Verbote

Warner Bros. gegen HARRY POTTER-Fans – mal wieder

War­ner Bros. macht nicht nur schlech­te DC-Fil­me, son­dern ist auch dafür bekannt, dra­ko­nisch gegen Fans ins­be­son­de­re des HARRY POT­TER-Fran­chise vor­zu­ge­hen.

Con­ven­ti­ons sind nichts Neu­es in der Welt des Fan­doms und  Nerd-Tums. SF-Cons gibt es schon ewig, früh her­aus­ra­gend sicher die um das STAR TREK-Fran­chise. Und selbst­ver­ständ­lich gibt es auch Fan-Tref­fen, die sich um den bebrill­ten Zau­ber­lehr­ling dre­hen.

War­ner schickt Ver­an­stal­tern jetzt laut ver­schie­de­nen US-Medi­en »oder sonst!«-Briefe, in denen die­sen ver­bo­ten wird »Namen, Ort oder Gegen­stän­de aus der Serie zu ver­wen­den«. Die Begrün­dung ist (Über­set­zung von mir):

War­ner Bros. is always plea­sed to learn of the enthu­si­asm of Har­ry Pot­ter fans, but we are con­cer­ned, and do object, when fan gathe­rings beco­me a vehic­le for unaut­ho­ri­zed com­mer­cial acti­vi­ty.

War­ner Bros freut sich immer, über den Enthu­si­as­mus der Fans zu erfah­ren, aber wir sind beun­ru­higt und wider­spre­chen, wenn Fann-Ver­samm­lun­gen ein Auf­hän­ger dafür wer­den, unau­to­ri­sier­te kom­mer­zi­el­le Akti­vi­tä­ten durch­zu­füh­ren.

Das könn­te man ja noch ver­ste­hen, wenn es sich um gro­ße, kom­mer­zi­el­le Cons han­deln wür­de, aber War­ner schickt das auch an ver­gleichs­wei­se klei­ne Ver­an­stal­tun­gen von Fans für Fans. Des­we­gen ist die Begrün­dung des Stu­di­os so inak­zep­ta­bel und zeigt wie­der mal die von denen bereits seit Jah­ren bekann­te Arsch­loch-Atti­tü­de. Ohne Fans wür­den sie näm­lich gar nichts ein­neh­men und Con­ven­ti­ons hel­fen dabei, das Fan-Tum zu erhal­ten.

Bild Hog­warts von Car­los Cruz, aus der Wiki­pe­dia, CC BY-SA

Gamescom 2016: Die Luft ist raus

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Die Reso­nanz im Netz war groß, als die Ver­an­stal­ter der Games­com kurz vor der Ver­an­stal­tung neue »Sicher­heits­re­geln« for­mu­lier­ten, die aus der nebu­lö­sen Angst vor irgend­wel­chen Anschlä­gen resul­tier­ten. Die­se betra­fen die nor­ma­len Besu­cher, die eine Sicher­heits- und Taschen­kon­trol­le auf sich neh­men muss­ten (das kann man noch so eben akzep­tie­ren) sowie die Cos­play­er. Letz­te­ren unter­sag­te man nicht nur das Mit­brin­gen von Spiel­zeug- und Latex­waf­fen, son­dern auch von »waf­fen­ähn­li­chen Objek­ten«, wobei man das lei­der nicht näher spe­zi­fi­zier­te. Die kaf­ka­es­ke Aus­sa­ge, dass auch Plüsch­tie­re und Sty­ro­por­vö­gel »waf­fen­ähn­li­che Objek­te« sei­en, nahm man erst auf mei­ne Pres­se­an­fra­ge hin zurück. Eine der Begrün­dun­gen war, dass man nie­man­den durch die Anwe­sen­heit von Waf­fen in Angst und Schre­cken ver­set­zen woll­te. Dass die Ziel­grup­pe durch­aus zwi­schen rea­len und ein­deu­ti­gen Gewan­dungs­waf­fen unter­schei­den kann, ließ man außen vor (mög­li­cher­wei­se hat­te hier die Köl­ner Poli­zei die Fin­ger im Spiel, die hat­te ja zu Kar­ne­val auch ernst­haft Angst, dass man Laser­schwer­ter für ech­te Waf­fen hal­ten könn­te). Und dann der Knül­ler: Direkt neben dem Cos­play-Vil­la­ge (dazu spä­ter noch mehr) befand sich allen Erns­tes der Stand der Bun­des­wehr.

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