epubli und das Urheberrecht: Keinerlei Reaktion

Screenshot Google Books

Vor ein paar Tagen hat­te ich dar­über berich­tet, wie epu­b­li über meh­re­re Jah­re ein eBook der Autorin Anja Bagus  ver­trie­ben hat, obwohl der Ver­trag rechts­gül­tig gekün­digt wor­den war, und die eige­nen AGB ein­deu­tig aus­sag­ten, dass Bücher dar­auf­hin inner­halb von fünf Tagen von Part­ner­platt­for­men ent­fernt wer­den müs­sen. Ich hat­te dar­auf­hin eine Anfra­ge per Email bei epu­b­li gestellt. Die ist auch ange­kom­men, wie mir eine Auto­re­spon­der-Mail ein­deu­tig zeig­te. Aber wie bereits erwar­tet, erhielt ich auf mei­ne Anfra­ge kei­ner­lei Ant­wort, der Anbie­ter hüllt sich in Schwei­gen.

autoresponder

Übri­gens erhielt auch die Autorin auf ihre Fra­gen bezüg­lich even­tu­ell abge­setz­ter Exem­pla­re und ande­rer The­men kei­ner­lei Ant­wort. Und das ist schon eine Unver­schämt­heit beson­de­ren Geschmacks. Erneut muss man sich fra­gen, ob man bei der Holtz­brinck-Toch­ter der Ansicht ist, dass das Urhe­ber­recht nur für ande­re gilt.

Jetzt wird ver­mut­lich auch kei­ne Ant­wort mehr kom­men, denn selbst­ver­ständ­lich wur­de auf­grund der kom­plett aus­blei­ben­den Reak­ti­on ein Anwalt ein­ge­schal­tet, des­we­gen wird epu­b­li Infor­ma­tio­nen mit Hin­weis auf ein lau­fen­des Ver­fah­ren ableh­nen.

Auf Face­book ent­schul­dig­te man sich, aller­dings erst eine Woche nach der Anfra­ge per Mail:

Lie­be Anja, wir haben Dei­ne Nach­richt und auch die Bei­trä­ge hier gese­hen. Wir ver­ste­hen Dei­nen Ärger und Dei­ne Irri­ta­ti­on. Unser Autoren-Team prüft, was pas­siert ist und setzt sich mit Dir in Ver­bin­dung. So lan­ge kön­nen wir nur sagen: Es tut uns sehr Leid und wir bit­ten um Ent­schul­di­gung!

Das ist natür­lich nichts ande­res als lächer­lich. Ob ein ertapp­ter Buch­pi­rat bei Holtz­brinck auf Nach­sicht hof­fen darf, wenn er sich lapi­dar ent­schul­digt? Ver­mut­lich eher nicht.

Bei Goog­le books ist der Roman übri­gens nach wie vor unter der Fir­mie­rung »epu­b­li GmbH« zu fin­den. Sie­he Bild­schirm­fo­to.

 

3 Kommentare zu „epubli und das Urheberrecht: Keinerlei Reaktion“

  1. Span­nend ist auch die Falsch­schrei­bung »es tut uns sehr Leid«. man sagt ja auch nicht »sehr Auto« oder »sehr Haus«. Und das bei einem Buch­ver­lag…

  2. Tja. Bis 1996 schrieb man »es tut mir leid«. Dann bis 2004 auf ein­mal »es tut mir Leid«. Von 2004 bis 2006 war frei­ge­stellt, wie man es schrieb. Erst ab 2006, der jetzt gel­ten­den Rege­lung, schreibt man es wie­der grund­sätz­lich klein.

    Dar­auf her­um­zu­rei­ten hal­te ich für ver­fehlt, das ist eine Kri­tik die eher in Rich­tung der »Recht­schreib-Refor­mer« und deren Zick­zack-Kurs gehen soll­te. Lenkt auch vom eigent­li­chen The­ma ab.

    Übri­gens ist die Recht­schrei­bung nicht ver­pflich­tend (nur für den schu­li­schen Bereich). Wer eine älte­re Fas­sung nut­zen möch­te, kann das tun. Man­che Ver­la­ge und Zei­tun­gen haben sich ja auf eine »gemä­ßig­te neue Recht­schrei­bung« ver­legt. Es kochen also eh vie­le ihr eige­nes Süpp­chen.

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