- Ein Roboter darf keinen Menschen verletzen oder durch Untätigkeit zu Schaden kommen lassen.
- Ein Roboter muss den Befehlen eines Menschen gehorchen, es sei denn, solche Befehle stehen im Widerspruch zum ersten Gesetz.
- Ein Roboter muss seine eigene Existenz schützen, solange dieser Schutz nicht dem Ersten oder Zweiten Gesetz widerspricht.
Das was da oben steht sind die drei »Gesetze der Robotik«. So ziemlich jeder, der sich mit Science Fiction befasst, kennt sie. Ersonnen wurden sie von Isaac Asimov, wohl einer der größten und brilliantesten Verfasser von SF-Geschichten überhaupt. Die Anzahl der von ihm geschaffenen Werke geht in die Hunderte, sogar wenn man alle Publikationen, abzieht, auf denen nur publikumswirksam sein Name steht. Schon früh kam ich mit seinen Werken in Berührung, ich kann mich noch erinnern, dass der erste Asimov den ich gelesen habe, DER MANN VON DRÜBEN alias DIE STAHLHÖHLEN (THE CAVES OF STEEL) war. Wenn ich behaupte, dass Asimov einer der größten SF-Autoren überhaupt war, würde mir wohl kaum jemand widersprechen (wollen oder können).
Als gestern ein Freund auf Facebook fragte …:
Ich versuche gerade, auf legalem Weg an eBooks von Isaac Asimov zu kommen. Ein Großteil der Bücher ist offensichtlich gar nicht digital verfügbar und ein paar wenige Ausnahmen kosten das gleiche oder mehr als eine Taschenbuchausgabe (wir reden hier von recht kurzen, teilweise 50 Jahre alten Romanen…).
… war mein erster Gedanke: »Das kann doch kein Problem sein!«. Auch wenn ich durch meine Tests der deutschen eBook-Shops in den letzten Tagen weiß, dass man englischsprachige SF nur bei Amazon erwerben kann, weil die hiesigen Anbieter das doppelte und dreifache des dortigen Preises verlangen, war ich doch über zwei Fakten ehrlich gesagt geschockt:
- Selbst im Kindle-Shop gibt es nur einen Bruchteil der Asimov-Werke im eBook-Format
- auf Deutsch ist offenbar gerade mal ein einziges eBook erhältlich
Dieser traurige Zustand zeigt ein Dilemma unserer Zeit: wenn ich einen großen Teil der Werke von Isaac Asimov in Form von eBooks lesen möchte, habe ich dank der nonexistenten Backlist im Prinzip nur eine einzige Chance: sie mir irgendwo illegal herunter zu laden, denn legale Angebote gibt es weder in englischer, noch in deutscher Sprache.
Asimov ist leider im Jahr 1992 viel zu früh gestorben. Bei Werken, die vor 1978 veröffentlicht wurden, läuft das Urheberrecht laut US-Gesetz 95 Jahre nach seinem Tod ab. Bei Werken, die danach entstanden, 70 Jahre nach seinem Ableben. Frühestens 2034 werden also Teile seines Schaffens gemeinfrei, der Rest doch schon entspannt im Jahr 2063. Länger, falls es auch hier eine Ausnahme, also etwas wie ein »Lex Disney«, geben sollte. 2063 … Wenn das keine Science Fiction ist …
Ich finde diesen Zustand, dass ich von einem der renommiertesten SF-Autoren überhaupt nahezu nichts aus seinem umfangreichen Werk legal in eBook-Form erhalten kann, erbärmlich. Und es zeigt allzu deutlich die Probleme der Branche und des mittelalterlichen, nicht mehr zu den heutigen Medien passenden, Urheberrechts. Ich bin sicher, dass Google die schon längst alle eingescannt hat, sie jedoch aufgrund der mit Sicherheit völlig unübersichtlichen Lizensierungslage, nicht ohne weiteres veröffentlichen kann. Wir benötigen dringend neue Gesetze, die sich um verwaiste Werke drehen – und die sollten im Zweifelsfall auch Lizenzinhaber zwingen, Werke als eBooks zur Verfügung zu stellen, falls sie die Rechte nicht freigeben wollen. Denn Werke die niemand kaufen kann und bei denen die Rechte in irgendwelchen Aktenordnern verschimmeln nutzen niemandem etwas und schaden unserem kulturellen Erbe. Und Asimov ist nur ein Beispiel von vielen.
[cc]
Bild von Isaac Asimov: Zeichnung von Rowena Morrill, aus der Wikipedia, GNU FDL
RT @PhantaNews: Isaac Asimov, die Borniertheit der Verlage im eBook-Zeitalter und das fossile Urheberrecht http://t.co/ZxLvRDQtsj
Sorry, aber ich kann nicht nachvollziehen, wie jemand, der der Buchbranche offensichtlich zugetan ist, dermaßen oberflächlich gegen das geltende Urheberrecht polemisieren kann.
1. Amerikanisches und deutsches Urheberrecht funktionieren nach völlig unterschiedlichen philosophischen Ansätzen. Der Artikel scheint beides über einen Kamm zu scheren.
2. Offensichtlich besteht bei Dir Unsicherheit über den Begriff des »verwaisten« Werkes. Nur das Asimovs Bücher nicht als eBook erhältlich sind, heißt nicht, dass sie verwaist sind.
3. Ich habe die Klage, eine bestimmter Autor älteren Datums sei nicht als eBook-Ausgabe verfügbar, schon so oft gehört. Ich bitte die Klagenden, folgendes zu bedenken. Verlage sind keine Wohltätigkeitsorganisationen. eBooks zu bestimmten älteren Werken wird es nur dann geben, wenn sich die dafür erforderliche Investition (auch ein eBook muss lektoriert, gelayoutet und für die diversen eFormate passend gemacht werden) lohnt, sprich, wenn die Nachfrage danach hoch genug ist.
4. Wenn der Wunsch nach bestimmten Büchern so groß ist, warum nicht selber tätig werden? a. Asimovs Erben anschreiben b. nach deutschen Rechteinhaber fragen c. Crowdfundingprojekt zum Freikauf der Lizenzen starten. Ich frage mich, wann jemand von den Jammernden endlich mal auf die Idee kommt einen Kleinverlag für solche Sonderwünsche zu gründen, der sich um Altlizenzen bemüht, statt sich mit der Rolle des passiven Anklägers zu begnügen und zwischen den Zeilen illegale Wege zu propagieren.
5. Und was das alles mit der angeblichen »Fossilität« des deutschen Urheberrechts zu tun hat, weiß kein Mensch.
0. Ich bin der Buchbranche nicht zugetan.
1. Scheint er nicht.
2. Ich kenne die Bedeutung des Wortes »verwaist«. Es gibt diverse Asimov-Werke, bei denen die Lizenznehmer unklar sind oder nicht mehr existieren. Wo ist jetzt der Fehler?
3. Ja und? Die Verlage haben auch eine Verpflichtung gegenüber dem kulturellen Erbe. Wenn sie der nicht nachkommen wollen, dann sollen sie die Rechte freigeben oder an jemanden übergeben, der es will.
4. Ja, ich habe darüber nachgedacht. Und?
4.1 Ich habe keine »illegalen Wege propagiert« und möchte dringend darum bitten, von solchen haltlosen Unterstellungen abzusehen. Ich habe darauf hingewiesen, dass mal wieder die illegalen Angebote existieren, legale aber nicht.
5. Vielleicht fällt es Dir ja noch auf, wenn Du ein wenig darüber nachdenkst.
Zum Verfasser vorstehenden Kommentars (wenn er es denn war) ist folgender Artikel äußerst erhellend:
http://isarmatrose.com/?p=3085
Hmmm… nur mal ins Blaue geschossen, aber könnte es sein, dass eBooks von Asimov zum Großteil nicht lizenziert sind? Gerade bei den älteren Werken könnte man davon ausgehen. Sprich die Rechte liegen sehr wahrscheinlich bei den Erben und man sollte sie erwerben können.
Nebenbei… *zu Thomas Elbel herüberwink*
Der gute Mann weiß durchaus, was er sagt, schon beruflich bedingt.
Ich habe gestern schon mal auf die Schnelle versucht herauszufinden, wo die Rechte liegen, weil mir ebenfalls sofort die Idee gekommen ist, dass man versuchen könnte, Lizenzen zu erwerben. Die Gemengelage ist hier höchst unübersichtlich. Das kann jeder heraus finden, der sich auch nur mal ein paar Minuten mit dem Thema Asimov befasst. Sollte vielleicht auch Thomas Elbel mal tun, bevor er mir erläutert, was »verwaist« bedeutet.
http://openlibrary.org/authors/OL34221A/Isaac_Asimov
Interessanter Link, kannte ich allerdings schon. Allerdings gilt für den Kommentar: Thema verfehlt. Warum? Weil es um eBooks geht und der weitaus größte Teil der Werke Asimovs ist auch laut OpenLibrary nicht erhältlich. Zudem stehen etliche der Funktionen nur für US-Bürger zur Verfügung. Und: jedes vorhandene eBook kann zu jedem Zeitpunkt international von genau einem Leser ausgeliehen werden.
Sehr hilfreich …
Danke, dass Du das Thema aufgenommen hast. Ich stimme Thomas Eibel insofern zu, als dass es sich vermutlich für viele Verlage nicht lohnt, den größtenteils analogen Back-Katalog aufwändig als eBook herauszubringen. Insbesondere dann, wenn die Lizenzrechte unklar sind oder schlicht nicht existieren und dann noch die deutschen Übersetzungsrechte separat verhackstückt werden müssen. Asimov ist wahrscheinlich auch ein extremes Beispiel, aufgrund des riesigen Werk-Kanons, der teilweise in Deutschland bei verschiedenen Verlagen in mehrfacher Übersetzung erschienen ist. Was mich neben der nicht-Verfügbarkeit der eBook-Ausgaben aber wirklich erschreckt hat: Offensichtlich sind auch viele seiner bekannten Werke derzeit nicht mal als gedrucktes Buch neu verfügbar. Die Digitalisierung sollte ja eigentlich die »Gatekeeper«-Funktion des beschränkten Platzes in den Buchhandlungen beseitigen und quasi unendliche Nischen eröffnen (im Sinne des Long-Tail-Prinzips), aber in diesem Fall scheint das nicht zu funktionieren. Stattdessen kann ich mir für den Kindle tausende billigster Porno- und Softsex-Romane herunterladen, die offensichtlich wie am Fliessband heruntergeschrieben werden. Naja, dann bleibt mehr Zeit für die gemeinfreien Klassiker von Projekt Gutenberg.…
Jürgen Voß liked this on Facebook.
Welchen Kommentar? Der, der nicht freigeschaltet wurde?
Was soll das denn jetzt? Es wurden alle Kommentare zu diesem Thema freigeschaltet.
Zitat Stefan Holzhauer: »Allerdings gilt für den Kommentar: Thema verfehlt.«
Welcher Kommentar? Der den ich kurz vor dem Link gepostet hatte, und der hier nie offiziell aufgetaucht ist?
zur verfügbarkeit auf ebooks (und einiges andere mehr):
dass assimov als klassiker nicht verfügbar ist, ist für mich ein kleiner ausblick auf die weitere entwicklung.
welcher verlag wird sich mit rechteinhabern und erben herumschlagen, wenn er sich nicht sicher ist, ob sich das lohnt. warscheinlich gibt es 10 minuten nach dem erscheinen der digitalausgabe die erste »freie« download version im netz. er werden nur noch blockbuster übrigbleiben, ähnlich wie im kino. die filme müssen in 1–2 monate amortisiert sein, sonst gehen sie die bach runter.
zu dem zitat: »wenn ich einen großen Teil der Werke von Isaac Asimov in Form von eBooks lesen möchte, habe ich dank der nonexistenten Backlist im Prinzip nur eine einzige Chance: sie mir irgendwo illegal herunter zu laden, denn legale Angebote gibt es weder in englischer, noch in deutscher Sprache.«
dh mit anderen worten: wenn ich was haben will, besorge ich mir das auf jeden fall, legal oder illegal.….alles klar.…
»Wir benötigen dringend neue Gesetze, die sich um verwaiste Werke drehen — und die sollten im Zweifelsfall auch Lizenzinhaber zwingen, Werke als eBooks zur Verfügung zu stellen, falls sie die Rechte nicht freigeben wollen. «
das nennt man allgemein hin enteignung. danke für die offenheit
aber auch für urheber gilt: wenn man von seinen produkten nicht mehr leben kann, wird nichts mehr produziert, dann können wir uns alle in 20 jahren nur noch oldies anhören und ansehen. tolle aussichten…
Wo sind eigentlich die Kommentare von einem Herrn »Jürgen Voss«, die in der allgemeinen Kommentarleiste zu diesem Artikel angezeigt werden?
Meine Anmerkung »Thema verfehlt« bezog sich auf den Link, auch der war ein Kommentar, oder etwa nicht? Weitere Kommentare von einem Thomas Elbel sind hier nicht eingegangen.
Davon abgesehen: üblicherweise wird hier jeder Kommentar freigeschaltet, der nicht beleidigend oder rechtswidrig ist. Allerdings habe ich hier Hausrecht und behalte mir vor, auch mal Kommentare nicht freizuschalten, wenn sie beispielsweise Trollereien sind.
In diesem Fall ist das aber nicht so, deswegen gab es entweder ein technisches Problem oder der Kommentator hat nicht auf Absenden gedrückt.
Bullshit. Rechteinhaber haben eine Verantwortung gegenüber der Allgemeinheit bzw. der kulturellen Allmende. Wenn sie der nicht nachkommen wollen, müssen sie gezwungen werden, Kulturgüter die in Aktenschränken vergammeln, weil es sich angeblich nicht lohnt, sie zu publizieren sind ein verbrechen am Werk und am Volk. »Enteignung« ist etwas völlig anderes. »Enteignet« werden höchstens die Werkschaffenden, wenn die Verwerter ihnen total buyout-Verträge aufdrücken.
Noch mehr Bullshit. Ich möchte doch dringend darum bitten, solche aus der Luft gegriffenen Beschuldigungen auf Stammtischniveau zu unterlassen. Der Satz soll darauf hinweisen, dass es keine legalen Angebote gibt und das die potentiellen Kunden zu nicht legalen Quellen treibt.
Verblüffend finde ich, dass es für Verlage, die ein Buch überhaupt nicht anbieten zu einem Verlust kommen soll, wenn jemand eine eingescannte Kopie eines aktuell nicht verlegten Werkes als eBook online stellt. Wenn der Verlag das Werk selbst überhaupt nicht anbietet, kann es gar nicht zu Verkäufen kommen. Also auch nicht zu Verlusten, wenn es herunter geladen wird. Wer was anderes behauptet sollte einen Realitätscheck durchführen. Wenn ein Buch nicht erhältlich ist, profitiert niemand davon, weder ein Verleger noch der Autor. Eifersüchtig auf den Rechten hocken, ohne das Werk zur Verfügung zu stellen, ist kein Geschäftsmodell.
Künstliche Verknappung hat ebenfalls ausgedient, das haben nur diejenigen, die nach wie vor ihren veralteten Geschäftsmodellen hinterher rennen noch nicht gemerkt.
Wo die Kommentare von Jürgen Voss sind? Wer suchet, der fndet.
Äh, jedenfalls sind sie nicht in diesem Thread, wo sie aber vorhin angezeigt wurden, oder gilt ein Thumbsup bei FB jetzt schon als Kommentar?!
Wenn Dir das nicht gefällt, kannst Du es gern mit den Entwicklern des Social-Plugins ausdiskutieren, die freuen sich bestimmt über konstruktive Kritik …
http://wordpress.org/extend/plugins/social/
@stefan, aber das sind doch deine worte. du sagt bist »gezwungen« dir etwas zu besorgen, was legal nicht zu bekommen ist.
woher leitest du denn dieses recht der allgemeinheit auf die nutzung von kulturellen gütern ab, der auch dazu führen soll, den urheber/rechteinhaber notfalls zu ZWINGEN die nutzung seiner produkte freizugeben ??
Artikel 14 Absatz 2 des Grundgesetzes: »Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.«
Streng genommen sind Nutzungsrechte an Werken kein Eigentum, aber da die Verwerter regelmäßig so tun, als wären sie es …
Es geht hier nicht um simple Waren wie ein Stück Seife oder eine Luxuskarre, sondern um die Tatsache, dass kulturelles Schaffen aus rein finanziellen Erwägungen heraus zurück gehalten wird, statt es dem Volk zur Verfügung zu stellen. Werke sind kein Eigentum, auf deren Verwertungsrechten man beliebig herum hocken können sollte, ohne jegliches Interesse zu zeigen, sie zu veröffentlichen.
Übrigens geht es hier um die Verwerter, nicht um die Urheber. Wenn ein Urheber der Ansicht ist, dass er seine Werke zurückziehen möchte steht im das frei. Bei verstorbenen Urhebern sehe ich die Sache allerdings anders, insbesondere wenn es sich um derart kulturell wervolle Werkschaffende handelt wie Asimov.
»eigentum verpflichtet« sehr schön, dann aber bitte flächendeckend. nie waren wir so weit davon entfernt.
den ich artikel finde ich übrigends hervorragend, (obwohl geistiges eigentum nach der piratenideologie kein eigentum ist)
das dieser in diesem zusammenhang rausgekramt wird scheint rein pragmatische gründe zu haben.
zu dem verwerter/urheber aspekt: niemand wir gezwungen zb in die GEMA einzutreten, niemand muss einen vertrag mit einer plattenfirma oder einem verlag schliessen (ausser bei einer zwangsinverlagnahme). es gibt natürlich abzocke auch in diesem sektor, aber ich habe den eindruck das dieser gegensatz oft künstlich konstruiert wird.
die hemmschwelle bei illegalen downloads sinkt dadurch, weil vermeintlich ja nicht der urheber, sondern der böse verwerter geschädigt wird, wenn es denn überhaupt einen schaden geben sollte. selbst das wird oft bestritten.
bei toten autoren sieht das natürlich etwas anders aus, da ist in der tat die frage wie lange schutzfristen gelten sollten.
Ich hoffe, ich bin nicht der Einzige, der sich fragt, was das bedeuten soll … ;) … und was das damit zu tun hat, dass Verlage auf Rechten hocken ohne sie zu nutzen.
diese beiden sätze standen so nicht hintereinander.
zu dem ersten satz: es gibt den artikel 14, den bemühst du um zu begründen, warum du quasi ein recht auf eine veröffentlichung durch die rechtverwerter hast.
das urheberrecht gibt es aber auch, aber das ist ja »fossil« (siehe überschrift)
das meinte ich mit »pragmatisch«. wenn was passt ist es ok, wenn nicht wird oder sollte es passend gemacht werden…
Wer Art. 14 Abs. 2 zitiert, sollte auch Abs. 1 zitieren. Abs. 1 ist die Basis und Abs. 2 die Ausnahme. Nicht umgekehrt.
Die Rechte der Verwerter sind so genannte Immaterialgüterrechte, die unter den Schutz des Eigentums gem. Art. 14 Abs. 1 GG fallen. Ständige Rsp. des BVerfG.
Na gut, wenn wir schon so schön zitieren, dann wollen wir auch Abs. 3 nicht vergessen: Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig. Plus Artikel 16.
Davon abgesehen: Du willst hier also ernsthaft verkaufen, dass es für Leser wie Autoren oder Erben besser ist, wenn Verwerter auf Rechten sitzen, die sie nicht nutzen? Und damit die Kunden hindern, legal an die Werke zu kommen und die Autoren und Erben, Geld damit zu verdienen? Ich finde das mittelalterlich, insbesondere angesichts der Tatsache, dass eBooks einfachst zu erstellen sind – ganz im Gegensatz zu dem, was die Verlage immer behaupten.
»Davon abgesehen: Du willst hier also ernsthaft verkaufen, dass es für Leser wie Autoren oder Erben besser ist, wenn Verwerter auf Rechten sitzen, die sie nicht nutzen?«
du weisst ganz genau, dass ich das nicht meine, ich beende das thema hier und jetzt für mich, das ist reine zeitschwendung.…
Anhand der Bezugnahme auf die Grundgesetzzitate hätte man erkennen können, dass das eine Antwort auf Thomas Elbel war.