Der Justiziar des Börsenvereins zur Preisbindung von eBooks

Im Zusam­men­hang mit der Preis­bin­dung von eBooks habe ich eine Anfra­ge an den Bör­sen­ver­ein gestellt. Mei­ne Fra­gen und die Ant­wor­ten von Dr. Chris­ti­an Sprang, dem Jus­ti­zi­ar des Bör­sen­ver­eins des Deut­schen Buch­han­dels, gebe ich im Fol­gen­den wie­der. Ich wei­se bereits zuvor dar­auf hin, dass es sich bei den Aus­sa­gen des Herrn selbst­ver­ständ­lich auch nur um eine Mei­nung han­delt, denn das The­ma ist unter Juris­ten nach wie vor stark umstrit­ten. Ich hat­te in der Anfra­ge dar­auf hin­ge­wie­sen, dass ich die Ant­wor­ten im Inter­net ver­öf­fent­li­chen wer­de. Ich gehe des­we­gen davon aus, dass die Ant­wort ein Ein­ver­ständ­nis der Ver­öf­fent­li­chung bedeu­tet.

Man soll­te eben­falls nicht ver­ges­sen, dass die Sicht des Bör­sen­ver­eins hier selbst­ver­ständ­lich eine ein­sei­ti­ge ist und der eige­ne Stand­punkt ver­tre­ten wird.

Für die schnel­le Ant­wort möch­te ich mich bedan­ken; Fra­gen gestellt am 11.01.2012, Ant­wort bereits heu­te, damit hat­te ich nicht gerech­net.