Gericht untersagt Weimer Extremismus-Behauptung gegen Berliner Buchhandlung

Wolfram Weimer mit "Durchfahrt Verboten"-Verkehtrsschild über Gesicht

Wir erin­nern uns: Kul­tur­staats­mi­nis­ter Wei­mer hat­te den deut­schen Buch­hand­lungs­preis plat­zen las­sen, weil er intrans­pa­rent, höchst unde­mo­kra­tisch und ohne nach­weis­ba­re Bele­ge für den behaup­te­ten »Extre­mis­mus« drei eher links aus­ge­rich­te­te Buch­hand­lun­gen von der Gewin­ner­lis­te strei­chen ließ. Das hat­te mas­si­ven Pro­test aus der Bran­che und auch sei­tens der Jury des Prei­ses her­vor­ge­ru­fen. Um all dem zu ent­ge­hen hat­te Wei­mer die Ver­lei­hung des Prei­ses auf der Leip­zi­ger Buch­mes­se kur­zer­hand abge­sagt.

Die Buch­hand­lun­gen sind recht­lich gegen Wei­mer vor­ge­gan­gen und zumin­dest »Zur schwan­ken­den Welt­ku­gel« aus Ber­lin hat­te einen Teil­erfolg. Wei­mer sag­te im Rah­men des Skan­dals unter ande­rem gegen­über der Zeit:

Wenn der Staat Prei­se ver­gibt und Steu­er­gel­der ein­setzt, dann kann er das nicht für poli­ti­sche Extre­mis­ten tun.

Die Betrei­ber des Ber­li­ner Buch­la­dens hat­ten Wei­mer wegen der Exter­mis­mus­aus­sa­ge zur Abga­be einer Unter­las­sungs­er­klä­rung auf­ge­for­dert, das hat­te die­ser abge­lehnt. Dar­auf­hin hat­te sich die Buch­hand­lung mit einem Eil­an­trag an das Ver­wal­tungs­ge­richt Ber­lin gewandt, das hat­te dem statt­ge­ge­ben. Beson­ders pikant ist die Begrün­dung, nach der die Äuße­run­gen des Kul­tur­staats­mi­nis­ters das all­ge­mei­ne Per­sön­lich­keits­recht der Antrag­stel­le­rin­nen ver­letzt, zudem gäbe es kei­ne belast­ba­ren Bele­ge, die­se als poli­ti­sche Extre­mis­ten zu bezeich­nen. Selbst auf Anfra­ge habe Wei­mer kei­ne Erkennt­nis­se gelie­fert, die sei­ne Behaup­tun­gen bele­gen wür­den, zudem sei es völ­lig unklar, wel­che Erkennt­nis­se des Bun­des­amts für Ver­fas­sungs­schutz zugrun­de lie­gen. Kon­kret hieß es:

Die von ihm gewähl­te Zuspit­zung ver­las­se damit den Rah­men des für amt­li­che Äuße­run­gen gel­ten­den Sach­lich­keits­ge­bots

Wei­mer kann dage­gen vor dem Ober­ver­wal­tungs­ge­richt Ber­lin-Bran­den­burg Beschwer­de gegen die Ent­schei­dung ein­le­gen.

Ich bin wei­ter­hin der Ansicht, dass jemand, der in die­ser Form nach reak­tio­nä­rer Guts­her­ren­art vor­geht und kei­ner­lei belast­ba­re Bele­ge für sol­che dras­ti­schen Äuße­run­gen und Taten lie­fern kann, an die­ser Posi­ti­on völ­lig unge­eig­net ist und Demo­kra­tie und Kul­tur nach­hal­tig scha­det. ange­sichts ähn­li­cher Ent­glei­sun­gen sei­tens der Bun­des-CDU ist aller­dings nicht damit zu rech­nen, dass wir ihn so schnell los­wer­den.

Bild Wei­mer By Mar­tin Rulsch, Wiki­me­dia Com­mons, CC BY-SA 4.0, CC BY-SA 4.0, https://​com​mons​.wiki​me​dia​.org/​w​/​i​n​d​e​x​.​p​h​p​?​c​u​r​i​d​=​1​6​4​7​8​2​033

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