Enshittification. Heute: Sony entfernt gekauften Content aus Kundenkonten

Ein wei­te­rer Fall von Ens­hit­ti­fi­ca­ti­on: Kun­den, die über das Play­sta­ti­on Net­work Con­tent gekauft hat­ten, fan­den auf der zuge­hö­ri­gen Web­sei­te (und nicht etwa über eine Email) eine unschö­ne Mitteilung:

As of 31 Decem­ber 2023, due to our con­tent licen­sing arran­ge­ments with con­tent pro­vi­ders, you will no lon­ger be able to watch any of your pre­vious­ly purcha­sed Dis­co­very con­tent and the con­tent will be remo­ved from your video library.
We sin­ce­re­ly thank you for your con­tin­ued support.
Thank you,
Play­Sta­ti­on Store

Danach folgt eine läng­li­che Lis­te von betrof­fe­nem Con­tent des Anbie­ters Dis­co­very, dar­un­ter unge­fähr 1000 Staf­feln von Fern­seh­se­ri­en, zum Bei­spiel MYTHBUSTERS.

Ich fin­de, dass dar­an fast das Frechs­te die elen­de PR-Bull­shit-Dampf­bla­se »We sin­ce­re­ly thank you for your con­tin­ued sup­port.« ist.

Noch­mal deut­lich: Es geht hier nicht um Inhal­te, die man über ein Strea­ming-Abo anse­hen konn­te, son­dern um Fil­me und Seri­en, die die Kund°Innen als Video On Demand gekauft hat­ten. Und trotz die­ses Kaufs (also Geld, das an Sony geflos­sen ist) ver­schwin­den sie aus dem Kon­to der Nut­ze­rin »weil die Lizenz aus­läuft«. Man soll­te anneh­men, dass Anbie­ter ein Inter­es­se dar­an haben müss­ten, gekauf­te Inhal­te den Kund°Innen dau­er­haft zur Ver­fü­gung stel­len, aber das ist offen­sicht­lich nicht der Fall. Eben­so wenig möch­te man den geprell­ten Nut­zen­den offen­bar den Kauf­preis gutschreiben.

Die Reak­tio­nen Betrof­fe­ner im Web sind … vor­sich­tig aus­ge­drückt … unfreundlich.

Aber nach dem Disney+-Desaster neu­lich, bei dem Fern­seh­se­ri­en auf Nim­mer­wie­der­se­hen ver­schwan­den, weil das Maus-Haus sie von der Steu­er abset­zen woll­te, ist das ein wei­te­rer Fall, der ein­deu­tig beweist, dass ver­meint­lich gekauf­ter Strea­ming-Con­tent jeder­zeit ver­schwin­den kann, ins­be­son­de­re wenn er mit kun­den­feind­li­chem DRM ver­se­hen ist. Auch Sony scheint alles dar­an zu set­zen, die Kun­den wie­der zurück zu den P2P-Platt­for­men zu treiben.

Und erneut kann man – wie kürz­lich Guil­ler­mo del Toro – nur dazu raten, sich Fil­me und Seri­en auf phy­si­schem Daten­trä­ger, also bei­spiels­wei­se Blu-Ray, zu kau­fen, wenn man dau­er­haft Zugriff dar­auf haben will. Denn es wird nie­mand von Dis­ney oder Sony zu Dir nach Hau­se kom­men und die Schei­ben aus dem Regal zie­hen, und falls doch, könn­te man ihnen gleich die Tracht Prü­gel ver­pas­sen, die sie durch ihr Ver­hal­ten ver­dient haben.

Ich hat­te bereits vor vie­len Jah­ren ein ähn­li­ches Erleb­nis: Ich hat­te die ers­ten Fol­gen der Serie SLEEPY HOLLOW bei Apple im iTu­nes Store gekauft. Und die waren, als ich sie ein paar Tage spä­ter anse­hen woll­te, ein­fach weg. Apple behaup­te­te, es habe die­se Epi­so­den nie gege­ben und ich habe sie nie kau­fen kön­nen – und ich hat­te län­ge­re Dis­kus­sio­nen mit deren Sup­port (and den auch nicht ein­fach her­an­zu­kom­men war). Am Ende konn­te ich auf­grund der Kre­dit­kar­ten­ab­rech­nung den Kauf nach­wei­sen und Apple schrieb den Betrag gut, aber das alles erst nach Wochen von Dis­kus­sio­nen und einer Men­ge Stress. Das hat mich auf alle Zei­ten davon geheilt, VoD-Inhal­te zu erwer­ben, sei­en es Fil­me oder Seri­en. Wenn ich was haben will, kau­fe ich es auf Blu-Ray – oder min­des­tens als DRM-frei­en Down­load (und die Opti­on gibt es de fac­to nicht legal, da alles tot­ge­DRMt ist).

Mer­ke: Nie­mals Seri­en oder Fil­me als Video On Demand kau­fen. Nie­mals. Immer phy­si­sche Daten­trä­ger. Die Gefahr dass Con­tent und Koh­le irgend­wann ein­fach weg sind, ist viel zu groß.

Logo Play­sta­ti­on Net­work Copy­right Sony

1 Kommentar zu „Enshittification. Heute: Sony entfernt gekauften Content aus Kundenkonten“

  1. Ich fin­de es eigent­lich eine Frech­heit, dass Con­tent-Anbie­ter die zeit­lich nicht fest­ge­leg­te Lizen­sie­rung von Inhal­ten als »Kau­fen« bezeich­nen dür­fen. Eigent­lich ein Fall für den Ver­brau­cher­schutz. Seit­dem ich das ers­te Mal von Fäl­len erfah­ren habe, wo Kun­den die »gekauf­ten« Inhal­te nach­träg­lich ent­fernt wur­den¹, sehe ich das alles nur noch als »Lei­hen auf unbe­stimm­te Zeit« an. Erst, wenn ich einen digi­ta­len Inhalt in mei­nen vier Wän­den haben und ihn ohne exter­ne Diens­te oder Kopier­schutz­sper­ren² nut­zen kann, kommt es Eigen­tum nahe. Und wenn das For­mat dann noch offen­ge­legt ist und über freie Soft­ware genutzt wer­den kann, bin ich zufrie­den. Selbst bei Blu-Rays und DVDs ist man ja theo­re­tisch nicht davor gefeit, dass ein neu gekauf­ter Play­er eini­ge alte Discs nicht mehr abspielt, weil der benutz­te DRM-Schlüs­sel inzwi­schen gesperrt ist. Ja, ich nut­ze Strea­ming­diens­te und mei­ne Frau liebt ihre Ama­zon-Biblio­thek. Aber wir sind uns bei­de dar­über klar, dass das nichts dau­er­haf­tes ist. (Und auf mei­nem Kind­le lan­den fast nur DRM-freie eBooks von Beam.)

    ¹ War das nicht Ama­zon und eine Aus­ga­be von »1984« auf dem Kindle?
    ² z.B. Ado­bes Digi­tal Edi­ti­ons (DRM, Digi­tal Rest­ric­tions Management)

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