Wir kennen das Gejammer der namhaften Verlage über vorgebliche Urheberrechtsverletzungen und »eBook-Piraterie« zur Genüge. Inwieweit das berechtigt ist und warum die eine Menge aus den Fehlern der Musik- und Filmindustrie lernen könnten (aber nicht tun), soll hier diesmal nicht Thema sein, darüber habe ich mich auch schon oft genug ausgelassen.
Die Klagen der Verlage über Urheberrechtsverletzungen sind allerdings ein geradezu grandioser Aufhänger für diesen Artikel. epubli ist ein Dienstleister, der Selfpublishern anbietet, ihre Werke unters Volk zu bringen. Dabei nimmt es die Holtzbrinck-Tochter möglicherweise selbst mit den Urheberrechten nicht so ganz genau.
Die Autorin Anja Bagus sprach mich völlig fassungslos dahingehend an, dass Amazon sie darauf hinwies, dass ihre eigentlich bei diesem Onlinehändler exklusiven eBooks auch bei anderen Anbietern zu finden seien. Gnadenlos wie Amazon ist, setzte man ihr eine – extrem kurze – Frist von fünf Tagen, um die Bücher von den anderen Plattformen zu entfernen. Zuerst wusste Anja kaumt, wie ihr geschah, ihr war nicht bewusst, dass ihre eBooks noch anderswo angeboten wurden. Der Hinweis, dass es sich bei der fraglichen Plattform um Kobo handelte, brachte dann aber relativ schnell Licht in die Sache.
Es gibt mal wieder ein Urteil zum Thema VG Wort-Abgaben an Verlage statt an Urheber (lies: Autoren). Das Thema schwelt ja bereits seit etlichen Jahren, und in allen Urteilen der neueren Zeit, wurde die Praxis, dass Verlage zur Hälfte an den VG Wort-Ausschüttungen beteiligt werden, als mindestens problematisch eingeschätzt. Wenn nicht sogar als unkorrekt. Die Quintessenz war: Das Geld steht den Autoren zu, nicht den Verlagen. Dafür gibt es gesetzliche Grundlagen, die immer wieder von Gerichten bestätigt wurden.
Und immer wieder beschwert sich der Börsenverein des Deutschen Buchhandels darüber, dass das Urheberrecht auch für ihn bzw. seine Mitglieder gilt. Unverschämtheit aber auch.
Aktuell entschied sogar der EuGH eindeutig, dass Verlage nur dann Geld von Verwertungsgesellschaften bekommen dürfen, wenn das nicht zu Lasrten der Urheber geht. Darüber berichtet das Börsenblatt. Uns selbstverständlich mault man sofort wieder mal darüber, dass Gesetze auch für Mitglieder des Börsenvereins gelten. Und fordert auch noch, dass die Gesetzesofort nach ihren Wünschen angepasst werden müssen. Es fehlt eigentlich nur noch das »mit dem Fuß aufstampfen«.
Was man sich ganz besonders auf der Zunge zergehen lassen sollte, ist folgender Satz von Matthias Ulmer, Vorsitzender des Verlegerausschusses des Börsenvereins:
Wird die Europäische Kommission hier nicht umgehend tätig, werden Verlage gezwungen sein, ihre Kalkulationen in jeder Beziehung anzupassen, auch was die Autorenvergütung betrifft
Man fasst es nicht, was da ganz offen ausgesprochen wird. Schon jetzt lassen die Publikumsverlage ihre Autoren am ausgestreckten Arm verhungern und zahlen nur lächerlich geringe Tantiemen. Und wenn die Verlage nun Geld nicht mehr bekommen, das ihnen überhaupt nicht zusteht, zahlt man den Urhebern noch weniger? Da muss man erstmal drauf kommen.
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