kundenfeindlich

Verbraucherzentrale NRW mahnt Sony wegen Playstation Network ab

Die Ver­brau­cher­zen­tra­le NRW hat die Sony Inter­ac­ti­ve Enter­tain­ment Euro­pe Limi­t­ed, den Betrei­ber des Play­sta­ti­on Net­works, wegen Pas­si in den AGB abge­mahnt, die in den Augen der Ver­brau­cher­schutz­or­ga­ni­sa­ti­on kun­den­feind­lich und/​oder rechts­wid­rig sind.

Dar­un­ter:

  • dass auf­ge­la­de­nen Gut­ha­ben inner­halb von 24 Mona­ten ver­braucht wer­den muss, weil es ansons­ten ver­fällt
  • dass Eltern pau­schal die Kos­ten dafür tra­gen müs­sen, wenn ihre min­der­jäh­ri­gen Kin­der Käu­fe täti­gen
  • dass beim Kauf Hin­wei­se auf das gesetz­li­che Wider­rufs­recht feh­len, bzw. dar­auf, dass man einem Ver­lust des Wider­rufs­rechts aus­drück­lich zustimmt

Die Ver­brau­cher­zen­tra­le for­dert Sony auf, die abge­mahn­ten Pas­sa­gen euro­päi­schem Ver­brau­cher­recht anzu­pas­sen. Soll­te der Kon­zern dem nicht nach­kom­men, will die Orga­ni­sa­ti­on vor Gericht zie­hen, um die Rech­te der Kun­den ein­zu­kla­gen.

Recht so. Da sol­che Pas­si auch in den AGB ande­rer Spie­le­an­bie­ter zu fin­den sind, dürf­te das wei­te­re Gesche­hen nicht nur für Sony-Kun­den inter­es­sant sein.

Logo PSN ® und © Sony Inter­ac­ti­ve Enter­tain­ment Euro­pe Limi­t­ed

eBooks und Probleme mit dem neuen Adobe DRM: Der Dreck muss endlich weg!

Logo Readers Against DRM

Lesen​.net berich­tet heu­te über die Ein­füh­rung von Ado­be Digi­tal Edi­ti­on 3, der neu­es­ten Ver­si­on des Kopier­schutz-Drecks für eBooks. Und wie zu erwar­ten führt das zu diver­sen Pro­ble­men. Ins­be­son­de­re ist gera­de­zu arro­gant welt­fremd, dass man Inkom­pa­ti­bi­li­tä­ten mit älte­ren eRea­der oder bes­ser deren Firm­ware ein­fach mal voll­kom­men igno­riert. Das bedeu­tet: Man kauft sich ein eBook und ADE lädt dann mög­li­cher­wei­se eine Fas­sung vom Ver­käu­fer-Ser­ver her­un­ter, die mit dem eige­nen Lese­ge­rät man­gels Kom­pa­ti­bi­li­tät mit der neu­en Fas­sung des DRM über­haupt nicht genutzt wer­den kann.

Das ist an Kun­den­feind­lich­keit kaum noch zu über­bie­ten und gelin­de gesagt eine Unver­schämt­heit. Es exis­tie­ren ein paar Lese­ge­rä­te oder ‑Apps, für die man ver­mut­lich nie wie­der ein Soft­ware­up­date erhal­ten kann. Soll man die jetzt auf­grund der feh­len­den Abwärts­kom­pa­ti­bi­li­tät von ADE 3 in die Ton­ne tre­ten? Künst­li­che Obs­zo­le­zenz durch Update von ohne­hin völ­lig über­flüs­si­gen, kun­den­feind­li­chen Kopier­schutz­maß­nah­men? Wei­ter­hin las­sen sich eBooks mit­mit  die­ser Schutz­maß­nah­me ver­se­hen sind, oft nicht auf ande­re Lese­ge­rä­te über­tra­gen, dar­auf weist bei­spiels­wei­se der Chef von Blue­fi­re hin.

War­um die neue DRM-Ver­si­on so gna­den­los in den Markt gedrückt wird, dürf­te klar sein: die alte Fas­sung kann inzwi­schen jeder kna­cken, es gibt zu die­sem Zweck bei­spiels­wei­se Plug­in für Calib­re, oder Stand-alo­ne-Soft­ware, die das auf Klick erle­digt. Das woll­te man abstel­len. Doch zu wel­chem Preis? Das Han­tie­ren mit DRM-geschütz­ten eBooks ist ohne­hin mas­siv umständ­lich und tech­nisch weni­ger affi­ne Leser sind oft damit schlicht über­for­dert. Und jetzt soll man inkom­pa­ti­ble LEse­ge­rä­te ein­fach in die Ton­ne tre­ten, weil Ado­be das so will?

Ers­te Lösungs­mög­lich­keit: Auf gar kei­nen Fall Ado­be Digi­tal Edi­ti­ons 3 instal­lie­ren, egal, was die Soft­ware einem auch sagt. Jeder, der Pro­ble­me damit hat, soll­te sich umge­hend an den Händ­ler wen­den und ver­lan­gen, ent­we­der ein eBook zu bekom­men, das auf sei­nen Gerä­ten gele­sen wer­den kann, oder sein Geld zurück for­dern. Aber Vor­sicht: offen­bar sind etli­che der Sup­port­mit­ar­bei­ter der Online­platt­for­men völ­lig über­for­dert und wis­sen weder, dass es eine neue Ver­si­on des Kopier­schut­zes gibt, noch wie sie damit umge­hen sol­len. Wei­ter­hin soll­te man auf den Kauf von der­art kopier­ge­schütz­ten Büchern ein­fach ver­zich­ten und damit mit den Füßen abstim­men. Auch wenn dann spä­ter ver­mut­lich wie­der kol­por­tiert wird, dass die bösen Raub­ko­pie­rer an irgend­wel­chen Ver­kaufs­rück­gän­gen schuld sind – tat­säch­lich sind es die Anbie­ter, die vor­gest­rig auf DRM bestehen.

Das Deba­kel zeigt aber erneut deut­lich, dass sol­che har­ten DRM-Maß­nah­men abge­schafft wer­den müs­sen, denn sie benach­tei­li­gen zum einen den Käu­fer erheb­lich und vor allem unver­hält­nis­mä­ßig. Zum ande­ren wer­den sie die Akzep­tanz des neu­en Medi­ums eBook erneut ver­rin­gern, denn der Bequem­lich­keits­ver­lust ist immens. Man will sich nicht mit so einem Mist her­um schla­gen, son­dern ein­fach nur ein Buch lesen.

Angeb­lich gilt ADE3 als unknack­bar. War­ten wir mal ab, wie lan­ge es dau­ert …

Gra­fik von Rea­ders Bill of Rights, CC BY SA

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