der Axel-Sprin­ger-Ver­lag bei sei­nem Bestre­ben, das Inter­net kaputt zu machen, einen gro­ßen Schritt nach vor­ne gemacht. Wer für Sprin­ger arbei­tet, deren Publi­ka­tio­nen abon­niert oder auf deren Tex­te ver­linkt, ist mit­schul­dig.

Update: Arti­kel auf hei­se: »Vor­ab­kon­trol­le und Zen­sur­in­fra­struk­tur«

Die US-Bür­ger­rechts­or­ga­ni­sa­ti­on Elec­tro­nic Fron­tier Foun­da­ti­on (EFF) weist dage­gen dar­auf hin, dass das bekann­te »Con­tent ID«-System von You­Tube Ent­wick­lungs­kos­ten in Höhe von 60 Mil­lio­nen Euro ver­schlun­gen habe und in zahl­rei­chen Fäl­len recht­mä­ßi­ge Inhal­te blo­ckiert habe. Zudem kön­ne jeder Anwen­der oder Rech­te­inha­ber nut­zer­ge­ne­rier­ten Con­tent auf eine schwar­ze Lis­te geschütz­ter Wer­ke set­zen, die dann nicht mehr ver­öf­fent­licht wer­den könn­ten.

Hier kann man sehen, wer ver­ant­wort­lich ist:

Gra­fik Link­tax und Con­tent­fil­ter: CC-BY Oli R, Bild »Kains Face­palm« von Alex E. Pro­imos, aus der Wiki­pe­diaCC BY

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