Frogster: »Das Internet ist kein rechtsfreier Raum«

 

Wenn ein Inter­view mit einem PR-Mann von Frogs­ter Inter­ac­ti­ve mit einer inhalts­lee­ren Wort­hül­se über­schrie­ben ist, wie man sie sonst nur von blei­stift­schub­sen­den und inter­net­aus­dru­cken­den Poli­ti­kern kennt, dann kann man sich die Lek­tü­re die­ses Arti­kels eigent­lich gleich sparen…

Frogsters PR-Chef Axel Schmidt äußer­te die­sen sach­lich bekann­ter­ma­ßen völ­lig unsin­ni­gen Satz (denn das Inter­net ist kein rechts­frei­er Raum und kann auch kei­ner sein – im Gegen­teil. Der Spie­gel zer­pflückt den dum­men Spruch in einem Arti­kel sehr ein­deu­tig) in einem Inter­view mit gamesindustry.biz. Zitat:

Das Inter­net ist jedoch kein rechts­frei­er Raum und Frogs­ter wird auch in der Zukunft ille­ga­le Ver­kaufs- und Betrugs­ak­ti­vi­tä­ten so weit wie mög­lich ein­däm­men, um sei­nen treu­en und ehr­li­chen Spie­lern ein mög­lichst unbe­ein­träch­tig­tes Spiel­erleb­nis zu bieten.

Wie das im Zusam­men­hang mit dem Fall ste­hen soll, erschließt sich mir aller­dings eben­so wenig, wie der Hin­weis auf die angeb­li­che Abwe­sen­heit von Recht im Netz. All­ge­mei­ne Geschäfts­be­din­gun­gen, auf die er ver­weist, haben hier­zu­lan­de kei­nen Geset­zes­sta­tus (wäre auch noch schö­ner) und immer wie­der wer­den AGBs von Gerich­ten als rechts­wid­rig ein­ge­stuft – des­we­gen sind dar­in auch immer sal­va­to­ri­sche Klau­seln zu fin­den, damit durch einen feh­ler­haf­ten Absatz nicht die gesam­te AGB nich­tig wird. Als PR-Mann soll­te man so etwas wissen.

[Update:] Was heißt eigent­lich in die­sem Zusam­men­hang »ille­gal«? Ille­ga­li­tät bedeu­tet einen Ver­stoß gegen gel­ten­des Recht. AGBs haben kei­nen Rechts­sta­tus. Kom­mu­ni­ka­ti­on per se ist defi­ni­tiv nicht »illegal«.[/Update]

Wei­ter­hin gel­ten die All­ge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen oder die Nut­zungs­be­din­gun­gen nur zwi­schen Par­tei­en, die einen Ver­trag geschlos­sen haben, also zwi­schen Frogs­ter als Anbie­ter und den Spie­lern. Auf wel­cher Grund­la­ge möch­te Frogs­ter also Drit­ten die in kei­ner­lei Ver­trags­ver­hält­nis zu ihnen ste­hen ver­bie­ten, sich über Pro­gram­me aus­zu­tau­schen? Oder eine Kom­mu­ni­ka­ti­ons­platt­form ver­bie­ten, weil sich die Nut­zer dar­über unter­hal­ten, ihre Spiel­kon­ten zu tau­schen? Deut­sche Gerich­te haben die Stö­rer­haf­tung von Foren­be­trei­bern immer wie­der ver­neint, wenn es um ein­deu­tig Rechts­wid­ri­ges ging. Hier geht es aber nur um vor­geb­li­che Ver­stö­ße gegen Nut­zungs­be­din­gun­gen, da liegt kein rechts­staat­li­ches Inter­es­se an einer Ent­fer­nung vor.
Offen ist auch nach wie vor, auf wel­cher Rechts­grund­la­ge Frogs­ter den Han­del mit ingame-Gold oder Spie­ler­kon­ten ver­bie­ten möch­te, abge­se­hen von den Pas­si in den Nut­zungs­be­din­gun­gen – die wie ich oben erläu­ter­te kei­nen Geset­zes­sta­tus haben und drin­gend von Ver­brau­cher­schüt­zern unter die Lupe genom­men wer­den soll­ten. Und wenn wir über Recht im Netz spre­chen, soll­te man Herrn Schmidt auch auf das Recht der frei­en Mei­nungs­äu­ße­rung und das Recht auf Kom­mu­ni­ka­ti­on bzw. das Recht auf freie Wahl sei­ner Kom­mu­ni­ka­ti­ons­quel­len hin­wei­sen. Wenn das Inter­net kein rechts­frei­er Raum ist, dann gilt das selbst­ver­ständ­lich auch für Frogster.

Quint­essenz: Bla.

Ich möch­te an die­ser Stel­le noch­mals aus­drück­lich dar­auf hin­wei­sen, dass ich eben­falls nichts von Chea­tern hal­te. Mei­ner Ansicht nach geht Schmidts Argu­men­ta­ti­on inhalt­lich jedoch mei­len­weit am eigent­li­chen The­ma vorbei.

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