Ich hatte daraufhin MVB über die angegebene Kontaktadresse einige Fragen zu dem Themenkomplex gestellt, die möchte ich hier nochmal wiedergeben:
Sehr geehrte Damen und Herren,
auf Ihrer Seite mit der URL
http://info.buchhandel.de/blogs/unser-angebot-fuer-blogger.html
schreiben Sie unter anderem:
»Buchcover unterliegen dem Urheberrecht und dürfen daher
* nur in einem entsprechenden und eindeutigen Zusammenhang mit dem Titel gezeigt werden.
* bei Euch auf dem Blog nicht lokal gespeichert werden.
* nicht bearbeitet oder verändert werden.
* nicht in Teilen/Ausschnitten dargestellt werden.Denn: dies verstößt gegen das Urheberrecht und das kann strafrechtliche Folgen haben.«
Dazu einige Fragen:
1. Warum halten Sie den Speicherort der Bilddatei für hinsichtlich des Urheberrechts relevant? Tatsächlich ist es für den Webseitenbesucher nicht offensichtlich, von woher die Datei eingebunden wird. Der eigentliche Vorgang der Bildeinbindung auf der jeweiligen Webseite ist der möglicherweise urheberrechtlich relevante Vorgang, nicht aber, wo die Bilddatei »physikalisch« liegt. Aufgrund welcher Rechtsgrundlage schreiben Sie eine Einbindung von ihrem Server vor? Sie weisen ja eindeutig in diesem Zusammenhang auf das Urheberrecht hin. Meiner Ansicht nach, existiert keinerlei Passus im Urheberrecht, der sich mit Dateispeicherorten befasst.
Nach rechtsanwaltlicher Meinung ist die Abbildung eines Covers zu einer Rezension des zugehörigen Buches grundsätzlich ohnehin statthaft. Siehe beispielsweise:
http://rechtsanwalt-schwenke.de/wann-ist-ein-bildzitat-erlaubt-anleitung-mit-beispielen-und-checkliste/
Sehen Sie das anders?
1.1 Können Sie sicherstellen, dass die Cover auf ihren Servern dauerhaft verfügbar sind? Oder müssen die Blogger damit rechnen, dass diese in der Zukunft plötzlich verschwinden, da sie auf den Servern nicht mehr vorgehalten werden?
2. Warum sehen Sie eine strafrechtliche Relevanz? Sollte ein Urheberrechtsverstoß vorliegen ist dies ausschließlich zivilrechtlich relevant, oder sind Sie anderer Ansicht?
3. In der Datenschutzerklärung zur zwingend notwendigen Bloggeranmeldung schreiben Sie:
»2. Kreditprüfung
Zum Zwecke der Kreditprüfung werden MVB von der Bürgel Wirtschaftsinformationen GmbH & Co. KG, Postfach 500 166, 22701 Hamburg, die in ihrer Datenbank zur Person des Kunden gespeicherten Adress– und Bonitätsdaten einschließlich solcher, die auf der Basis mathematischstatistischer Verfahren ermittelt werden, zur Verfügung gestellt, sofern MVB das berechtigte Interesse glaubhaft dargelegt hat.«Warum sind sie der Ansicht, für eine reine Covernutzung eine Kreditprüfung des Bloggers durchführen zu müssen?
4. Warum wollen Sie suggerieren, dass Blogger sich zwingend bei der MVB anmelden müssen, um Buchcover in Rezensionen nutzen zu können?
Für eine Beantwortung der Fragen bedanke ich mich im voraus und weise darauf hin, dass die Antwort auf test.phantanews.de veröffentlicht werden wird.
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Mit freundlichem Gruß,
Stefan HolzhauerPhantaNews.de
Phantastische Nachrichten
Gestern am späten Nachmittag kam eine Antwort auf diese Mail. Wobei, streng genommen kann man das keine Antwort nennen, denn inhaltlich wurde auf keine meiner Fragen eingegangen:
Guten Tag, lieber Herr Holzhauer,
vielen Dank für Ihre Nachricht, die mich über unseren Kundenservice erreicht hat! Wenn die bisherige Darstellung unseres neuen Angebots für Blogger zu Missverständnissen geführt haben sollte, dann bitten wir dies zu entschuldigen. Eine aktualisierte Version des Bereichs „Blogs“ auf www.info.buchhandel.de haben wir soeben freigeschalten.
Über buchhandel.de können Blogger mittels eines dynamischen Links auf aktuelle Cover-Abbildungen aus unserer Datenbank zugreifen, die von den Verlagen autorisiert sind und bei Änderungen automatisch aktualisiert werden. Damit profitieren Blogger von einer einfachen technischen Lösung, mit der sie in ihren Buch-Blogs jederzeit korrekte Dateien anzeigen lassen können.
Über die optionale Verlinkung zu buchhandel.de bieten wir Bloggern darüber hinaus eine einfache Möglichkeit, ihren Lesern eine Kaufoption anbieten zu können, die keinen einzelnen Anbieter favorisiert, sondern den lokalen Buchhandel in seiner Vielfalt unterstützt.
Für Rückfragen stehe ich gerne jederzeit zur Verfügung.
Schöne Grüße aus dem Haus des Buches
Keine Antwort ist auch eine Antwort – etliche meiner Fragen bleiben auch mit der geänderten Webseite offen, denn: diese wurde tatsächlich inhaltlich angepasst und die fragwürdigen Formulierungen in Sachen Urheberrecht sind verschwunden.
In den Nutzungsbedingungen wird allerdings immer noch darauf hingewiesen, dass man die Bilder ausschließlich vom buchhandel.de-Server einbinden darf. Ich greife einen Satz der Antwort nochmals heraus:
Über die optionale Verlinkung zu buchhandel.de bieten wir Bloggern darüber hinaus eine einfache Möglichkeit, ihren Lesern eine Kaufoption anbieten zu können, die keinen einzelnen Anbieter favorisiert, sondern den lokalen Buchhandel in seiner Vielfalt unterstützt.
Das geht natürlich eindeutig gegen Amazon. Über die vorgebliche Vielfalt des lokalen Buchhandels hatte ich mich bereits des Öfteren geäußert, ebenso wie über die dort leider allzu oft vorzufindende Servicewüste und den Unwillen, Bücher aus Kleinverlagen zu bestellen. Weiterhin: Amazon bietet über die Affiliate-Links die Möglichkeit, am Umsatz beteiligt zu werden. Buchhandel.de buhlt hier mit der vermeintlich ach so tollen Möglichkeit der Einbindung von Covergrafiken ebenfalls um Links, möchte dabei aber keinerlei Vergütung dafür anbieten, dass man ihnen die Käufer verschafft. Und im Gegensatz zu dem was da oben ausgesagt wurde, nämlich »optionale Verlinkung«, steht in den Nutzungsbedingungen ganz klar, dass man auf die Buchseite bei buchhandel.de zwingend verlinken MUSS:
Für die Einbindung der Coverdaten der VLB-Datenbank und die Verlinkung auf buchhandel.de gelten die folgenden Nutzungsbedingungen der MVB:
§ 1 Verlinkung auf buchhandel.de
(1) Der Partner wird auf der/den von ihm betriebenen Internetseite/Internetseiten die dort aufgeführten Einzeltitel auf buchhandel.de so verlinken, dass Besucher der Internetseite des Partners, die den jeweiligen Einzeltitel erwerben wollen, unmittelbar auf die entsprechende Produktseite auf buchhandel.de gelangen
Da steht nichts von »optional«. Wer die Cover nutzen will, muss auch verlinken. Ich kann deswegen die entsprechende Aussage in der Antwortmail von MVB nur als klare Falschaussage verstehen.
Der Rest klingt wie Werbefernsehen.
In meinen Augen ist es ein absolutes no go, sich den Nutzungsbedingungen und Zwangslinks zu unterwerfen, nur um an die Cover zu kommen, die man im Rahmen einer Rezension ohnehin verwenden darf (siehe dazu den Link zum Artikel von Rechtsanwalt Schwenke, den ich bereits im ersten Artikel angegeben hatte). Was wird als nächstes in den Nutzungsbedingungen stehen? Dass Partnerlinks zu Amazon nicht mehr erlaubt sind?
Man begibt sich als Blogger zudem in ein völlig unnötiges Abhängigkeitsverhältnis zu buchhandel.de bzw. der MVB. Sollte man in Zukunft die Nutzung beenden, also sein Konto dort kündigen, weil die Nutzungsbedingungen in einer Art geändert werden, mit der man nicht mehr einverstanden ist, dann müsste man sämtliche Rezensionen, die diese von extern eingebundenen Coverdateien enthalten, bearbeiten, um sie zu entfernen. Sollte MVB irgendwann den Einfall haben, den Service nicht mehr anzubieten, wären ebenfalls alle Coverbilder aus den Besprechungen verschwunden. Man sollte sich deswegen als Buchblogger gut überlegen, ob man sich in eine solche Abhängigkeit begeben will. Und: hat man sich erst einmal angemeldet, unterliegt man den Nutzungsbedingungen auch.
Was MVB tun könnte, um dies zu einem sinnvollen Angebot zu machen:
- Die Coverdateien (auch) zum Download anbieten und die Nutzung auf den eigenen Servern der Blogger erlauben. Alles andere ist technische Augenwischerei, der Nutzer sieht ohnehin nicht, von wo die Datei eingebunden wird.
- Auf die Verlage einwirken, dass diejenigen davon, die noch zicken, damit aufhören. Und zudem dauerhafte Rechtssicherheit herzustellen, denn wenn in Zukunft ein Verlag keine Rechte mehr an einem Cover haben, diese an den Designer zurückgefallen sind, könnte dieser den Blogger abmahnen. Eine Rezension ist eine inhaltliche Auseinandersetzung mit einem Buch, es sollte eine Selbstverständlichkeit sein, dass Rezensenten die Coverabbildungen nutzen dürfen. Es gibt in meinen Augen keine sachliche Begründung, das nicht zu erlauben.
- Die Verlinkung auf die Artikelseite bei buchhandel.de tatsächlich optional anbieten
- Dem Blogger eine Vergütung für erfolgte Käufe zahlen (für jeden über den Link erfolgten Verkauf, nicht nur für den artikel zum konkreten Bild). Affiliate-Anbieter, die so etwas leisten können, gibt es reichlich, auch wenn die wenigsten davon bequeme Deeplinks anbieten – aber das ist eine andere Geschichte.
Dann wird es vielleicht nochmal was mit den steigenen Umsätzen und den Verkäufen abseits von Amazon. Ich sehe für PhantaNews keinerlei Veranlassung, mich da anzumelden, denn diese Seite ist ohnehin kein Blog, sondern ein News- und Artikelportal, genau wie meine vorherigen Präsenzen, die ich schon im Netz angeboten habe, als in der Buchbranche noch niemand wusste, was ein Blog ist. Ich sehe diese Seite als kostenloses Informations- und Unterhaltungsangebot mit redaktionellen Inhalten, nicht als Blog. Außerdem würde ich mit einer Anmeldung deren Nutzungsbedingungen anerkennen, und das werde ich nicht, denn ich halte sie für überzogen und falsch.
Allerdings kann man sich derzeit ohnehin nicht registrieren, weil der Link zur Anmeldung der Seitenüberarbeitung zum Opfer gefallen ist und nicht mehr gefunden werden kann.
p.s.: Übrigens zicken nach meinen Erfahrungen nur namhafte Publikumsverlage. Mit Kleinverlegern und Selfpublishern hat man hinsichtlich der Cover überhaupt keine Probleme, die werden in aller Regel frei Haus mitgeliefert.
p.p.s.: Ein Gesetz analog zum US-amerikanischen »Fair Use« wäre überaus wünschenswert und würde der Abmahnmafia sofort jegliche Grundlage entziehen. Leider ist das mit unseren lobbyhörigen und wirtschaftsnahen Politikern vermutlich nicht zu machen – und so müssen wir leider weiter mit Gesetzen leben, die die Realität durch das Internet nicht nur nicht abbilden, sondern im Gegenteil sogar schädlich für die Bürger sind.
Screenshot info.buchhandel.de von mir, Inhalte Copyright MVB GmbH
Verstehe ich das System richtig: Hat man bspw. mal einen Scheibenwelt-Roman rezensiert (als dieses Buch noch in der Übersetzung von Andreas Brandhorst und mit Cover von Josh Kirby oder Paul Kidby ausgeliefert wurde) und damals ein passendes Cover-Bild eingebunden, dann wird dieses jetzt (nach der Neuübersetzung und Neugestaltung) automatisch durch ein aktuelles Cover ersetzt?
Dann müsste man ja ständig seine alten Rezensionstexte auf unpassende Bildaktualisierungen überprüfen… Und das ist keine Option, sondern gilt für alle Bilddateien?
Ja, ich verstehe das auch so, dass buchhandel.de sich das Recht einräumt, Cover nach Belieben zu entfernen oder auszutauschen.
Der Marketing- und Verlagsservice des Buchhandels (MVB) hatte diese technische Lösung wohl ursprünglich als Angebot für Bibliotheken gedacht, um eine Alternative zur Cover-API von Amazon zu bieten. So sollte man schnell und problemlos Cover aus dem Verzeichnis lieferbarer Bücher (VLB) für den eigenen Bibliothekskatalog nutzen können.
Dieser Service ist allerdings bei Bibliothekaren nicht gut angekommen. Ich verweise mal auf die Artikel http://www.univie.ac.at/voeb/blog/?p=34059 von Josef Pauser im VÖB-Blog (Vereinigung Österreichischer Bibliothekarinnen und Bibliothekare) und http://log.netbib.de/archives/2014/11/04/buchhandel-de/ von Jürgen Plieninger im Blog der Universitätsbibliothek Dortmund.
Die Geschichte um buchhandel.de entwickelt sich in eine interessante Richtung. MVB-Argument für diese Seite war ja mal, dass neben dem VLB auch mehr als eine Million eBooks von Libreka aus einer Hand angeboten wurden. Jetzt trennt sich MVB vom eBook-Geschäft und Libreka geht an die Zeilenwert GmbH (siehe: http://www.boersenblatt.net/artikel-letter_of_intent_mit_zeilenwert.959212.html).
Was wird jetzt aus dem eBook-Angebot auf buchhandel.de? Wie geht es mit den alten Libreka-Kundenkonten weiter, die 2014 zu buchhandel.de umgezogen sind? Und wird man in Zukunft auch noch eBook-Cover in seinem Blog einbinden können? Wird spannend.