DEAD SPACE 2

DEAD SPACE 2: bayerische Inquisition sauer – USK in Frage gestellt

Neu­lich hat­te ich dar­über berich­tet, dass die USK trotz eines Vetos des baye­ri­schen Sozi­al­mi­nis­te­ri­ums das Spiel DEAD SPACE 2 nicht auf den Index gesetzt hat­te. Ins­ge­samt sechs Prü­fun­gen hat­ten nicht zu dem von baye­ri­schen Moral­apos­teln gewünsch­ten Ergeb­nis geführt. Man soll­te mei­nen, dass der Fall damit abge­schlos­sen sei, ins­be­son­de­re ange­sichts der Tat­sa­che, dass die­se Ein­schät­zung von unab­hän­gi­gen Fach­leu­ten der Län­der (!) gefällt wur­de.

Doch in Bay­ern gehen die Uhren anders: wenn einem eine Ent­schei­dung nicht gefällt, holt die Inqui­si­ti­on eben zum Rund­um­schlag aus:

Wie­der mal ist es die CSU-Poli­ti­ke­rin (Baye­ri­sche Staats­mi­nis­te­rin für Arbeit und Sozi­al­ord­nung, Fami­lie und Frau­en) Chris­ti­ne Hadert­hau­er (die­se und ihre sach­lich fal­sche Pole­mik ken­nen wir bereits), die ordent­lich vom Leder zieht:

Durch die jet­zi­ge Ent­schei­dung ist kei­ne Abstim­mung der USK mit der Bun­des­prüf­stel­le für jugend­ge­fähr­den­de Medi­en mehr mög­lich, obwohl im bis­he­ri­gen Ver­fah­ren eine Rei­he fach­kun­di­ger Gut­ach­ter das Spiel als indi­zie­rungs­wür­dig bewer­tet hat­ten und im Jugend­schutz­ge­setz für Zwei­fels­fäl­le eine enge Abstim­mung vor­ge­se­hen ist.

Bay­ern wird sich des­halb auf Bun­des­ebe­ne für Ver­bes­se­run­gen im Bereich des USK-Ver­fah­rens ein­set­zen, damit künf­tig eine Prü­fung durch die Bun­des­prüf­stel­le auch dann mög­lich ist, wenn vor­her schon eine Alters­kenn­zeich­nung durch die USK erfolgt ist.

Kon­kre­ter Hin­ter­grund ist, dass ein Spiel nicht mehr indi­ziert wer­den kann, wenn es ein USK-Sie­gel erhal­ten hat. Wel­che »fach­kun­di­gen Gut­ach­ter« sie meint, lässt sie eben­so offen, wie die Tat­sa­che, dass ande­re eben­so »fach­kun­di­ge Gut­ach­ter« dem Spiel eine Unbe­denk­lich­keit für Erwach­se­ne beschei­nigt haben. Das Spiel ist Kin­dern und Jugend­li­chen also gar nicht zugäng­lich zu machen. Wo ist jetzt ihr Pro­blem? Das besteht offen­bar dar­in, Erwach­se­ne vor Inhal­ten schüt­zen zu wol­len, die in ihren Augen für Erwach­se­ne nicht geeig­net sind? Wo sind wir denn hier? In Chi­na?

Hof­fen wir, dass die Pole­mik der baye­ri­schen Moral­apos­tel und Zen­so­ren unge­hört bleibt und hof­fen wir wei­ter­hin, dass die Falsch­aus­sa­gen von Frau Hadert­hau­er an mög­lichst vie­len Stel­len kor­ri­giert wer­den. Hof­fen schließ­lich, dass die rest­li­chen Län­der des Bun­des das baju­wa­ri­sche Geheu­le nicht inter­es­siert.

Wer dem baye­ri­schen Sozi­al­mi­nis­te­ri­um und Frau Hadert­hau­er sei­ne Mei­nung dazu sagen möch­te, hier die Kon­tak­da­ten:

Baye­ri­sches Staats­mi­nis­te­ri­um für Arbeit und Sozi­al­ord­nung, Fami­lie und Frau­en
Win­ze­rer­stra­ße 9
80792 Mün­chen
Tele­fon: 089 1261-01
Tele­fax: 089 1261–1122
Buergerbuero@stmas.bayern.de

oder das Kon­tak­for­mu­lar auf der (gru­se­li­gen) Web­sei­te des Minis­te­ri­ums nut­zen. Immer schön höf­lich blei­ben!

[cc]

Cover DEAD SPACE 2 Copy­right Vis­ce­ral Games und Elec­tro­nic Arts, erhält­lich bei­spiels­wei­se bei Ama­zon

DEAD SPACE 2 bekommt USK-Freigabe – gegen bayerischen Widerstand

Fünf Prüf­durch­gän­ge für eine USK-Frei­ga­be ab 18 hat­te Elec­tro­nic Arts´ SF-Hor­ror-Spiel DEAD SPACE 2 bereits erfolg­reich hin­ter sich gebracht und soll­te ver­öf­fent­licht wer­den, als das baye­ri­sche Sozi­al­mi­nis­te­ri­um ein Veto ein­leg­te und eine wei­te­re Prü­fung for­der­te – mit dem Zweck, dass DS2 ent­we­der auf den Index gesetzt oder sogar ver­bo­ten wer­den soll­te.

Die­ser Ein­spruch der in Sachen Com­pu­ter­spie­le immer wie­der ver­blüf­fend spie­ßi­gen und rück­stän­di­gen baye­ri­schen Behör­de hat zwar zu einer sechs­ten Prü­fung geführt – die die Ver­öf­fent­li­chung in Deutsch­land deut­lich ver­zö­ger­te – aber nicht zu einem ande­ren Ergeb­nis (wie es die Spaß­brem­sen vom Sozi­al­mi­nis­te­ri­um offen­bar erwar­tet hat­ten): DEAD SPACE 2 erhielt von der USK eine Frei­ga­be für Erwach­se­ne ohne wei­te­re Ein­schrän­kun­gen.

Bei der deut­schen Fas­sung wur­de das »Fri­end­ly Fire« ent­fernt, man kann also kei­ne Ver­bün­de­ten ver­let­zen, die­se Ände­rung wur­de aber schon im Zuge der fünf­ten Prüfrun­de ein­ge­führt. Wei­te­re Ver­än­de­run­gen des Spiels durch die sechs­te Prü­fung gab es offen­bar nicht. So einen Hum­bug gibt’s wahr­schein­lich aus­schließ­lich in Deutsch­land…

Tja, Sozi­al­mi­nis­te­ri­um, was ist denn da pas­siert? Nicht laut genug »Kil­ler­spiel« geru­fen? Zu wenig »Arbeit« im Hin­ter­grund betrie­ben? Und falls jetzt wie­der irgend­ein ahnungs­lo­ser CSU-Poli­ti­ker bemän­geln möch­te, dass die Spie­le­indus­trie für die USK-Frei­ga­ben ver­ant­wort­lich ist und selbst­ver­ständ­lich alles »durch­lässt« (wie bereits gesche­hen), prä­ven­tiv ein Zitat aus der Wiki­pe­dia (Her­vor­he­bung von mir):

Trä­ger der USK ist seit dem 31. Mai 2008 die Frei­wil­li­ge Selbst­kon­trol­le Unter­hal­tungs­soft­ware GmbH in Ber­lin. […] Als Gesell­schaf­ter der GmbH fun­gie­ren der Bun­des­ver­band Inter­ak­ti­ve Unter­hal­tungs­soft­ware e.V. (BIU) und der Bun­des­ver­band der Ent­wick­ler von Com­pu­ter­spie­len G.A.M.E. e.V.. Gemäß dem Prin­zip einer halb­staat­li­chen Selbst­kon­trol­le gewähr­leis­tet die USK die Orga­ni­sa­ti­on der Prü­fun­gen, die jewei­li­gen Alters­ent­schei­dun­gen fäl­len jedoch von den Län­dern benann­te Sach­ver­stän­di­ge in Zusam­men­ar­beit mit dem stän­di­gen Ver­tre­ter der Obers­ten Lan­des­ju­gend­be­hör­den bei der USK.

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