Neulich war hier auf PhantaNews Thema, dass man an eBooks keine Besitzrechte erwirbt, sondern nur Nutzungslizenzen. Beispiel war Amazons Kindle-Shop, in dessen Nutzungsbedingungen das auch so eindeutig zu lesen ist. Dadurch stellte sich für mich die Frage, ob das die Buchpreisbindung auf eBooks nicht in Frage stellt, denn tatsächlich entsteht dadurch ja eine deutliche Unterscheidung zum Printbuch. Denn daran erwirbt man definitiv ein dauerhaftes, nicht zeitlich beschränktes Besitzrecht – wenn auch nicht am urheberrechtlich geschützten Text darin, aber wenigstens am physikalischen Objekt Printbuch. Ist klar: Wenn Amazon oder ein Verlag das Nutzungsrecht an einem Buch zurück ziehen wollten, müssten sie in meine Wohnung eindringen und es physikalisch aus dem Regal nehmen – das ist dann doch höchst unwahrscheinlich.
Es war also wieder einmal an der Zeit, die Rechtsabteilung des Börsenvereins des deutschen Buchhandels nach einer Einschätzung zu diesem Thema zu fragen. Die Antwort fiel für mich nicht unerwartet aus …
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