Bekanntermaßen wurde die Plattform Beam eBooks vor ein paar Wochen von Bastei Luebbe übernommen. Damals hatte ich schon Bedenken, auch wenn es hieß, es liefe alles weiter wie bisher. Auch ich vertreibe eBooks über Beam. Und bekam soeben eine Email, die mich erst einmal mit offenem Mund zurück ließ:
Liebe Handelspartner/innen,
in den vergangenen Monaten wurde die beam AG vermehrt von der Landesmedienanstalt darauf hingewiesen, dass sich im Sortiment unter www.beam-ebooks.de immer wieder erotische Titel befinden, die nicht den Anforderungen zur Einhaltung des Jugendschutzes entsprechen.
Als Shop ist es in unserem Interesse, diese betroffenen Titel weiterhin zu verkaufen.
Wir bitten Sie daher bis zum 1.06.2015 um eine Überprüfung Ihrer Inhalte im Bereich Erotik.
Wie können Sie Abhilfe schaffen?
1. Das Cover sollte nicht pornographischen Inhalts sein
2. Der Buchtext sollte nicht ausführliche explizite Szenen darstellen, einen Akt beschreiben bzw. pornographischen Inhalts sein – ist dem so bitte den Text entschärfen bzw. kürzen
3. Inhalte ab 18 müssen über das Metadaten-Tag »FSK 18« verfügen
4. Bei erotischen Inhalten mit dem Kriterium FSK 18 sollte im Buchtext immer ein Jugendschutzhinweis hinzugefügt werden.Hier ein Beispiel zu einem Buchtext, wie es der erotische eBook-Verlag venusbooks handhabt:
http://www.venusbooks.de/…/exzessiv-aus-dem-leben-einer-nym…
Folgender Textblock ist hierbei essentiell und bewahrt den Verlag und uns als Shop vor der Sperrung des Titels:
Jugendschutzhinweis: Im realen Leben dürfen Erotik und sexuelle Handlungen jeder Art ausschließlich zwischen gleichberechtigten Partnern im gegenseitigen Einvernehmen stattfinden. In diesem eBook werden fiktive erotische Phantasien geschildert, die in einigen Fällen weder den allgemeinen Moralvorstellungen noch den Gesetzen der Realität folgen. Der Inhalt dieses eBooks ist daher für Minderjährige nicht geeignet und das Lesen nur gestattet, wenn Sie mindestens 18 Jahre alt sind.
Wird keine Abhilfe geschaffen, sehen wir uns als Shop leider gezwungen, betroffene Titel zwecks Entschärfung der Sachlage aus dem Verkauf zu nehmen.
Für weitere Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung!
Beste Grüße aus Köln,
(Name entfernt)
Sales Managerin
Beam AG
Es stellten sich mir sofort etliche Fragen dazu. Ein paar davon habe ich gleich zur Beantwortung an Luebbe gestellt und folgende Email versandt:
Sehr geehrte Frau (Name entfernt),
bevor ich mich dieser Email detailliert in einem Artikel auf PhantaNews widmen werde, bitte ich um Aufklärung folgender Fragen:
Wie kommen sie darauf, dass der JMStV für eBooks gilt, für Printbücher aber nicht anzuwenden ist?
Wie kommen Sie darauf, dass in den von mir angebotenen eBooks solche Inhalte vorhanden sind?
Wie kann ein Autor Ihrer Ansicht nach rechtssicher festlegen, ob seine Inhalte ab 16 oder ab 18 einzustufen sind?
Sie schreiben, es muss ein FSK-Hinweis auf den eBooks angebracht werden. Mir ist keinerlei Organisation der freiwilligen Selbstkontrolle bei Büchern bekannt. Auf welche Organisation würde sich der Hinweis Ihrer Ansicht nach beziehen? Sollte es keine solche Organisation geben, wäre der Hinweis rechtlich äußerst bedenklich und vermutlich auch abmahnbar. Warum wollen Sie die eBook-Autoren einem solchen Risiko aussetzen und sind Sie bereit, im Falle von Abmahnungen die Konsequenzen zu tragen?
Für kurzfristige Antworten bedanke ich mich und weise darauf hin, dass diese in einem Artikel auf meinem Webportal thematisiert werden.
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Mit freundlichem Gruß,
Stefan Holzhauer
PhantaNews.de
Phantastische Nachrichten
Sobald Antworten eintreffen, werde ich diese hier veröffentlichen.
Auch der geschilderte FSK-Hinweis ist in meinen Augen äußerst fragwürdig, denn er verhindert selbstverständlich nicht das Lesen des eBooks durch Minderjährige. Beam müsste vielmehr sicherstellen, dass solche eBooks nicht von Minderjährigen gekauft werden können, davon ist aber nirgendwo die Rede. Alles in allem erscheint mir das unausgegoren und ein Schildbürgerstreich.
Und: Wenn es Hinweise seitens der Landesmedienanstalt gegeben hat, wäre es dann nicht viel zielführender, die entsprechenden Autoren genau dieser eBooks direkt anzusprechen, statt alle? Zudem redet die Dame in ihrer Mail nur von Verlagen. Ich habe keinen Verlag. Gilt das also für Selfpublisher nicht, oder werden die nur nicht genannt, weil man bei Luebbe noch in alten Bahnen denkt?
Pingback: FSK auf eBooks: erste Antwort von Luebbe - PhantaNews
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