EU-Finanzminister machen Weg für geringere Besteuerung von eBooks frei

Es war seit Jah­ren eine nicht nach­zu­voll­zie­hen­de Rege­lung: Auf Bücher fällt eine Mehr­wert­steu­er von 7% an (weil es sich um Kul­tur­gü­ter han­delt, sagt man), für eBooks und ande­re elek­tro­ni­sche Publi­ka­tio­nen wie bei­spiels­wei­se PDF-Aus­ga­ben von Zeit­schrif­ten fiel 19% MWSt an, weil die nicht als Bücher son­dern als Dienst­leis­tun­gen ein­ge­stuft wur­den.

Auf Anra­ten der EU-Kom­mis­si­on haben die EU-Finanz­mi­nis­ter heu­te beschlos­sen, dass es den Län­dern frei­ge­stellt wer­den soll, einen gerin­ge­ren Steu­er­satz auf eBooks & Co. zu ermög­li­chen. Schon vor unge­fähr einem Jahr hat­te das eU-Par­la­ment für die ver­rin­ger­ten Steu­er­sät­ze gestimmt. Finanz­mi­nis­ter Scholz hat bereits ange­kün­digt, dass er das im so schnell wie mög­lich umset­zen will.

Bis­her galt inner­halb der EU ein Min­dest­steu­er­satz von 15% auf eBooks und ähn­li­che Publi­ka­tio­nen.

Damit wer­den auch Bund­le­an­ge­bo­te für Print und eBook deut­lich ein­fa­cher anbiet­bar als bis­her, denn bis dato hat­te das wegen der unter­schied­li­chen Steu­er­sät­ze einen deut­li­chen Mehr­auf­wand bedeu­tet, so dass etli­che Anbie­ter dar­auf ver­zich­te­ten.

Ich wür­de übri­gens nicht davon aus­ge­hen, dass eBooks dadurch güns­ti­ger wer­den, son­dern dass ins­be­son­de­re die Groß­ver­la­ge sich die Dif­fe­renz ein­strei­chen wer­den.

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