Buchpreisbindung auf Nutzungslizenzen?

Neu­lich war hier auf Phan­ta­News The­ma, dass man an eBooks kei­ne Besitz­rech­te erwirbt, son­dern nur Nut­zungs­li­zen­zen. Bei­spiel war Ama­zons Kind­le-Shop, in des­sen Nut­zungs­be­din­gun­gen das auch so ein­deu­tig zu lesen ist. Dadurch stell­te sich für mich die Fra­ge, ob das die Buch­preis­bin­dung auf eBooks nicht in Fra­ge stellt, denn tat­säch­lich ent­steht dadurch ja eine deut­li­che Unter­schei­dung zum Print­buch. Denn dar­an erwirbt man defi­ni­tiv ein dau­er­haf­tes, nicht zeit­lich beschränk­tes Besitz­recht – wenn auch nicht am urhe­ber­recht­lich geschütz­ten Text dar­in, aber wenigs­tens am phy­si­ka­li­schen Objekt Print­buch. Ist klar: Wenn Ama­zon oder ein Ver­lag das Nut­zungs­recht an einem Buch zurück zie­hen woll­ten, müss­ten sie in mei­ne Woh­nung ein­drin­gen und es phy­si­ka­lisch aus dem Regal neh­men – das ist dann doch höchst unwahr­schein­lich.

Es war also wie­der ein­mal an der Zeit, die Rechts­ab­tei­lung des Bör­sen­ver­eins des deut­schen Buch­han­dels  nach einer Ein­schät­zung zu die­sem The­ma zu fra­gen. Die Ant­wort fiel für mich nicht uner­war­tet aus …