Als erstes fragt man sich natürlich sofort, wie es sein kann, dass überhaupt jemand Rechte an einem Genrebegriff haben kann? Tatsächlich hatten sich DC und Marvel in den 1960ern die Begriffe »Super Hero« und »Super Heroes« als Trademarks eintragen lassen.
Der britische Comickünstler S. J. Richold hatte eine Serie unter dem Namen SUPER BABIES herausgebracht, in der geht es, wie der Name bereits suggeriert, um Babies mit Superfähigkeiten. Er war daraufhin von DC (Warner) aufgefordert worden den Begriff nicht zu verwenden und die drohten auch mit Klagen, würde er seinen Antrag auf ein US-Trademark für den Begriff »Super Babies« nicht zurück ziehen. Begründung war, dass er damit die Rechte an »Super Heroes« verletzen würde.
Daraufhin beauftragte der seine Anwälte, in die Offensive zu gehen und die wandten sich im Mai an ein US-amerikanisches Trademark-Gericht, mit dem Wunsch, das Trademark für »Super Hero« zu beenden, da es erstens ein Genrebegriff sei und weil offenbar zweitens nach US-Recht nicht zwei Firmen gleichzeitig Trademarks auf einen Begriff haben können. Das Gericht gab DC und Marvel daraufhin Gelegenheit sich zu dem Fall zu äußern, was beide (und auch Warner und Disney als Inhaber) verstreichen ließen. Ob aus Arroganz oder weil ihnen schon klar war, dass sie nur verlieren können, sei dahin gestellt.
Das US Patent and Trademark Office Trademark Trial and Appeal Board entschied darauf hin am 26. September 2024, dass Richolds Antrag aufgrund der ausgebliebenen Reaktion erfolgreich sei. Damit haben die Mediengiganten die Rechte an gleich mehreren Trademarks verloren, die deswegen jetzt im Prinzip Public Domain sind, nämlich »Super Hero« und »Super Heroes«.
Damit ist S. J. Richold mein neuer persönlicher Super Hero.
p.s.: Hähä!