Facepalm: Buch​han​del​.de, Buchcover und die Blogger

Buchcover Blogger

Buch​han​del​.de ist eine Platt­form der Bör­sen­ver­eins-Toch­ter MVB. Da kann man online Bücher kau­fen. Oder eBooks. Sie haben lan­ge gebraucht, um die­se halb­wegs ergo­no­misch zu gestal­ten (die Such­ma­schi­ne lässt nach wie vor zu wün­schen übrig). Und die gerie­ren sich jetzt als gro­ße Gön­ner der Buch­blog­ger, denn in ihrer unend­li­chen Groß­zü­gig­keit erlaubt man die­sen Blog­gern, Buch­co­ver für Rezen­sio­nen nut­zen zu dür­fen.

Nein! Doch! Oh!

Die Rah­men­be­din­gun­gen sind in mei­nen Augen fast schon gro­tesk zu nen­nen. Zum einen muss man sich zwin­gend regis­trie­ren und dabei per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten wie den Real­na­men ange­ben (was ist mit der gesetz­li­chen Vor­ga­be laut Tele­me­di­en­ge­setz, Online­an­ge­bo­te auch anonym oder mit Pseud­onym nut­zen zu kön­nen? War­um will MVB sich bei einer Anmel­dung ein­räu­men, die Kre­dit­wür­dig­keit des Blog­be­trei­bers zu prü­fen?). Zum ande­ren weist man dar­auf hin, dass Buch­co­ver rechts­si­cher zu nut­zen sei­en, wenn man sich den Vor­ga­ben unter­wirft. Auf der Sei­te spricht man tat­säch­lich kon­kret von »rechts­si­cher« und baut in mei­nen Augen eine rei­ne Droh­ku­lis­se im Zusam­men­hang mit dem Urhe­ber­recht auf Buch­co­ver auf, soll­te man sich nicht an ihre Vor­ga­ben hal­ten. Dum­mer­wei­se wur­de das aller­dings offen­bar von jeman­dem ver­fasst, der weder über tech­ni­sche noch recht­li­che Exper­ti­se ver­fügt.

Die Droh­ku­lis­se ver­weist auf das Urhe­ber­recht in Sachen Buch­co­ver und auf »straf­recht­li­che Fol­gen« (ich lach­te). Man kann auf der Sei­te lesen:

Zur Erklä­rung:

Buch­co­ver unter­lie­gen dem Urhe­ber­recht und dür­fen daher

  • nur in einem ent­spre­chen­den und ein­deu­ti­gen Zusam­men­hang mit dem Titel gezeigt wer­den.
  • bei Euch auf dem Blog nicht lokal gespei­chert wer­den.
  • nicht bear­bei­tet oder ver­än­dert wer­den.
  • nicht in Teilen/​Ausschnitten dar­ge­stellt wer­den.

Denn: dies ver­stößt gegen das Urhe­ber­recht und das kann straf­recht­li­che Fol­gen haben.

Aha. Der Hin­weis auf Bear­bei­tung und Ver­än­de­rung ist kor­rekt. Der Hin­weis auf Tei­le und Aus­schnit­te auch, wobei das ohne­hin eine Ver­än­de­rung ist und des­we­gen bereits vom vor­her­ge­hen­den Punkt abge­deckt wur­de. Dop­pelt gemop­pelt hält in den Augen der MVB viel­leicht bes­ser. Aber der Rest drängt mich hef­tigst zum Gesichts­pal­mie­ren…

Ein Cover darf im Zusam­men­hang mit einer Rezen­si­on des zuge­hö­ri­gen Buches abge­bil­det wer­den. Ja, ich weiß, die Mei­nun­gen von Juris­ten gehen hier aus­ein­an­der und das The­ma ist über­aus kom­plex, aber Rechts­an­walt Schwen­ke, der sich immer wie­der sach­kun­dig zu Netz­the­men äußert (der ist wirk­lich einer von den Guten!), hat dazu eine ein­deu­ti­ge Mei­nung: Eine Cover­ab­bil­dung bei einer Rezen­si­on ist statt­haft – und das ohne die merk­wür­di­gen und ver­schwur­bel­ten Vor­ga­ben der MVB. Dazu muss auch kein Blog­ger irgend­wel­che Nut­zungs­be­din­gun­gen der MVB aner­ken­nen. War­um auch?

Der Knül­ler sind in mei­nen Augen aber fol­gen­de Pas­si:

Buch­co­ver unter­lie­gen dem Urhe­ber­recht und dür­fen daher

bei Euch auf dem Blog nicht lokal gespei­chert wer­den.

Denn: dies ver­stößt gegen das Urhe­ber­recht und das kann straf­recht­li­che Fol­gen haben.

Ers­tens: Ein Buch­co­ver wird auf Blogs (oder ande­ren Web­sei­ten) als Bild­da­tei von Spei­cher­platz auf einem Ser­ver ein­ge­bun­den und dann inner­halb der Sei­te dar­ge­stellt. Wo sich die­ser Spei­cher­platz der Datei genau befin­det, ist tech­nisch völ­lig irrele­vant, weil der Nut­zer der Web­sei­te das ohne­hin nicht nach­voll­zie­hen kann, ohne in den Sei­ten­quell­text zu schau­en (und wer macht das schon?). Denn die Dar­stel­lung des Bil­des fin­det auf der auf­ge­ru­fe­nen Web­sei­te statt, egal wo es her­kommt. Damit unter­liegt die Dar­stel­lung auch dem der Kon­trol­le des Betrei­bers der Web­sei­te, denn der weiß wo es liegt. Ob sich das Bild auf dem Ser­ver des Blogs befin­det oder auf dem Ser­ver von buch​han​del​.de ist in Sachen Urhe­ber­recht VÖLLIG IRRELEVANT. Denn das Bild wird immer auf der Sei­te des Blog­gers dar­ge­stellt. Ob der das selbst hoch­lädt, oder es in einem Con­tent Deli­very Net­work liegt, oder bei Buch​han​del​.de, hat so mit dem Urhe­ber­recht ABSOLUT NICHTS ZU TUN. Wenn die MVB mit ihrer Wort­wahl hier einen ande­ren Ein­druck erwe­cken möch­te, dann ist das schlicht­weg objek­tiv falsch und rei­ne Panik­ma­che – oder eben Droh­ku­lis­se. Und – noch­mal ganz deut­lich: Der Ver­stoß gegen das Urhe­ber­recht (wenn es ihn  denn gäbe) ist selbst­ver­ständ­lich nur davon abhän­gig, dass man das Bild auf der eige­nen Sei­te ein­bin­det, und defi­ni­tiv NICHT davon, wo die Datei liegt. Wer so etwas wie oben schreibt, der hat weder Ahnung von Inter­net­tech­no­lo­gie, noch von recht­li­chen Belan­gen. Es ist mir voll­kom­men schlei­er­haft, wie die MVB auf die­se For­mu­lie­rung kommt, und war­um man dort ver­tre­ten kann, das sei so. ES! IST! FALSCH!

Zwei­tens: Selbst wenn eine Ver­wen­dung einer Cover­gra­fik ein Urhe­ber­rechts­ver­stoß wäre, was im Ein­zel­fall bewer­tet wer­den müss­te (sie­he dazu noch­mal den ver­link­ten Arti­kel von RA Schwen­ke wei­ter oben), dann hat das KEINERLEI straf­recht­li­che Kon­se­quen­zen, denn ein Urhe­ber­rechts­ver­stoß ist zivil­recht­lich rele­vant. Viel­leicht soll­te mal jemand den Web­sei­ten-Redak­teu­ren bei MVB den Unter­scheid zwi­schen Straf- und Zivil­recht erläu­tern. Drin­gend.

Lie­be Buch­blog­ger: Lasst euch nicht ver­un­si­chern. Mei­ner Ansicht nach ver­sucht buch​han​del​.de euch mit der Vor­täu­schung fal­scher Tat­sa­chen dazu zu brin­gen, ihre in mei­nen Augen abstru­sen Nut­zungs­be­din­gun­gen anzu­er­ken­nen.

Und dabei haben wir noch gar nicht dar­über gespro­chen, dass etli­che der aus Stock­fo­tos zusam­men­ge­klick­ten, nicht sel­ten pein­li­chen, Sim­pel­co­ver der Publi­kums­ver­la­ge ver­mut­lich die Anfor­de­run­gen an die not­wen­di­ge Schöp­fungs­hö­he für einen urhe­ber­recht­li­chen Schutz ohne­hin gar nicht erfül­len.

Ich wer­de bei der MVB nach­fra­gen, wie sie die oben beschrie­be­nen mei­ner Mei­nung nach fal­schen Aus­sa­gen inhalt­lich und auch recht­lich begrün­den. Die Ant­wort (wenn ich denn eine bekom­me) wird hier wie­der­ge­ge­ben. Was ich aber über­haupt nicht ver­ste­hen kann: Dass man­che Sei­ten die ver­meint­lich groß­zü­gi­ge Erlaub­nis, Cover auf Buch­blogs abzu­bil­den, als gro­ße, tol­le Num­mer und Groß­zü­gig­keit der MVB abfei­ern. Wacht mal auf! Ihr seid Bür­ger­jour­na­lis­ten. Ihr macht für die Ver­la­ge kos­ten­lo­se Wer­bung. Ihr seid denen nicht auf Gedeih und Ver­derb aus­ge­lie­fert – und ihr müsst schon lan­ge nicht alle abstru­sen Nut­zungs­be­din­gun­gen aner­ken­nen! Erst recht müsst ihr nicht auf ein Web­an­ge­bot ver­lin­ken, das euch sol­che merk­wür­di­gen Vor­ga­ben auf­zwin­gen will. Und Ver­la­ge, bei denen euch ewig gest­ri­ge, arro­gan­te Vollhon­ks in den Chef­eta­gen dafür abmah­nen wol­len, bei einer Rezen­si­on die Cover­ab­bil­dung zu ver­wen­den, gehö­ren mei­ner Ansicht nach geshit­s­tormt und boy­kot­tiert.

[Update 12:20:]

Fol­gen­de Anfra­ge ging soeben an MVB raus:

Sehr geehr­te Damen und Her­ren,

auf Ihrer Sei­te mit der URL

http://​info​.buch​han​del​.de/​b​l​o​g​s​/​u​n​s​e​r​-​a​n​g​e​b​o​t​-​f​u​e​r​-​b​l​o​g​g​e​r​.​h​tml

schrei­ben Sie unter ande­rem:

»Buch­co­ver unter­lie­gen dem Urhe­ber­recht und dür­fen daher

  • nur in einem ent­spre­chen­den und ein­deu­ti­gen Zusam­men­hang mit dem Titel gezeigt wer­den.
  • bei Euch auf dem Blog nicht lokal gespei­chert wer­den.
  • nicht bear­bei­tet oder ver­än­dert wer­den.
  • nicht in Teilen/​Ausschnitten dar­ge­stellt wer­den.

Denn: dies ver­stößt gegen das Urhe­ber­recht und das kann straf­recht­li­che Fol­gen haben.«

Dazu eini­ge Fra­gen:

1. War­um hal­ten Sie den Spei­cher­ort der Bild­da­tei für hin­sicht­lich des Urhe­ber­rechts rele­vant? Tat­säch­lich ist es für den Web­sei­ten­be­su­cher nicht offen­sicht­lich, von woher die Datei ein­ge­bun­den wird. Der eigent­li­che Vor­gang der Bild­ein­bin­dung auf der jewei­li­gen Web­sei­te ist der mög­li­cher­wei­se urhe­ber­recht­lich rele­van­te Vor­gang, nicht aber, wo die Bild­da­tei »phy­si­ka­lisch« liegt. Auf­grund wel­cher Rechts­grund­la­ge schrei­ben Sie eine Ein­bin­dung von ihrem Ser­ver vor? Sie wei­sen ja ein­deu­tig in die­sem Zusam­men­hang auf das Urhe­ber­recht hin. Mei­ner Ansicht nach, exis­tiert kei­ner­lei Pas­sus im Urhe­ber­recht, der sich mit Datei­spei­cher­or­ten befasst.

Nach rechts­an­walt­li­cher Mei­nung ist die Abbil­dung eines Covers zu einer Rezen­si­on des zuge­hö­ri­gen Buches grund­sätz­lich ohne­hin statt­haft. Sie­he bei­spiels­wei­se:

http://​rechts​an​walt​-schwen​ke​.de/​w​a​n​n​-​i​s​t​-​e​i​n​-​b​i​l​d​z​i​t​a​t​-​e​r​l​a​u​b​t​-​a​n​l​e​i​t​u​n​g​-​m​i​t​-​b​e​i​s​p​i​e​l​e​n​-​u​n​d​-​c​h​e​c​k​l​i​s​te/

Sehen Sie das anders?

1.1 Kön­nen Sie sicher­stel­len, dass die Cover auf ihren Ser­vern dau­er­haft ver­füg­bar sind? Oder müs­sen die Blog­ger damit rech­nen, dass die­se in der Zukunft plötz­lich ver­schwin­den, da sie auf den Ser­vern nicht mehr vor­ge­hal­ten wer­den?

2. War­um sehen Sie eine straf­recht­li­che Rele­vanz? Soll­te ein Urhe­ber­rechts­ver­stoß vor­lie­gen ist dies aus­schließ­lich zivil­recht­lich rele­vant, oder sind Sie ande­rer Ansicht?

3. In der Daten­schutz­er­klä­rung zur zwin­gend not­wen­di­gen Blog­ge­r­an­mel­dung schrei­ben Sie:

»2. Kre­dit­prü­fung
Zum Zwe­cke der Kre­dit­prü­fung wer­den MVB von der Bür­gel Wirt­schafts­in­for­ma­tio­nen GmbH & Co. KG, Post­fach 500 166, 22701 Ham­burg, die in ihrer Daten­bank zur Per­son des Kun­den gespei­cher­ten Adress- und Boni­täts­da­ten ein­schließ­lich sol­cher, die auf der Basis mathe­ma­tisch­sta­tis­ti­scher Ver­fah­ren ermit­telt wer­den, zur Ver­fü­gung gestellt, sofern MVB das berech­tig­te Inter­es­se glaub­haft dar­ge­legt hat.«

War­um sind sie der Ansicht, für eine rei­ne Cover­nut­zung eine Kre­dit­prü­fung des Blog­gers durch­füh­ren zu müs­sen?

4. War­um wol­len Sie sug­ge­rie­ren, dass Blog­ger sich zwin­gend bei der MVB anmel­den müs­sen, um Buch­co­ver in Rezen­sio­nen nut­zen zu kön­nen?
Für eine Beant­wor­tung der Fra­gen bedan­ke ich mich im vor­aus und wei­se dar­auf hin, dass die Ant­wort auf test​.phan​ta​news​.de ver­öf­fent­licht wer­den wird.


Mit freund­li­chem Gruß,
Ste­fan Holz­hau­er

Phan​ta​News​.de
Phan­tas­ti­sche Nach­rich­ten

[Update 24.03.2015:] In einem wei­te­ren Arti­kel die Ant­wort von MVB

2 Kommentare zu „Facepalm: Buch​han​del​.de, Buchcover und die Blogger“

  1. Pingback: Buchhandel.de, Cover und die Blogger: Die Antwort von MVB - PhantaNews

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