Urheberrechte

Gelten Urheberrechte nicht für epubli?

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Wir ken­nen das Gejam­mer der nam­haf­ten Ver­la­ge über vor­geb­li­che Urhe­ber­rechts­ver­let­zun­gen und »eBook-Pira­te­rie« zur Genü­ge. Inwie­weit das berech­tigt ist und war­um die eine Men­ge aus den Feh­lern der Musik- und Film­in­dus­trie ler­nen könn­ten (aber nicht tun), soll hier dies­mal nicht The­ma sein, dar­über habe ich mich auch schon oft genug aus­ge­las­sen.

Die Kla­gen der Ver­la­ge über Urhe­ber­rechts­ver­let­zun­gen sind aller­dings ein gera­de­zu gran­dio­ser Auf­hän­ger für die­sen Arti­kel. epu­b­li ist ein Dienst­leis­ter, der Self­pu­blishern anbie­tet, ihre Wer­ke unters Volk zu brin­gen. Dabei nimmt es die Holtz­brinck-Toch­ter mög­li­cher­wei­se selbst mit den Urhe­ber­rech­ten nicht so ganz genau.

Die Autorin Anja Bagus sprach mich völ­lig fas­sungs­los dahin­ge­hend an, dass Ama­zon sie dar­auf hin­wies, dass ihre eigent­lich bei die­sem Online­händ­ler exklu­si­ven eBooks auch bei ande­ren Anbie­tern zu fin­den sei­en. Gna­den­los wie Ama­zon ist, setz­te man ihr eine – extrem kur­ze – Frist von fünf Tagen, um die Bücher von den ande­ren Platt­for­men zu ent­fer­nen. Zuerst wuss­te Anja kaumt, wie ihr geschah, ihr war nicht bewusst, dass ihre eBooks noch anders­wo ange­bo­ten wur­den. Der Hin­weis, dass es sich bei der frag­li­chen Platt­form um Kobo han­del­te, brach­te dann aber rela­tiv schnell Licht in die Sache.

Der Börsenverein findet Urheberrechte doof – mal wieder

eBook-Paragraph

Es gibt mal wie­der ein Urteil zum The­ma VG Wort-Abga­ben an Ver­la­ge statt an Urhe­ber (lies: Autoren). Das The­ma schwelt ja bereits seit etli­chen Jah­ren, und in allen Urtei­len der neue­ren Zeit, wur­de die Pra­xis, dass Ver­la­ge zur Hälf­te an den VG Wort-Aus­schüt­tun­gen betei­ligt wer­den, als min­des­tens pro­ble­ma­tisch ein­ge­schätzt. Wenn nicht sogar als unkor­rekt. Die Quint­essenz war: Das Geld steht den Autoren zu, nicht den Ver­la­gen. Dafür gibt es gesetz­li­che Grund­la­gen, die immer wie­der von Gerich­ten bestä­tigt wur­den.

Und immer wie­der beschwert sich der Bör­sen­ver­ein des Deut­schen Buch­han­dels dar­über, dass das Urhe­ber­recht auch für ihn bzw. sei­ne Mit­glie­der gilt. Unver­schämt­heit aber auch.

Aktu­ell ent­schied sogar der EuGH ein­deu­tig, dass Ver­la­ge nur dann Geld von Ver­wer­tungs­ge­sell­schaf­ten bekom­men dür­fen, wenn das nicht zu Lasr­ten der Urhe­ber geht. Dar­über berich­tet das Bör­sen­blatt. Uns selbst­ver­ständ­lich mault man sofort wie­der mal dar­über, dass Geset­ze auch für Mit­glie­der des Bör­sen­ver­eins gel­ten. Und for­dert auch noch, dass die Geset­zes­o­fort nach ihren Wün­schen ange­passt wer­den müs­sen. Es fehlt eigent­lich nur noch das »mit dem Fuß auf­stamp­fen«.

Was man sich ganz beson­ders auf der Zun­ge zer­ge­hen las­sen soll­te, ist fol­gen­der Satz von Mat­thi­as Ulmer, Vor­sit­zen­der des Ver­le­ger­aus­schus­ses des Bör­sen­ver­eins:

Wird die Euro­päi­sche Kom­mis­si­on hier nicht umge­hend tätig, wer­den Ver­la­ge gezwun­gen sein, ihre Kal­ku­la­tio­nen in jeder Bezie­hung anzu­pas­sen, auch was die Autoren­ver­gü­tung betrifft

Man fasst es nicht, was da ganz offen aus­ge­spro­chen wird. Schon jetzt las­sen die Publi­kums­ver­la­ge ihre Autoren am aus­ge­streck­ten Arm ver­hun­gern und zah­len nur lächer­lich gerin­ge Tan­tie­men. Und wenn die Ver­la­ge nun Geld nicht mehr bekom­men, das ihnen über­haupt nicht zusteht, zahlt man den Urhe­bern noch weni­ger? Da muss man erst­mal drauf kom­men.

Darth Vader wäre stolz auf euch, »Bösen­ver­ein«.

p.s.: Die haben natür­lich eine Hei­den­angst davor, dass der Super­GAU ein­tritt und Gerich­te den Urhe­bern Scha­dens­er­satz­an­sprü­che zubil­li­gen.

p.p.s.: Man kann auch mal lesen, was Tom Hil­len­brand dazu meint.

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