Amazon meldet jetzt auch in Deutschland eBooks mit Qualitätsproblemen

Percy Jackson bei Amazon

Anfang des Jah­res ging es durch den vir­tu­el­len Blät­ter­wald haupt­säch­lich rund ums Self­pu­bli­shing: Online­händ­ler Ama­zon woll­te Feh­ler in eBooks erken­nen und dann irgend­wie reagie­ren. In den USA geschieht das bereits seit Febru­ar 2016, jetzt auch im deut­schen Shop.

eBooks bei denen Qua­li­täts­pro­ble­me fest­ge­stellt wer­den, mar­kiert Ama­zon mit ent­spre­chen­den Hin­wei­sen. Das kön­nen bei­spiels­wei­se Recht­schreib­feh­ler oder falsch for­ma­tier­te Bil­der sein. Der Mel­dung »Qua­li­täts­pro­ble­me wur­den gemel­det« nach zu urtei­len, greift das Sys­tem dabei aber offen­bar nicht auf auto­ma­ti­sier­te Algo­rith­men zurück, son­dern auf Rück­mel­dun­gen von Kun­den.

Falls in den Ver­la­gen jetzt ein lau­tes »Hähä!« anhebt, da jetzt die unlieb­sa­me Self­pu­blisher-Kon­kur­renz ihr Fett weg bekommt, freut man sich dort aller­dings zu früh, denn wie wir wis­sen, lei­den auch ver­meint­li­che Pro­fi-Publi­ka­tio­nen unter Pro­ble­men, sei­en es Recht­schreib­feh­ler, oder gleich kom­plett mise­ra­bel erstell­te eBooks. Das zeigt sich bei­spiels­wei­se an Carlsens PERCY JACKSON – DIE LETZTE GÖTTIN, das einen ent­spre­chen­den Hin­weis ver­passt bekom­men hat.

Unklar sind wie so oft die Kri­te­ri­en, die bei Ama­zon ange­setzt wer­den, auch bleibt im Unge­wis­sen, wie­vie­le Mel­dun­gen zusam­men kom­men, oder wie wahr­heits­ge­treu die­se sein müs­sen, damit eBooks eine ent­spre­chen­de Mar­kie­rung ver­passt bekom­men. Laut Recher­chen von lesen​.net geht Ama­zon dabei aber offen­bar nach der Prä­mis­se »lie­ber eins mehr als eins weni­ger kenn­zeich­nen« vor.

Man soll­te also mög­li­cher­wei­se neben Ama­zons Hin­weis auch mal einen Blick in die Bewer­tun­gen wer­fen, denn wenn ein Buch tau­sen­de fünf-Ster­ne-Wer­tun­gen hat, soll­te man den Hin­weis viel­leicht nicht zu schwer gewich­ten.

Autoren wie Ver­la­ge erhal­ten übri­gens eine Lis­te der Feh­ler, um die­se behe­ben zu kön­nen, nach­dem das gesche­hen ist, sol­len die neu­en Ver­sio­nen wie bis­her kurz­fris­tig online ste­hen und der Hin­weis ver­schwin­den. Man darf gespannt sein, ob das auch in der Pra­xis funk­tio­niert.

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