Europaparlament

Google: Bitte wirf die Verleger sofort aus dem Index!

Leis­tungs­schutz­recht. Erin­nert sich noch jemand? Ver­le­ger wol­len dafür bezahlt wer­den, dass Such­ma­schi­nen ihre Arti­kel find­bar machen und Besu­cher auf die Onlin­ever­sio­nen ihrer aus­ster­ben­den Tot­holz­me­di­en spü­len.

Eine belieb­te Ana­lo­gie dazu ist fol­gen­de:

Man steigt in ein Taxi und bit­tet den Fah­rer, einen zu einem guten Restau­rant zu brin­gen. Dort ange­kom­men, will der Gas­tro­nom vom Taxi­fah­rer eine Gebühr dafür, dass er Gäs­te gebracht hat.

Klingt bekloppt? Ist es auch. Zuerst haben die Ver­le­ger das in Bel­gi­en verucht. Nach­dem Goog­le sie aus dem Index warf, gab es sofort ein heu­len und Zäh­ne­klap­pern, denn die Besu­cher der Web­sei­ten blie­ben aus. Das Gan­ze wur­de zurück­ge­nom­men. Dann hieß es: »Bel­gi­en ist halt zu klein, das muss man in einem grö­ße­ren Land machen!«

Das führ­te zum hart umkämpf­ten Leis­tungs­schutz­recht in Deutsch­land, bei der die Ver­le­ger zum ers­ten Mal alle jour­na­lis­ti­schen Grund­sät­ze über Bord war­fen und bei­na­he aus­schließ­lich zuguns­ten die­ses Unsinns berich­te­ten, statt objek­tiv, wie es ihre Pflicht gewe­sen wäre. Dass damit ihre Glaub­wür­dig­keit mas­siv beschä­digt wur­de, nah­men die Ver­ant­wort­li­chen bil­li­gend in Kauf, denn es ging ja um eige­ne Vor­tei­le.

Was dar­aus wur­de, wis­sen wir: Das Leis­tungs­schutz­recht­ge­setz ist so dumm, dass es de fac­to nicht ange­wen­det wird.

Doch die Ver­le­ger woll­ten nicht auf­ge­ben, an der Spit­ze der Sprin­ger-Ver­lag, Her­aus­ge­ber eines Pam­phlets, das man in mei­nen Augen nur als »Volks­ver­het­zer-Blatt« bezeich­nen kann: der Bild-»Zeitung«. Erneut kam das völ­lig sinn­lo­se Argu­ment »Deutsch­land ist halt zu klein, das muss man grö­ßer machen!« und jetzt woll­te man den­sel­ben Stuss euro­pa­weit durch­zie­hen.

Und erneut ver­such­ten die übli­chen Ver­däch­ti­gen bei den Tot­holz­me­di­en durch eine äußerst ten­den­zi­el­le Bericht­erstat­tung weit abseits aller Rea­li­tä­ten, ihre Leser zu ver­dum­men und zu »über­zeu­gen«. Zeit­gleich wur­de in Brüs­sel mas­siv Lob­by­ar­beit betrie­ben, um ahnungs­lo­se (oder kor­rup­te) Poli­ti­ker auf ihre Sei­te zu zie­hen. Ver­mut­lich hat­ten etli­che davon auch ein­fach Angst, dass die Sprin­ger-Medi­en nach­hal­tig und dau­er­haft nega­tiv über sie berich­ten wür­den, wenn sie nicht spu­ren.

Ges­tern stimm­te dann eine Mehr­heit im EU-Par­la­ment für den unsäg­li­chen Bull­shit.

Wenn Goog­le nicht zah­len will, könn­te der Such­ma­schi­nen­an­bie­ter sämt­li­che Ange­bo­te der Ver­le­ger aus sei­ner Such­ma­schi­ne ent­fer­nen.

Aber auch dafür haben die Tot­holz­ver­brei­ter einen per­fi­den Plan: Wenn Goog­le das tut, will man die Betrei­ber der Such­ma­schi­ne per Gesetz dazu zwin­gen, ihre Pro­duk­te wei­ter zu lis­ten, weil er angeb­lich Mono­po­list ist.

Es soll also ein Gesetz geben, das einen Dienst­leis­ter dazu zwin­gen soll, die Dienst­leis­tung zu erbrin­gen und die Nutz­nie­ßer die­ser Dienst­leis­tung dann auch noch dafür zu bezah­len.

Die Ana­lo­gie zu oben wäre fol­gen­de:

Auf dem Dorf gibts nur ein Taxi. Der Fah­rer hat aber kei­nen Bock mehr, Gäs­te zu einem Restau­rant zu brin­gen, des­sen Inha­ber er auch noch dafür bezah­len soll. Der Gas­tro­nom schleimt sich des­we­gen so lan­ge beim Bür­ger­meis­ter ein, bis die Orts­sat­zung geän­dert wird, und den Taxi­fah­rer dazu zwingt, Gäs­te zu dem Restau­rant zu brin­gen und dann dafür auch noch zu ble­chen.

Klingt noch beklopp­ter?

Rich­tig.

Bit­te, Goog­le, werft die Medi­en der Ver­le­ger-Dep­pen sofort aus dem Index. Nicht nur aus den News, son­dern voll­stän­dig.

Sol­len die zu eige­nen Guns­ten lügen­den Alt­pa­pier­be­dru­cker doch zugrun­de gehen. Mir egal.

(Dis­clai­mer: Nein, es ist mir natür­lich nicht egal. Eine brei­te und viel­fäl­ti­ge jour­na­lis­ti­sche Land­schaft ist eigent­lich unab­ding­bar und drin­gend not­wen­dig, ins­be­son­de­re ange­sichts der aktu­el­len Pro­ble­me in die­sem Land. Aber sol­che zum eige­nen Vor­teil agie­ren­den Dem­ago­gen-Medi­en braucht wirk­lich nie­mand – und bezah­len soll­te man sie für ihre Falsch­aus­sa­gen erst recht nicht)

Gra­fik von https://​act1​.open​me​dia​.org/​s​a​v​e​t​h​e​l​ink

Warum ACTA gefährlich und bürgerfeindlich ist

Deutsch syn­chro­ni­sier­te Fas­sung.

Es kann nicht ange­hen, dass welt­wei­te Pro­tes­te es schaf­fen, SOPA und PIPA in den USA zu stop­pen, aber ACTA von bür­ger­fer­nen und demo­kra­tisch nicht kon­trol­lier­ten Lob­by­hu­ren in Brüs­sel durch­ge­wun­ken wer­den kann.

Edit: sogar Spie­gel Online steht ACTA äußerst kri­tisch gegen­über.

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Hier der Text:

Schon der Name führt in die Irre. Die eigent­li­che Inten­ti­on von ACTA ist es, Imma­te­ri­al­gü­ter­rech­te zu beschüt­zen. Als Han­dels­ab­kom­men wur­de es dazu ent­wi­ckelt, Pro­dukt- und Mar­ken­pi­ra­te­rie sowie gefälsch­te Kopien von hoch­wer­ti­gen Gütern zu ver­hin­dern. Eben­so soll es den Miss­brauch oder die Umdeu­tung von bekann­ten Mar­ken aus­schlie­ßen. Es soll die Inves­ti­tio­nen, die in die Ent­wick­lung von Pro­duk­ten gesteckt wur­den, durch Paten­te auf Medi­zin, medi­zi­ni­sche Pro­duk­te aber auch Nah­rungs­mit­tel und Saat­gut schüt­zen. Künst­ler, Krea­ti­ve und Jour­na­lis­ten sol­len durch ACTA eine siche­re Grund­la­ge erhal­ten, um die Qua­li­tät ihrer Ver­öf­fent­li­chun­gen zu ver­bes­sern und um das inter­na­tio­na­le Urhe­ber­recht zu har­mo­ni­sie­ren. ACTA baut auf TRIPS auf.

Wiki­pe­dia defi­niert Fäl­schung als: »die bewuss­te Nach­ah­mung eines Objek­tes oder einer Infor­ma­ti­on zur Täu­schung Drit­ter«.

Wenn man jedoch ein File im Inter­net kopiert, bleibt es genau das glei­che File, es han­delt sich hier­bei um kei­ne Nach­ah­mung. Es wur­de auch nicht gestoh­len, denn das Ori­gi­nal ist noch immer da, wo es ursprüng­lich war. Die Infor­ma­ti­on wur­de ohne ein Ent­gelt für den Schöp­fer geteilt. Der Begriff Fäl­schung (Coun­ter­feit) ist des­we­gen irre­füh­rend.

Geis­ti­ges Eigen­tum oder auch Imma­te­ri­al­rech­te wur­den nie in ACTA defi­niert. Somit schützt ACTA nicht nur Han­dels­mar­ken, es kann auch zum urhe­ber­recht­li­chen Schutz jeder Idee, Infor­ma­ti­on oder sogar von Begrif­fen ein­ge­setzt wer­den, damit des­sen unli­zen­sier­ter Gebrauch dann kri­mi­na­li­siert und ver­folgt wer­den kann.
Der Ein­fluss durch die­ses Abkom­men auf das Inter­net wür­de die Grund­la­gen der frei­en, auf Teil­ha­be und Par­ti­zi­pa­ti­on bau­en­den Infor­ma­ti­ons­ge­sell­schaft aus­he­beln.

Der tat­säch­li­che ACTA-Text deckt eine brei­te Palet­te von Fel­dern ab, ist extrem kom­plex und schwer zu fas­sen. Ana­log zum Inter­net wür­de ein hypo­the­ti­sches Bei­spiel fol­gen­der­ma­ßen aus­se­hen:
Du lernst in einem bezahl­ten Koch­kurs ein tol­les Gericht ken­nen und möch­test es Dei­nen Freun­den vor­stel­len. Die­se Wei­ter­ga­be stellt mit ACTA ein kri­mi­nel­les Ver­ge­hen dar.

Im Inter­net wür­de ACTA die­se Ver­stö­ße des Urhe­ber­rechts durch eine eng­ma­schi­ge Kon­trol­le aller Daten­strö­me kon­trol­lie­ren und pro­to­kol­lie­ren. Über ACTA wür­den die Ver­wer­ter und Ver­la­ge, wel­che die jewei­li­gen Rech­te inne­hal­ten und die ver­letzt wur­den, unmit­tel­bar infor­miert. Sie könn­ten den Rech­te­ver­stoß direkt ahn­den, die Daten und Links zum Con­tent wer­den ohne Ver­hand­lung gesperrt.

ACTA ver­langt von den ISPs eine Über­prü­fung der von den Usern dort hin­ter­leg­ten Daten nach urhe­ber­recht­li­chen Ver­let­zun­gen.

ACTA möch­te dies für Musik, Fil­me, Bil­der, jour­na­lis­ti­sche Bei­trä­ge, Trade­marks und Paten­te durch­set­zen. Damit wür­den Por­ta­le wie You­tube, Twit­ter, Tumb­lr und vie­le ande­re unmit­tel­bar kri­mi­na­li­siert und zen­siert.
ACTA wur­de hin­ter ver­schlos­se­nen Türen geheim aus­ge­han­delt und ist als unde­mo­kra­tisch legi­ti­mier­tes Instru­ment ver­fas­sungs­recht­lich bedenk­lich.

Es betreibt den Rück­bau von Par­ti­zi­pa­ti­on in der Infor­ma­ti­ons­ge­sell­schaft und fußt auf einem tota­li­tä­ren Zen­suran­spruch. ACTA öff­net Tür und Tor für die gren­zen­lo­se Über­wa­chung des Bür­gers durch die Indus­trie.

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