Die Verbraucherzentrale NRW hat die Sony Interactive Entertainment Europe Limited, den Betreiber des Playstation Networks, wegen Passi in den AGB abgemahnt, die in den Augen der Verbraucherschutzorganisation kundenfeindlich und/oder rechtswidrig sind.
Darunter:
dass aufgeladenen Guthaben innerhalb von 24 Monaten verbraucht werden muss, weil es ansonsten verfällt
dass Eltern pauschal die Kosten dafür tragen müssen, wenn ihre minderjährigen Kinder Käufe tätigen
dass beim Kauf Hinweise auf das gesetzliche Widerrufsrecht fehlen, bzw. darauf, dass man einem Verlust des Widerrufsrechts ausdrücklich zustimmt
Die Verbraucherzentrale fordert Sony auf, die abgemahnten Passagen europäischem Verbraucherrecht anzupassen. Sollte der Konzern dem nicht nachkommen, will die Organisation vor Gericht ziehen, um die Rechte der Kunden einzuklagen.
Recht so. Da solche Passi auch in den AGB anderer Spieleanbieter zu finden sind, dürfte das weitere Geschehen nicht nur für Sony-Kunden interessant sein.
Lesen.net berichtet heute über die Einführung von Adobe Digital Edition 3, der neuesten Version des Kopierschutz-Drecks für eBooks. Und wie zu erwarten führt das zu diversen Problemen. Insbesondere ist geradezu arrogant weltfremd, dass man Inkompatibilitäten mit älteren eReader oder besser deren Firmware einfach mal vollkommen ignoriert. Das bedeutet: Man kauft sich ein eBook und ADE lädt dann möglicherweise eine Fassung vom Verkäufer-Server herunter, die mit dem eigenen Lesegerät mangels Kompatibilität mit der neuen Fassung des DRM überhaupt nicht genutzt werden kann.
Das ist an Kundenfeindlichkeit kaum noch zu überbieten und gelinde gesagt eine Unverschämtheit. Es existieren ein paar Lesegeräte oder ‑Apps, für die man vermutlich nie wieder ein Softwareupdate erhalten kann. Soll man die jetzt aufgrund der fehlenden Abwärtskompatibilität von ADE 3 in die Tonne treten? Künstliche Obszolezenz durch Update von ohnehin völlig überflüssigen, kundenfeindlichen Kopierschutzmaßnahmen? Weiterhin lassen sich eBooks mitmit dieser Schutzmaßnahme versehen sind, oft nicht auf andere Lesegeräte übertragen, darauf weist beispielsweise der Chef von Bluefire hin.
Warum die neue DRM-Version so gnadenlos in den Markt gedrückt wird, dürfte klar sein: die alte Fassung kann inzwischen jeder knacken, es gibt zu diesem Zweck beispielsweise Plugin für Calibre, oder Stand-alone-Software, die das auf Klick erledigt. Das wollte man abstellen. Doch zu welchem Preis? Das Hantieren mit DRM-geschützten eBooks ist ohnehin massiv umständlich und technisch weniger affine Leser sind oft damit schlicht überfordert. Und jetzt soll man inkompatible LEsegeräte einfach in die Tonne treten, weil Adobe das so will?
Erste Lösungsmöglichkeit: Auf gar keinen Fall Adobe Digital Editions 3 installieren, egal, was die Software einem auch sagt. Jeder, der Probleme damit hat, sollte sich umgehend an den Händler wenden und verlangen, entweder ein eBook zu bekommen, das auf seinen Geräten gelesen werden kann, oder sein Geld zurück fordern. Aber Vorsicht: offenbar sind etliche der Supportmitarbeiter der Onlineplattformen völlig überfordert und wissen weder, dass es eine neue Version des Kopierschutzes gibt, noch wie sie damit umgehen sollen. Weiterhin sollte man auf den Kauf von derart kopiergeschützten Büchern einfach verzichten und damit mit den Füßen abstimmen. Auch wenn dann später vermutlich wieder kolportiert wird, dass die bösen Raubkopierer an irgendwelchen Verkaufsrückgängen schuld sind – tatsächlich sind es die Anbieter, die vorgestrig auf DRM bestehen.
Das Debakel zeigt aber erneut deutlich, dass solche harten DRM-Maßnahmen abgeschafft werden müssen, denn sie benachteiligen zum einen den Käufer erheblich und vor allem unverhältnismäßig. Zum anderen werden sie die Akzeptanz des neuen Mediums eBook erneut verringern, denn der Bequemlichkeitsverlust ist immens. Man will sich nicht mit so einem Mist herum schlagen, sondern einfach nur ein Buch lesen.
Angeblich gilt ADE3 als unknackbar. Warten wir mal ab, wie lange es dauert …
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