EU

Lobbylutscherei: eBooks vom Geoblocking-Verbot ausgenommen

Die Euro­päi­sche Uni­on arbei­tet bereits seit län­ge­rem an Ver­ord­nun­gen, die dafür sor­gen, dass es kein Geo­blo­cking von Kun­den mehr gibt. Damit könn­te man dann euro­pa­weit Gerä­te und Dienst­leis­tun­gen ein­kau­fen, ohne dass einem dabei Fil­ter in die Que­re kom­men, die einen basiert auf dem Land, aus dem man stammt, blo­ckie­ren. Man nennt die­sen Vor­gang Geo­blo­cking.

Das soll ange­sichts der Rea­li­tä­ten in einer digi­ta­li­sier­ten, glo­ba­li­sier­ten Inter­net­welt abge­schafft wer­den, und das ist auch gut so, denn es ist nicht ein­zu­se­hen, war­um euro­päi­scher Bin­nen­markt oder Glo­ba­li­sie­rung immer nur Fir­men zugu­te kom­men sol­len, aber nicht Ver­brau­chern.

Doch dank mas­si­ver Lob­by­ar­beit unter ande­rem des Bör­sen­ver­eins des Deut­schen Buch­han­dels, sol­len eBooks expli­zit von der Geo­blo­cking-Ver­ein­ba­rung aus­ge­schlos­sen blei­ben. Einen sach­li­chen Grund dafür gibt es außer Pfrün­de­si­che­rung nicht, außer viel­leicht die Angst, dass die fos­si­le und längst über­flüs­sig gewor­de­ne Buch­preis­bin­dung auf­ge­weicht wer­den könn­te.

Als Begrün­dung wird dabei unter ande­rem tat­säch­lich ange­bracht, dass

»auf­grund natür­li­cher Sprach­bar­rie­ren zwi­schen den Län­dern Ver­käu­fe über Gren­zen hin­aus ohne­hin gering blie­ben, und die not­wen­di­gen tech­ni­schen Inves­ti­tio­nen, um über Gren­zen hin­weg zu ver­kau­fen zu hoch wären«

… und dadurch klei­ne und mitt­le­re Unter­neh­men gezwun­gen wür­den, aus dem Ver­kauf von Büchern aus­zu­stei­gen.

Das ist natür­lich dum­mes Geschwätz, denn die Pro­ble­me, über Gren­zen hin­weg Waren zu ver­kau­fen, hat jede Bran­che, nicht nur der Buch­han­del. Und wenn die grenz­über­grei­fen­den Ver­käu­fe tat­säch­lich nicht ins Gewicht fal­len, wäre das in mei­nen Augen sogar eher ein Grund dafür, euro­pa­wei­tes Ver­kau­fen von eBooks zu ermög­li­chen. Das mit den klei­nen Unter­neh­men ist Augen­wi­sche­rei und falsch, im Rah­men des grenz­über­grei­fe­nen Anbie­tens von Dienst­leis­tun­gen, das vor eini­gen Jah­ren ein­ge­führt wur­de, hat der Gesetz­ge­ber ohne­hin ver­ein­fach­te Mög­lich­kei­ten für klei­ne Anbie­ter geschaf­fen, um mit den gesetz­li­chen Vor­ga­ben bei­spiels­wei­se in Sachen Umsatz­steu­er zurecht zu kom­men (Stich­wort: One-Stop-Shop). Und wenn so ziem­lich jeder klei­ne Krau­ter das inzwi­schen kann, dann soll­ten es auch Buch­händ­ler auf die Ket­te bekom­men kön­nen. Aber die ver­schla­fen ja lie­ber auf ihrem sanf­ten Kis­sen namens Buch­preis­bin­dung wei­ter­hin die Digi­ta­li­sie­rung – und die­se Ein­fluss­nah­me auf EU-Ver­ord­nun­gen soll dafür sor­gen, dass sie auch nicht auf­wa­chen müs­sen.

Grund für die Ein­wir­kung auf die Poli­tik dürf­te in mei­nen Augen eher sein, dass nicht-deutsch­spra­chi­ge eBooks in Deutsch­land maß­los über­teu­ert sind, und in ande­ren Län­dern erheb­lich güns­ti­ger gekauft wer­den könn­ten, sogar zum Teil noch güns­ti­ger als hier­zu­lan­de ohne­hin bereits bei Ama­zon.

Dass die EU-Poli­tik vor der Buch­lob­by ein­ge­knickt ist, fin­de ich offen gesagt zum Kot­zen.

p.s.: Mit der Hil­fe von VPNs kann man Geo­blo­cking mehr oder weni­ger legal umge­hen (mög­li­cher­wei­se unter­sa­gen die AGB des jewei­li­gen Anbie­ters das).

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