Steampunk-Wortmarkeneintragung – Widerspruch Musterbrief
Update: Eine Stellungnahme des Antragstellers.
Man kann gegen Wortmarkeneintragungen (siehe Artikel zur Wortmarkeneintragung »Steampunk«) Widerspruch beim DPMA einlegen. Hier ist ein Beispieltext, den ich soeben an info@dpma.de gesendet habe. Bitte denkt unbedingt darüber nach, ebenfalls eine ähnlich lautende Anfrage an das DPMA zu stellen, dabei müsst Ihr eure Motivation natürlich im letzten Absatz ändern. Der Text steht zur freien Verfügung. Teile davon stammen von Oliver Hoffmann von Feder & Schwert.
Nachtrag. Dazu noch ein Hinweis: Rein formal kann man erst Widerspruch einlegen, wenn der Antrag positiv beschieden wurde. Da kenne ich außer mir jetzt schon zwei weitere Personen, die das ganarntiert tun werden. Man kann das DPMA allerdings schonmal vorab darauf hinweisen, was man von der Eintragung hält, und dass sie aufgrund des allgemein genutzten Genrebegriffs nicht vorgenommen werden sollte.
Sehr geehrte Damen und Herren,
wie ich soeben auf Ihrer Internetpräsenz erfahren habe, hat Herr Stefan Arbes, Im Weidig 19, 63785 Obernburg, am 13. 5. Markenschutz der Wortmarke »Steampunk« für die Nizza-Klassen 9, 28 und 41 beantragt.
Ich möchte darauf hinweisen, dass es sich beim Begriff »Steampunk« um eine Genrebezeichnung handelt, die seit ihrer Einführung in den 1980er Jahren weitläufig Verwendung findet, Analogien wären hier Begriffe wie beispielsweise »Science Fiction« oder »Fantasy«. Damit handelt es sich bei dem Begriff »Steampunk« um Allgemeingut.
Man kann hier nur vermuten, dass Herr Arbes (Inhaber eines Kleinverlags) sich Rechte an einem seit langem genutzten Genrebegriff anmaßen möchte, um durch Abmahnungen o.ä. erhebliche ungerechtfertigte Einnahmen zu erzielen, ohne dass irgendeine Form von Eigenleistung vorliegt.
Auch von mir gibt es seit 2011 Veröffentlichungen unter dem Oberbegriff »Steampunk«, deswegen bitte ich dringend um umgehende Informationen, welche rechtlichen Optionen eines Einspruchs gegen den Antrag unter Aktenzeichen 3020152022885 bestehen und behalte mir etwaige rechtliche Schritte ausdrücklich vor.
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Mit freundlichem Gruß,
Stefan HolzhauerPhantaNews.de
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