Isaac Asimov, die Borniertheit der Verlage im eBook-Zeitalter und das fossile Urheberrecht

- Ein Robo­ter darf kei­nen Men­schen ver­let­zen oder durch Untä­tig­keit zu Scha­den kom­men las­sen.

- Ein Robo­ter muss den Befeh­len eines Men­schen gehor­chen, es sei denn, sol­che Befeh­le ste­hen im Wider­spruch zum ers­ten Gesetz.

- Ein Robo­ter muss sei­ne eige­ne Exis­tenz schüt­zen, solan­ge die­ser Schutz nicht dem Ers­ten oder Zwei­ten Gesetz wider­spricht.

Das was da oben steht sind die drei »Geset­ze der Robo­tik«. So ziem­lich jeder, der sich mit Sci­ence Fic­tion befasst, kennt sie. Erson­nen wur­den sie von Isaac Asi­mov, wohl einer der größ­ten und bril­li­an­tes­ten Ver­fas­ser von SF-Geschich­ten über­haupt. Die Anzahl der von ihm geschaf­fe­nen Wer­ke geht in die Hun­der­te, sogar wenn man alle Publi­ka­tio­nen, abzieht, auf denen nur publi­kums­wirk­sam sein Name steht. Schon früh kam ich mit sei­nen Wer­ken in Berüh­rung, ich kann mich noch erin­nern, dass der ers­te Asi­mov den ich gele­sen habe, DER MANN VON DRÜBEN ali­as DIE STAHLHÖHLEN (THE CAVES OF STEEL) war. Wenn ich behaup­te, dass Asi­mov einer der größ­ten SF-Autoren über­haupt war, wür­de mir wohl kaum jemand wider­spre­chen (wol­len oder kön­nen).

Als ges­tern ein Freund auf Face­book frag­te …:

Ich ver­su­che gera­de, auf lega­lem Weg an eBooks von Isaac Asi­mov zu kom­men. Ein Groß­teil der Bücher ist offen­sicht­lich gar nicht digi­tal ver­füg­bar und ein paar weni­ge Aus­nah­men kos­ten das glei­che oder mehr als eine Taschen­buch­aus­ga­be (wir reden hier von recht kur­zen, teil­wei­se 50 Jah­re alten Roma­nen…).

… war mein ers­ter Gedan­ke: »Das kann doch kein Pro­blem sein!«. Auch wenn ich durch mei­ne Tests der deut­schen eBook-Shops in den letz­ten Tagen weiß, dass man eng­lisch­spra­chi­ge SF nur bei Ama­zon erwer­ben kann, weil die hie­si­gen Anbie­ter das dop­pel­te und drei­fa­che des dor­ti­gen Prei­ses ver­lan­gen, war ich doch über zwei Fak­ten ehr­lich gesagt geschockt:

  1. Selbst im Kind­le-Shop gibt es nur einen Bruch­teil der Asi­mov-Wer­ke im eBook-For­mat
  2. auf Deutsch ist offen­bar gera­de mal ein ein­zi­ges eBook erhält­lich

Die­ser trau­ri­ge Zustand zeigt ein Dilem­ma unse­rer Zeit: wenn ich einen gro­ßen Teil der Wer­ke von Isaac Asi­mov in Form von eBooks lesen möch­te, habe ich dank der non­e­xis­ten­ten Back­list im Prin­zip nur eine ein­zi­ge Chan­ce: sie mir irgend­wo ille­gal her­un­ter zu laden, denn lega­le Ange­bo­te gibt es weder in eng­li­scher, noch in deut­scher Spra­che.

Asi­mov ist lei­der im Jahr 1992 viel zu früh gestor­ben. Bei Wer­ken, die vor 1978 ver­öf­fent­licht wur­den, läuft das Urhe­ber­recht laut US-Gesetz 95 Jah­re nach sei­nem Tod ab. Bei Wer­ken, die danach ent­stan­den, 70 Jah­re nach sei­nem Able­ben. Frü­hes­tens 2034 wer­den also Tei­le sei­nes Schaf­fens gemein­frei, der Rest doch schon ent­spannt im Jahr 2063. Län­ger, falls es auch hier eine Aus­nah­me, also etwas wie ein »Lex Dis­ney«, geben soll­te. 2063 … Wenn das kei­ne Sci­ence Fic­tion ist …

Ich fin­de die­sen Zustand, dass ich von einem der renom­mier­tes­ten SF-Autoren über­haupt nahe­zu nichts aus sei­nem umfang­rei­chen Werk legal in eBook-Form erhal­ten kann, erbärm­lich. Und es zeigt all­zu deut­lich die Pro­ble­me der Bran­che und des mit­tel­al­ter­li­chen, nicht mehr zu den heu­ti­gen Medi­en pas­sen­den, Urhe­ber­rechts. Ich bin sicher, dass Goog­le die schon längst alle ein­ge­scannt hat, sie jedoch auf­grund der mit Sicher­heit völ­lig unüber­sicht­li­chen Lizen­sie­rungs­la­ge, nicht ohne wei­te­res ver­öf­fent­li­chen kann. Wir benö­ti­gen drin­gend neue Geset­ze, die sich um ver­wais­te Wer­ke dre­hen – und die soll­ten im Zwei­fels­fall auch Lizenz­in­ha­ber zwin­gen, Wer­ke als eBooks zur Ver­fü­gung zu stel­len, falls sie die Rech­te nicht frei­ge­ben wol­len. Denn Wer­ke die nie­mand kau­fen kann und bei denen die Rech­te in irgend­wel­chen Akten­ord­nern ver­schim­meln nut­zen nie­man­dem etwas und scha­den unse­rem kul­tu­rel­len Erbe. Und Asi­mov ist nur ein Bei­spiel von vie­len.

[cc]

Bild von Isaac Asi­mov: Zeich­nung von Rowe­na Mor­rill, aus der Wiki­pe­dia, GNU FDL

29 Kommentare zu „Isaac Asimov, die Borniertheit der Verlage im eBook-Zeitalter und das fossile Urheberrecht“

  1. Sor­ry, aber ich kann nicht nach­voll­zie­hen, wie jemand, der der Buch­bran­che offen­sicht­lich zuge­tan ist, der­ma­ßen ober­fläch­lich gegen das gel­ten­de Urhe­ber­recht pole­mi­sie­ren kann.
    1. Ame­ri­ka­ni­sches und deut­sches Urhe­ber­recht funk­tio­nie­ren nach völ­lig unter­schied­li­chen phi­lo­so­phi­schen Ansät­zen. Der Arti­kel scheint bei­des über einen Kamm zu sche­ren.
    2. Offen­sicht­lich besteht bei Dir Unsi­cher­heit über den Begriff des »ver­wais­ten« Wer­kes. Nur das Asi­movs Bücher nicht als eBook erhält­lich sind, heißt nicht, dass sie ver­waist sind.
    3. Ich habe die Kla­ge, eine bestimm­ter Autor älte­ren Datums sei nicht als eBook-Aus­ga­be ver­füg­bar, schon so oft gehört. Ich bit­te die Kla­gen­den, fol­gen­des zu beden­ken. Ver­la­ge sind kei­ne Wohl­tä­tig­keits­or­ga­ni­sa­tio­nen. eBooks zu bestimm­ten älte­ren Wer­ken wird es nur dann geben, wenn sich die dafür erfor­der­li­che Inves­ti­ti­on (auch ein eBook muss lek­to­riert, gelay­outet und für die diver­sen eFor­ma­te pas­send gemacht wer­den) lohnt, sprich, wenn die Nach­fra­ge danach hoch genug ist.
    4. Wenn der Wunsch nach bestimm­ten Büchern so groß ist, war­um nicht sel­ber tätig wer­den? a. Asi­movs Erben anschrei­ben b. nach deut­schen Rech­te­inha­ber fra­gen c. Crowd­fun­ding­pro­jekt zum Frei­kauf der Lizen­zen star­ten. Ich fra­ge mich, wann jemand von den Jam­mern­den end­lich mal auf die Idee kommt einen Klein­ver­lag für sol­che Son­der­wün­sche zu grün­den, der sich um Alt­li­zen­zen bemüht, statt sich mit der Rol­le des pas­si­ven Anklä­gers zu begnü­gen und zwi­schen den Zei­len ille­ga­le Wege zu pro­pa­gie­ren.
    5. Und was das alles mit der angeb­li­chen »Fos­si­li­tät« des deut­schen Urhe­ber­rechts zu tun hat, weiß kein Mensch.

  2. Stefan Holzhauer

    0. Ich bin der Buch­bran­che nicht zuge­tan.

    1. Scheint er nicht.

    2. Ich ken­ne die Bedeu­tung des Wor­tes »ver­waist«. Es gibt diver­se Asi­mov-Wer­ke, bei denen die Lizenz­neh­mer unklar sind oder nicht mehr exis­tie­ren. Wo ist jetzt der Feh­ler?

    3. Ja und? Die Ver­la­ge haben auch eine Ver­pflich­tung gegen­über dem kul­tu­rel­len Erbe. Wenn sie der nicht nach­kom­men wol­len, dann sol­len sie die Rech­te frei­ge­ben oder an jeman­den über­ge­ben, der es will.

    4. Ja, ich habe dar­über nach­ge­dacht. Und?
    4.1 Ich habe kei­ne »ille­ga­len Wege pro­pa­giert« und möch­te drin­gend dar­um bit­ten, von sol­chen halt­lo­sen Unter­stel­lun­gen abzu­se­hen. Ich habe dar­auf hin­ge­wie­sen, dass mal wie­der die ille­ga­len Ange­bo­te exis­tie­ren, lega­le aber nicht.

    5. Viel­leicht fällt es Dir ja noch auf, wenn Du ein wenig dar­über nach­denkst.

  3. Hmmm… nur mal ins Blaue geschos­sen, aber könn­te es sein, dass eBooks von Asi­mov zum Groß­teil nicht lizen­ziert sind? Gera­de bei den älte­ren Wer­ken könn­te man davon aus­ge­hen. Sprich die Rech­te lie­gen sehr wahr­schein­lich bei den Erben und man soll­te sie erwer­ben kön­nen.

    Neben­bei… *zu Tho­mas Elbel her­über­wink*
    Der gute Mann weiß durch­aus, was er sagt, schon beruf­lich bedingt.

  4. Stefan Holzhauer

    Ich habe ges­tern schon mal auf die Schnel­le ver­sucht her­aus­zu­fin­den, wo die Rech­te lie­gen, weil mir eben­falls sofort die Idee gekom­men ist, dass man ver­su­chen könn­te, Lizen­zen zu erwer­ben. Die Gemenge­la­ge ist hier höchst unüber­sicht­lich. Das kann jeder her­aus fin­den, der sich auch nur mal ein paar Minu­ten mit dem The­ma Asi­mov befasst. Soll­te viel­leicht auch Tho­mas Elbel mal tun, bevor er mir erläu­tert, was »ver­waist« bedeu­tet.

  5. Stefan Holzhauer

    Inter­es­san­ter Link, kann­te ich aller­dings schon. Aller­dings gilt für den Kom­men­tar: The­ma ver­fehlt. War­um? Weil es um eBooks geht und der weit­aus größ­te Teil der Wer­ke Asi­movs ist auch laut Open­Li­bra­ry nicht erhält­lich. Zudem ste­hen etli­che der Funk­tio­nen nur für US-Bür­ger zur Ver­fü­gung. Und: jedes vor­han­de­ne eBook kann zu jedem Zeit­punkt inter­na­tio­nal von genau einem Leser aus­ge­lie­hen wer­den.

    Sehr hilf­reich …

  6. Dan­ke, dass Du das The­ma auf­ge­nom­men hast. Ich stim­me Tho­mas Eibel inso­fern zu, als dass es sich ver­mut­lich für vie­le Ver­la­ge nicht lohnt, den größ­ten­teils ana­lo­gen Back-Kata­log auf­wän­dig als eBook her­aus­zu­brin­gen. Ins­be­son­de­re dann, wenn die Lizenz­rech­te unklar sind oder schlicht nicht exis­tie­ren und dann noch die deut­schen Über­set­zungs­rech­te sepa­rat ver­hack­stückt wer­den müs­sen. Asi­mov ist wahr­schein­lich auch ein extre­mes Bei­spiel, auf­grund des rie­si­gen Werk-Kanons, der teil­wei­se in Deutsch­land bei ver­schie­de­nen Ver­la­gen in mehr­fa­cher Über­set­zung erschie­nen ist. Was mich neben der nicht-Ver­füg­bar­keit der eBook-Aus­ga­ben aber wirk­lich erschreckt hat: Offen­sicht­lich sind auch vie­le sei­ner bekann­ten Wer­ke der­zeit nicht mal als gedruck­tes Buch neu ver­füg­bar. Die Digi­ta­li­sie­rung soll­te ja eigent­lich die »Gatekeeper«-Funktion des beschränk­ten Plat­zes in den Buch­hand­lun­gen besei­ti­gen und qua­si unend­li­che Nischen eröff­nen (im Sin­ne des Long-Tail-Prin­zips), aber in die­sem Fall scheint das nicht zu funk­tio­nie­ren. Statt­des­sen kann ich mir für den Kind­le tau­sen­de bil­ligs­ter Por­no- und Soft­sex-Roma­ne her­un­ter­la­den, die offen­sicht­lich wie am Fliess­band her­un­ter­ge­schrie­ben wer­den. Naja, dann bleibt mehr Zeit für die gemein­frei­en Klas­si­ker von Pro­jekt Guten­berg.…

  7. Stefan Holzhauer

    Was soll das denn jetzt? Es wur­den alle Kom­men­ta­re zu die­sem The­ma frei­ge­schal­tet.

  8. Zitat Ste­fan Holz­hau­er: »Al­ler­dings gilt für den Kom­men­tar: The­ma ver­fehlt.«
    Wel­cher Kom­men­tar? Der den ich kurz vor dem Link gepos­tet hat­te, und der hier nie offi­zi­ell auf­ge­taucht ist?

  9. zur ver­füg­bar­keit auf ebooks (und eini­ges ande­re mehr):
    dass assi­mov als klas­si­ker nicht ver­füg­bar ist, ist für mich ein klei­ner aus­blick auf die wei­te­re ent­wick­lung.
    wel­cher ver­lag wird sich mit rech­te­inha­bern und erben her­um­schla­gen, wenn er sich nicht sicher ist, ob sich das lohnt. war­schein­lich gibt es 10 minu­ten nach dem erschei­nen der digi­tal­aus­ga­be die ers­te »freie« down­load ver­si­on im netz. er wer­den nur noch block­bus­ter übrig­blei­ben, ähn­lich wie im kino. die fil­me müs­sen in 1–2 mona­te amor­ti­siert sein, sonst gehen sie die bach run­ter.

    zu dem zitat: »wenn ich ei­nen gro­ßen Teil der Wer­ke von Isaac Asi­mov in Form von eBooks le­sen möch­te, habe ich dank der non­e­xis­ten­ten Back­list im Prin­zip nur eine ein­zige Chan­ce: sie mir ir­gendwo il­le­gal her­un­ter zu la­den, denn le­gale An­ge­bote gibt es we­der in eng­li­scher, noch in deut­scher Spra­che.«

    dh mit ande­ren wor­ten: wenn ich was haben will, besor­ge ich mir das auf jeden fall, legal oder illegal.….alles klar.…

    »Wir be­nö­ti­gen drin­gend neue Ge­setze, die sich um ver­waiste Wer­ke dre­hen — und die soll­ten im Zwei­fels­fall auch Li­zenz­in­ha­ber zwin­gen, Wer­ke als eBooks zur Ver­fü­gung zu stel­len, falls sie die Rech­te nicht frei­ge­ben wol­len. «

    das nennt man all­ge­mein hin ent­eig­nung. dan­ke für die offen­heit

    aber auch für urhe­ber gilt: wenn man von sei­nen pro­duk­ten nicht mehr leben kann, wird nichts mehr pro­du­ziert, dann kön­nen wir uns alle in 20 jah­ren nur noch oldies anhö­ren und anse­hen. tol­le aus­sich­ten…

  10. Wo sind eigent­lich die Kom­men­ta­re von einem Herrn »Jür­gen Voss«, die in der all­ge­mei­nen Kom­men­tar­leis­te zu die­sem Arti­kel ange­zeigt wer­den?

  11. Stefan Holzhauer

    Mei­ne Anmer­kung »The­ma ver­fehlt« bezog sich auf den Link, auch der war ein Kom­men­tar, oder etwa nicht? Wei­te­re Kom­men­ta­re von einem Tho­mas Elbel sind hier nicht ein­ge­gan­gen.

    Davon abge­se­hen: übli­cher­wei­se wird hier jeder Kom­men­tar frei­ge­schal­tet, der nicht belei­di­gend oder rechts­wid­rig ist. Aller­dings habe ich hier Haus­recht und behal­te mir vor, auch mal Kom­men­ta­re nicht frei­zu­schal­ten, wenn sie bei­spiels­wei­se Trol­lerei­en sind.

    In die­sem Fall ist das aber nicht so, des­we­gen gab es ent­we­der ein tech­ni­sches Pro­blem oder der Kom­men­ta­tor hat nicht auf Absen­den gedrückt.

  12. Stefan Holzhauer

    das nennt man all­ge­mein hin ent­eig­nung. dan­ke für die offen­heit

    Bull­shit. Rech­te­inha­ber haben eine Ver­ant­wor­tung gegen­über der All­ge­mein­heit bzw. der kul­tu­rel­len All­men­de. Wenn sie der nicht nach­kom­men wol­len, müs­sen sie gezwun­gen wer­den, Kul­tur­gü­ter die in Akten­schrän­ken ver­gam­meln, weil es sich angeb­lich nicht lohnt, sie zu publi­zie­ren sind ein ver­bre­chen am Werk und am Volk. »Ent­eig­nung« ist etwas völ­lig ande­res. »Ent­eig­net« wer­den höchs­tens die Werk­schaf­fen­den, wenn die Ver­wer­ter ihnen total buy­out-Ver­trä­ge auf­drü­cken.

    dh mit an­de­ren wor­ten: wenn ich was ha­ben will, be­sorge ich mir das auf je­den fall, le­gal oder illegal.….alles klar.…

    Noch mehr Bull­shit. Ich möch­te doch drin­gend dar­um bit­ten, sol­che aus der Luft gegrif­fe­nen Beschul­di­gun­gen auf Stamm­tisch­ni­veau zu unter­las­sen. Der Satz soll dar­auf hin­wei­sen, dass es kei­ne lega­len Ange­bo­te gibt und das die poten­ti­el­len Kun­den zu nicht lega­len Quel­len treibt.

    Ver­blüf­fend fin­de ich, dass es für Ver­la­ge, die ein Buch über­haupt nicht anbie­ten zu einem Ver­lust kom­men soll, wenn jemand eine ein­ge­scann­te Kopie eines aktu­ell nicht ver­leg­ten Wer­kes als eBook online stellt. Wenn der Ver­lag das Werk selbst über­haupt nicht anbie­tet, kann es gar nicht zu Ver­käu­fen kom­men. Also auch nicht zu Ver­lus­ten, wenn es her­un­ter gela­den wird. Wer was ande­res behaup­tet soll­te einen Rea­li­täts­check durch­füh­ren. Wenn ein Buch nicht erhält­lich ist, pro­fi­tiert nie­mand davon, weder ein Ver­le­ger noch der Autor. Eifer­süch­tig auf den Rech­ten hocken, ohne das Werk zur Ver­fü­gung zu stel­len, ist kein Geschäfts­mo­dell.

    Künst­li­che Ver­knap­pung hat eben­falls aus­ge­dient, das haben nur die­je­ni­gen, die nach wie vor ihren ver­al­te­ten Geschäfts­mo­del­len hin­ter­her ren­nen noch nicht gemerkt.

  13. Äh, jeden­falls sind sie nicht in die­sem Thread, wo sie aber vor­hin ange­zeigt wur­den, oder gilt ein Thumb­sup bei FB jetzt schon als Kom­men­tar?!

  14. @stefan, aber das sind doch dei­ne wor­te. du sagt bist »gezwun­gen« dir etwas zu besor­gen, was legal nicht zu bekom­men ist.

    woher lei­test du denn die­ses recht der all­ge­mein­heit auf die nut­zung von kul­tu­rel­len gütern ab, der auch dazu füh­ren soll, den urheber/​rechteinhaber not­falls zu ZWINGEN die nut­zung sei­ner pro­duk­te frei­zu­ge­ben ??

  15. Stefan Holzhauer

    Arti­kel 14 Absatz 2 des Grund­ge­set­zes: »Eigen­tum ver­pflich­tet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Woh­le der All­ge­mein­heit die­nen.«

    Streng genom­men sind Nut­zungs­rech­te an Wer­ken kein Eigen­tum, aber da die Ver­wer­ter regel­mä­ßig so tun, als wären sie es …

    Es geht hier nicht um simp­le Waren wie ein Stück Sei­fe oder eine Luxus­kar­re, son­dern um die Tat­sa­che, dass kul­tu­rel­les Schaf­fen aus rein finan­zi­el­len Erwä­gun­gen her­aus zurück gehal­ten wird, statt es dem Volk zur Ver­fü­gung zu stel­len. Wer­ke sind kein Eigen­tum, auf deren Ver­wer­tungs­rech­ten man belie­big her­um hocken kön­nen soll­te, ohne jeg­li­ches Inter­es­se zu zei­gen, sie zu ver­öf­fent­li­chen.

    Übri­gens geht es hier um die Ver­wer­ter, nicht um die Urhe­ber. Wenn ein Urhe­ber der Ansicht ist, dass er sei­ne Wer­ke zurück­zie­hen möch­te steht im das frei. Bei ver­stor­be­nen Urhe­bern sehe ich die Sache aller­dings anders, ins­be­son­de­re wenn es sich um der­art kul­tu­rell wer­vol­le Werk­schaf­fen­de han­delt wie Asi­mov.

  16. »eigen­tum ver­pflich­tet« sehr schön, dann aber bit­te flä­chen­de­ckend. nie waren wir so weit davon ent­fernt.
    den ich arti­kel fin­de ich übri­gends her­vor­ra­gend, (obwohl geis­ti­ges eigen­tum nach der pira­ten­ideo­lo­gie kein eigen­tum ist)
    das die­ser in die­sem zusam­men­hang raus­ge­kramt wird scheint rein prag­ma­ti­sche grün­de zu haben.

    zu dem verwerter/​urheber aspekt: nie­mand wir gezwun­gen zb in die GEMA ein­zu­tre­ten, nie­mand muss einen ver­trag mit einer plat­ten­fir­ma oder einem ver­lag schlies­sen (aus­ser bei einer zwangs­in­ver­lag­nah­me). es gibt natür­lich abzo­cke auch in die­sem sek­tor, aber ich habe den ein­druck das die­ser gegen­satz oft künst­lich kon­stru­iert wird.
    die hemm­schwel­le bei ille­ga­len down­loads sinkt dadurch, weil ver­meint­lich ja nicht der urhe­ber, son­dern der böse ver­wer­ter geschä­digt wird, wenn es denn über­haupt einen scha­den geben soll­te. selbst das wird oft bestrit­ten.

    bei toten autoren sieht das natür­lich etwas anders aus, da ist in der tat die fra­ge wie lan­ge schutz­fris­ten gel­ten soll­ten.

  17. Stefan Holzhauer

    das die­ser in die­sem zu­sam­men­hang raus­ge­kramt wird scheint rein prag­ma­ti­sche grün­de zu haben.

    es gibt na­tür­lich ab­zo­cke auch in die­sem sek­tor, aber ich habe den ein­druck das die­ser ge­gen­satz oft künst­lich kon­stru­iert wird.

    Ich hof­fe, ich bin nicht der Ein­zi­ge, der sich fragt, was das bedeu­ten soll … ;) … und was das damit zu tun hat, dass Ver­la­ge auf Rech­ten hocken ohne sie zu nut­zen.

  18. die­se bei­den sät­ze stan­den so nicht hin­ter­ein­an­der.

    zu dem ers­ten satz: es gibt den arti­kel 14, den bemühst du um zu begrün­den, war­um du qua­si ein recht auf eine ver­öf­fent­li­chung durch die recht­ver­wer­ter hast.
    das urhe­ber­recht gibt es aber auch, aber das ist ja »fos­sil« (sie­he über­schrift)
    das mein­te ich mit »prag­ma­tisch«. wenn was passt ist es ok, wenn nicht wird oder soll­te es pas­send gemacht wer­den…

  19. Wer Art. 14 Abs. 2 zitiert, soll­te auch Abs. 1 zitie­ren. Abs. 1 ist die Basis und Abs. 2 die Aus­nah­me. Nicht umge­kehrt.
    Die Rech­te der Ver­wer­ter sind so genann­te Imma­te­ri­al­gü­ter­rech­te, die unter den Schutz des Eigen­tums gem. Art. 14 Abs. 1 GG fal­len. Stän­di­ge Rsp. des BVerfG.

  20. Stefan Holzhauer

    Na gut, wenn wir schon so schön zitie­ren, dann wol­len wir auch Abs. 3 nicht ver­ges­sen: Eine Ent­eig­nung ist nur zum Woh­le der All­ge­mein­heit zuläs­sig. Plus Arti­kel 16.

    Davon abge­se­hen: Du willst hier also ernst­haft ver­kau­fen, dass es für Leser wie Autoren oder Erben bes­ser ist, wenn Ver­wer­ter auf Rech­ten sit­zen, die sie nicht nut­zen? Und damit die Kun­den hin­dern, legal an die Wer­ke zu kom­men und die Autoren und Erben, Geld damit zu ver­die­nen? Ich fin­de das mit­tel­al­ter­lich, ins­be­son­de­re ange­sichts der Tat­sa­che, dass eBooks ein­fachst zu erstel­len sind – ganz im Gegen­satz zu dem, was die Ver­la­ge immer behaup­ten.

  21. »Da­von ab­ge­se­hen: Du willst hier also ernst­haft ver­kau­fen, dass es für Le­ser wie Au­to­ren oder Er­ben bes­ser ist, wenn Ver­wer­ter auf Rech­ten sit­zen, die sie nicht nut­zen?«

    du weisst ganz genau, dass ich das nicht mei­ne, ich been­de das the­ma hier und jetzt für mich, das ist rei­ne zeit­schwen­dung.…

  22. Stefan Holzhauer

    Anhand der Bezug­nah­me auf die Grund­ge­setz­zi­ta­te hät­te man erken­nen kön­nen, dass das eine Ant­wort auf Tho­mas Elbel war.

Kommentar verfassen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Nach oben scrollen

Durch die weitere Nutzung der Seite stimmst du der Verwendung von Cookies und von eingebundenen Skripten Dritter zu. Weitere Informationen

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn du diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwendest (Navigation) oder auf "Akzeptieren" klickst, erklärst Du Dich damit einverstanden. Dann können auch Cookies von Drittanbietern wie Amazon, Youtube oder Google gesetzt werden. Wenn Du das nicht willst, solltest Du entweder nicht auf "Akzeptieren" klicken und die Seite nicht weiter nutzen, oder Deinen Browser im Inkognito-Modus betreiben, und/oder Anti-Tracking- und Scriptblocker-Plugins nutzen.

Mit einem Klick auf "Akzeptieren" werden zudem extern gehostete Javascripte freigeschaltet, die weitere Informationen, wie beispielsweise die IP-Adresse an Dritte weitergeben können. Welche Informationen das genau sind liegt nicht im Einflussbereich des Betreibers dieser Seite, das bitte bei den Anbietern (jQuery, Google, Youtube, Amazon, Twitter *) erfragen. Wer das nicht möchte, klickt nicht auf "akzeptieren" und verlässt die Seite.

Wer wer seine Identität im Web schützen will, nutzt Browser-Erweiterungen wie beispielsweise uBlock Origin oder ScriptBlock und kann dann Skripte und Tracking gezielt zulassen oder eben unterbinden.

* genauer: eingebettete Tweets, eingebundene jQuery-Bibliotheken, Amazon Artikel-Widgets, Youtube-Videos, Vimeo-Videos

Schließen