Buchhandel.de, Cover und die Blogger: Die Antwort von MVB

Buchcover Blogger

Ges­tern hat­te ich auf – vor­sich­tig aus­ge­drückt – merk­wür­di­ge Pas­si auf einer Web­sei­te von buchhandel.de hin­ge­wie­sen, betrie­ben von MVB, einer Toch­ter des Bör­sen­ver­eins des deut­schen Buch­han­dels. Da war man in mei­nen Augen offen­bar der Ansicht, dass jede Nut­zung eines Buch­co­ver­bil­des einen Urhe­ber­rechts­ver­stoß dar­stell­te, oder woll­te zumin­dest die­sen Ein­druck erwe­cken. Zudem soll­te man sich Nut­zungs­be­din­gun­gen unter­wer­fen, die unter ande­rem eine Prü­fung auf Kre­dit­wür­dig­keit beinhalteten.

Ich hat­te dar­auf­hin MVB über die ange­ge­be­ne Kon­takt­adres­se eini­ge Fra­gen zu dem The­men­kom­plex gestellt, die möch­te ich hier noch­mal wiedergeben:

Sehr ge­ehrte Da­men und Herren,

auf Ih­rer Sei­te mit der URL

http://info.buchhandel.de/blogs/unser-angebot-fuer-blogger.html

schrei­ben Sie un­ter anderem:

»Buch­co­ver un­ter­lie­gen dem Ur­he­ber­recht und dür­fen daher

* nur in ei­nem ent­spre­chen­den und ein­deu­ti­gen Zu­sam­men­hang mit dem Ti­tel ge­zeigt werden.
* bei Euch auf dem Blog nicht lo­kal ge­spei­chert werden.
* nicht be­ar­bei­tet oder ver­än­dert werden.
* nicht in Teilen/Ausschnitten dar­ge­stellt werden.

Denn: dies ver­stößt ge­gen das Ur­he­ber­recht und das kann straf­recht­li­che Fol­gen haben.«

Dazu ei­nige Fragen:

1. Wa­rum hal­ten Sie den Spei­cher­ort der Bild­da­tei für hin­sicht­lich des Ur­he­ber­rechts re­le­vant? Tat­säch­lich ist es für den Web­sei­ten­be­su­cher nicht of­fen­sicht­lich, von wo­her die Da­tei ein­ge­bun­den wird. Der ei­gent­li­che Vor­gang der Bil­d­ein­bin­dung auf der je­wei­li­gen Web­seite ist der mög­li­cher­weise ur­he­ber­recht­lich re­le­vante Vor­gang, nicht aber, wo die Bild­da­tei »phy­si­ka­lisch« liegt. Auf­grund wel­cher Rechts­grund­lage schrei­ben Sie eine Ein­bin­dung von ih­rem Ser­ver vor? Sie wei­sen ja ein­deu­tig in die­sem Zu­sam­men­hang auf das Ur­he­ber­recht hin. Mei­ner Ansicht nach, exis­tiert kei­ner­lei Pas­sus im Ur­he­ber­recht, der sich mit Datei­spei­cher­or­ten befasst.

Nach rechts­an­walt­li­cher Mei­nung ist die Ab­bil­dung ei­nes Co­vers zu ei­ner Re­zen­sion des zu­ge­hö­ri­gen Bu­ches grund­sätz­lich oh­ne­hin statt­haft. Sie­he beispielsweise:

http://rechtsanwalt-schwenke.de/wann-ist-ein-bildzitat-erlaubt-anleitung-mit-beispielen-und-checkliste/

Se­hen Sie das anders?

1.1 Kön­nen Sie si­cher­stel­len, dass die Co­ver auf ih­ren Ser­vern dau­er­haft ver­füg­bar sind? Oder müs­sen die Blog­ger da­mit rech­nen, dass die­se in der Zu­kunft plötz­lich ver­schwin­den, da sie auf den Ser­vern nicht mehr vor­ge­hal­ten werden?

2. Wa­rum se­hen Sie eine straf­recht­li­che Re­le­vanz? Soll­te ein Ur­he­ber­rechts­ver­stoß vor­lie­gen ist dies aus­schließ­lich zi­vil­recht­lich re­le­vant, oder sind Sie an­de­rer Ansicht?

3. In der Daten­schutz­er­klä­rung zur zwin­gend not­wen­di­gen Blog­ger­an­mel­dung schrei­ben Sie:

»2. Kre­dit­prü­fung
Zum Zwe­cke der Kre­dit­prü­fung wer­den MVB von der Bür­gel Wirt­schafts­in­for­ma­tio­nen GmbH & Co. KG, Post­fach 500 166, 22701 Ham­burg, die in ih­rer Daten­bank zur Per­son des Kun­den ge­spei­cher­ten Adress– und Bo­ni­täts­da­ten ein­schließ­lich sol­cher, die auf der Ba­sis ma­the­ma­tisch­sta­tis­ti­scher Ver­fah­ren er­mit­telt wer­den, zur Ver­fü­gung ge­stellt, so­fern MVB das be­rech­tigte In­ter­esse glaub­haft dar­ge­legt hat.«

Wa­rum sind sie der Ansicht, für eine rei­ne Co­ver­nut­zung eine Kre­dit­prü­fung des Blog­gers durch­füh­ren zu müssen?

4. Wa­rum wol­len Sie sug­ge­rie­ren, dass Blog­ger sich zwin­gend bei der MVB an­mel­den müs­sen, um Buch­co­ver in Re­zen­sio­nen nut­zen zu können?

Für eine Be­ant­wor­tung der Fra­gen be­danke ich mich im vor­aus und wei­se dar­auf hin, dass die Ant­wort auf test.phantanews.de ver­öf­fent­licht wer­den wird.


Mit freund­li­chem Gruß,
Ste­fan Holzhauer

PhantaNews.de
Phan­tas­ti­sche Nachrichten

Ges­tern am spä­ten Nach­mit­tag kam eine Ant­wort auf die­se Mail. Wobei, streng genom­men kann man das kei­ne Ant­wort nen­nen, denn inhalt­lich wur­de auf kei­ne mei­ner Fra­gen eingegangen:

Guten Tag, lie­ber Herr Holzhauer,

vie­len Dank für Ihre Nach­richt, die mich über unse­ren Kun­den­ser­vice erreicht hat! Wenn die bis­he­ri­ge Dar­stel­lung unse­res neu­en Ange­bots für Blog­ger zu Miss­ver­ständ­nis­sen geführt haben soll­te, dann bit­ten wir dies zu ent­schul­di­gen. Eine aktua­li­sier­te Ver­si­on des Bereichs „Blogs“ auf www.info.buchhandel.de haben wir soeben freigeschalten.

Über buchhandel.de kön­nen Blog­ger mit­tels eines dyna­mi­schen Links auf aktu­el­le Cover-Abbil­dun­gen aus unse­rer Daten­bank zugrei­fen, die von den Ver­la­gen auto­ri­siert sind und bei Ände­run­gen auto­ma­tisch aktua­li­siert wer­den. Damit pro­fi­tie­ren Blog­ger von einer ein­fa­chen tech­ni­schen Lösung, mit der sie in ihren Buch-Blogs jeder­zeit kor­rek­te Datei­en anzei­gen las­sen können.

Über die optio­na­le Ver­lin­kung zu buchhandel.de bie­ten wir Blog­gern dar­über hin­aus eine ein­fa­che Mög­lich­keit, ihren Lesern eine Kauf­op­ti­on anbie­ten zu kön­nen, die kei­nen ein­zel­nen Anbie­ter favo­ri­siert, son­dern den loka­len Buch­han­del in sei­ner Viel­falt unterstützt.

Für Rück­fra­gen ste­he ich ger­ne jeder­zeit zur Verfügung.

Schö­ne Grü­ße aus dem Haus des Buches

Kei­ne Ant­wort ist auch eine Ant­wort – etli­che mei­ner Fra­gen blei­ben auch mit der geän­der­ten Web­sei­te offen, denn: die­se wur­de tat­säch­lich inhalt­lich ange­passt und die frag­wür­di­gen For­mu­lie­run­gen in Sachen Urhe­ber­recht sind verschwunden.

buchhandel.de: vorher - nachher - Klick für Vergrößerung
buchhandel.de: vor­her – nach­her – Klick für Vergrößerung

In den Nut­zungs­be­din­gun­gen wird aller­dings immer noch dar­auf hin­ge­wie­sen, dass man die Bil­der aus­schließ­lich vom buchhandel.de-Server ein­bin­den darf. Ich grei­fe einen Satz der Ant­wort noch­mals heraus:

Über die optio­na­le Ver­lin­kung zu buchhandel.de bie­ten wir Blog­gern dar­über hin­aus eine ein­fa­che Mög­lich­keit, ihren Lesern eine Kauf­op­ti­on anbie­ten zu kön­nen, die kei­nen ein­zel­nen Anbie­ter favo­ri­siert, son­dern den loka­len Buch­han­del in sei­ner Viel­falt unterstützt.

Das geht natür­lich ein­deu­tig gegen Ama­zon. Über die vor­geb­li­che Viel­falt des loka­len Buch­han­dels hat­te ich mich bereits des Öfte­ren geäu­ßert, eben­so wie über die dort lei­der all­zu oft vor­zu­fin­den­de Ser­vice­wüs­te und den Unwil­len, Bücher aus Klein­ver­la­gen zu bestel­len. Wei­ter­hin: Ama­zon bie­tet über die Affi­lia­te-Links die Mög­lich­keit, am Umsatz betei­ligt zu wer­den. Buchhandel.de buhlt hier mit der ver­meint­lich ach so tol­len Mög­lich­keit der Ein­bin­dung von Cover­gra­fi­ken eben­falls um Links, möch­te dabei aber kei­ner­lei Ver­gü­tung dafür anbie­ten, dass man ihnen die Käu­fer ver­schafft. Und im Gegen­satz zu dem was da oben aus­ge­sagt wur­de, näm­lich »optio­na­le Ver­lin­kung«, steht in den Nut­zungs­be­din­gun­gen ganz klar, dass man auf die Buch­sei­te bei buchhandel.de zwin­gend ver­lin­ken MUSS:

Für die Ein­bin­dung der Cover­da­ten der VLB-Daten­bank und die Ver­lin­kung auf buchhandel.de gel­ten die fol­gen­den Nut­zungs­be­din­gun­gen der MVB:

§ 1 Ver­lin­kung auf buchhandel.de

(1) Der Part­ner wird auf der/den von ihm betrie­be­nen Internetseite/Internetseiten die dort auf­ge­führ­ten Ein­zel­ti­tel auf buchhandel.de so ver­lin­ken, dass Besu­cher der Inter­net­sei­te des Part­ners, die den jewei­li­gen Ein­zel­ti­tel erwer­ben wol­len, unmit­tel­bar auf die ent­spre­chen­de Pro­dukt­sei­te auf buchhandel.de gelangen

Da steht nichts von »optio­nal«. Wer die Cover nut­zen will, muss auch ver­lin­ken. Ich kann des­we­gen die ent­spre­chen­de Aus­sa­ge in der Ant­wort­mail von MVB nur als kla­re Falsch­aus­sa­ge verstehen.

Der Rest klingt wie Werbefernsehen.

In mei­nen Augen ist es ein abso­lu­tes no go, sich den Nut­zungs­be­din­gun­gen und Zwangs­links zu unter­wer­fen, nur um an die Cover zu kom­men, die man im Rah­men einer Rezen­si­on ohne­hin ver­wen­den darf (sie­he dazu den Link zum Arti­kel von Rechts­an­walt Schwen­ke, den ich bereits im ers­ten Arti­kel ange­ge­ben hat­te). Was wird als nächs­tes in den Nut­zungs­be­din­gun­gen ste­hen? Dass Part­ner­links zu Ama­zon nicht mehr erlaubt sind?

Man begibt sich als Blog­ger zudem in ein völ­lig unnö­ti­ges Abhän­gig­keits­ver­hält­nis zu buchhandel.de bzw. der MVB. Soll­te man in Zukunft die Nut­zung been­den, also sein Kon­to dort kün­di­gen, weil die Nut­zungs­be­din­gun­gen in einer Art geän­dert wer­den, mit der man nicht mehr ein­ver­stan­den ist, dann müss­te man sämt­li­che Rezen­sio­nen, die die­se von extern ein­ge­bun­de­nen Cover­da­tei­en ent­hal­ten, bear­bei­ten, um sie zu ent­fer­nen. Soll­te MVB irgend­wann den Ein­fall haben, den Ser­vice nicht mehr anzu­bie­ten, wären eben­falls alle Cover­bil­der aus den Bespre­chun­gen ver­schwun­den. Man soll­te sich des­we­gen als Buch­blog­ger gut über­le­gen, ob man sich in eine sol­che Abhän­gig­keit bege­ben will. Und: hat man sich erst ein­mal ange­mel­det, unter­liegt man den Nut­zungs­be­din­gun­gen auch.

Was MVB tun könn­te, um dies zu einem sinn­vol­len Ange­bot zu machen:

  • Die Cover­da­tei­en (auch) zum Down­load anbie­ten und die Nut­zung auf den eige­nen Ser­vern der Blog­ger erlau­ben. Alles ande­re ist tech­ni­sche Augen­wi­sche­rei, der Nut­zer sieht ohne­hin nicht, von wo die Datei ein­ge­bun­den wird.
  • Auf die Ver­la­ge ein­wir­ken, dass die­je­ni­gen davon, die noch zicken, damit auf­hö­ren. Und zudem dau­er­haf­te Rechts­si­cher­heit her­zu­stel­len, denn wenn in Zukunft ein Ver­lag kei­ne Rech­te mehr an einem Cover haben, die­se an den Desi­gner zurück­ge­fal­len sind, könn­te die­ser den Blog­ger abmah­nen. Eine Rezen­si­on ist eine inhalt­li­che Aus­ein­an­der­set­zung mit einem Buch, es soll­te eine Selbst­ver­ständ­lich­keit sein, dass Rezen­sen­ten die Cover­ab­bil­dun­gen nut­zen dür­fen. Es gibt in mei­nen Augen kei­ne sach­li­che Begrün­dung, das nicht zu erlauben.
  • Die Ver­lin­kung auf die Arti­kel­sei­te bei buchhandel.de tat­säch­lich optio­nal anbieten
  • Dem Blog­ger eine Ver­gü­tung für erfolg­te Käu­fe zah­len (für jeden über den Link erfolg­ten Ver­kauf, nicht nur für den arti­kel zum kon­kre­ten Bild). Affi­lia­te-Anbie­ter, die so etwas leis­ten kön­nen, gibt es reich­lich, auch wenn die wenigs­ten davon beque­me Deeplinks anbie­ten – aber das ist eine ande­re Geschichte.

Dann wird es viel­leicht noch­mal was mit den stei­ge­nen Umsät­zen und den Ver­käu­fen abseits von Ama­zon. Ich sehe für Phan­ta­News kei­ner­lei Ver­an­las­sung, mich da anzu­mel­den, denn die­se Sei­te ist ohne­hin kein Blog, son­dern ein News- und Arti­kel­por­tal, genau wie mei­ne vor­he­ri­gen Prä­sen­zen, die ich schon im Netz ange­bo­ten habe, als in der Buch­bran­che noch nie­mand wuss­te, was ein Blog ist. Ich sehe die­se Sei­te als kos­ten­lo­ses Infor­ma­ti­ons- und Unter­hal­tungs­an­ge­bot mit redak­tio­nel­len Inhal­ten, nicht als Blog. Außer­dem wür­de ich mit einer Anmel­dung deren Nut­zungs­be­din­gun­gen aner­ken­nen, und das wer­de ich nicht, denn ich hal­te sie für über­zo­gen und falsch.

Aller­dings kann man sich der­zeit ohne­hin nicht regis­trie­ren, weil der Link zur Anmel­dung der Sei­ten­über­ar­bei­tung zum Opfer gefal­len ist und nicht mehr gefun­den wer­den kann.

p.s.: Übri­gens zicken nach mei­nen Erfah­run­gen nur nam­haf­te Publi­kums­ver­la­ge. Mit Klein­ver­le­gern und Self­pu­blishern hat man hin­sicht­lich der Cover über­haupt kei­ne Pro­ble­me, die wer­den in aller Regel frei Haus mitgeliefert.

p.p.s.: Ein Gesetz ana­log zum US-ame­ri­ka­ni­schen »Fair Use« wäre über­aus wün­schens­wert und wür­de der Abmahn­ma­fia sofort jeg­li­che Grund­la­ge ent­zie­hen. Lei­der ist das mit unse­ren lob­by­hö­ri­gen und wirt­schafts­na­hen Poli­ti­kern ver­mut­lich nicht zu machen – und so müs­sen wir lei­der wei­ter mit Geset­zen leben, die die Rea­li­tät durch das Inter­net nicht nur nicht abbil­den, son­dern im Gegen­teil sogar schäd­lich für die Bür­ger sind.

Screen­shot info.buchhandel.de von mir, Inhal­te Copy­right MVB GmbH

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4 Kommentare zu „Buchhandel.de, Cover und die Blogger: Die Antwort von MVB“

  1. Jochen Baumberge

    Ver­ste­he ich das Sys­tem rich­tig: Hat man bspw. mal einen Schei­ben­welt-Roman rezen­siert (als die­ses Buch noch in der Über­set­zung von Andre­as Brand­horst und mit Cover von Josh Kir­by oder Paul Kid­by aus­ge­lie­fert wur­de) und damals ein pas­sen­des Cover-Bild ein­ge­bun­den, dann wird die­ses jetzt (nach der Neu­über­set­zung und Neu­ge­stal­tung) au­to­ma­tisch durch ein ak­tu­elles Cover ersetzt? 

    Dann müss­te man ja stän­dig sei­ne alten Rezen­si­ons­tex­te auf unpas­sen­de Bild­ak­tua­li­sie­run­gen über­prü­fen… Und das ist kei­ne Opti­on, son­dern gilt für alle Bilddateien?

  2. Der Mar­ke­ting- und Ver­lags­ser­vice des Buch­han­dels (MVB) hat­te die­se tech­ni­sche Lösung wohl ursprüng­lich als Ange­bot für Biblio­the­ken gedacht, um eine Alter­na­ti­ve zur Cover-API von Ama­zon zu bie­ten. So soll­te man schnell und pro­blem­los Cover aus dem Ver­zeich­nis lie­fer­ba­rer Bücher (VLB) für den eige­nen Biblio­theks­ka­ta­log nut­zen können.

    Die­ser Ser­vice ist aller­dings bei Biblio­the­ka­ren nicht gut ange­kom­men. Ich ver­wei­se mal auf die Arti­kel http://www.univie.ac.at/voeb/blog/?p=34059 von Josef Pau­ser im VÖB-Blog (Ver­ei­ni­gung Öster­rei­chi­scher Biblio­the­ka­rin­nen und Biblio­the­ka­re) und http://log.netbib.de/archives/2014/11/04/buchhandel-de/ von Jür­gen Pli­en­in­ger im Blog der Uni­ver­si­täts­bi­blio­thek Dortmund.

  3. Jochen Baumberge

    Die Geschich­te um buchhandel.de ent­wi­ckelt sich in eine inter­es­san­te Rich­tung. MVB-Argu­ment für die­se Sei­te war ja mal, dass neben dem VLB auch mehr als eine Mil­li­on eBooks von Libre­ka aus einer Hand ange­bo­ten wur­den. Jetzt trennt sich MVB vom eBook-Geschäft und Libre­ka geht an die Zei­len­wert GmbH (sie­he: http://www.boersenblatt.net/artikel-letter_of_intent_mit_zeilenwert.959212.html).

    Was wird jetzt aus dem eBook-Ange­bot auf buchhandel.de? Wie geht es mit den alten Libre­ka-Kun­den­kon­ten wei­ter, die 2014 zu buchhandel.de umge­zo­gen sind? Und wird man in Zukunft auch noch eBook-Co­­ver in sei­nem Blog ein­bin­den kön­nen? Wird spannend.

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