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EU-Finanzminister machen Weg für geringere Besteuerung von eBooks frei

Es war seit Jah­ren eine nicht nach­zu­voll­zie­hen­de Rege­lung: Auf Bücher fällt eine Mehr­wert­steu­er von 7% an (weil es sich um Kul­tur­gü­ter han­delt, sagt man), für eBooks und ande­re elek­tro­ni­sche Publi­ka­tio­nen wie bei­spiels­wei­se PDF-Aus­ga­ben von Zeit­schrif­ten fiel 19% MWSt an, weil die nicht als Bücher son­dern als Dienst­leis­tun­gen ein­ge­stuft wur­den.

Auf Anra­ten der EU-Kom­mis­si­on haben die EU-Finanz­mi­nis­ter heu­te beschlos­sen, dass es den Län­dern frei­ge­stellt wer­den soll, einen gerin­ge­ren Steu­er­satz auf eBooks & Co. zu ermög­li­chen. Schon vor unge­fähr einem Jahr hat­te das eU-Par­la­ment für die ver­rin­ger­ten Steu­er­sät­ze gestimmt. Finanz­mi­nis­ter Scholz hat bereits ange­kün­digt, dass er das im so schnell wie mög­lich umset­zen will.

Bis­her galt inner­halb der EU ein Min­dest­steu­er­satz von 15% auf eBooks und ähn­li­che Publi­ka­tio­nen.

Damit wer­den auch Bund­le­an­ge­bo­te für Print und eBook deut­lich ein­fa­cher anbiet­bar als bis­her, denn bis dato hat­te das wegen der unter­schied­li­chen Steu­er­sät­ze einen deut­li­chen Mehr­auf­wand bedeu­tet, so dass etli­che Anbie­ter dar­auf ver­zich­te­ten.

Ich wür­de übri­gens nicht davon aus­ge­hen, dass eBooks dadurch güns­ti­ger wer­den, son­dern dass ins­be­son­de­re die Groß­ver­la­ge sich die Dif­fe­renz ein­strei­chen wer­den.

Petition: 7% Mehrwertsteuer auf eBooks

Vie­le Peti­tio­nen, die auf der e‑Pe­ti­ti­ons-Platt­form des Bun­des­ta­ges ein­ge­reicht wer­den, sind lang  und umständ­lich for­mu­liert. Das ist bei die­ser hier nicht der Fall:

Umsatz­steu­er – Redu­zier­ter Steu­er­satz für eBooks (7%)

Text der Peti­ti­on
Der Bun­des­tag möge beschlie­ßen, dass eBooks mit dem glei­chen Mehr­wert­steu­er­satz besteu­ert wer­den wie gedruck­te Bücher, d.h. mit 7%.

Begrün­dung
Für gedruck­te Bücher gilt der redu­zier­te Mehr­wert­steu­er­satz von 7%, da Bücher als Kul­tur­gut gel­ten, das allen Bevöl­ke­rungs­schich­ten zu erschwing­li­chen Prei­sen zur Ver­fü­gung ste­hen soll­te. Da dies in glei­chem Maße auch auf eBooks zutrifft, soll­te für elek­tro­ni­sche Bücher der glei­che Steu­er­satz gel­ten. Des wei­te­ren soll­ten Men­schen mit einer Seh­schwä­che, die auf eBooks wegen der Mög­lich­keit der Schrift­ver­grö­ße­rung ange­wie­sen sind, nicht steu­er­lich benach­tei­ligt wer­den.

Die Peti­ti­on Peti­ti­on Num­mer 37573 kann seit dem 12.11.2012 gezeich­net wer­den. Ich habe aller­dings die Befürch­tung, dass der Peti­ti­ons­aus­schuss sich mög­li­cher­wei­se ein­fach für nicht zustän­dig erklä­ren wird, wie er es in letz­ter Zeit zu oft tut, wenn ihm eine erfolg­rei­che ePe­ti­ti­on nicht passt. Wahr­schein­lich hat beim Ein­rich­ten der ePe­ti­tio­nen kei­ner bei der Polit-Mesch­po­ke damit gerech­net, dass das Instru­ment so eif­rig und erfolg­reich genutzt wird.

Das Ansin­nen der Peti­ti­on ist aber natür­lich völ­lig kor­rekt: es kann nicht ange­hen, dass eBooks zwar nach dem Buch­preis­bin­dungs­ge­setz zwin­gend als Bücher gel­ten, in Sachen MWSt jedoch nicht – das ist nicht nach­voll­zieh­bar. Erfah­rungs­ge­mäß ist der Weg einer sol­chen Peti­ti­on auch bei einem Erfolg aber lang – und es ist nicht gesagt, dass dabei das gewünsch­te Ergeb­nis her­aus kommt – zudem erst ein­mal die not­wen­di­gen Mit­zeich­ner mobi­li­siert wer­den müs­sen und ich bin nicht sicher, dass das bei die­sem The­ma klap­pen wird. Ich bin übli­cher­wei­se nicht für Steu­er­ge­schen­ke an Bran­chen (sie­he »Fast Drei Prozent« und die Hote­liers), aber in die­sem Fall wür­de ich zustim­men. Ob die Ver­la­ge den geän­der­ten USt-Satz dann auch an die Ver­brau­cher durch­rei­chen oder ein­fach ein­sa­cken ist noch ein­mal eine ande­re Fra­ge.

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Bild »Sie­ben Pro­zent« von mir

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